Urheberrechtfrage: Lied nachspielen mit anderem Text...

Orgel

Orgel

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Hallo,

angenommen ich würde ein bekanntes Lied nachspielen, aber mit einem anderen Text versehen und kostenlos öffentlich vortragen...

Ob das jetzt künstlerisch korrekt ist, wäre eine andere Frage, doch mich interessiert wie das mit dem Urheberrecht aussieht. Wie geht man da ran bei solch einen Vorhaben?

Das Lied, bzw. ein Teil würde originalgetreu gespielt, mit einer anderen Instrumentierung. Dazu gibt es auf die gleiche Gesangsmelodie einen anderen Text.

Am Ende das gleiche was Otto Waalkes früher gemacht hat.

Habt Ihr Tipps? Geht das überhaupt?

Noch mal wegen dem künstlerischem: Ist eine Auftragssache :)
 
Da du das Urwerk *sigh* veränderst ist es eine Bearbeitung und eine solche muss IMMER vom Urheber genehmigt sein.

Anders eine Coverversion: wenn der Urheber zB GEMA-Mitglied ist, dann reichen hier die Tantiemen. Allerdings muss es dazu wirklich noten- und arrangementgetreu nachgespielt sein. Veränderst du das Werk, musst du in jedem Fall fragen.
 
Hm...das ist ja doof. Ich dachte auch, wenn man es nachspielt kann man halt nichts einnehmen, aber wenn man in meinem Falle den Urheber fragen muss...das wird schwierig...der sagt doch gleich nein :)

Aber angenommen ich mache ein Lied was an das Original erinnert, gleiche Taktart und Instrumentierung hat...aber eben rein von den Noten und Text nicht übereinstimmt - kann dann der Urheber kommen und sagen: «Hey, das Lied klingt so ähnlich wie mein Lied»? Also man spielt es nicht exakt nach und zitiert es nicht in Teilen, aber dennoch weiß man sofort: Na das Lied ist doch da gleiche...

Am Ende machen das ja viele so mit dem aktuellen Sommerhit.
 
Das könnte dann als Plagiat geahndet werden - je nachdem wie gründlich du das umkomponiert hast .... Das klären im Zweifel dann Gutachter + Gerichte.
 
Orgel schrieb:
Hm...das ist ja doof. Ich dachte auch, wenn man es nachspielt kann man halt nichts einnehmen, aber wenn man in meinem Falle den Urheber fragen muss...das wird schwierig...der sagt doch gleich nein :)

Aber angenommen ich mache ein Lied was an das Original erinnert, gleiche Taktart und Instrumentierung hat...aber eben rein von den Noten und Text nicht übereinstimmt - kann dann der Urheber kommen und sagen: «Hey, das Lied klingt so ähnlich wie mein Lied»? Also man spielt es nicht exakt nach und zitiert es nicht in Teilen, aber dennoch weiß man sofort: Na das Lied ist doch da gleiche...

Am Ende machen das ja viele so mit dem aktuellen Sommerhit.

Das ist ja eine völlig abgefahrene und sehr brillante Idee, ist noch niemals jemand draufgekommen, total superneu :D

Im Ernst, gibt ja klare Regelungen und auch ein Schwung Umgehungen. Kommt nur auf dich an, was du bevorzugst: Ein Plagiatsprozess, der dich arm macht. Oder ein Kontakt mit einem Künstler, der ihn und dich bereichert. Und auch die Option, in Schlangenlinie allem aus dem Weg zu gehen. Das wäre das, was du da als letztes beschrieben hast. Das wird ja zu gerne immer wieder mal gemacht, ist Glatteis, kann aber auch gutgehen.

Am Ende liegt es nur an dir, für was du dich entscheidest. Mit allen Konsequenzen übrigens. Stell dir vor, du landest einen Hit damit, der Urheber ist damit einverstanden gewesen und von all dem Geld kaufst du dir Koks bis zum Abwinken, lässt dich mit einer Schlampe ein, die dich um all den Reichtum bringt und landest dann auf dem Kiez als Reinigungskraft. Dann denkst du vielleicht, Mensch, hätte ich doch besser nie diese Coveridee gehabt

:D
 
Hehe, du scheinst auch das Handbuch von Bill Drummond gelesen zu haben :)

Es handelt sich um so ein Lied was jeder kennt und hasst, zu später Stunde aber der Floorburner ist...
Die Idee dahinter ist sich über das Lied lustig zu machen, gleichzeitig aber von seinem Bekanntheitsgrad zu profitieren. Das ganze ist nur ein Werbegag und soll auch kein Geld einspielen.

Das ist aber wahrscheinlich doch ne Nummer zu groß für mich. An so einer gerichtlichen Auseinandersetzung habe ich eigentlich kein Interesse, wenn das Lied aber keinen Plagiatsprozess hervorruft, war die Arbeit auch schlecht :)
 
Eine andere Idee: Auf was müsste man achten wenn man einfach eine Instrumentalversion veröffentlichen und die Hörer selber (den neuen Text) singen lassen würde? Muss man dazu den Urheber fragen?
 
Guckst du mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Coverversion


Es gibt schon lustige Fälle und Ideen. Auf meiner persönlichen Topliste ganz oben ist "911 is a lie", das sich ein paar Amerikaner ausgedacht haben und als Grundlage das Bee Gees Video von "Stayin' Alive" verwendet haben. Das ging natürlich sehr weit und bei youtube hatte es entsprechend Clicks. Das musste logischerweise runtergenommen werden, aber die hatten das immer wieder hochgeladen. http://www.youtube.com/watch?v=tAkWNxhBWjs

Hammermäßig gesungen und größtenteils den neuen Text lippensynchron aufmontiert. Auch wenn die Rechteinhaber dem einen Riegel vorschieben, Respekt für das Machwerk schon rein technisch :D
 
kpr schrieb:
Es gibt schon lustige Fälle und Ideen. Auf meiner persönlichen Topliste ganz oben ist "911 is a lie", das sich ein paar Amerikaner ausgedacht haben und als Grundlage das Bee Gees Video von "Stayin' Alive" verwendet haben. Das ging natürlich sehr weit und bei youtube hatte es entsprechend Clicks. Das musste logischerweise runtergenommen werden, aber die hatten das immer wieder hochgeladen. http://www.youtube.com/watch?v=tAkWNxhBWjs

Hammermäßig gesungen und größtenteils den neuen Text lippensynchron aufmontiert. Auch wenn die Rechteinhaber dem einen Riegel vorschieben, Respekt für das Machwerk schon rein technisch :D

Wie geil ist das denn? Pink Floyds "Another Brick in the Wall" taucht da ja auch noch auf ... wenn schon, denn schon :)
 


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