Rechtliche Fragen zu preset-rhythms, patterns, sequences, ua

Im Zusammenhang mit der ganzen (durchaus wohl leider berechtigten) Rechts-Paranoia die mich zur Zeit und wohl auch andere quält, frage ich mich gerade folgendes - mal ganz davon abgesehen dass es nicht gerade kreativ ist, aber trotzdem:

Darf ich Preset-Rhythms, Patterns, Sequences, etc. ausm Synth in einem Musikstück verwenden? (Produktion, öffentlicher Auftritt)
Wie ist die Situation, wenn dasselbe bereits in einem anderen, bereits veröffentlichten Musikstück eines anderen Künstlers verwendet wurde, egal ob 1:1 oder etwas verfremdet, ohne dass ich mir darüber bewusst bin?
 
Wenn Du Zweifel hast, verwende die einfach nicht.

Ansonsten: Beim Hersteller fragen.
 
Okay, dann besser nicht.
Die Frage ist halt aufgekommen, als ich mit den Micron-Setups improvisiert hab und sich da was verdammt gut angehört hat, also auch eher wie ich die Setups genutzt habe.
 
Presets eines Synthesizers sind i.d.R. urheberrechtsfrei und dürfen natürlich frei verwendet werden. Auch Presetpatterns bilden da keine Ausnahme, es sei denn es handelt sich um die Demopatterns des Synths.
 
hosh, vielen Dank für deine Antwort.
Nur eine Frage, die ich mir eben auch stellte bliebe somit noch ungeklärt:

Wie ist die Situation, wenn dasselbe bereits in einem anderen, bereits veröffentlichten Musikstück eines anderen Künstlers verwendet wurde, egal ob 1:1 oder etwas verfremdet, ohne dass ich mir darüber bewusst bin?
 
Polarelch schrieb:
hosh, vielen Dank für deine Antwort.
Nur eine Frage, die ich mir eben auch stellte bliebe somit noch ungeklärt:

Wie ist die Situation, wenn dasselbe bereits in einem anderen, bereits veröffentlichten Musikstück eines anderen Künstlers verwendet wurde, egal ob 1:1 oder etwas verfremdet, ohne dass ich mir darüber bewusst bin?
DAnn gibt es wenn´s dicke kommt einen Rechtsstreit in dem Du dann nachweisen musst, dass Ihr beide auf die selbe Quelle zurückgegriffen habt und nicht Du von ihm geklaut hast. Da gewinnt dann möglicherweise nicht derjenige, der Recht hat, sondern derjenige, der den teureren Anwalt hat. Die Gerichte haben von soetwas ja keinen PLan. ABER: So was hab ich noch nie gehört und ein Künstler weiß ja selbst, woher er seine Patterns hat. Da wird er kaum so dumm sein und jemand anderen verklagen. Außerdem bist Du glaube ich nicht so berühmt, dass die Plattenfirmen und Synthesizerhersteller mit dem Ohr an Deiner Wohnungstür kleben um zu überprüfen, was Du alles verwendest. Es ist gut, sich abzusichern, aber man kann sich auch mit zu viel hausgemachter Panik den Spaß verderben.
 
Danke Phelios für die weisen Worte :) :supi:

Eben das dachte ich mir auch, wie soll man das vor Gericht nachweisen - zumal die Herren da wahrscheinlich nicht einmal wissen, was ein Preset ist. ;-)
 
Es ist natürlich immer gewagt, sich rechtlichen Rat bei Laien einzuholen, da man den Rat ggf. in der Pfeife rauchen kann.

Aber mal so mit Logik, was für ein Sinn sollten Presets haben, die man nicht öffentlichen verwenden darf? Presets sind doch Voreinstellungen für Leute, die keine Sounds zusammendrehen, sondern "loslegen" wollen.

Ich bin mir sicher, dass man Presets verwenden kann, wie man will.
 
Ilanode schrieb:
Es ist natürlich immer gewagt, sich rechtlichen Rat bei Laien einzuholen, da man den Rat ggf. in der Pfeife rauchen kann.

Aber mal so mit Logik, was für ein Sinn sollten Presets haben, die man nicht öffentlichen verwenden darf?
Seit wann hat Logik was mit der Rechtslage zu tun?
 
Tja wenn sogar Mike and the Mechanics
in Another Cup of Coffee ein Wavstation Preset verwendet, nach Wavstation-Art sogar eine Minisequenz inkl. Melodielinie, kann ich mir auch keine Rechtsprobleme bei Presets vorstellen.
Villeicht haben die damals aber auch erstma "dumm" gefragt.
 
Letztlich gilt bei geistigem Eigentum immer, dass es beim Urheber bleibt. Wenn es Geld zu holen gibt, dann würd ich mich immer vorher absichern. Spielst du in der Dorfdisco ein paar Presets, dann spielt das keine Rolle, dafür lohnt es sich nicht die Buchhaltung anzuschmeissen. Heisst du aber Daft Punk oder Kanye West, dann würd ich mir das nochmals genauer überlegen.
 
theorist schrieb:
Letztlich gilt bei geistigem Eigentum immer, dass es beim Urheber bleibt.

Nein, man kann auch auf den Schutz sein geist. Eigent. verzichten und ich bin mir sehr sicher, Roland, Korg u.a. bei ihren Presets das tun. Die Verkaufszahlen würde garantiert sehr leiden, wenn man die Presets zwar zu Hause Freunden vor spielen, aber nicht öffentlich.

Und zuletzt: Die Erstellungskosten für die Presets sind Teil der Entwicklungskosten und gehen in den Verkaufspreis ein und werden nicht über Tantiemenzahlungen wieder reingeholt.
 
...ich würde sagen mann kan Presetsverwenden wie man will oder?!?
Anders müste mann ja immer eine ganze Horde von Spezialisierten Rechtsanwälten seine Tracks gegenhören lassen, selbst wenn mann keine Presets verwendet könnte es ja sein das man unwissentlich einen Sound geschraubt hatt der genauso klingt wie ein Preset vom Synthie soundso?!?

...und außerdem welchen Sinn würden dann noch reine Presetschleudern machen die der Markt in den neunzigern so reichlich hervorgebracht hatt

...und warum sollte man sich Erweiterungskarten für die Roland JV-Reihe kaufen wenn man sie nicht verwenden darf

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