LydonBronx
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ich auch! kann ich doch nochmal den herren bushido verklagen (war produzent bei folgendem track) :)
original:
View: https://www.youtube.com/watch?v=xmuxGhLnadc
war ne nette scheibe
ich auch! kann ich doch nochmal den herren bushido verklagen (war produzent bei folgendem track) :)
original:
View: https://www.youtube.com/watch?v=xmuxGhLnadc
Cool, so soll das sein!Wenn du ein Zitat machst, dann muss du es als Zitat kenntlich machen. Wenn du das Zitat so bearbeitest dass man es nicht mehr als Zitat erkennt, dann darfst du es nicht verwenden.
Wenn du in deinen Song den einbaust "ich verwende hier einen gesampelten Takt von Kraftwerk", dann dürfte es erlaubt seinCollage verboten. 1:1 Sample verwenden erlaubt.
Oder Mash-ups.... :)ja. Und finde ich nicht so gut. Aber dürften goldene Zeiten für Medleys werden...
ja. Und finde ich nicht so gut. Aber dürften goldene Zeiten für Medleys werden...
Wenn du in deinen Song den einbaust "ich verwende hier einen gesampelten Takt von Kraftwerk", dann dürfte es erlaubt sein
Außerdem ist Zitat so gemeint, dass ich in meinem Werk einen kurzen Abschnitt von jemandem verwende, um irgendwas zu verdeutlichen. Wenn ich einen Takt sample und den dreieinhalb Minuten wiederhole und die Basis meines ganzen Stücks daraus besteht, dann ist das kein Zitat mehr.
Oh ja...Beide Parteien sind nicht rasend sympathisch
würde ich nicht sagen, denn das Sample ist ja erkennbarGerade las ich, die Richter urteilten zugunsten Herrn Pelhams
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Streit zwischen Moses Pelham und Kraftwerk: Der EuGH entscheidet über einen für die Musik besonders wichtigen Fall
20 Jahre stritt Moses Pelham mit Kraftwerk über zwei Sekunden Musik. Der EuGH hat nun grundsätzlich geurteilt – mit erheblichen Folgen.www.tagesspiegel.de
Unlizensiertes Sampling kann demnach legal sein, wenn es um Microsampling geht, also lediglich um kleinste Teile eines Musikstücks. Wird der Sample dann so bearbeitet, dass er beim Hören des neuen Werks nicht wiedererkennbar ist, sticht die Kunstfreiheit die Eigentumsfreiheit.
Das ist das eigentliche Problem, hier prallen Welten aufeinander.Aber ich fand samplebasierte Musik schon immer zum Kotzen.
Das sind halt Dogmen die jeder mal mehr, mal weniger mit sich rumträgt.Warum nicht einfach mal selbst machen oder seinlassen...
Ich habe mir grad beide Tracks angehört.Das Kraftwerk Sample wurde nicht vonn Pelham verfremdet sondern 1:1 abgespielt. Das nennt man klauen. Zumal er auch nicht gefragt hatte, ob er es verwenden darf.
Ja, man hätte damals ein paar Mark in die Hand nehmen sollen und den Sound von 'ne Spezialisten nachbauen lassen sollen.Warum nicht einfach mal selbst machen oder seinlassen...
Na wenn's niemand wiedererkennt klagt auch niemand.ich finde das Urteil gut, kann aber andererseits die "Nicht Wiedererkennung" nicht nachvollziehen.
Es ist deutlich heller und mit einer ordentlichen Priese Hall versehen, das ist ja eher mixing, aber Soundmanipulation? Ich bin skeptisch.Ich habe mir grad beide Tracks angehört.
Mit EQ oder was auch immer wurde der Sound schon ordentlich verändert. Von 1:1-Übertragung kann man nicht reden..
Ich finde die Version von Africa Bambaataa auch besser. Da ich's nie so mit Kraftwerk hatte, dacht ich damals, das sei das Original.Oft gefallen mir die "Collagen" besser als die rhythmisch eher "deutsch" aufgeräumt klingenden Originale von Kraftwerk, z.B. Plantet Rock von Soul Sonic Force.
Begriffe hin oder her. 1:1 ist es nicht übertragen worden..Es ist deutlich heller und mit einer ordentlichen Priese Hall versehen, das ist ja eher mixing, aber Soundmanipulation? Ich bin skeptisch.
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