Diese ganze Amateurdiskussionen sind immer sehr ermüdend (ich mein jetzt nicht Leverkusen, den ich im folgenden zitiere). Man muss bei der Verwendung von Samples von Sprache deutlich zwischen Urherberrechten und Leistungsschutzrechten unterscheiden.
* Das Urheberrecht schützt den sprachlichen Inhalt, die Worte "Everybody cool, this is a robbery". Ob die gesprochen werden wie von einem Pfarrer bei der Beerdigung, oder gerapped, oder vom Pumpkin-Darsteller in Pulp Fiction geschrien werden ist egal. Es besagt vor allem, dass derjenige, der sich die Worte in diesem Kontext hat einfallen lassen, entscheiden darf, was mit diesen Worten in anderen Veröffentlichungskontexten passiert.
* Das Leistungsschutzrecht schützt denjenigen, der Geld in exakt diese Aufnahme in Pulp-Fiction gesteckt hat. Derjenige kann NICHT verbieten, dass Du die Aufnahme verwendet, aber er kann von Dir anteilig Geld verlangen, wenn Du mit Deinem Stück, das seine Aufnahme verwendet, selbst Geld verdienst.
Beide Rechte müssen beachtet werden. Aber nur vom Urheberrechts-Inhaber, also vom Drehbuchautor bzw dessen Filmverlag muss man die Erlaubnis holen. Der kann sagen, er will das nicht in einer D&B-Produktion und kann Dich zwingen Deine Platten einzustampfen.
Die Filmproduktion, die die Aufnahme bezahlt hat und somit das Leistungsschutzrecht hält, darf Dir nur eine Rechnung stellen. Und die muss am erzielten Erlös angemessen sein. Die sind also kein Problem.
Leverkusen schrieb:
Die Kollage ist eine Form der Kunst und ich persönlich finde es schwierig zu entscheiden wo Rekontextualisierung als kreative Eigenleistung aufhört und Klauen um sich mit anderer Leute Kreativität zu schmücken anfängt.
Gerade das gerne angeführte Beispiel mit der Kollage in der darstellenden Kunst zeigt sehr schön, um was es bei der Samplingdebatte geht:
Kein Kurt Schwitters hätte sich je erdreistet, einen Abdruck eines Picasso oder Manet für eine Kollage herzunehmen: da wurden Kaugummi-Papiere, Reklamezettelchen und Zeitungen verarbeitet. Die verarbeiteten Werkstücke waren nicht als darstellende Kunst gedacht; somit wilderte das als Kollage erstellete Bild nicht im Revier der Zielgruppe von Reklamezettel/Kaugummipapier/Zeitung. Die Zielgruppen sind unterschiedlich (Museumsbesucher versus Zeitungsleser), die Kollage ist keine Konkurrenz zu ihren Bestandteilwerken.
Beim Samplen von Musikstücken hingegen, ist im Prinzip die Zielgruppe der verwendeten Bestandteile die gleiche wie die des Endergebnisses. Beide Zielgruppen sind Musikhörer. Die Sampling-Kollage ist Konkurrenz zu ihren Bestandteilwerken.
Wenn wir auf die Zeitungsschnipsel von Kurt Schwitters zurückkommen, dann wäre Sampling so, als ob man aus verschiedenen Ausschnitten verschiedener Zeitungen einen neue Zeitung zusammenkleben würde, und sich dann auf die Straße stellen, und das als Zeitung verkaufen würde. Und dass DAS nicht ok ist, leuchtet glaube ich jedem ein.
Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Bei dem Filmdialog im D&B-Track sind wir vermutlich auf der Kurt-Schwitters-Seite: der Dialog wird in anderem Kontext verwendet. Eine konkurrierende Situation ist nicht zu erkennen. Es bleibt vermutlich nur das Leistungsschutzrecht zu beachten. Siehe oben.