Wie Summa schreibt: Du bist (oder jemand anderes ist) schon der Urheber des Gekritzels - das bestreitet niemand. Aber ob es deswegen ein schützenswertes Werk ist, entscheidet letztlich doch immer der Gutachter anhand der Bewertung der Schöpfungshöhe.Nachtrag: Ne, doch noch nicht ganz klar: Ich dachte man wäre, egal was man macht (und wenns ne Kritzelei auf einem Stück Papier wäre), automatisch Urheber davon, also auf das Resultat der Bemühungen bezogen.
Klar, aber nicht alles was gekritzelt wird hat 'ne schützenswerte Schöpfungshöhe.
also wenn ich was kritzel ist das automatisch kunst.
Natürlich nicht.also wenn ich was kritzel ist das automatisch kunst.
4:33 hat klare Anweisungen an die Ausführenden + Dirigenten. Es ist eine Komposition.Was ist denn beispielsweise mit 4:33?
Das schwimmt doch ein geschütztes Werk zu sein.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.