Mit Samples Geld verdienen - Angebot erhalten, wie gehts weiter?

nwsm

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.....
Hi Menschen,

Folgendes:

Ein vermutlich relativ unbekannter Sample-Content-Anbieter hat mich über Soundcloud angesprochen eine Kollaboration einzugehen.
Ja ich weiß, die Augenbrauen gehen da bei einigen hoch. Der Anbieter hat unter 50 Follower und einen Pro Unlimited Account.
Ja ich weiß...

Ich könne rund 200 Samples bauen und dafür eben diese Konditionen bekommen:

- I will send you general financial collaboration terms here now.
Talking numbers, we would like to collaborate on a yearly contract agreement between you / your label and us / our label on 30% (recieved on your end) Profit Share agreement on your sample packs released via xyz-com.
1. You will be making 30% of profits (for each sound pack) - net, we will carry all costs associated with the promotional, operational and selling activity.
2. Sound Packs released by you for XYZ will be exclusively available at xyz-com and nowhere else.
3. Our upper boundary selling price point for 100 samples is 10$, for 200 is 20$, USD. Not considering the promotional activity and discounts.
4. Our expected sales volume caps per 1 sample pack are 2000-3000 units.
If you see it via other terms or have questions, like selling samples rights outright, let us know the details.
Looking forward for a long-term successful collaboration :)
Also we would appreciate if you provide your email; we will continue the conversation from there.
Best Wishes,

Dazu meine Fragen:

1. Ist das ein gutes Angebot für mich, als Jemand der im Grunde sein Stoff noch nicht monetarisiert hat?
2. Bekomme ich das woanders nicht irgend wie besser oder sollt eich das sogar alleine machen (Samples Verkaufen)?
3. Steuern und so? Ich bin zwar Arbeitnehmer aber weit unter Steuerpflicht somit keine Ahnung von wenn ich über Externe Quelle Einkünfte verzeichne
4. Ich bin nun auch nicht ganz unbekannt und denke, dass ich hiermit einen Schritt wagen kann in Richtung "Freizeit zum Geschäft"...oder eben nicht

Rechnung:

Bei Verkauf von 2000 units (Sample Packs) verdient ich 12.000 $.

Da bin ich ja mal gespannt was ihr meint...

Grüße gehen raus
 
Verdiene selbst mit License-Clearing Brot&Butter.
Jedoch weniger mit Samples, sondern mit Auftrags/Produktionsmusik/Trailer.

Die Zahlen "2000 Units/bei 30% Gewinnbeteiligung=12.000 $" erscheinen mir allerdings doch recht utopisch, insbesondere, wenn das zudem ein relativ kleiner/unbekannter Publisher ist.
Nehme ich Samplepacks der großen Platzhirsche wie BigFishAudio, Zero-G usw. (im Schnitt 129 € und günstiger) beeinhalten diese Pakete A) schon weit mehr als nur 200 Samples und B) preislich abzüglich einer prozentualen Gewinnbeteiligung (30-45% sind durchaus die durchschnittliche Regel) käme man da ebenfalls nicht auf die Summen von Netto 12.000 $/2000 Units.
Insgesamt betrachtet finde ich dieses dir gemachte Angebot doch recht aus der Luft gegriffen.

Zu Punkt 1.
Andererseits, was hast du großartig zu verlieren ?
Im schlimmsten Fall hat dich jemand übers Ohr gehauen, ein paar Samples geklaut und du siehst davon keinen Cent.
Bestenfalls ist das Angebot realistisch und du verdienst tatsächlich erwähnte Summe.
Möglicherweise liegt die Krux irgendwo dazwischen und du verdienst ein bißchen was.
Warum also nicht versuchen ?

Zu Punkt 2.
Nein, das bekommst du woanders mit Sicherheit nicht besser. Man muss sowieso von dem hohen Ross runter zu meinen, das man sich da noch eine goldene Nase verdient.
Das verdienen überhaupt die Allerwenigsten und in dem Bereich sind als Sample-Anbieter zumeist Studios und Leute am Werke, die mit Hi-End, bzw. viel Aufwand ihre Construction Kits anfertigen, einen Namen, Image, starken Vertriebspartner und Kunden haben, um etwaige Preise nehmen zu können.
Daher würde ich heute auch selbst erst gar nicht mehr versuchen, Samples im Eigenvertrieb anzubieten (Aufwand extrem hoch, Verdienst extrem gering) und im ohnehin sehr gesättigten Markt mir einen guten Vertriebspartner oder im Bereich Stock-Music/Samples anbieten.

Zu Punkt 3/Steuer.
Ein Vertrieb trägt i.d.R. die Steuern, wie z.B. MwSt (sofern nicht Kleinunternehmerregelungen greifen).
Du, als jemand der die Samples erstellt (und kein Vertriebler bist) und somit lediglich in Lizenz an einem Vertriebler Verwertungsrechte veräußerst und prozentual am Umsatz deiner Werke beteiligt wirst, hast i.d.R. später nur mit der herkömmlichen Einkommenssteuer zu tun.
Im wesentlichen, so läuft es bei mir, findet mit (m)einem Vertrieb durch die Rechnungsschreibung eine doppelte Buchführung statt.
Umsatz und MwSt. weist der Vertrieb aus, ich zahle nur Einkommenssteuer.

Zu Punkt 4.
Einen Namen zu haben, ist natürlich nicht unvorteilhaft.
Die Frage ist, was dir dein guter Name auf dem offenen Markt nützt ?
Wenn dich vergleichsweise z.B. hier auf dem Portal Hinz&Kunz kennt ist die Frage, sind das auch die Leute, die dein Zeug kaufen würden ?
Wenn du in der Szene ein ziemlich bekannter Hund bist und dich ständig 1000 Leute fragen wie du deine Sachen machst, dann hast du zumindest keine schlechte Karten, dein Zeug verticken zu können.
Entweder tatsächlich sogar selbst- dann wärst du allerdings auch Anbieter und dann ist die Umsatzgröße wiederum ausschlaggebend hinsichtlich Steuern/Kleinunternehmerregelung, bzw. hast du mit guten Karten deines Namens wegen auch Potential, bei namenhaften Publishern unterzukommen.
In jedem Fall bedeutet das aber, dass du als Selbstvermarkter einen mitunter Riesenaufwand vor allem im Office zu bewältigen hast, hier allerdings 100% deiner Einnahmen auch dir gehören.
Mit einem Vertriebspartner hast du bei weitem nicht solch aufwändig mühevollen Office-Kram zu erledigen, kannst dich auf deine Musik und Samples konzentrieren, hast dafür umsatzbeteiligt aber einen (vordergründig) prozentual geringeren Verdienst...dafür aber einen evtl. etablierten Partner mit größerer Reichweite und weit mehr Möglichkeiten und Absatz an Kunden, als die eines Einzelkämpfers.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, cool. Vielen Dank für die Worte und Einschätzungen.

Also im Grunde muss ich nicht viel beachten. Außer eben das die Reichweite und Download-Rate eher hoch zu gepokert wurde und nicht die heißen Erwartungen erfüllt werden dürften.
Aber sei es drum...besser als nichts. Ich neige also schon dazu es zu probieren.

Nein, also Welt bekannt bin ich nicht und Soundcloud ist auch nicht so wild mit unter < 500 Followern. Da würde ich mich jetzt auch nicht auf ein Ross setzen oder was von dem Vertragsmodalitäten beanstanden.
Immerhin würde es ja Spaß machen. Ich baue ohne hin schon Samples und Presets.

Ich sehe auf meinem Audiobombs-Accout (Free Content) auf jeden Fall eine Menge Downloads....die Frage ist nur ob bei diesen Packs das auch zu erwarten wäre (weil Sales).
Bisschen Werbung machen dann geht das vielleicht.

Also wenn ich über 500 € im Jahr (aus Nebeneinkünfte bei bestehendem Hauptberuf) verdienen würde muss man wohl an Einkommenssteuer denken.
Steht zumindest hier was dazu:
- https://taxfix.de/steuertipps/nebeneinkuenfte-versteuern/

Wenn der Vertrieb das trägt gilt wohl dann Amerikanisches/ Englisches Gesetz.
 
Ich empfehle Dir zum einen die Anmeldung eines Gewerbes inkl. der Option, die Kleinunternehmer-Regelung gemäß UstG §19 zu nutzen und darüber hinaus Deinen jetzigen Arbeitgeber über die geplante "kleine Nebenbeschäftigung" zu unterrichten. Ich kenne Deinen Arbeitsvertrag ja nicht... aber da gibt es je nach Ausgestaltung des Vertrages oft entsprechende Klauseln, die Dich zur vorherigen Information und Genehmigung durch den Arbeitgeber verpflichten.

Dem Angebot stehe ich recht skeptisch gegenüber... finde die kalkulierten Zielbeträge deutlich zu hoch angesetzt. Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg und gutes Gelingen.
 
Ich an deiner Stelle, würde- wenn ich ohnehin pausenlos Samples&Kits baue und ohnehin ein entsprechend großes Archiv habe, es durchaus mal versuchen.
Wie gesagt, schlimmstenfalls gehst du leer aus, womöglich aber kannst du aber ein bißchen was verdienen- wenngleich wahrscheinlich nicht in Bestseller-Auflagen.
Zumindest könntest du aber etwaige Erfahrungswerte im Lizenzierungsgeschäft mitnehmen.

Nebeneinkünftlicher Steuerfreibetrag liegt bei glaube ich irgendwo 400 nochwas €.
Die Frage ist, ob das dann noch substantiell und relevant ist ?

Weil ich glaube das man für umgerechnet 30-40 Euro im Monat selbst den Minimalaufwand an monatlichen Office, Behördenkram&Formulare in etwaig unternehmerischer Tätigkeit nicht wirklich gerne betreiben wollen würde.
Wenn man sich diese Mühe machen möchte, dann muss sich das zumindest irgendwo auch irgendwie monetär lohnen- und dann ist das Thema Steuerfreibetrag zumeist ohnehin sofoert erledigt und dann steht alleinig nur die Frage im Raum, ob sich der ganze Aufwand denn wirklich überhaupt lohne, wenn Vater Staat womöglich doch mehr an dir verdient als du an deinen eigenen Werken ?!
Das gilt es abzuwägen und ich denke, dass man im Normalfall auch deutlich über Freibeträge liegt.
Lizenzierung ist ein Saison-Geschäft und gerade in der (Vor)Weihnachtszeit läppert sich da mitunter auch schnell was zusammen.

Für einen Vertrieb mit Hauptsitz in den USA gelten dortige Vorschriften hinsichtlich gewerbliche Steuer usw.
Da bist du lediglich als freischaffender Musiker/Lizenzgeber (und eben nicht als gewerblicher Distributor, Verleger, Vertrieb etc.) jedoch nicht von tangiert.
Alle gewerblichen Vorsteuern trägt der amerikanische Vertrieb, du bist hinsichtlich deiner Gewinnbeteiligung in diesen Sachen bezüglich zu erwartender Einnahmen vermutlich ohnehin maximal Kleinunternehmer und trägst dann nur den Nachweis durch eine EÜR.
 
Sie fordern exklusive Vertriebsrechte. Diese würde ich an einen Minimum-Umsatz per Zeiteinheit koppeln. Also zB in der Art: Exklusivität gilt nur, wenn pro Quartal über die jeweils letzten 2 Quartale mind. x Einheiten verkauft wurden. Ansonsten gibst du ihnen den exklusiven Vertrieb ohne je nochmal was mit deinen Samples machen zu können. Wenn die also gar nix verkaufen, bis du dennoch an den exklusiven Vertrieb gebunden. Das kommt quasi einer Eigentumsabtretung ohne Kompensation gleich (= Verschenken).

Falls du das nicht so regeln willst, dann empfehle ich dir ein Kündigungsrecht einzubauen, damit du da wieder rauskommst. Die Kündigung sollte dabei für dich kostenfrei sein.
 
Ich empfehle Dir zum einen die Anmeldung eines Gewerbes inkl. der Option, die Kleinunternehmer-Regelung gemäß UstG §19 zu nutzen und darüber hinaus Deinen jetzigen Arbeitgeber über die geplante "kleine Nebenbeschäftigung" zu unterrichten. Ich kenne Deinen Arbeitsvertrag ja nicht... aber da gibt es je nach Ausgestaltung des Vertrages oft entsprechende Klauseln, die Dich zur vorherigen Information und Genehmigung durch den Arbeitgeber verpflichten.

Dem Angebot stehe ich recht skeptisch gegenüber... finde die kalkulierten Zielbeträge deutlich zu hoch angesetzt. Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg und gutes Gelingen.
Dein Arbeitgeber solltest du schon davon unterrichtenm denn "sicher ist sicher". Er hat allerdings weder das Recht, deine Nebentätigkeit zu verbieten, bzw. noch anderweitig genehmigen zu müssen (sofern du mit der Nebentätigkeit nicht mehr verdienst, als mit deinem Hauptjob).

Eine Gewerbeanmeldung ist allerdings NICHT notwendig, da du selbst als ein veräußernder Lizenzgeber keine gewerbliche Tätigkeit ausführst.
Die gewerbliche(!) Tätigkeit führt alleinig der Vertrieb aus, du erteilst lediglich die Erlaubnis in Form einer Lizenz, deine Werke unter einer vereinbarten Gewinnbeteiligung durch jemand anderen gewerblich verwerten zu lassen.
Du beziehst infolgedessen legales Einkommen aus einer NICHTGEWERBLICHEN Tätigkeit ;-)
Als Künstler fällst du ohnehin auch nebenberuflich unter die Freiberufler bezüglich Einkommenssteuergestze.


Sie fordern exklusive Vertriebsrechte.
Falls du das nicht so regeln willst, dann empfehle ich dir ein Kündigungsrecht einzubauen, damit du da wieder rauskommst. Die Kündigung sollte dabei für dich kostenfrei sein.
Natürlich fordert man Exklusivrechte. Das ist Gang und Gebe im Lizenzierungsgeschäft ;-)
Zunächst möchte man als seriöser Vertriebler nicht, dass das Zeugs eines Kooperationspartners woanders weit günstiger zu anderen Konditionen angeboten wird und man sich nicht nur selbst Konkurrenz, sondern auch noch selbst den Markt kaputt macht.
Es gibt etliche Discounter-Anbieter, die beteiligen ihre Partner mit umgerechnet lächerlichen 0.80 € Stundenlohn für ihre Arbeit und machen den Markt komplett kaputt...siehe z.B. erst Debatte über Streaming-Dienste.

Desweiteren möchte auch kein seriöser Partner sich in Rechtsstreitigkeiten und zeit&kostenintensiven Aufwand wiederfinden, weil ein Partner sein Zeugs halt doch noch woanders anbietet und es dann durch irgendeinen blöden Zufall zu z.B. Content-Sperrung, Nörgelei und Abmahnung durch Kunden usw. kommt.
Daher pocht eigentlich jeder seriöse Anbieter auf die exklusiven Verwertungsrechte- auch meiner tut das.
Das ist voll in Ordnung und zudem ist ein exklusives Verwertungsrecht zumeist auch immer höher dotiert als non-exlusive.

In den Standardverträgen ist es völlig unüblich, dass man etwaige Forderungen stellen könnte von wegen "wenn ihr mein Zeug nicht verkauft, erlischt das Exklusivrecht".
Dann schließt man halt keinen Vertrag mit dir ab.
Zudem veräußerst du auch nicht dein Urheberrecht- sondern lediglich ein Verwertungsrecht (!).
Ein Sample/Stück das ohnehin richtig gut läuft und Umsatz macht, wird man nicht aus der Rotation nehmen wollen und Sachen die gar nicht laufen, laufen woanders auch nicht besser.
 
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Natürlich fordert man Exklusivrechte. Das ist Gang und Gebe im Lizenzierungsgeschäft ;-)
Zunächst möchte man als seriöser Vertriebler nicht, dass das Zeugs eines Kooperationspartners woanders weit günstiger zu anderen Konditionen angeboten wird und man sich nicht nur selbst Konkurrenz, sondern auch noch selbst den Markt kaputt macht.
Es gibt etliche Discounter-Anbieter, die beteiligen ihre Partner mit umgerechnet lächerlichen 0.80 € Stundenlohn für ihre Arbeit und machen den Markt komplett kaputt...siehe z.B. erst Debatte über Streaming-Dienste.

Desweiteren möchte auch kein seriöser Partner sich in Rechtsstreitigkeiten und zeit&kostenintensiven Aufwand wiederfinden, weil ein Partner sein Zeugs halt doch noch woanders anbietet und es dann durch irgendeinen blöden Zufall zu z.B. Content-Sperrung, Nörgelei und Abmahnung durch Kunden usw. kommt.
Daher pocht eigentlich jeder seriöse Anbieter auf die exklusiven Verwertungsrechte- auch meiner tut das.
Das ist voll in Ordnung und zudem ist ein exklusives Verwertungsrecht zumeist auch immer höher dotiert als non-exlusive.

In den Standardverträgen ist es völlig unüblich, dass man etwaige Forderungen stellen könnte von wegen "wenn ihr mein Zeug nicht verkauft, erlischt das Exklusivrecht".
Dann schließt man halt keinen Vertrag mit dir ab.
Zudem veräußerst du auch nicht dein Urheberrecht- sondern lediglich ein Verwertungsrecht (!).
Ein Sample/Stück das ohnehin richtig gut läuft und Umsatz macht, wird man nicht aus der Rotation nehmen wollen und Sachen die gar nicht laufen, laufen woanders auch nicht besser.

Mein Votum war nicht gegen die Exklusivrechte, das macht absolut Sinn. Aber es ist eine sehr einseitige Vereinbarung, wenn du die Vertriebsrechte exklusiv abtrittst und der Vertrieb dann einfach gar nix macht. Gerade wenn's ein kleiner, neuer Vertrieb ist, der allenfalls auch nicht die Mittel hat, so zu promoten, wie es wünschenswert wäre. Darum mein Hinweis darauf zu achten, dass man da auch wieder rauskommt.

Das Urheberrecht kannst du eh nicht veräussern, das ist an den Urheber gebunden. Das Urheberrecht ist hier aber auch nicht wichtig, entscheidend ist das kommerzielle Verwertungsrecht, das soll hier exklusiv ohne gesicherten Anspruch auf Kompensation abgegeben werden. Ich glaube dir, dass das üblich ist. Ich habe einfach transparent gemacht, was die Konsequenz einer solchen Vereinbarung ist.
 
Die Zahlen "2000 Units/bei 30% Gewinnbeteiligung=12.000 $" erscheinen mir allerdings doch recht utopisch, insbesondere, wenn das zudem

ich frag mich eher welcher enduser für eine sammlung mit 200 samples 20 dollar bezahlt. dafür bekommt man heute einen kontaktplayer mit akustik aufnahmen oder 5 gebrauchte akai CDs.

Zu Punkt 3/Steuer.
Ein Vertrieb trägt i.d.R. die Steuern, wie z.B. MwSt (sofern nicht Kleinunternehmerregelungen greifen).

so kenne ich das auch. multimedia content oder software wird ähnlich abgerechnet wie music CDs, nämlich als tantiemen, und mit umsatzsteuer und so einem gedöns hat man da zum glück nix zu tun.
 
Mein Votum war nicht gegen die Exklusivrechte, das macht absolut Sinn. Aber es ist eine sehr einseitige Vereinbarung, wenn du die Vertriebsrechte exklusiv abtrittst und der Vertrieb dann einfach gar nix macht. Gerade wenn's ein kleiner, neuer Vertrieb ist, der allenfalls auch nicht die Mittel hat, so zu promoten, wie es wünschenswert wäre. Darum mein Hinweis darauf zu achten, dass man da auch wieder rauskommt.

Das Urheberrecht kannst du eh nicht veräussern, das ist an den Urheber gebunden. Das Urheberrecht ist hier aber auch nicht wichtig, entscheidend ist das kommerzielle Verwertungsrecht, das soll hier exklusiv ohne gesicherten Anspruch auf Kompensation abgegeben werden. Ich glaube dir, dass das üblich ist. Ich habe einfach transparent gemacht, was die Konsequenz einer solchen Vereinbarung ist.
Das ist nicht böse gemeint, aber als würde man im Zweifelsfall nun gleich etliche Millionen Dollar verlieren?... das ist natürlich n bissl weit hergeholt, aber die Argumentationen hinsichlich "abtretender Rechte" muss auch einmal in Relation zur Realität im Business zum User sehen.
Du machst einfach keine Millionen Dollar und vielleicht gehen dir in diesem Umfeld als Privater vielleicht mal 100-200 $ durch die Lappen, weil man ein paar Posten nicht abgerechnet hat usw. Ohnehin weiß niemand wirklich ohne teure Unternehmensprüfung nicht, wieviel tatsächlich an Umsatz mit dir gemacht worden ist.

Es wäre etwas komplett anderes, wenn du da als Riesenfirma oder namenhaftes Studio in Vertrag gehst, da hast du ganz andere Optionen und dann stellt man auch selbst die Bedingungen und muss sie sich nicht als Rookie vorgeben lassen.

Wie gesagt, ich habe in knapp 20 Jahren nicht erlebt das Stücke von mir, die durch meinen Vertrieb gar nicht liefen und die ich dann auch durchaus runternehmen lassen kann (ein Vertrieb ist dann auch eh nicht weiter an "nicht-laufenden" Stücken interessiert) und die ich woanders unterbrachte, da plötzlich um Welten besser gelaufen wären. Nein, das passiert in der Regel zumeist nicht.

Klar, Exklusivität bedeutet Bindung.
Sie kann aber auch durchaus Sicherheit bedeuten.
In meinem Fall, da ich keine Samples sondern ganze Soundtracks mache, laufen die Lizenzen ohnehin immer nur für 1 Jahr und eine Neulizenzierung durch den Kunden (Vertrieb) wie auch weitergegeben an den Endkunden notwendig wird.
Ich bin nun schon lange dabei und habe andere Vertragskonditionen als ein Rookie und sicherlich sind das auch gänzlich andere, als im Bereich von Samples... da würde man im Dreieck springen, müsste man jedes Jahr neu lizenzieren, weswegen da zeitlich unbegrenzte Konditionen abgeschlossen werden.

Man kann sich das aber anfangs auch generell erst mal einfach machen.
Man muss ja nicht sein allerbestes Zeugs gleich alles auf einmal bei einem Publisher unterbringen..nur erst einmal ein bißchen was, um zu sehen, wie der Laden läuft.
Zudem ist man nicht gezwungen, sein ganzes Zeugs bei nur einem Anbieter unterzubringen.
Wenn ich 100 Titel habe, dann würde 10 davon Anbieter A, 10 andere bei Anbieter B und wieder 10 andere bei Anbieter C unterbringen und gucken, wo es da am besten für mich läuft. Manche haben spezifische Schwerpunkte.
Entweder verbleibe ich bei dann nur einem Anbieter oder spreade das halt ;-)
 
so kenne ich das auch. multimedia content oder software wird ähnlich abgerechnet wie music CDs, nämlich als tantiemen, und mit umsatzsteuer und so einem gedöns hat man da zum glück nix zu tun.
Eben. Eine Gewinnbeteiligung läuft- wenngleich der Passus nicht ganz derselbe ist, unter der Tantiemenregelung. Ganz genauso läuft es auch bei mir.
 
Ohnehin weiß niemand wirklich ohne teure Unternehmensprüfung nicht, wieviel tatsächlich an Umsatz mit dir gemacht worden ist.

bei musik ist das kein problem, der vertriebspartern muss dir da jederzeit seine eigene abrechnung zeigen. und der verleger seine abrechung dem urheber. bei software ist es meiner erfahrung üblich, das vertraglich zu regeln.

wenn du es willst, verlange es also einfach.

natürlich kann der vertriebspartner auch seine bücher fälschen, aber dagegen hilft eh nix.

Klar, Exklusivität bedeutet Bindung.

sie ist absolute geschäftsgrundlage für einen vertrieb oder verlag.

bei musik löst man das in der praxis oft so, dass ein independent-vertrieb dir zu sehr fairen, aber nicht nur selbstkosten-preisen tonträger überlässt, wenn du welche "daneben" selbst verchecken willst, damit du gar nicht erst auf die idee kommst, bezüglich der tonträgerherstellung mehgleisig zu fahren und dir selbst konkurrenz machst.

allerdings würde man bei kunstwerken, büchern, oder programmcode wohl immer darauf achten, dass die laufzeit begrenzt ist und/oder dass eine untätigkeitssklausel vereinbart wird.
 
bei musik ist das kein problem, der vertriebspartern muss dir da jederzeit seine eigene abrechnung zeigen.
Nein, das ist allerdings wiederum so nicht richtig. Zumindest läuft das bei mir so nicht ab.

Üblicherweise erhältst du eine Benachrichtigung darüber, dass eines deiner Werke in einer bestimmten Lizenzklasse/Preisklasse lizenziert wurde.
Allerdings erhälst du i.d.R. keine Information darüber, für WEN das lizenziert worden ist, weil sich der Vertrieb natürlich ihren Kundenstamm nicht durch dich selbst abspenstig gemacht wissen will.
Es wäre ja ein leichtes für dich, wenn auf jeder Bestellbestätigung stünde "lizenziert durch Firma XYZ", selbst mit denen in Kontakt zu treten und zu sagen, man produziert oder hat Angebote "ohne Umweg über den Vertrieb" für euch.
So liefe der Vertrieb Gefahr, seinen Kundenstamm direkt an die Producer zu verlieren und sein Geschäft als Mittelsmann und Akquisiteur zu verlieren, weswegen er dir i.d.R. eben nicht mitteilt, für wen lizenziert wurde.

Es ist etwas anderes, wenn das in Auftrag, Modifikation und Sachen für Korrekturschleifen mitgeteilt wird. Dann steht bei mir auch BMW und Ansprechpartner drunter.

Um zu ersehen, was der Vertrieb tatsächlich mit dir einnimmt, hast du die vertragliche Möglichkeit, einmal jährlich einen Rechnungsprüfer zu deinen Lasten zu beauftragen. Das ist Usus. Der Vertrieb ist absolut nicht verpflichtet, dir seine Zahlen "einfach so" zu offenbaren ;-)
Hab ich einmal mit Rechnungsprüfer gemacht und hat mich mehr gekostet, als meine angezweifelt fehlenden Einnahmen...des weiteren hatte das auch das beidseitige Vertrauensverhältnis eine Zeit lang geschadet.
 
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Wer dir
- als Einsteiger
- bei Soundcloud
einen Deal anbietet, will dich abziehen. Punkt.

Versuch's mal Pond5 oder ähnlichen Plattformen. Da sind die Hürden zwar hoch, überhaupt reinzukommen, aber du kriegst einen Einblick darüber, wie dieser Markt funktioniert.

Ich sag's mal so: all das Zeug, das z.B. Ableton mitunter am "FreeStuffFriday" raushaut, hätte dort nicht die geringste Chance.
 
Nein, das ist allerdings wiederum so nicht richtig. Zumindest läuft das bei mir so nicht ab.

ich kenne es selbst nur bei musik. du bist verleger, hast zweifel an der abrechnung deines vertriebspartners, und bittest sie um nachweise. dann bekommst du sie mehr oder weniger freiwillig, bevor es zum rechtsstreit kommt. (es muss ja nicht gleich eine liste mit allen 10,000 undergroundplattenläden in indonesien sein, aber z.b. eine stichprobe über große deutsche kaufhausketten)

noch einfacher zu bewerkstelligen ist es zwischen labels und urhebern. (okay, ich weiss, äpfel und birnen.)
da kann der verleger misstrauen schon von anfang an vorbeugen, indem er quasi "freiwillig" seine katalogabrechnung von der vertriebsfirma in kopie als nachvollziehbare berechungsgrundlage für die abrechung mit dem künstler dazulegt.

bei einem onlinevertrieb, der samples an enduser weiterverkauft weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie man den überhaupt kontrollieren könnte, es sei denn er nutzt eine plattform wie ebay. aber es steht einem ja trotzdem erst mal frei, das vertraglich geregelt haben zu wollen. und ich sehe da auch keine schützenswerten interessen des vertriebs, welche sollen das sein? die IP adressen der käufer? :)

des weiteren hatte das auch das Vertrauensverhältnis eine Zeit lang geschadet.

okay, "BWM" kauft aber auch keine drumloops im reason oder live format. hier geht es ja um jemand, der samples an kinder in seinem onlineshop verkauft.

ich persönlich sehe das vertrauenverhöltnis schon nicht als gegeben an, wenn X mir seine zahlen nicht zeigen will.

was, wenn du auf obigen chat reagierst, einen vertrag unterschreibt, und 1 jahr später erzählt dir der typ er hätte leider statt 1000 nur 73 verkauft?

wenn der andere genau so ein loser ist wie ich, dann kooperiere ich nur equal opportunity mit dem.

edel oder indigo oder maxon traue ich aus anderen gründen.

"hab ich tolle shop gibst du samples" läuft nicht.

"gibst du mir root zugang zu deine SSL server, dann vielleicht ich dir geben samples" läuft.
 
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bei einem onlinevertrieb, der samples an enduser weiterverkauft weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie man den überhaupt kontrollieren könnte
Ja gerade deswegen. Es gibt ja auch nicht ohne Grund die doppelte Buchführung.
ABER ob Online oder GEMA... niemand weiß ohne Rechnungsprüfer tatsächlich, ob du im Jahr "nur" 30.000 oder tatsächlich 300.000 Umsatz gemacht hast..und freiwillig, da kannst noch so eng mit der Geschäftsleitung sein, wird dir das niemand auf die Nase binden :D

Ich hatte vor einigen Jahre das Problem, das ein italienischer "Anbieter" mit Sitz in "Malta" mit meinem Zeugs illegal mehr Umsatz machte, als ich legal durch meinen Vertrieb zu verdienen schien.
Wie kommt da dieses klaffende Loch zustande ?
Wie gesagt, freiwillig hat man mir das nicht mitgeteilt und erfahren habe ich von diesen Umstand nur von amerikanischen Kollegen, die eine (aussichtslose) Sammelklage gegen den "maltesischen Italiener" anstrebten :D
 
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"hab ich tolle shop gibst du samples" läuft nicht.
Nun ja, ich würde "hab ich Shop, du hast Samples" nicht gleich als skeptisch unfruchtbar betrachten.
Um zählbaren Erfolg zu haben, brauchst du gute Partner.

Kann man natürlich alles alleine versuchen, kostet aber viel Energie und das Wesentliche, das Musikmachen und für Angebot bezüglich Nachfrage zu sorgen, kann auf der Strecke bleiben.

Ich kenne viele Musikschaffende, die verlassen ihre Ecke und 4 Wände hinter der Haustür maximal, wenn sie die Post aus`m Briefkasten holen oder sowas.
Sind als Eigenbrötler oftmals nicht gerade die Leute, die sich auf Events begeben, gut und allgemein interessant reden, Connections knüpfen und sich Netzwerke aufbauen können. Da braucht es dann schon Leute a la "ich Connection, du Material, ich Tarzan, du Jane".


"gibst du mir root zugang zu deine SSL server, dann vielleicht ich dir geben samples" läuft.
Sorry, aber das macht kein seriöser Anbieter !
Da könntest du jedweden Shit hochladen und als Vertriebler mit Reputation ist man natürlich sehr darauf bedacht und kontrolliert, dass nicht nur Quantität und Qualität stimmt, sondern ich mich auch nicht und niemals irgendwelchen Launen meiner Partner ausliefere und mein Business damit im Zweifel gefährde.
Also das ist absoluter Käse, das wirst du keinesfalls irgendwo im professionellen Business jemals so erleben, dass man dir freien Zugang gewährt- zumal auch noch die ganze Einpflege mit Metas usw. eine ganz andere Geschichte ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechnung:

Bei Verkauf von 2000 units (Sample Packs) verdient ich 12.000 $.
Das sind völlig unrealistische Zahlen und wenn du tatsächlich 120 $ bekommst, kannst du schon froh und überglücklich sein.
Wahrscheinlich bekommst du aber gar nichts an Einnahmen, da hörst du nie wieder was von.
Auf Nachfrage ware die Samples dann für die Vermarktung nicht gut genug und du sollst Neue liefern.
Deine Samples werden eventuell irgendwo anders billig als Beipack verkloppt, von dem du selbst gar nichts mitbekommst.
Hab das alles schon oft genug durchgemacht.
 
oder du sollst erstmal Geld bringen, weil ja angeblich Dingsbums da und Vertrieb Bumsdings dort noch vorfinanziert werden muss.
 
Ich empfehle Dir zum einen die Anmeldung eines Gewerbes inkl. der Option, die Kleinunternehmer-Regelung gemäß UstG §19 zu nutzen und darüber hinaus Deinen jetzigen Arbeitgeber über die geplante "kleine Nebenbeschäftigung" zu unterrichten. Ich kenne Deinen Arbeitsvertrag ja nicht... aber da gibt es je nach Ausgestaltung des Vertrages oft entsprechende Klauseln, die Dich zur vorherigen Information und Genehmigung durch den Arbeitgeber verpflichten.

Dem Angebot stehe ich recht skeptisch gegenüber... finde die kalkulierten Zielbeträge deutlich zu hoch angesetzt. Ich wünsche Dir trotzdem viel Erfolg und gutes Gelingen.
Eine Gewerbeanmeldung (bzw. Gewerbeschein) ist hierbei völlig unnötig, da es sich um eine freischaffende Tätigkeit handelt (geistiges Eigentum / Künstlertätigkeit).
Die Angabe der Steuer-ID (neben Datum, Rechn.Nr und Bankverbindung) muss nur auf der Rechnung ausgewiesen werden. Hinzu kommt: wird ins non-EU-Land verkauft, so wird eh die Rechnung Netto (ohne USt) ausgestellt.

Sollte man sich dazu entschliessen die Kleinunternehmerregel gem. §19 UStG zu fahren (Rechnungen netto ohne MwSt/USt ausstellen), dann kann man beim für sein Unternehmen eingekauften Inventar die bezahlten MwSt auch nicht beim FA anmelden und auszahlen/absetzen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu meine Fragen:

1. Ist das ein gutes Angebot für mich, als Jemand der im Grunde sein Stoff noch nicht monetarisiert hat?
-> Kommt darauf an. Sind mit 100 Samples "Einzelsamples" oder "Multisamples" gemeint? Und wenn "Multisamples", im welchen Umfang (wieviele Noten/Oktaven? mit oder ohne Anschlagdynamik?, etc..) dann?
Wieviel Arbeitszeit wird dir eingeräumt bis zur Abgabe? Wie umfangreich soll das Sample-Pack mindestens/maximal werden?


2. Bekomme ich das woanders nicht irgend wie besser oder sollt eich das sogar alleine machen (Samples Verkaufen)?
-> Ja und Nein. Wie immer. Eine Grundpauschale gibt es nicht.

3. Steuern und so? Ich bin zwar Arbeitnehmer aber weit unter Steuerpflicht somit keine Ahnung von wenn ich über Externe Quelle Einkünfte verzeichne
-> Versteuern (bzw. ggü. dem Finanzamt deklariert) muss alles, was reinkommt. Innerhalb EU inkl. USt (oder gem §19 UStG innerhalb von den ersten 2 Jahren auch ohne <- der Hinweis gem, §19 UStG gehört dann auf die Rechnung).
Du kannst neben deiner Lohnsteuerkarte auch freischaffende und/oder gewerbliche Tätigkeiten ausüben (bis zu 7 Tätigkeiten (meine ich) pro Steuer-ID sind möglich).
Auf die Rechnung gehört: Rechnungsaussteller (Name+Anschrift), Rechn-Nr.+Datum, Steuer-ID, IBAN+BIC und natürlich die Art/Beschreibung dessen, was du verkaufst. Die Rechnungs-Nr. müssen dann bei späteren Rechnungen fortlaufend nummeriert sein (auch als Nr.-Folge).
Einkommensteuer (als auch Kirchensteuer) sind erst fällig, wenn am Ende des Kalenderjahres der im jew. Jahr aktuelle Steuerfreibetrag (2020 = € 9.408,- an Gewinn nach Absatz für Nichtverheiratete) überschritten wird.
-> https://www.brutto-netto-rechner24.de/ratgeber/steuerfreibetraege.html


4. Ich bin nun auch nicht ganz unbekannt und denke, dass ich hiermit einen Schritt wagen kann in Richtung "Freizeit zum Geschäft"...oder eben nicht
-> Verlieren kannst du im Grunde nichts - bis auf den deinerseits investierten Arbeitsaufwand. Bedenke aber, dass dein Content sehr sauber erarbeitet werden muss (Schnitt, Loop, Gain, NR, etc..). Sound-Designer gibt es sehr viele.

Rechnung:
Bei Verkauf von 2000 units (Sample Packs) verdient ich 12.000 $.
-> Das halte ich für unrealistisch (auch wenn es nicht unmöglich ist). An solchen Absatzzahlen solltest du dich nicht orientieren (heißt: keine grosse Hoffnung daran setzen, dass es so laufen wird).
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie fordern exklusive Vertriebsrechte. Diese würde ich an einen Minimum-Umsatz per Zeiteinheit koppeln. Also zB in der Art: Exklusivität gilt nur, wenn pro Quartal über die jeweils letzten 2 Quartale mind. x Einheiten verkauft wurden. Ansonsten gibst du ihnen den exklusiven Vertrieb ohne je nochmal was mit deinen Samples machen zu können. Wenn die also gar nix verkaufen, bis du dennoch an den exklusiven Vertrieb gebunden. Das kommt quasi einer Eigentumsabtretung ohne Kompensation gleich (= Verschenken).

Falls du das nicht so regeln willst, dann empfehle ich dir ein Kündigungsrecht einzubauen, damit du da wieder rauskommst. Die Kündigung sollte dabei für dich kostenfrei sein.

Jupp, daran hab ich auch schon gedacht, will erst wissen was der an Menge verkauft und dann ggf. meine Werke zeitlich limitieren.
Bisher kam aber noch nichts zurück von dem...
 
Ja gerade deswegen. Es gibt ja auch nicht ohne Grund die doppelte Buchführung.
ABER ob Online oder GEMA... niemand weiß ohne Rechnungsprüfer tatsächlich, ob du im Jahr "nur" 30.000 oder tatsächlich 300.000 Umsatz gemacht hast..und freiwillig, da kannst noch so eng mit der Geschäftsleitung sein, wird dir das niemand auf die Nase binden

schmu kommt immer wieder mal vor, dabei sind ja auch schon majors aufgeflogen, dass sie millionen von tonträgern schwarz gepresst und am rechteinhaber vorbei vertickt haben.

der aufwand ist aber für so einen betrug eigentlich zu hoch, als dass er kleinkunst betreffen könnte.

denk mal an die neunziger zurück, als große vertriebe noch zentausende von plattenläden weltweit beliefert haben. willst du da jedem laden 5 legale und 2 inoffizielle platten schicken? so ein system ist doch undenkbar.

ich glaube, dass das in der summe eher noch die rechteinhaber selbst so betreiben, weniger wegen den 3 cent gema als wegen der lästigen steuerpflicht. da kenne ich auch den ein oder anderen, der dann eine zeit lang eine kostenlose unterkunft vom staat bekam.^^

Hab hier jetzt am Rande mal gar nicht bemerkt, dass es hier den Fragesteller um Reason-Files ginge oder hab ich was überlesen ?

naja "sound pack" klingt schon deutlich nach irgend so einem scheiß. :D

aber ich kann mich auch irren und ich streite ja auch nicht ab, dass es dafür durchaus auch einen markt gäbe.

gedanken mache ich mir eher über die frage, warum jemand das mit honorar/tantiemen/kaufpreis macht, wenn er dafür genauso gut jemanden fest anstellen könnte, der dann doch viel billiger ist. ich erwähne jetzt mal lieber keine namen.

Nun ja, ich würde "hab ich Shop, du hast Samples" nicht gleich als skeptisch unfruchtbar betrachten.

jemand, der etwas einkaufen will, und nicht gar nicht weiß, was du ihm liefern wirst, erläutert, wie viel er voraussichtlich davon verkaufen wird? natürlich ist das komplett unseriös.

wenn er das vroher schon weiß, dann soll er doch gleich mal einen vorschuss bezahlen.

wenn ich dich im internet ansprechen würde um dir ein geschäft vorzuschalgen, dann würde ich mich mal als allererstes zu erkennen geben. das unterscheidet seriöse angebote von unseriösen.

ein zettel im briefkasten auf dem dem steht "wenn du viel geld verdienen dann schnell anrufen neue geldkarusell - unregistrierte handynr." dann ist das einfach kein stellenangebot nach DIN ISO.

Sorry, aber das macht kein seriöser Anbieter !
Also das ist absoluter Käse, das wirst du keinesfalls irgendwo im professionellen Business jemals so erleben, dass man dir freien Zugang gewährt- zumal auch noch die ganze Einpflege mit Metas usw. eine ganz andere Geschichte ist.

ich denke ich habe nicht ausreichend erklärt, was ich damit sagen will.

wenn jemand von mir mir absolutes vertrauen erwartet, dann erwarte ich das von ihm auch.

leute, die selbst betrügen, sind nämlich meistens am ängstlichsten, so filtert man die gleich raus.

ich habe zu meinen besten zeiten jahrelang dutzende passwörter und zugänge für alle möglichen server und shells sowie schlüssel für DGB, parteibüro und kirchengemeinde und stadt gehabt und bislang konnte man mir sowas mir stets anvertrauen.

wenn mister X will, dass ihm in einen chat samples hochlade, zu er zu geld machen will, dann erwarte ich auch, dass er mir ebenso vertraut.

wenn sich ein musikvertrieb für deinen labelkatalog interessiert, dann laden die dich zum kaffee ein und zeigen dir ihre firma. so machen seriöse leute geschäfte. also... früher. vielleicht ist das ja auch out jetzt.

du heiratest doch auch keine frau, die dir ihre wohnung nicht zeigen will und ein geheimnis aus ihrem beruf macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Sampleverwerter klingt schon in der Schreibe voll seriös :)

- Hat der eine Website mit Impressum und Referenzen, die seine Angaben belegen?
- Kennt einer deiner Kollegen diese Firma und welche Erfahrungen hat der gemacht?
- Gibt es ein Company Image in der Öffentlichkeit und in der b2b Welt?

Wenn man bei diesen drei Basisfragen tolle Antworten bekommt, dann nix wie hin. Ansonsten ist jeder Gedanke dran Zeitverschwendung. Ausnahme: Ein neues Unternehmen, das schnell Content haben will, um von Null auf Hundert starten zu können, denn der Markt ist schon sehr weit entwickelt.

Generell sind Exklusivrechte bei der Verwertung mit viel Leistung des Verwerters verbunden, ansonsten lizenziert man non-excklusive mit Mehrfachverwertung. Man kann da Testfragen stellen, etwa: Wie wäre es mit einem one-off Buy Out?

Neugeschäft machen Sampleverwerter nur mit Samples, die man noch am gleichen Tag abliefern kann. Auf "mach mal" lassen sich nur Geschäftspartner ein, die deine Referenzen kennen und genau das haben wollen, was du anhand dieser schon gezeigt hast. In der Anfangszeit konnte man tatsächlich einen Deal machen aufgrund von puren Versprechungen, aber auch da musste das schon recht überzeugend sein. Leute im Musikinstrumentenbusiness sind zwar meistens RocknRoller, aber auf der Basis guter kaufmännischer Kenntnisse. Man sollte da genau hinschauen, denn es gibt schöne Tricks, um über den Tisch gezogen zu werden, auch von etablierten Companies. Standard ist: Ein guter wasserdicher Vertrag, der hilft, wenn jemand einen ausbooten will. Sowas ist übrigens den meisten alten Hasen schonmal passiert.

Falls du wirklich in diesem Business Fuß fassen willst: Vorleistung erbringen, und dann rein interessehalber Klinkenputzen gehen bei einem halben Dutzend Companies. Da die schon eine Menge vorgelegt bekommen haben im Leben, ist deren Feedback wahrscheinlich ehrlich.
 
Eine Gewerbeanmeldung (bzw. Gewerbeschein) ist hierbei völlig unnötig, da es sich um eine freischaffende Tätigkeit handelt (geistiges Eigentum / Künstlertätigkeit).
Da bin ich mir nicht ganz sicher, denn auftragsbezogene Musikproduktion, Mastering, Studioarbeiten sind ja auch alles Dienstleistungen und fallen nicht unter künstlerische Tätigkeiten.
 
Da bin ich mir nicht ganz sicher, denn auftragsbezogene Musikproduktion, Mastering, Studioarbeiten sind ja auch alles Dienstleistungen und fallen nicht unter künstlerische Tätigkeiten.
Guter Punkt! Eine Gewerbeanmeldung ist bei regelmäßigen Einkünften auch nicht "völlig unnötig", sondern u.U. sogar dringend erforderlich... insbesondere dann, wenn man als Musikschaffender noch andere Produkte und Dienstleistungen im Markt anbietet. Ich empfehle dem TE ohnehin, sich professionellen Rat bei einem Steuerexperten zu holen, sofern das Thema mit dem Sample-Deal in die Tat umgesetzt werden soll. Das Forum hier ist für solche Auskünfte sicherlich nicht geeignet... hier ist einfach zuviel Halbwissen unterwegs (ich schließe mich dabei jetzt bewusst ein!). Das könnte am Ende ein teurer Spaß werden und einem viel Ärger mit den Finanzbehörden einbringen... wer schon einmal eine Umsatzsteuerprüfung erleben durfte, weiß wovon ich spreche.

Die Rücksprache mit dem Arbeitgeber halte ich hingegen für unabdingbar... je nach Ausgestaltung des Arbeitsvertrages kann die Nichtbeachtung entsprechender Klauseln zu einer Kündigung - im Minimum zu einer Abmahnung - führen.
 
Da bin ich mir nicht ganz sicher, denn auftragsbezogene Musikproduktion, Mastering, Studioarbeiten sind ja auch alles Dienstleistungen und fallen nicht unter künstlerische Tätigkeiten.
Es sind keine gewerbepflichtigen (Gewerbesteuer) Tätigkeiten. Es sind Dienstleistungen, ja, jedoch keine gewerbepflichtigen (da kein Handel im Sinne der Gewerbesteuer).
Künstler, die (auch auf Bestellung) Musik, Sounds, Gemälde, etc. anfertigen, sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Nur wenn man einen Vertrieb für die vorgenannten Güter und/oder Dienstleitungen betreibt - dann ja.

 
Gewerbesteuer wird doch erst ab Überschreitung eines Freibetrags fällig. Bei Einzelunternehmern ist das anscheinend ein Gewinn von 24.500 €. Wenn der Gewinn drunter liegt zahlt man keine Gewerbesteuer.
Gewerbepflichtig heisst nicht automatisch Gewerbesteuer.
Es gibt kein "gewerbesteuerpflichtig".
 
Es sind keine gewerbepflichtigen (Gewerbesteuer) Tätigkeiten. Es sind Dienstleistungen, ja, jedoch keine gewerbepflichtigen (da kein Handel im Sinne der Gewerbesteuer).
Künstler, die (auch auf Bestellung) Musik, Sounds, Gemälde, etc. anfertigen, sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Nur wenn man einen Vertrieb für die vorgenannten Güter und/oder Dienstleitungen betreibt - dann ja.

Ja, alles ganz schlau & richtig... ab zu eng u. evtl. ohne Phantasie betrachtet: Irgendwann kommt der TE evtl. auf die Idee, dass Thema Sampleerstellung stärker bzw. öffentlich zu bewerben. Zum Beispiel über eine eigene Webseite, auf der die Herstellung von Samples und evtl. anderen Audiodienstleistungen angeboten wird. Bäm... schon kann dann recht einfach unterstellt werden, dass es sich hierbei um eine regelmäßige und auf Gewinn abzielende Tätigkeit handelt. Und dann wollen die deutschen Behörden relativ schnell von Dir, dass Du Dein geschäftliches Gebaren als Gewerbe anmeldest.

Mir kann es im Prinzip ja egal sein, was der TE daraus macht... ich hoffe nur, er nimmt sich die gut gemeinten Ratschläge von mir zu Herzen und bespricht das Thema mit einem Steuerberater und vor allen Dingen mit seiner Firma. Nochmal: Auf die in Foren dieser Art gemachten Aussagen würde ich mich niemals allein verlassen... maximal als Impulsgeber!
 


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