Rechte an Melodien ?

Ich möchte gerne bekannte Melodien per Midi über Synthesizer für einen Technotrack verwenden.
Die Melodien sind alle älter als 20 Jahre.
Muss ich Rechte an den Melodien beachten?
Kann ich da Ärger bekommen?
Ich habe bei Gxxgle leider keine Hilfe gefunden.
Soll ich vorher beim Rechteinhaber anfragen, oder erst später mit fertigen DemoTrack?
Rechteinhaber ist SxnyBMG, ich weiß ja nicht ob man da große Chancen hat.

Matze
 
ich würde nach klassischer musik suchen, in der das thema schon einmal benutzt wurde. das wäre dann heute frei zur bearbeitung.
 
dstroy schrieb:
Ich möchte gerne bekannte Melodien per Midi über Synthesizer für einen Technotrack verwenden.
Die Melodien sind alle älter als 20 Jahre.
Tja - 20 Jahre ist, urheberrechtlich betrachet, sehr sehr kurz. Da müssen grundsätzlich 70 Jahre vergangen sein - und zwar nach dem Tod (!) des Komponisten...
dstroy schrieb:
Muss ich Rechte an den Melodien beachten? Kann ich da Ärger bekommen?
Ohja. Riesenärger. Je höher der kommerzielle Wert ist, und je aktiver die zuständigen Rechteverwerter sind, umso größer ist die Gefahr. Es hat leider eine ganze Reihe von Künstlern gegeben, die Urheberrrechte (teils sogar unwissentlich) nicht beachtet haben und damit in den wirtschaftlichen Bankrott gestürzt wurden. Kein Scheiß.

Bei Volksliedern hingegen - teils sind die ja auch bekannt - ist die Gefahr null. Oder bekannte Melodien der musikalischen Klassik. Probiere es lieber mit sowas.
dstroy schrieb:
Soll ich vorher beim Rechteinhaber anfragen, oder erst später mit fertigen DemoTrack?
Rechteinhaber ist SxnyBMG, ich weiß ja nicht ob man da große Chancen hat.Matze
Tja, das ist auch nicht so einfach, erstens, heraus zu bekommen, wer da nun wirklich der/die Rechteinhaber ist/sind, zweitens, Melodien dann auch nutzen zu dürfen. Das ist sogar dann schwierig, wenn der Komponist einverstanden sein sollte - denn einerseits verliert er damit ja nicht seine Rechte, andererseits könnten GEMA, sein Label oder andere Rechteverwerter ein Agreement torpedieren, bzw. im Nachhinein krass abkassieren. :-x

Kurzum: Tu es nicht.
 
jane doe schrieb:
ich würde nach klassischer musik suchen, in der das thema schon einmal benutzt wurde. das wäre dann heute frei zur bearbeitung.

Nicht ganz. Bei Stravinsky, Copland und Barber sehe es z.B. schlecht aus...

Die §§ 64 ff. UrhG regeln die zeitliche Beschränkung des Urheberrechts. Dabei normiert § 64 UrhG, dass der urheberrechtliche Schutz nur während der Lebenszeit des Urhebers und einer Zeitspanne von 70 Jahre nach dessen Tod besteht. Eine 70-jährige Schutzdauer gilt für alle Werke, deren Urheber im Jahre 1965 (Verkündung des UrhG) noch nicht 70 Jahre tot waren. Wird ein bis zum Ablauf dieser Frist noch nicht erschienenes Werk (dazu § 6 Abs. 2 UrhG) erstmals zum Erscheinen gebracht, öffentlich wiedergegeben oder herausgebracht, so bekommt der dafür Verantwortliche nach § 71 Abs. 1 UrhG ein 25-jähriges Leistungsschutzrecht. Lichtbildwerke genießen in der Regel eine gleich lange Schutzdauer (vgl. § 137a UrhG). Durch die Befristung der Schutzdauer kommt es zum Fortfall des gesamten Urheberrechtsschutzes; das Werk wird nach Ablauf der Frist gemeinfrei.
 
wer viel fragt geht viel irr ...

mach einfach mal, wenn es ein hit wird und du oder dein label verklagt werdet ist das super publicity :) Wenn das stück trotz bekannter melodie mist ist, wird es auch niemanden interessieren, ich glaub es gibt ja sowas wie mindestschadenswert oder so ähnlich, ich kann mir vorstellen dass z.b 300 kopien auf vinyl niemanden allzu sauer aufstossen, der schadenswert hält sich dann ja auch in grenzen.
 
da würde ich grundsätzlich die finger von lassen und vorallem garnicht erst daran denken...
ich finde den text etwas schwachsinnig von wegen probier es einfach das wenn es ein hit wird wird es nur publicity usw..
sorry aber es gibt einige leute die dachten die covern einfach mal ne melodie oder die lyrics und aufeinmal waren die weck vom fenster von vielen hab ich bis heute nichts mehr gehört..
also wenn du dich nich selber in den ruin stürzen möchtest dann schreibe am besten deine eigenen melodien ;-)

wenn du wirklich daran interessiert bist diese mellodie zu nutzen dann must du an den herantreten der die rechte besitzt, es ist aber nicht grad günstig und manche lassen auch die tracks nicht ins techno covern..
 
Entschuldige mal, das ist doch Schwachsinn. selbst wenn der junge verklagt wird, was sollens ihm den wegnehmen? Wenn überhaupt sind große labels doch nur an fällen interessiert wo auch was zu holen ist. Das gilt für beide richtungen, wenn die platte 5 millionen stück verkauft passiert gar nix, ausser dass du wohl kaum tantiemen bekommst und die rechteinhaber sich die hände reiben, wenn du ein paar stück halboffiziell raushaust wirds, wenn überhaupt,auch nur ein schriftliche abmahnung geben.

Ich seh das für den moment so, auf jeden fall würd ich das stück mal machen bevor ich mich mit eventuellen konsequenzen auseinandersetze. Ganze genres in der musik beruhen auf geklautes zeug.
 
sushiluv schrieb:
Entschuldige mal, das ist doch Schwachsinn. selbst wenn der junge verklagt wird, was sollens ihm den wegnehmen?

Streitwert ein paar 10k€ => Abmahnung mit Kostennote im k€ Bereich. Klagen muss man da nicht, das ist für die Gegenseite (=Rechteinhaber bzw. dessen Anwalt) ein gefundenes Fressen.
Man kann auch noch zum eigenen Anwalt rennen, der will dann ein paar hundert € und bekommt es dafür vielleicht etwas günstiger hin. (=Unterlassungserklärung abgeben, aber Kostennote/Streitwert nicht anerkennen, das geht dann ggfls. vor Gericht und wird oft etwas billiger.)

Eine evtl. Vinyl-Pressung ist auf jeden Fall für die Tonne. (=noch mehr Schaden.)

=> es ist echt *nur* bekloppt so etwas zu machen, weil sinnloses Risiko um viele hundert € ärmer zu werden.
 
ok, vielleicht ein wenig deftig formuliert von mir ... mir ist auch klar das ein solches vorgehen nicht rechtens ist, ohne frage.

ich hab einen haufen vinyl als whitelabels wo ganz klar gegen diese rechte verstossen wurde, trotzdem scheint es diese musiker noch zu geben, ein prominentes beispiel ist wohl der ready or not remix von dj hype irgendwann mitte der 90er, solcher beispiele gibt es viele, wobei der hype mix eventuell auch geklärt war ...

ich selbst halte es nicht für kreativ melodien 1 zu 1 zu klauen, man kann sich ja ein wenig davon inspirieren lassen wenns denn unbedingt sein soll :)

um wieder hip-hop aufzugreifen, die ganze kultur dahinter beruht zum teil auf sampling von bekannter musik, scheint ja irgendwie auch zu gehen, ich bezweifle stark dass hier immer alles geklärt ist.

aber egal, prinzipiell ist eure ansicht die richtige und die gefahr geld zu verlieren besteht wohl auch. Der Rat an dn threadstarter es nicht zu tun ist mit sicherheit korrekt.

Also, TU ES NICHT :)
 
sushiluv schrieb:
Entschuldige mal, das ist doch Schwachsinn. selbst wenn der junge verklagt wird, was sollens ihm den wegnehmen?

Die Freiheit? Neben Schadensersatzansprüchen ist das Ganze evt. nach 106 UrhG auch strafbar (bis zu 3 Jahre), und zwar bereits der Versuch!
 
sushiluv schrieb:
...irgendwann mitte der 90er, solcher beispiele gibt es viele

Ganz was anderes. Mitte der 90er und meistens US/GB Rechtsraum.
Heute und in .de ist das nur noch ein Angebot an Abmahnabzockanwälte, sich doch bitte zu bedienen.
 
Fetz schrieb:
sushiluv schrieb:
...irgendwann mitte der 90er, solcher beispiele gibt es viele

Ganz was anderes. Mitte der 90er und meistens US/GB Rechtsraum.
Heute und in .de ist das nur noch ein Angebot an Abmahnabzockanwälte, sich doch bitte zu bedienen.

Interessant, da hätt ich bitte eine Frage. Wenn der Musiker in Deutschland ist, ebenso der Labelstandort, der Vetrieb aber in England ist, wo ist dann der Gerichtsstandort, bzw welchea Länderrecht greift dann? Wäre das eine Streitfrage oder ist es klar weil das Label in Deutschland ist?

Danke, sl
 
In den Bandübernahmeverträgen unterschreibt man idR gegenüber dem Label, dass das Stück "frei von Rechten dritter" ist. Damit wird als Erster immer der Macher selbst belangt, nicht Label oder Vertrieb.
 
sushiluv schrieb:
Fetz schrieb:
sushiluv schrieb:
...irgendwann mitte der 90er, solcher beispiele gibt es viele

Ganz was anderes. Mitte der 90er und meistens US/GB Rechtsraum.
Heute und in .de ist das nur noch ein Angebot an Abmahnabzockanwälte, sich doch bitte zu bedienen.

Interessant, da hätt ich bitte eine Frage. Wenn der Musiker in Deutschland ist, ebenso der Labelstandort, der Vetrieb aber in England ist, wo ist dann der Gerichtsstandort, bzw welchea Länderrecht greift dann? Wäre das eine Streitfrage oder ist es klar weil das Label in Deutschland ist?

Danke, sl
Es greift immer das Urheberrecht des Landes wo geklagt wird. Dazu gehört aber, dass man auch beklagt werden kann.
Eine Veröffentlichung wiederum ist, was die Wahrnehmung der Verwertungsrechte angeht, immer national - sprich es gibt nicht nur "Sony", sondern "Sony Deutschland", "Sony UK", etc. Wenn Sony UK einen Raubkopierer aus Kasimiristan, der seine Raubkopien nur in Kasimiristan verkauft, vor einem englischen Gericht verklagt, dann haben Sie wenig Chancen. Das müsste schon Sony Kasimiristan vor einem Kasimirischen Gericht machen...
 
Ich habe mich dazu entschlossen diese Melodie nur Live einzusetzen. Melodie verändern geht nicht, das macht alles kaputt. Abmahn Anwälte hatte ich schon als Brieffreunde, darauf habe ich keine Lust mehr.

Danke für die Antworten

beste Grüße
Matze
 


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