elasticStage – Vinyl und CD–Herstellung on demand

ja, absolut günstig. Wenn auch die Spielzeit dann pro Seite mindestens 15 Minuten ist(!), ist das supergünstig bzw. tragbar im Endeffekt für Liebhaberkonsumenten
die echte Tonträger und Kleinkunst noch zu schätzen wissen.
Ich wollts halt nochmal ,nicht nur für mich bestätigt haben und hervorheben. Wenn das wirklich so günstig ist un da kein
Haken ist dann ist das eine Saucoole Sache vor allem weil man ja nicht vorproduzieren lassen muss und am Ende sein Kämmerchen evtl.
mit den Exemplaren tapezieren muß :cool:
 
ich denke du mußtest einen Gema Freistellungsauftrag ausfüllen oder nicht?

Nein, ich habe keinen Freistellungsauftrag oder ähnliches ausgefüllt. Eventuell im kleingedruckten, keine Ahnung. Ich bin ein Macher, solche Themen belasten mich und da mein Techno-Schrott eh keiner hören will, muss der auch nicht geschützt werden.

Ich weiß jetzt nicht wie lang die Spielzeit ist aber es ist immer gut wenn nicht zu weit nach hinten geschnitten wird weil es da einen Quallitätsverlust gibt.

12.5 Minuten pro Seite.
 
muss der auch nicht geschützt werde
das is klar. Jemand dem seine Musik auch nicht im Radio rauf und runter gespielt wird kann sich die Gema Gebühren auch getrost
sparen. Das Urheberrecht hat man sowieso falls ein Song mal durch die Decke gehen sollte und dann kann man das auch nachträglich
arrangieren so daß man zu seinen Tantiemen kommt.
Aber ich meinte eigentlich den Gemafreistellungsauftrag.
Den brauchen die Presswerke zwingend beim erstellen der Kopien wenn man kein Gemamitglied ist, die Musik also Gemafrei ist. Und deshalb interessiert es mich ob das bei solchen Kleinstserien die nicht gepresst sonderngeschnitten werden auch nötig ist!? Aber ich denke es ist nicht nötig. Ah ,mir wird gerade klar daß die Firma in England ist...das in es nicht nötig. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.
Vieleicht kennt sich hier jemand besser aus. :dunno:
 
Aber ich meinte eigentlich den Gemafreistellungsauftrag.

in der theorie hast du natürlich recht, in der praxis würde ich, wenn ich einzelne kopien für kunden anfertige, auch keinen auslieferungsantrag stellen sondern das einfach unter den tisch fallen lassen.

die zusicherung des auftraggebers, die rechte zu besitzen hat die "schallplattenfirma" ja eh, ob der kunde da jetzt noch ein formular mehr oder weniger ausfüllt...
 
die zusicherung des auftraggebers, die rechte zu besitzen hat die "schallplattenfirma" ja eh, ob der kunde da jetzt noch ein formular mehr oder weniger ausfüllt...
das ist richtig und sollte eigentlich reichen. Wie gesagt reicht es den Presswerken nicht. Sie sind dazu verpflichtet erst loszulegen wenn die Gema geprüft
hat daß die Titel tatsächlich Gemafrei sind. Ich denke es geht denen darum daß keine Counterfeits erstellt werden. Bei Auflagen von 10-30 geschnittenen
Platten dürfte dies tatsächlich nicht nötig sein. Ich weiß es aber nicht. Bei z.B. 11 Dublates die ich gemacht habe wurde von mir kein Freistellungsauftrag
verlangt aber ich mußte natürlich mit dem Auftrag bestätigen daß ich der Urheber bin. Ob 11 oder 111 Kopien sollte eigentlich kein Unterschied sein, ebenso
nicht auf welche Weise sie hergestellt werden. Deshalb hat mich das einfach mal interessiert und vieleicht gibts ja im Forum jemanden der da weiß
was Sache ist. Ich will mich wirklich nicht wichtig machen sondern mich interessiert einfach die Sachlage by the way.
 
Bei z.B. 11 Dublates die ich gemacht habe wurde von mir kein Freistellungsauftrag
verlangt

und wieder hast du dir deine frage gleich selbst beantwortet. setzen, eins.


was mich ja mehr beschäftigt ist die frage warum die ihre schallplatten "vinyl" nennen wenn doch gar keins mehr drin ist.

es wäre doch naheliegend das selbstentwickelte material beim marketing in den vordergrund zu stellen, im sinne von they are better than traditional records.
 
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und wieder hast du dir deine frage gleich selbst beantwortet. setzen, eins.
Das ist schön gesagt (😂) aber ich weiß immer noch nicht warum das so ist. Es sind doch letztendlich auch Kopien ob gestampft oder geschnitten
ob 11, 111 oder 1111 :dunno: finds ja selbst gut daß man beim schneiden keinen Antrag stellen muß...hm..
Der Netzcomputer sagt folgendes und das "nicht" das ich markiert habe scheint ein Fehler zu sein.. ansonsten ergibt der Text nämlich irgendwie keinen Sinn

"Dubplates sind in der Regel nicht von der GEMA-Pflicht befreit, weil sie meist als individuelle, nicht-öffentliche Musikproduktionen betrachtet werden, für die keine pauschale Freistellung von der GEMA erteilt wird"
 
Das ist schön gesagt (😂) aber ich weiß immer noch nicht warum das so ist. Es sind doch letztendlich auch Kopien ob gestampft oder geschnitten

ja natürlich.

also um das mal aufzulösen habe ich mal nachgeschlagen, weil ich es auch nicht auswendig weiß.

es scheint schon seit vielen jahren so zu sein, dass auflagen bis 25 bei der MCPS nicht individuell freigestellt werden müssen sondern der tonträgerhersteller dafür eine art pauschale lizenz bekommen kann.

das würde dann erklären, warum der auftraggeber es nicht mehr machen muss - es macht dann der vervielfältiger.

du unterschreibst dann dort nur noch, dass du (neben den urheberrechten) auch in sachen mechanisches alle rechte besitzt, musst aber nix von einer VG einreichen.


allerdings gibt es auch in deutschland hersteller, die das für dich machen. das dürfte der punkt sein, den du übersehen hast.
im kern ist das freistellen ja nichts anderes wie das anmelden. auch das macht im regelfall der große hersteller für den kleinen selbstverleger...
 
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