einseinsnull
[nur noch PN]
jetzt hast du dir die frage selbst beantwortet: für eine einzelanfertigung ist 34 euro ausgesprochen annehmbar.
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ich denke du mußtest einen Gema Freistellungsauftrag ausfüllen oder nicht?
Ich weiß jetzt nicht wie lang die Spielzeit ist aber es ist immer gut wenn nicht zu weit nach hinten geschnitten wird weil es da einen Quallitätsverlust gibt.
das is klar. Jemand dem seine Musik auch nicht im Radio rauf und runter gespielt wird kann sich die Gema Gebühren auch getrostmuss der auch nicht geschützt werde
Aber ich meinte eigentlich den Gemafreistellungsauftrag.
das ist richtig und sollte eigentlich reichen. Wie gesagt reicht es den Presswerken nicht. Sie sind dazu verpflichtet erst loszulegen wenn die Gema geprüftdie zusicherung des auftraggebers, die rechte zu besitzen hat die "schallplattenfirma" ja eh, ob der kunde da jetzt noch ein formular mehr oder weniger ausfüllt...
Bei z.B. 11 Dublates die ich gemacht habe wurde von mir kein Freistellungsauftrag
verlangt
Das ist schön gesagt (und wieder hast du dir deine frage gleich selbst beantwortet. setzen, eins.
Das ist schön gesagt () aber ich weiß immer noch nicht warum das so ist. Es sind doch letztendlich auch Kopien ob gestampft oder geschnitten