Hauptsächlich hat Roland versucht, das Farbmuster wie abgebildet (wichtig, wie abgebildet und von Roland auch so benannt: Das Farbmuster ist laut Roland immer auf einem rechteckigen Kasten) als Marke einzutragen für die ebenfalls abgebildeten Güter.
Bilder kannste ja gucken. Es geht um Computermäuse, Handyhüllen, Smartcards und auch Rhythm Machines.
Da es aber nicht ersichtlich ist wie das eingereichte Farbmuster überhaupt auf die genannten Güter wie z.B. Computermäuse passen soll, wenn das eingereichte Farbmuster laut Roland zwingend auf einem rechteckigen Kasten drauf ist, ergab der ganze Antrag überhaupt keinen Sinn.
Roland hat dann argumentiert, man könne die Güter ja jeweils in einem rechteckigen Karton verpacken auf dem dann die Marke abgebildet ist.
Fanden die aber wohl insgesamt eher albern bei der EU Behörde und sind bei der Ablehnung geblieben.
Deshalb meine Schlussfolgerung, dass es nur ein Antrag war, um Behringer aus Vorsichtsgründen zu zwingen, den Farbverlauf auf der Behringer RD-8 zu ändern (haben sie ja gemacht glaube ich).
Wirtschaft ist ein Verdrängungswettbewerb. Mit solchem Quatsch pinkelt man Konkurrenten ans Bein für ne Weile.
Außer dass es EU Steuergelder gekostet hat, den Mist zu prüfen, also kein Ergebnis am Ende.