Nur OnTopic GEMA verklagt OpenAI und SUNO – Wichtige Urheberrechtsfragen vor Klärung

Bitte stark genau im Thema bleiben wie es im ersten Beitrag steht. Alles andere gilt als OT und kann gelöscht werden.

ikonoklast

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"Die GEMA klagt gegen OpenAI, den Anbieter des Chatbots ChatGPT. Das LG München I verhandelte nun und muss jetzt hochrelevante Urheberrechtsfragen klären. Das Urteil im November darf daher mit Spannung erwartet werden."

"Ein weiteres Verfahren der GEMA betrifft das KI-Unternehmen Suno, das mit seinen Systemen ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke genutzt haben soll, ohne entsprechende Lizenzen zu erwerben. Ähnlich wie bei OpenAI wird hier die Frage gestellt, ob das Training mit diesen Daten ohne Vergütung der Urheber und ohne Lizenzierung rechtlich zulässig ist."

Quelle:
 
der beweis der nutzung dürfte leicht erbringbar sein, da hören sich die gutachter die musikergebnisse an und dann ist klar, wo der hase herkommt.

komplizierter wird die frage, welche konkrete form der erlaubnispflichtigen nutzung denn überhaupt vorliegen soll.

die beklagte wird vermutlich leicht beweisen können, dass sie die werke noch nicht einmal speichert, geschweige denn verbreitet.

außerdem dürfte schon beim "download" oder beim "einlesen" zwischen handlungen vor inkrafttreten des §44b und handlungen danach zu unterscheiden sein.

denn den gibt es ja erst seit der umsetzung der entsprechenden EU richtlinie von 2021: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#/switch/tocPane?_ts=1759762738112 (funktioniert nicht)

wobei mir schon immer unklar war in welcher form man überhaupt einen dort geforderten maschinenlesbaren nutzungsvorbehalt erklären muss - und daraus folgend was ein potentieller nutzer überhaupt tun muss, um das zu ermitteln.
immerhin könnten ja dritte auch deine werke mit oder ohne genehmigung auch ohne den hinweis auf den nutzungsvorbehalt verbreiten. oder was ist mit vinylschallplatten? da kann man keine maschinenlesbaren erklärungen beifügen.
 
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wieso geht denn der scheiß link nicht und leitet ins nirvana um. digitalwüste.
 

Anhänge

  • bgbl_Bundesgesetzblatt Teil I_2021_Nr. 27 vom 04.06.2021_bgbl121s1204.pdf
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Wettbüro:

Quote 71,56 zu 28,44 dass die GEMA gewinnt.

GEMA uns GEZ stehen über dem Recht (gefühlt).

Wer sich Gebühren auf Speichermedien sichern und somit alle Käufer unter Generalverdacht als Raubkopierer stellen kann, gewinnt auch diesen Prozess.
 
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apropos dauer: wie kommt solmecke eigentlich auf die idee, dass ein urteil von einem OLG zu einer "klärung" einer sache führen könnte, die von weltweiter bedeutung ist?
 
auch über dem Urheberrecht?
Das kann ich nicht beurteilen.

Aber Institutionen die sich mit gesetzlicher Rückendeckung „hier und da“ selbst bedienen dürfen, sind mir suspekt.

Jeder „potenzieller Mörder“ kann sich ohne Waffenschein in jedem Haushaltsgeschäft ein Messer kaufen.
Hinz und Kunz „als potentielle Raubkopierer“ werden beim Kauf von Speichermedien prophylaktisch schon mal vorab zur Kasse gebeten.
 
GEMA ist ja eine non-profit Gesellschaft. Das heißt, wenn sie gewinnen, wird das Geld ausgeschüttet. Wenn sie verlieren, haben sie das Geld der Mitglieder verzockt.
 
Hoffentlich macht Deutschland den Anfang... Und ich sage Ja... Künstler wollen für ihre Arbeit entlohnt werden und gerade dann, wenn irgendwelche KI Algos mit urheberrechtlich geschützten Material gefüttert werden...
Das gilt für Musik und allen anderen Medien und noch viel mehr...

Es muss einen Startpunkt geben, der dann Wellen schlägt... Und vielleicht kann das Urteil hier in Deutschland genau das bewirken...

Soll doch Suno und CO Content Creator einstellen, die nur Material für die KI liefern... Ach ne, kostet Geld und die müssten ja bezahlt werden usw... Lieber einfach mal als Pirat alles im Internet abgreifen, was so geht... Ich hoffe, das dies bald ein Ende hat...
 
Du möchtest eine "Mörderabgabe" beim Kauf eines Messers?

Hätte eher an einen Waffenschein gedacht.
Aber so eine -analog GEMA- prophylaktische Abgabe pro Messer für zB einen Fond für Opfer von Messerattacken (erfasst 2024 ~29.000 Delikte) fände ich sinnvoller als eine GEMA Abgabe auf Datenträger.

Wäre allerdings genauso ungerecht. Die anständigen und gesetzteskonformen Leute müssten dann auch wieder für die Täter mitbezahlen.
 
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