Song mit 70.200 Samples

@more house
Dich würde ich gerne mal reden hören, wenn einer deiner Songs den ganzen Tag im Radio gespielt wird, Live aufgeführt oder in allen Discos dieser Welt läuft und man dir dafür keinen Cent zahlt.

Keine Angst, soweit wird es nicht kommen, da du diesen "Komerz" sicher nicht zulassen würdest ;-)
 
micromoog schrieb:
@more house
Dich würde ich gerne mal reden hören, wenn einer deiner Songs den ganzen Tag im Radio gespielt wird, Live aufgeführt oder in allen Discos dieser Welt läuft und man dir dafür keinen Cent zahlt.

tztz mir waer das egal,
ich hab nen regulaeren job,
hab spass am leben,
und das wuerde ja nur bedeuten dass auch wenn ich keinen cent krige ueberall mein namen steht -> wuerde wohl dann auch das ein oder andre booking mit sich bringen das ja auch wieder spass bedeutet
 
micromoog schrieb:
jeder wie er will...
jo
wenn ich zb ne platte drucken will, dann verlangt die presse ne genehmigung, das ist lediglich das einzige was ich brauch und mich als eigentuemer angibt

komisch ist nur dass die immer gerne fragen ob ich nicht doch gerne mitglied werde ...mitglied? wieso? ...um ein mal im jahr n paar euro einzusacken und ihnen einen freifahrtsschein gibt den kleinen veranstaltern auf den sack zu gehen
...nee danke
 
@salz + Ilya:

Okay, ein Metaposting mach ich noch ;-)

Die Gema macht weder Rechtssprechung noch prüft sie selbst einzelne Werke bei der Anmeldung, ob es als Musikstück schützbar ist oder nicht. Darüber entscheiden Gutachter + Gerichte im Streitfall. Sonst interessiert das erstmal nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Dieses komplett bescheuerte Szenario mal durchgedacht:
Melde ich einen 5 minütigen stehenden Ton als Werk an, ist das okay. Verklagt mich jemand deswegen und behauptet, es wäre sein Ton und er hätte den zuerst angemeldet (was als Indiz gilt - s.u.), muss ein Gutachter entscheiden, ob dieser Ton so einzigartig dargeboten wurde, dass eine Schöpfungshöhe vorliegt.
Undsoweiterundsofort ... comprende? ;-)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt das Recht des Urhebers an seinem Werk, und es regelt den Schutz dieser Werke (§ 1 UrhG).

Die Musikurheber (Komponist und Textdichter) sind somit von Gesetzes wegen in ihren "geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes" gesichert (§ 11 UrhG). Es bedarf, anders als beim Patentschutz, keiner besonderen Anmeldung oder Registrierung des Werkes. Vielmehr wird nach § 10 UrhG vermutet: "Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes ... in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen."

Kommt es im Streit um die Urheberschaft an einem Musikwerk zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Die GEMA ist in solchen Fällen verpflichtet, eine neutrale Haltung einzunehmen und kann und darf keine gutachterlichen oder rechtsberatenden Stellungnahmen abgeben. Beweisentscheidend ist in der Regel die Feststellung über den Zeitpunkt des Vorliegens der fertigen Komposition (bzw. der Veröffentlichung): das früher entstandene Musikwerk ist im Zweifel das zuerst geschaffene.

Ein Nachweis über diesen Zeitpunkt kann durch Hinterlegung der Noten, eventuell des Tonträgers, bei einem Notar erbracht werden. In der Praxis wird beispielsweise auch auf das Mittel der an die eigene Adresse gerichteten Einschreibsendung (die verschlossen bleibt) zurückgegriffen. Auch Zeugen können bei der Beweisführung hilfreich sein. Im Übrigen gelten die allgemeinen Beweisregeln.

GEMA-Mitglieder schaffen durch die Anmeldung ihres Werks bei der GEMA ein Indiz für den Zeitpunkt der Veröffentlichung ihres jeweiligen Werks, wobei jedoch über eine Indizwirkung hinaus der Anmeldung im Hinblick auf den Nachweis der Urheberschaft keine weitere Bedeutung zukommt. Aus diesem Grund ist auch in den GEMA-Verteilungsplan unter § 5 Abs. 3 folgende Bestimmung aufgenommen worden: "Treten Ansprüche mehrerer in Widerstreit, so ist die GEMA verpflichtet und berechtigt, die Auszahlung so lange zu verweigern, bis eine gemeinsame Erklärung der streitenden Parteien oder eine für die Parteien verbindliche Entscheidung über die Berechtigung vorliegt. Die GEMA kann eine Frist von sechs Monaten zur Geltendmachung der Ansprüche (im ordentlichen Rechtsweg oder nach Vereinsrecht gemäß § 16 der Satzung) setzen. Wird der Nachweis der Geltendmachung innerhalb dieser Frist nicht erbracht, ist die GEMA zur Auszahlung an das Mitglied berechtigt, das nach der Werkanmeldung die Priorität hat."

Ich behaupte, die Aktion ist Nonsens, weil bei einzelnen , so kurzen Schnipseln keine Bearbeitung vorliegt, "bei denen Musikwerke in ihren wesentlichen Zügen" beibehalten wurden und deswegen keine Genehmigung gebraucht wird - aus urheberrechtlicher Sicht.
Vielleicht verstehe ich es falsch oder Herr Kreidler bezieht sich auf etwas anderes. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was daraus wird. Denn wie ich bereits schrieb, ist mir nicht klar, was der Mensch eigentlich anprangern möchte.

Ich denke, dazu wäre von meiner Seite aus alles gesagt, das führt nur zu sinnlosen Metadiskussionen. Mal sehen, wie der Fall verläuft, vielleicht hab ich ja ein Brett vor dem Kopf.

:roll:
 
Moogulator schrieb:
Dann hast du Glück gehabt. Hatte ein Label im Ausland, da musste ich hinter ALLEM herlaufen. Die Gema hat mir 5 (fünf) Compilations verschwiegen und mein damaliges Album musste ich auch tausende Male ankreiden. Nee, ich bin schon eher enttäuscht von dem Laden.

Danke, wenigstens mal etwas anfassbare Kritik. Das geht natürlich gar nicht. Gesundes Misstrauen ist nie verkehrt. Bei ausländischen Compilations bekommt die Gema die Daten von den Partnerverbänden. Sicher dass die Daten von dort auch weitergegeben wurden?

Trotzdem: Wie komme ich denn ohne Gema an solche Gelder überhaupt ran? Ohen Aufwand und Bürokratie auch kaum. Von daher sehe ich grade für solche Fälle wenig Alternativen.
 
Ist zwar auch OT, passt aktuell aber irgendwie auf Seite 2 untergegangen.
Darum wiederhole ich nochmal folgende Fragen:

micromoog schrieb:
GEMA: Wie ist denn das genau mit der Ausschüttung?

Es wird oft am Verteilerschlüssel (? gibts sowas) kritisiert das es da Ungerechtigkeiten geben soll.

Was bekommt denn genau Hanswurst wenn sein Liedchen

- im Radio gespielt wird
- live in einem Konzert aufgeführt wird
- als Titelmelodie der Daily-Soap läuft
- als Notenblatt in 40facher Ausfertigung von der Blaskapelle gekauft wird

in den 90ern wurde mir mal erzählt, pro gesendete Radiominute gibts 10 DM (wahr? wenn ja, wer hat die bekommen? Die Gema oder der Künstler?)
Anscheinend waren auch alle heiß darauf im Nachtprogramm der ARD-Sender gespielt zu werden, wenn div. Anstalten zusammengelegt waren, da musste dann jede zugeschaltete Rundfunkanstalt die Gema abdrücken, also gabs max. das 11fache. Kein fundiertes Wissen, wurde mir damals so erzählt
 
Radioplays lagen damals bei ca. 11 DM pro Minute pro angeschlossenem Sender, das ist richtig. Und dieses Geld bekommt der Urheber.

Notenverkauf, Titelmelodie usw. - keine Ahnung :)

Die aktuellen Zahlen regelt immer der GEMA Verteilungsplan.

http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdat ... gsplan.pdf

Genauere Informationen dazu kann man sich auch telefonisch oder per Email bei der Gema holen.

MfG,

ihre freundliche Suchmaschine ;-)
 
Noiseprofessor schrieb:
Moogulator schrieb:
Dann hast du Glück gehabt. Hatte ein Label im Ausland, da musste ich hinter ALLEM herlaufen. Die Gema hat mir 5 (fünf) Compilations verschwiegen und mein damaliges Album musste ich auch tausende Male ankreiden. Nee, ich bin schon eher enttäuscht von dem Laden.

Danke, wenigstens mal etwas anfassbare Kritik. Das geht natürlich gar nicht. Gesundes Misstrauen ist nie verkehrt. Bei ausländischen Compilations bekommt die Gema die Daten von den Partnerverbänden. Sicher dass die Daten von dort auch weitergegeben wurden?

Trotzdem: Wie komme ich denn ohne Gema an solche Gelder überhaupt ran? Ohen Aufwand und Bürokratie auch kaum. Von daher sehe ich grade für solche Fälle wenig Alternativen.
IFPI und ASCAP. Die machen Kompetenzverschiebung, nee da muss man sich immer selbst kümmern - Von allein kommt da garnichts. Wer da was weitergibt weiss ich nicht, hatte eher den Eindruck, dass die sich da ständig gegenseitig bekriegen und keine Daten rausrücken, wenn man nicht irgendwem auf die Füße tritt.

Ohne Gema? Gab mal Freibank, war aber genau so schwierig.
Geht wohl nicht ohne - Aber ob das die Gebühr wert ist? Imho nur, wenn man monatlich Releases hat, sonst lohnt das nicht und reibt sich auf gegeneinander.
 
Noiseprofessor schrieb:
Denn wie ich bereits schrieb, ist mir nicht klar, was der Mensch eigentlich anprangern möchte.

Vielleicht einfach die Undurchsichtigkeit?
Wobei ich es durchaus erschreckende finde wie viel hier selbst von Musikern durcheinander geworfen wird.

So ist die Gema sicher ein durchaus kritikwürdiger Verein[1], aber letzlich ein Laden, der keinen Gewinn machen darf und die Belange der Urheber gegenüber den Verwertern vertritt[2].

Dann haben wir das Urheberrecht, mit dem gar nicht so einfachen (ausser für Markus) Begriff der Schöpfungshöhe: ab wann ist ein Werk geschützt[3]? Einiges von dem was gerne mal unter Urheberrecht läuft sind aber eigentlich Leistungsschutzrechte[4]: nämlich die eigentliche Interpretation (=Performance) und Produktion eines Tracks.

Wenn du ein Sample eines (einzelnen) Tons machst ist der Ton selber eher so aus dem Zusammenhang gerissen, das eine urheberrechtliche Betrachtung nicht passt - allerdings sind eben auch Leistungschutzrechte auf dessen Produktion. Um die geht es dann beim Schnipselsample-Clearing. Dafür hat die GEMA (bzw. hier eigentlich die GVL) aber gar nicht die Verwertungsrechte übertragen bekommen, das muß direkt geklärt werden.

Das ganze ist für moderene Musik eher aufgesetzt und funktioniert nicht so besonders gut - es wurde eben mal für Komponisten und Orchester entworfen. An dieser Stelle kann man dann auch die "Kritik" des Hr. Kreidler sehen, ich halte den Aspekt für bestenfalls sekundär.


[1]m.E.:
a) das Monopol, das im Informationszeitalter obsolet ist
b) die Exklusivität, die ein Gema-Mitgliede auf deren Lizenzmodell festnagelt. (Ein GEMA-Mitglied kann weder Eigenpromotion machen (inziwschen etwas entschärft) noch Tracks veröffentlichen die GEMA-frei sind)
c) Undurchsichtige Verteilungsschlüssel mit 'die Kohle fällt nach oben' Regeln und Quersubvention der E-Musik.

[2] sonst sähe es für die Urheber wohl noch schlechter aus. Man darf auch gerne mal Recherchieren wie hoch der GEMA-Anteil an so einer CD ist. Meines Wissens um 1€.

[3] Im Bereich Software sind Programme, die ein durchschnittlicher Programmier erstellt nicht geschützt, bei Text gibt es den Begriff der kleinen Münze: auch Groschenromane (dafür würde das mal reingebaut) sind daher geschützt.

[4] gegenüber den Nutzern übernimmt die GEMA auch das Geld-Eintreiben für die GVL - insofern geht dieser Unterschied gerne mal verloren.
 
Fetz schrieb:
Dann haben wir das Urheberrecht, mit dem gar nicht so einfachen
Wenn du ein Sample eines (einzelnen) Tons machst ist der Ton selber eher so aus dem Zusammenhang gerissen, das eine urheberrechtliche Betrachtung nicht passt - allerdings sind eben auch Leistungschutzrechte auf dessen Produktion. Um die geht es dann beim Schnipselsample-Clearing. Dafür hat die GEMA (bzw. hier eigentlich die GVL) aber gar nicht die Verwertungsrechte übertragen bekommen, das muß direkt geklärt werden.

No Offense und ich weiß, ich hab ziemlich viel geschrieben, aber hast Du das überhaupt gelesen? Nichts anderes sag ich doch die ganze Zeit. 8)

Leistungsschutz-, Persönlichkeitsrechte usw... Für diese Undurchsichtigkeit kann doch aber die Gema nix.
 
Noiseprofessor schrieb:
No Offense und ich weiß, ich hab ziemlich viel geschrieben, aber hast Du das überhaupt gelesen? Nichts anderes sag ich doch die ganze Zeit. 8)

Ja - und betrachte es doch einfach als Zustimmung/Zusammenfassung.
Ich fände es durchaus nicht schlecht wenn aus dieser Diskussion um eine eher fragwürdige Aktion auch etwas sinnvolles bei rumkommt: nämlich das ein paar Leute mehr wissen, von was sie da reden. (Ohne das ich mich da jetzt als Fachmann aufspielen will - aber was hier teilweise vom Stapel gelassen wird geht doch auf keine Kuhhaut...)

Noiseprofessor schrieb:
Für diese Undurchsichtigkeit kann doch aber die Gema nix.

Deswegen ist die Aktion ja auch eher hohl - das geht einfach an die Falschen.
 
Alles in allem eine sehr interessante Diskussion und auch interessante Standpunkte.
Da hab ich was zum Draufrumdenken. ;-)
 
Wie prognostiziert hat sich eine entsprechende Meldung ins Telepolis Forum bei Heise bugsiert, und das Echo geht gerade los. Wer also an anderen Perspektiven interessiert ist, dann nix wie hin :D

Tatsächlich interessant ist dieser Kommentar dort:

"Das Problem des Wiedererkennens von Zitaten ist freilich nicht von
der Hand zu weisen. Kreidler scheint aber noch eine andere Sache im
Sinn zu haben und das ist die Erzeugung einer vermeintlich
vorläufigen Quelle, die aber, wie man umgekehrt sagen könnte, erst
durch das Zitat überhaupt zur Quelle wird. Die Quelle als Ursprung
des Zitats entsteht nachträglich. Mit Derrida könnte die Sache grob
umreißen:

Die absolute Vorläufigkeit der Quelle zu propagieren, verschweigt,
dass jedes (auf urheberrecht basierende) Werk, von seiner Struktur
her immer schon wiederholbar und zitierbar sein muss, um als Ereignis
überhaupt in Kraft treten zu können, d.h. auch die Möglichkeit, in
radikaler Abwesenheit des Produzenten les- oder hörbar zu sein.
Dadurch gelangt natürlich die Möglichkeit von Veränderbarkeit in den
Zitierprozess. Die Fragwürdigkeit eines absoluten Rechtsanspruchs
auf die Quelle ergibt sich aus der notwendigen Wiederholbarkeit des
Werkes.

Kreidlers Ansatz ist jedoch nicht nur philosophisch interessant. Er
macht in seinem Artikel zu der Aktion darauf aufmerksam, dass hier
vornehmlich rechtliche Fragen zu Fragen der Ästhetik werden. Damit
würde das Recht auf freies Schaffen immer vom Gesetz des bereits
Geschaffenen bestimmt. Die Strategien dieser Bestimmung zu befragen
münden dann zwangsläufig auch in Fragen nach Verantwortung gegenüber
dem Zitierten durch den Zitierenden (und umgekehrt antürlich auch,
sofern man gewillt ist ein Zitat als Anspruch eines Anderen
anzusehen) Die GEMA scheint das Problem der Verantwortung aber
schlichtweg zu ignorieren und nimmt stattdessen mit dem bestempeln
von Antrags- und Nachweisformularen vorlieb."


http://www.heise.de/tp/foren/S-Aestheti ... 8956/read/
 
Ist da immer so ein Diskussionsniveau?
Erstaunlich.
Sogar Derrida wird schon bemüht. :lol:

Gruß,
Markus
 
zuendegedacht

also finde das ist nicht zuende gedacht ... das stueck muss aus 44,1 tsd mal (werkslänge sek) einzelnen audioframes bestehen dann wäre das gute konzeptkunst ... hat er ja auch kapiert aber das war ihm dann doch wohl zuviel arbeit.

so ist das nur schlechte selbstinszenierung innerhalb des kunstbetriebes ... mit musik hat das alles nichts zu tun also warum diskutieren wir dann noch immer darüber ;-)
 
Noiseprofessor schrieb:
Undsoweiterundsofort ... comprende? ;-)
Nope. Nicht im Geringsten.
Stell dir einfach mal vor, du sollest das nicht mir erklären, sondern dem 15-jährigen Lukas aus der Nachbarschaft, der mit Magix Ringtonemaker einen Loop gebastelt hat. Den hat er auf seiner 1. kleinen Homepage als Backgroundmusik eingebaut und nun flattert eine Abmahnung ins Haus.
Sein Vadder - Kalle - is ganz aus dem Häuschen. Er ist nicht ganz unbeteiligt daran, denn er hat dem Bengel den Rechner gekauft (der Jong sol's a mo besser haam) und die Domain läuft freilich auch auf seinen Namen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Fein. Daher die Frage:
WO findet Lukas die nötigen Informationen, so dass er sie verstehen kann. Bzw. wo hätte er sie finden können?

Ich hatte weiter oben um einen Link gebeten. Wo isser denn? Ich hatte sogar einen Link gepostet, der erklärt, was ein Deeplink ist. Ein Deeplink führt direkt zu einer expliziten Quelle, nicht zu einer Meta-Quelle oder in ein Meta-Universum. Wie sich rausstellt, ist das gar nicht so einfach, das mit den Deeplinks zu GEMA-Fragen:
http://www.gema.de/musiknutzer/

Wenn wir dort auf "Aufführen" klicken, finden wir 11 Szenarien von Arztpraxis bis Messe. Schülerhomepage ist nicht dabei. Auch unter "Senden" findet sich nichts. Lukas macht keine Podcasts, er hat nur diesen 16-taktigen Loop auf seiner Homepage. Die hat er mit Adobe GoLive gemacht, war bei Papas Strato-Bundle drinne. Überhaupt arbeitet der Bengel nur mit legaler Soft. Der Ringtone-Maker is vom Media Markt, nicht aus der Bucht und die 16 Takte sind aus einem Song von Papas ollen Schallplatten. Die hat Papa selber gerippt, mit so 'nem USB-Plattenspieler. Die Original-LP steht mit 780 andern unten im Keller. Das nur nebenbei. Der Anwalt meinte, sowas sei nich ganz unwichtig. Ebenso die Tatsache, das Lukas die rudimentären Effekte seines Programms wirklich ausreizte. Vom Originalloop ist nicht mehr viel erkennbar. Andere Tonhöhe, runtergepitched, einige Hits laufen reverse, pfundweise Distortion. Ich würde mich an dieser Stelle fragen, ob man modifizierte Loops selber einreichen müsste, könnte oder sollte und/oder ob dann andere Kosten entstehen. Wie gesagt: Loop, 16 Takte, kein Song. Immer noch diese Schöpfungshöhe. Und was Lukas da macht, machen 100.000 andere Kids auf ihren MySpace-Seiten, bei YT und sonstwo. So eine Information sollte entsprechend leicht zugänglich sein.

Ay - "Online" - da sind sie ja.
"Rufmelodien" - nee, is zwar mit Ringtone-Maker gemacht, aber es ist nur ein dezenter Backgroundloop auf einer Homepage. Kann man optional sogar abschalten.
"Websites mit Präsentationsinhalten"
Das wird's sein. Auf Lukas' Page wird zwar nix weiter präsentiert als die Bilder von der letzten Klassenfahrt (war im Harz, ganz toll). Aber mehr ist da nicht.
Auf der GEMA-Seite fehlt's derweil auch an "mehr": Keine Sonderkonditionen für Schüler, keine Erläuterungen zu Länge, Modifikation, Schöpfungshöhe oder- niedrigkeit, nur ein PDF-File. Und in diesem PDF-File steht Folgendes:

Online-Musiknutzung auf privaten Websites

Stand: Oktober 2007




I. Allgemeine Informationen zur GEMA

Die GEMA ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs-
rechte". Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwalten wir die Nutzungsrechte der Musikschaffenden.
Die GEMA ermöglicht es, dass Nutzungen von Musikwerken vorgenommen werden können und die ihr
angeschlossenen Urheberberechtigten, d.h. Komponisten, Textdichter und Verleger, weltweit angemessene
Vergütungen von den Lizenznehmern erhalten. Die GEMA ist eine der größten Verwertungsgesellschaften
der Welt und nimmt treuhänderisch die Rechte in Bereich des Aufführungs-, Sende- und Vervielfältigungs-
und Verbreitungsrechts wahr.

Aufgrund von Berechtigungsverträgen mit den ihr angeschlossenen Komponisten, Textdichtern und Musik-
verlegern sowie aufgrund von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften
vertritt die GEMA treuhänderisch das gesamte Weltrepertoire an geschützter Unterhaltungsmusik für das
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Dies gilt auch für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Internet und anderen Netzen, sei es
durch Download des Werkes auf die Festplatte des Endnutzers (.wav-, .mid-, .aiff-, .au-, .mp- etc. Dateifor-
mate) oder nur das Anhören der Werke (sog. Streaming z.B. durch die Real Audio Technik).

Für die sich daraus ergebende urheberrechtliche Vergütungspflicht gegenüber der GEMA wurden Tarife
veröffentlicht. Sie finden diese Tarife auf unserer Website www.gema.de ; Abschnitt „Musiknutzer / Online
bereitstellen / Hintergrundmusik auf Websites“.


II. Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige GEMA-Bezirksdirektion – siehe:

http://www.gema.de/der-verein-gema/adre ... irektionen

Dafür brauchen die ein PDF-File. Ich überlege, ob ich die einzelnen Einträge in meinem Blog auch als PDF anbiete. Dadurch bekommen sie einen gewissen Dokumentencharakter. Das hat was. Ein Link zu:
Sie finden diese Tarife auf unserer Website www.gema.de ; Abschnitt „Musiknutzer / Online
bereitstellen / Hintergrundmusik auf Websites“.

wäre nett gewesen. Meine Reise endet bei:
http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/
Mit "Hintergrundmusik auf Websites" könnte "Websites mit Präsentationsinhalten" gemeint sein, denn "Hintergrundmusik auf Websites" selbst ist nicht auffindbar. Und tatsächlich: unter tarife.pdf steht was von Hintergrundmusik.
Grundgütiger Webdesigner-Gott - seit '97 hat sich einiges getan! Transparenz ist offenbar nicht nur in Bezug auf den Verteilerschlüssel ein Fremdwort. Man darf sich fragen, weshalb das so ist.

Die Vergütung beträgt für bis zu insgesamt 10 Minuten der Werke des GEMA-Repertoires € 25,00 pro
Jahr, € 6,90 vierteljährlich sowie € 2,50 monatlich, beschränkt auf Besuche mit Musiknutzung von bis
zu 2.000 Besuche im Jahr, bis zu 500 Besuche vierteljährlich sowie 170 Besuche monatlich.
Hell yeah - je nach Artikel hat man z.B. in einem Blog >2000 Hits am Tag und je nach Faulheit können es zu Urlaubszeiten auch mal deutlich unter 100 werden. Wenn ich Lukas' Page in irgendeinem Artikel bei mir verlinke, generiert ihm das u.U. 1000 Hits. Bin ich dann eigentlich als Mitstörer dran?

Anyway: bis zu 10min. - fein, aber der Loop ist nur 18sec. kurz und auch noch nachbearbeitet! Es geht hier um Hintergrundmusik, das sind meistens Loops, Herr J. nochmal. Die sind keine 10min. lang.

Ich würde Lukas empfehlen, die Abmahngebühren zu zahlen, nie wieder einen kommerziellen Tonträger zu kaufen und Backgroundloops für seine Page (die übrigens erstaunlich gut geworden ist) mit einem anderen Hobbyprodukt selbst zu machen. "Auf irgend einer Keys-CD war mal Samplitude drauf, kannste noch freischalten, wenn ich sie finde, geb ich sie deinem Vadder mit."
Denn für dieses ganz gewiss nicht seltene Szenario (Schüler/Homepage/modifizierter Loop) lassen sich nur unzureichende Informationen finden. Lukas will später Maschinenbau studieren, Musik ist "nur so ein Hobby". Also wegen modifizierter 18sec. der GEMA beitreten, wäre unangemessen. Ebenso unangemessen sind die Tarife - "bis zu 10min." für eine "Hintergrundmusik für Webseiten". Von dem grauenhaften, gar nicht zielgruppen-orientierten Beamtendeutsch will ich gar nicht erst anfangen.

Bevor jetzt bittere Tränen fließen: die kleine Story ist freilich fiktiv! Ein echter Lukas würde natürlich meine Loops nutzen, die sind nämlich royalty free.
"Royalty Free - sach mal was heißt's das eigentlich?" Lukas hat die Faxen langsam dicke und ich auch.
Man kann auf die verschiedensten Arten GEMA-Bashing betreiben. Das hier war ein recht unkompliziertes Beispiel in einem kleinen Kreis. Dann gibbet noch das obligatorische Flaming bei jeder Heise-News, da ist der Kreis schon etwas größer und es gibt Leute wie Herrn Kreidler. Egal wie unsinnig seine Aktion letztendlich ist, ich wünsche ihm viel Erfolg damit. Denn je mehr Leute den Verein in Frage stellen, umso mehr öffentlicher Druck entsteht. Möglicherweise kommt das irgendwann auch euch Randgruppen-U-Musikern zu Gute.

Wer noch Lust hat, hier noch mehr putzige Fragen von Filmern.
61 Themen so weit. Lassen wir mal außer acht, dass Slashcam ein wirklich großes Portal ist. Ist es nicht bezeichnend, dass ein jeder erst mal die Gleichgesinnten fragt, anstatt auf gema.de nachzukucken?
Irgendwer fragte dort nach "GEMA-freien Geräuschen". Da man laut unserem Herrn Professor jedes Geräusch einreichen kann, überlege ich ernsthaft ab heute jeden Furz abzusamplen. Besondes nach einem ordentlich Chili haben die eine mörderische Schöpfungshöhe! Wenn dann irgendwer in der selben Tonlage einen streichen lässt, gilt das als öffentliche Aufführung. Ich würde diesen Mitmenschen nicht abmahnen. Ich würde ihm auf die Schulter klopfen und freudig verkünden: "Du bist jetzt ein Star!"
 
@ salz: Ich hab hier früher im Thread eigentlich schon einen Satz geschrieben, der das alles abkürzt: "Für uns Musiker ist das alles ein wenig zu bürokratisch geregelt". Aus dem Grunde würde ich den Ersatzbeamten der Gema gern mal einen Papierberg wünschen, der sie überfordert.
Nur macht das die Kreidler Aktion für mich nicht sinnvoller, bzw. treffender. Da bin ich der Ansicht von Fetz, der das gut erklärt hat, wie ich finde.

Du hattest mich um Links gebeten zu Dingen, die Du gern wissen möchtest. Mit Verlaub: Ist das meine Aufgabe, die für Dich herauszusuchen? Vieles ergibt sich für mich aus den Auskünften auf der Website. Ich hab das, was Deine Frage betraf, sogar hier hereinkopiert und noch deutlich mit fetten Abschnitten kenntlich gemacht. Das sollte Deine Frage beantwortet haben. Lukas ist wieder eine weitere Frage, die mich nicht angeht.
Natürlich ist das auf der Gema Website schlecht gegliedert und vieles schlecht bis gar nicht auffindbar. Es liegt aber auch ein wenig in der Natur der Sache (= Urheberrecht), dass es nicht auf jeden Einzelfall pauschale Antworten gibt. Es gab auch schon spezielle Fragen zur Musiknutzung -und Bearbeitung vor den Zeiten des Internets. Wenn Du es genau wissen möchtest, dann frag doch nicht mich, sondern die Gema. Man kann bei den Gema Zweigstellen auch heute noch anrufen und bekommt gelegentlich sogar freundliche Auskunft zu speziellen Fragen. Ich bin weder Urheberrechtsexperte noch Musikanwalt, sondern Musiker mit einer Meinung zu dem Thema, und das ist nach wie vor die Kreidler Aktion.

Nachtrag: Ich denke, das wirklich Positive an der Aktion ist der Denkanstoß, der offensichtlich durch die Foren geht und dadurch die Art und Weise des Urheberrechtes im hier und jetzt in Frage stellt. Ich bleibe aber gespannt, ob er die bearbeitung dieser Formulare wirklich erzwingen kann.
 
salz schrieb:
..Da man laut unserem Herrn Professor jedes Geräusch einreichen kann, überlege ich ernsthaft ab heute jeden Furz abzusamplen. Besondes nach einem ordentlich Chili haben die eine mörderische Schöpfungshöhe! Wenn dann irgendwer in der selben Tonlage einen streichen lässt, gilt das als öffentliche Aufführung. Ich würde diesen Mitmenschen nicht abmahnen. Ich würde ihm auf die Schulter klopfen und freudig verkünden: "Du bist jetzt ein Star!"

:harhar: Ich kann kaum noch aufhören zu lachen. Ist von meier Seite halt mal nicht Threaddienlich, aber ist ja wohl erlaubt hier auch mal gehörig abzulachen.
 
salz schrieb:
Da man laut unserem Herrn Professor jedes Geräusch einreichen kann, überlege ich ernsthaft ab heute jeden Furz abzusamplen.

Brauchst Du gar nicht zu sampeln oder aufzunehmen, eine Notation würde auch schon reichen. Aber ob das den Mitgliedsbeitrag lohnt?
 
Noiseprofessor schrieb:
Da bin ich ebenfalls der Ansicht von Fetz, der das gut erklärt hat, wie ich finde.
In der Tat. Fetz kam gleich am Anfang seines Posting zum richtigen Schluss:
Fetz schrieb:
Wobei ich es durchaus erschreckende finde wie viel hier selbst von Musikern durcheinander geworfen wird.

Du hattest mich um Links gebeten zu Dingen, die Du gern wissen möchtest. Mit Verlaub: Ist das meine Aufgabe, die für Dich herauszusuchen?
No way! Aber es gehört zum guten Ton, Zitate mit einem Link zu versehen. Netzkultur, wenn du so willst. Darauf wollte ich hinweisen, mehr nicht. Ich wies darauf hin, dass das bei der GEMA nicht so einfach ist, wie so vieles andere. Das wiederum war Kernaussage der Geschichte.

Vieles ergibt sich für mich aus den Auskünften auf der Website. Ich hab das, was Deine Frage betraf, soger hier reinkopiert und noch deutlich mit fetten Abschnitten kenntlich gemacht. Das sollte Deine Frage beantwortet haben. Lukas ist wieder eine weitere Frage, die mich nicht angeht.
Nee, Lukas' Problem war genau die Kernfrage: Schöpfungshöhe. Ich hab's mit der fiktiven Story nur etwas "plastischer" darstellen wollen. Schöpfungshöhe wann, warum, wie...


Natürlich ist das auf der Gema Website schlecht gegliedert und vieles schlecht bis gar nicht auffindbar. Es liegt aber auch ein wenig in der Natur der Sache (= Urheberrecht), dass es nicht auf jeden Einzelfall pauschale Antworten gibt. Es gab auch schon spezielle Fragen zur Musiknutzung -und Bearbeitung vor den Zeiten des Internets.
Es gab auch mal einen Kaiser.
Wenn ich ein Gebührenkonstrukt für private Webseiten anbiete, dann doch bitte so, dass ein normaler Webnutzer sich zurecht findet. Mir scheint aber, dass wir uns darauf einigen können, dass das nicht gegeben ist. Danke.

Wenn Du es genau wissen möchtest, dann frag doch nicht mich, sondern die Gema.
Ich will das gar nicht wissen. Wie gesagt: das war eine fiktive Story. Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass Kreidlers Aktion gar nicht unsinnig sein kann, weil sie auf Missstände der GEMA hinweist, ganz gleich welcher Intention er dabei folgt. Hier heiligt wirklich der Zweck die Mittel.
 
Illya F. schrieb:
:harhar: Ich kann kaum noch aufhören zu lachen. Ist von meier Seite halt mal nicht Threaddienlich, aber ist ja wohl erlaubt hier auch mal gehörig abzulachen.

Sicher, aber nicht dabei aus Versehen einen fahren lassen, den Furz könnte Salz schon angemeldet haben ;-)
 
salz schrieb:
Nee, Lukas' Problem war genau die Kernfrage: Schöpfungshöhe. Ich hab's mit der fiktiven Story nur etwas "plastischer" darstellen wollen. Schöpfungshöhe wann, warum, wie...

Und das versuche ich Dir ja zu erklären: Schöpfungshöhe oder nicht, enscheidet nicht die GEMA.

salz schrieb:
Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass Kreidlers Aktion gar nicht unsinnig sein kann, weil sie auf Missstände der GEMA hinweist...

Vielleicht bin ich auch ein Erbsenzähler, aber das sind mE Misstände im heutigen Urheberrecht, nicht innerhalb der Gema oder sonstiger Verbände (wenn es da auch genug zu kritisieren gibt).
 
Noiseprofessor schrieb:
salz schrieb:
Da man laut unserem Herrn Professor jedes Geräusch einreichen kann, überlege ich ernsthaft ab heute jeden Furz abzusamplen.

Brauchst Du gar nicht zu sampeln oder aufzunehmen, eine Notation würde auch schon reichen. Aber ob das den Mitgliedsbeitrag lohnt?
Ich will die aber irgendwann als Sample-CD anbieten. Freilich modifiziert, damit's nicht ganz so vulgär klingt.

Aber die Notation, das wirft wieder andere Fragen auf:
weiter oben meinstest du, man könne einen "stehenden Ton" einreichen. Wie sieht die Notation dafür aus? Eine einfache Note, irgendwo allein auf weiter Flur? Wenn man sowas einreichen kann, ohne die Mitgliedschaft aufs Spiel zu setzen, spricht das Bände.
 
Noiseprofessor schrieb:
Illya F. schrieb:
:harhar: Ich kann kaum noch aufhören zu lachen. Ist von meier Seite halt mal nicht Threaddienlich, aber ist ja wohl erlaubt hier auch mal gehörig abzulachen.

Sicher, aber nicht dabei aus Versehen einen fahren lassen, den Furz könnte Salz schon angemeldet haben ;-)

Ok, ich kneife die Arschbacken zusammen. Den Furz per Notation zu erfassen stelle ich mir auch ganz nett vor. Plläääööööö..Pffffttt..Plop.. Oh ein Stück Land ... Hi hi hi häähä hööö.. Mein Gott ich bin doch shcon leich breit. Ich koche mir mal ein Kaffee um wieder runter zu kommen :D
 
salz schrieb:
Aber die Notation, das wirft wieder andere Fragen auf:
weiter oben meinstest du, man könne einen "stehenden Ton" einreichen. Wie sieht die Notation dafür aus? Eine einfache Note, irgendwo allein auf weiter Flur? Wenn man sowas einreichen kann, ohne die Mitgliedschaft aufs Spiel zu setzen, spricht das Bände.

Muss man jede Übertreibung diskutieren? ;-)

Aber im Ernst, keine Ahnung, habe noch kein notiertes Werk eingereicht, das aus nur einer Note bestand. Ich sage nur dass es möglich ist, denn eine Notation ist für eine Werkanmeldung nicht notwendig.
 


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