das urheberrecht als solches gilt erst mal immer.
allerdings bezieht es sich zunächst einmal auf die komposition, nicht auf deine aufnahme davon, denn es schützt
werke.
man glaubt zwar immer, dass bei so zeugs das werk aus der produktion bestünde, aber das haut rechtlich nicht hin. das werk ist immer nur die komposition.*)
wenn wir mal spasseshalber davon ausgehen, dass ein dronestück ja nur aus einer note besteht, evtl. versehen mit der anweisung "wobbelt zunehmend", dann wirst du in der praxis niemand davon abhalten können, das zu "kopieren".
*) sofern eine komposition vorhanden ist. bei musik, die als komposition die notwendige schöpfunghöhe alleine nicht erreicht, ist dann auch die aufnahme das werk. ist aber im kontext nicht relevant, da das kopeiren der aufnahme ohne deine zustimmung auch kein dritter machen darf ohne z.b. die leistungsschutzrechte zu clearen. kennst du von jeder aufnahme mit klassischer musik. die musik dürftest du weiterverbreiten, die aufnahme nicht. bei deiner musik ist es dann genau umgekehrt.
