Ermac
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Am 03.07.2012 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Softwarelizenzen auch ohne Einverständnis des Herstellers weiterverkauft werden dürfen. Das ist ein sehr interessantes Urteil, da die Lizenzvereinbarungen diverser Audio-Software dies verbieten. Das Urteil lässt offen, ob Hersteller für die Umschreibung der Lizenz eine Gebühr verlangen dürfen.
Spannend bleibt, ob Hersteller in Zukunft auch dazu gezwungen werden, das technisch umzusetzen. Es gibt zum Beispiel keine Möglichkeit, eine App aus dem App-Store weiterzuverkaufen.
Quelle: http://tagesschau.de/wirtschaft/softwarelizenzen100.html
Spannend bleibt, ob Hersteller in Zukunft auch dazu gezwungen werden, das technisch umzusetzen. Es gibt zum Beispiel keine Möglichkeit, eine App aus dem App-Store weiterzuverkaufen.
Quelle: http://tagesschau.de/wirtschaft/softwarelizenzen100.html