der denkfehler der einen seite ist oft, dass es sich beim kauf von software um einen ganz normalen kaufvertrag handeln würde, und der der anderen seite, dass man bestehendes recht mithilfe von zusatzvereinbarungen irgendwie aushebeln könnte.
wer sich das mal näher veranschaulichen will, der sei auf die rechtsprechung und die verfahrensgänge der diversen verfahren verwiesen, in denen urheberrechtsinhaber dritten verbieten wollten, "gebrauchte lizenzen" weiterzuverkaufen. das sind verfahren, die im regelfall in der vierten instanz enden und auch dort nur mithilfe von von gerichten selbst bestellten gutachtern durch die gerichte geklärt werden können, weil es einfach keine schwarz/weiß antworten auf solche fragen gibt.
ganz konkret ist es jedenfalls leider so, dass man keinen anspruch auf kostenlose updates und all das andere wünscheswerte zeugs hat - außer natürlich es wurde einem konkret zugesichert. und ansprüche, die man nicht hat, die kann man auch nicht durchsetzen, da kann man sich an den kopf stellen.
besser wäre es dann gewesen sich damit erst gar nicht einverstanden zu erklären und die lizenz nicht zu kaufen und den vertrag nicht zu schließen.