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Guest
via NetzpolitikDer Bundesgerichtshof sagte gestern in einer mündlichen Verhandlung, dass das Einbetten von YouTube-Videos in fremde Websiten möglicherweise eine Rechtsverletzung darstelle. Das Einbetten sei nicht mit einer Verlinkung vergleichbar und verletze eventuell Urheberrechte [...]
Inwieweit das Videos internationaler Quellen einbezieht, entzieht sich freilich meiner Kenntnis. Aber so wie ich keine deutschen Magazine mehr verlinke (und im Übrigen auch kaum noch lese), werde ich ganz gewiss keine Videos deutscher Quellen mehr einbinden, weder hier noch sonstwo.
Wir binden ja auch immer wieder Fotos, Cartoons, ect. ein. Vielleicht ist auch hier etwas mehr Vorsicht angebracht, zumindest wenn es sich um Material handelt, das aus der Reichweite deutscher Gerichtsbarkeiten stammt.