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Guest
Heute tritt eine neue Verordnung in Kraft, die verlangt, dass Webpublikationen bei der Nationalbibliothek angeliefert werden müssen.
Natürlich ist die Verordnung schwammig wie immer, so dass es nicht die geringste Rechtssicherheit darüber gibt, ob auch private Blogs, Foren oder gar Gästebücher betroffen sind. Fest steht nur, dass man 10.000 Euro Strafe zahlen muss, wenn man sich an den Unsinn nicht hält.
Die Synth-Datenbank und das Wiki dürften auf jeden Fall dazugehören, daher auch dieser Thread. Näheres gibt's bei Heise.
Dort erfährt man, dass alle möglichen Formen von digitalen Publikationen betroffen sind. Also auch Songs, Bilder, Videos.
Natürlich ist die Verordnung schwammig wie immer, so dass es nicht die geringste Rechtssicherheit darüber gibt, ob auch private Blogs, Foren oder gar Gästebücher betroffen sind. Fest steht nur, dass man 10.000 Euro Strafe zahlen muss, wenn man sich an den Unsinn nicht hält.
Die Synth-Datenbank und das Wiki dürften auf jeden Fall dazugehören, daher auch dieser Thread. Näheres gibt's bei Heise.
Dort erfährt man, dass alle möglichen Formen von digitalen Publikationen betroffen sind. Also auch Songs, Bilder, Videos.
Laut dem DNBG sind neben Büchern, Zeitungen, Zeitschriften und anderen physikalischen Medienträgern auch "unkörperliche", in "öffentlichen Netzen dargestellte" Medienwerke bei der Nationalbibliothek abzuliefern. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach einer Abmahnung eine Geldstrafe bis zu 10.000 Euro. Ziel der Verordnung ist es, die gesetzliche Regelung auf ein handhabbares Maß einzuschränken. Prinzipiell steht es der DNB demnach offen, auf die Zulieferung oder elektronische Abholung einzelner Netzpublikationen zu verzichten, wenn diese in unterschiedlichen technischen Ausführungen erscheinen. Anheim steht es ihr auch elektronische Medien auszuklammern, deren Sammlung oder Archivierung "nur mit beträchtlichem Aufwand" möglich wäre.
Prinzipiell schließt die Verordnung etwa "lediglich privaten Zwecken dienende Websites" aus. Was genau darunter fällt, ist unklar. Die DNB strebt nach eigenen Angaben an, die Archivierung auch auf "originär dem Web" entsprungene Publikationsformen wie Blogs, Wikis oder Foren nach und nach auszudehnen. In einem Frage-Antwort-Verzeichnis listet die Einrichtung bislang aber nur pauschal "elektronische Zeitschriften, E-Books, Hochschulprüfungsarbeiten, Digitalisate, Musikdateien oder auch Webseiten und dynamische Applikationen" auf. Eine Definition öffentlicher oder privater Werke fehlt.