Nur OnTopic GEMA verklagt OpenAI und SUNO – Wichtige Urheberrechtsfragen vor Klärung

Bitte stark genau im Thema bleiben wie es im ersten Beitrag steht. Alles andere gilt als OT und kann gelöscht werden.

ikonoklast

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"Die GEMA klagt gegen OpenAI, den Anbieter des Chatbots ChatGPT. Das LG München I verhandelte nun und muss jetzt hochrelevante Urheberrechtsfragen klären. Das Urteil im November darf daher mit Spannung erwartet werden."

"Ein weiteres Verfahren der GEMA betrifft das KI-Unternehmen Suno, das mit seinen Systemen ebenfalls urheberrechtlich geschützte Werke genutzt haben soll, ohne entsprechende Lizenzen zu erwerben. Ähnlich wie bei OpenAI wird hier die Frage gestellt, ob das Training mit diesen Daten ohne Vergütung der Urheber und ohne Lizenzierung rechtlich zulässig ist."

Quelle:
 
der beweis der nutzung dürfte leicht erbringbar sein, da hören sich die gutachter die musikergebnisse an und dann ist klar, wo der hase herkommt.

komplizierter wird die frage, welche konkrete form der erlaubnispflichtigen nutzung denn überhaupt vorliegen soll.

die beklagte wird vermutlich leicht beweisen können, dass sie die werke noch nicht einmal speichert, geschweige denn verbreitet.

außerdem dürfte schon beim "download" oder beim "einlesen" zwischen handlungen vor inkrafttreten des §44b und handlungen danach zu unterscheiden sein.

denn den gibt es ja erst seit der umsetzung der entsprechenden EU richtlinie von 2021: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#/switch/tocPane?_ts=1759762738112 (funktioniert nicht)

wobei mir schon immer unklar war in welcher form man überhaupt einen dort geforderten maschinenlesbaren nutzungsvorbehalt erklären muss - und daraus folgend was ein potentieller nutzer überhaupt tun muss, um das zu ermitteln.
immerhin könnten ja dritte auch deine werke mit oder ohne genehmigung auch ohne den hinweis auf den nutzungsvorbehalt verbreiten. oder was ist mit vinylschallplatten? da kann man keine maschinenlesbaren erklärungen beifügen.
 
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wieso geht denn der scheiß link nicht und leitet ins nirvana um. digitalwüste.
 

Anhänge

  • bgbl_Bundesgesetzblatt Teil I_2021_Nr. 27 vom 04.06.2021_bgbl121s1204.pdf
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Wettbüro:

Quote 71,56 zu 28,44 dass die GEMA gewinnt.

GEMA uns GEZ stehen über dem Recht (gefühlt).

Wer sich Gebühren auf Speichermedien sichern und somit alle Käufer unter Generalverdacht als Raubkopierer stellen kann, gewinnt auch diesen Prozess.
 
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apropos dauer: wie kommt solmecke eigentlich auf die idee, dass ein urteil von einem OLG zu einer "klärung" einer sache führen könnte, die von weltweiter bedeutung ist?
 
auch über dem Urheberrecht?
Das kann ich nicht beurteilen.

Aber Institutionen die sich mit gesetzlicher Rückendeckung „hier und da“ selbst bedienen dürfen, sind mir suspekt.

Jeder „potenzieller Mörder“ kann sich ohne Waffenschein in jedem Haushaltsgeschäft ein Messer kaufen.
Hinz und Kunz „als potentielle Raubkopierer“ werden beim Kauf von Speichermedien prophylaktisch schon mal vorab zur Kasse gebeten.
 
GEMA ist ja eine non-profit Gesellschaft. Das heißt, wenn sie gewinnen, wird das Geld ausgeschüttet. Wenn sie verlieren, haben sie das Geld der Mitglieder verzockt.
 
Hoffentlich macht Deutschland den Anfang... Und ich sage Ja... Künstler wollen für ihre Arbeit entlohnt werden und gerade dann, wenn irgendwelche KI Algos mit urheberrechtlich geschützten Material gefüttert werden...
Das gilt für Musik und allen anderen Medien und noch viel mehr...

Es muss einen Startpunkt geben, der dann Wellen schlägt... Und vielleicht kann das Urteil hier in Deutschland genau das bewirken...

Soll doch Suno und CO Content Creator einstellen, die nur Material für die KI liefern... Ach ne, kostet Geld und die müssten ja bezahlt werden usw... Lieber einfach mal als Pirat alles im Internet abgreifen, was so geht... Ich hoffe, das dies bald ein Ende hat...
 
Du möchtest eine "Mörderabgabe" beim Kauf eines Messers?

Hätte eher an einen Waffenschein gedacht.
Aber so eine -analog GEMA- prophylaktische Abgabe pro Messer für zB einen Fond für Opfer von Messerattacken (erfasst 2024 ~29.000 Delikte) fände ich sinnvoller als eine GEMA Abgabe auf Datenträger.

Wäre allerdings genauso ungerecht. Die anständigen und gesetzteskonformen Leute müssten dann auch wieder für die Täter mitbezahlen.
 
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Ich finde die Diskussion etwas seltsam. In anderen KI-Threads regt man sich darüber auf, dass die Megakonzerne sich am gesammelten Wissen im Internet bereichern ohne was dafür zu zahlen, und hier regt man sich auf, wenn endlich mal jemand versucht diese zur Kasse zu bitten um die Urheber zu entlohnen. Passt irgendwie nicht zusammen.
 
"hier und da" = überall da, wo die Leistungen der von ihr vertretenen Künstler genutzt werden.

Ich weiß nicht was du arbeitest, aber ich gehe nicht davon aus dass dein Arbeitgeber dir nichts zahlt weil er die Produkte deiner Arbeit verschenkt.

Das ist doch gar nicht vergleichbar bzw. Dein Verglich hinkt gewaltig.

Ich muss doch nicht auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz bezahlen wenn ich nicht dort parke.

Das wäre dann so, dass der zB private Parkplatzbetreiber pauschal von jedem Autofahrer eine Pauschale erheben dürfte, weil dieser ja evtl. (illegal) dort auch parken könnte.
 
Ich habe nicht über Speichermedien gesprochen, sondern um die Vergütung von Urhebern. Das ist absolut vergleichbar.

Abgesehen davon geht es im Thread um Diebstahl von copyrightgeschütztem Material zum Anlernen von KIen. Warum du auf einmal einen Schlenker zu Speichermedien gemacht hast weiß ich nicht.
 
In anderen KI-Threads regt man sich darüber auf, dass die Megakonzerne sich am gesammelten Wissen im Internet bereichern ohne was dafür zu zahlen, und hier regt man sich auf, wenn endlich mal jemand versucht diese zur Kasse zu bitten um die Urheber zu entlohnen. Passt irgendwie nicht zusammen.

Weil wir durch die unfaire Verteilung locker auf die GEMA verzichten können, wenn wir nicht zu den Bohlens und Lindenbergs zählen.
Das ist eher die „Kundschaft“ hier:
FALLBEISPIEL 1:

Eine semiprofessionelle Rock- und Popmusikgruppe, über ihre Songschreiber Mitglied der GEMA, organisiert in Eigenarbeit in sechs Monaten des Jahres sechs verschiedene Konzerte in sechs verschiedenen Bezirksdirektionen der GEMA für die eigene Musikgruppe in sechs verschiedenen Clubs, Gaststätten oder städtischen Sälen. An den Kassen erhebt diese Musikgruppe einen Eintritt von 12,– Euro pro Konzertbesucher, die Größe des Clubs/des Saales beträgt, wie vorausgeschickt, ca. 350 qm. Als Folge dieser genannten Eintrittshöhen und Saalgrößen verlangen die GEMA-Bezirksdirektionen hier von den selbstaufführenden und selbstveranstaltenden Musikgruppen und Einzelinterpreten ca. 300,– Euro pro Konzert. Bei sechs Konzerten (ein Konzert pro Monat) sind damit Zahlungen in Höhe von 1.800,– plus MwSt. an die GEMA fällig. Es entspricht dem eigentlichen Verständnis an Anstand und Gerechtigkeit, dass die GEMA nach Abzug einer Verwaltungsgebühr von 15% den Rest dieser eingezahlten Konzertveranstaltertarife an ihre eigenen Mitglieder in Höhe von ca. 1.530,– Euro, so wie im mechanischen Vervielfältigungsbereich auch, an die Urheber der Musikgruppen wieder zurückzahlt. Groteskerweise folgt die GEMA diesem logischen Schluss nicht, sondern zahlt lediglich 10 % der eingezahlten Gelder, nämlich 187,– Euro (wenn alle GEMA-Abrechnungen gut gehen) an die Urheber, die Songschreiber der Musikgruppen, aus und behält damit praktisch ca. 1.600,– Euro = ca. 90 % ein. Dieser unglaubliche Tatbestand zieht die Frage nach sich, mit welchem Recht die GEMA all die songschreibenden Musikgruppen und Einzelinterpreten in Deutschland in so unglaublicher Weise bestraft, die mangels Manager oder Konzertveranstalter ihre Konzertauftritte selber veranstalten und deshalb auch selbst die Auftrittslizenzen an die GEMA zahlen müssen. (Für Fremdkompositionen kassieren „fremde“ Bezugsberechtigte!)
 
Ich habe nicht über Speichermedien gesprochen, sondern um die Vergütung von Urhebern. Das ist absolut vergleichbar.

Abgesehen davon geht es im Thread um Diebstahl von copyrightgeschütztem Material zum Anlernen von KIen. Warum du auf einmal einen Schlenker zu Speichermedien gemacht hast weiß ich nicht.

Ich sage nur voraus, dass die GEMA diesen Prozess gewinnt, weil ja in der Historie solche Dreistigkeiten wie Gebühr auf Speichermöglichkeiten auch schon möglich waren. Selbstbedienungsladen, intransparent -> Mafia!

Siehe Beispiel im vorigen Posting:
Unterm Strich nichts anderes als Schutzgelderpressung.
Wenn du nicht zahlst machen wir dir den Laden dicht.
Wenn du zahlst, geben wir dir symbolisch ein Almosen zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil wir durch die unfaire Verteilung locker auf die GEMA verzichten können, wenn wir nicht zu den Bohlens und Lindenbergs zählen.
Das ist korrekt. Niemand zwingt dich, Mitglied bei der GEMA zu werden und deine Musik über sie zu vermarkten. Du kannst jederzeit deine Vergütung direkt bei allen eintreiben die deine Musik spielen.
Und du darfst natürlich auch eine Rechnung an einen Mega-KI-Konzern schicken, wenn du bei denen irgendwas aus deinem Soundcloud Account entdeckst.

Aber wenn du aus irgendeinem Grund die GEMA vertraglich verpflichtest, deine Tantiemen für dich einzutreiben, dann verstoßen sie gegen den Vertrag, wenn sie das nicht tun.
 
Ja. Aber du solltest lesen was du schreibt bevor du es abschickst.

Es gibt ein Gesetz zur Urheberrechtsabgabe auf Datenträger. Du behauptest, dass jemand der das haben will was ihm gesetztlich zusteht über dem Gesetz steht und die Mafia ist? Obwohl das Bundesverfassungsgericht das bestätigt hat? Dann steht wirklich jeder über dem Gesetz, der für irgendwas Geld von mir haben will
Intransparent ist es auch nicht, man kann irgendwo genau nachlesen, wie hoch der Betrag ist.

informier dich mal:

Nicht alles was du nicht verstehst ist damit automatisch illegal.
 
Ja, aber die ganzen Gebühren unterstellen mir doch Urheberveletzungen die ich nicht begehe.

Früher habe ich für LPs und CDs bezahlt und heute für Streamingdienste. Ich habe damit meine GEMA Pflicht abgegolten.

Ich drucke auch keine Notenblätter!
 

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