Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Bedeutet das nicht, dass es "erlaubt" ist bearbeitete Samples zu verwenden??
Nein, ganz im Gegenteil
d) für Zitate zu Zwecken wie Kritik oder Rezensionen, sofern sie ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand betreffen, das bzw. der der Öffentlichkeit bereits rechtmäßig zugänglich gemacht wurde, sofern - außer in Fällen, in denen sich dies als unmöglich erweist - die Quelle, einschließlich des Namens des Urhebers, angegeben wird und sofern die Nutzung den anständigen Gepflogenheiten entspricht und in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist;
Wenn du ein Zitat machst, dann muss du es als Zitat kenntlich machen. Wenn du das Zitat so bearbeitest dass man es nicht mehr als Zitat erkennt, dann darfst du es nicht verwenden.
 
Das hieße aber daß gerade "kreatives" Sampling nicht erlaubt wäre.
Collage verboten. 1:1 Sample verwenden erlaubt.
Kann man nur hoffen daß das Gericht dem nicht folgt, aus meiner Sicht.
 
Collage verboten. 1:1 Sample verwenden erlaubt.
Wenn du in deinen Song den einbaust "ich verwende hier einen gesampelten Takt von Kraftwerk", dann dürfte es erlaubt sein

Außerdem ist Zitat so gemeint, dass ich in meinem Werk einen kurzen Abschnitt von jemandem verwende, um irgendwas zu verdeutlichen. Wenn ich einen Takt sample und den dreieinhalb Minuten wiederhole und die Basis meines ganzen Stücks daraus besteht, dann ist das kein Zitat mehr.
 
Wenn du in deinen Song den einbaust "ich verwende hier einen gesampelten Takt von Kraftwerk", dann dürfte es erlaubt sein

Außerdem ist Zitat so gemeint, dass ich in meinem Werk einen kurzen Abschnitt von jemandem verwende, um irgendwas zu verdeutlichen. Wenn ich einen Takt sample und den dreieinhalb Minuten wiederhole und die Basis meines ganzen Stücks daraus besteht, dann ist das kein Zitat mehr.

Endlich, dann bekommen wir jetzt ein Haufen 20 sec. Stücke, das erspart der Jugend das durchzappen, mehr machen die beim legalen und illegalen Musiksaugen ja sowieso nicht. Die 30000 Songs auf dem 128GB+ Smartphone hören sie eh nie ganz an
 
Naja, sampeln und dann verfremden bis man es nicht wiedererkennt, warum nicht, aber dann kann man es auch selbst machen. Ansonsten finde ich, dass wenn man andere Leute Arbeit verwendet, man zumindest fragen sollte. Das gebietet schon die Höflichkeit...
 
Das Kraftwerk Sample wurde nicht vonn Pelham verfremdet sondern 1:1 abgespielt. Das nennt man klauen. Zumal er auch nicht gefragt hatte, ob er es verwenden darf.
 
Naja, auch wenn eine Hackfresse ein paar andere Hackfressen bestielt ist es immer noch stehlen. 2 Sekunden unverändert auf denen man einen Track aufbaut sind keine "Mikrosample" sondern schlicht Diebstahl.
Aber ich fand samplebasierte Musik schon immer zum Kotzen. Warum nicht einfach mal selbst machen oder seinlassen...
 
Gerade las ich, die Richter urteilten zugunsten Herrn Pelhams

würde ich nicht sagen, denn das Sample ist ja erkennbar
Unlizensiertes Sampling kann demnach legal sein, wenn es um Microsampling geht, also lediglich um kleinste Teile eines Musikstücks. Wird der Sample dann so bearbeitet, dass er beim Hören des neuen Werks nicht wiedererkennbar ist, sticht die Kunstfreiheit die Eigentumsfreiheit.
 
Ganz ehrlich: verwendet jemand ein Sample und verfremdet es so, dass es unerkennbar wird, kann vermutlich selbst der Schöpfer dieses kaum wiedererkennen und dagegen klagen.
 
Aber ich fand samplebasierte Musik schon immer zum Kotzen.
Das ist das eigentliche Problem, hier prallen Welten aufeinander.

Warum nicht einfach mal selbst machen oder seinlassen...
Das sind halt Dogmen die jeder mal mehr, mal weniger mit sich rumträgt.

In meiner Musik z.B. gibt es nichts gesampletes, aber genauso geht es auch andersrum. Für einige gibt es nichts selbsteingespieltes. Man möchte aus etwas alten, etwas neues erstellen. Im Grunde gibt es keine größere Respektbekundung vor dem Originalkünstler. Es sei denn es wird missbraucht und man möchte seine unbedeutende Musik nur mit dem Erfolg von jemand anderes etwas aufwerten. Im Fall Pelham tippe ich leider auf letzteres....
 
Ich verwende schon Samples: eigene oder freie.
Aber wie im Hiphop gerne praktiziert: einen Beat 3,5 Minuten unverändert laufen lassen und drüberbrabbeln: nö, das halte ich für keine Kunst.
Gefallen hat mir der Portishead-Ansatz: selbst einspielen, LP's davon pressen, zerkratzen, und die dann samplen.
 
Das Kraftwerk Sample wurde nicht vonn Pelham verfremdet sondern 1:1 abgespielt. Das nennt man klauen. Zumal er auch nicht gefragt hatte, ob er es verwenden darf.
Ich habe mir grad beide Tracks angehört.
Mit EQ oder was auch immer wurde der Sound schon ordentlich verändert. Von 1:1-Übertragung kann man nicht reden..
 
ich finde das Urteil gut, kann aber andererseits die "Nicht Wiedererkennung" nicht nachvollziehen.

Was soll denn in dem Artikel von tagesschau.de der letzte Absatz?
"Die deutschen Regelungen, die die Nutzung von Audiofragmenten ohne Zustimmung des Urhebers grundsätzlich erlauben, sei mit EU-Recht nicht vereinbar."

das stimmt ja wohl nicht, grundsätzlich erlaubt?
 
Oft gefallen mir die "Collagen" besser als die rhythmisch eher "deutsch" aufgeräumt klingenden Originale von Kraftwerk, z.B. Plantet Rock von Soul Sonic Force. Musikalisch decken die Kopien 'ne ganz andere Zielgruppe ab, die auf diese Weise vielleicht das erste mal mit Kraftwerk in Berührung und unter Umständen sogar gefallen daran findet.

Warum nicht einfach mal selbst machen oder seinlassen...
Ja, man hätte damals ein paar Mark in die Hand nehmen sollen und den Sound von 'ne Spezialisten nachbauen lassen sollen.
 
ja aber ich erkenne es wieder ;-) ich halte das Ergebnis, so wie ich es in Erinnerung habe (und mir jetzt noch mal angehört habe), nicht für stark geändert, sondern wiedererkennbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oft gefallen mir die "Collagen" besser als die rhythmisch eher "deutsch" aufgeräumt klingenden Originale von Kraftwerk, z.B. Plantet Rock von Soul Sonic Force.
Ich finde die Version von Africa Bambaataa auch besser. Da ich's nie so mit Kraftwerk hatte, dacht ich damals, das sei das Original.
 


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