Suchaufruf gestohlenes E-Cello

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Auge um Auge, Zahn um Zahn sagt aber gerade, dass die Strafe angemessen sein muss. Wegen Eigentumsdelikten jemanden umbringen... Ich glaube es hakt.

Den Supermarktfall meine ich jetzt nicht, das habe ich nicht gelesen.
 
„In der Bude“
Wenn ich in meinem verschlossenen und gut abgesicherten Haus von einem Einbrecher mit dem Messer bedroht werde und mich wehre, kann ich ihm noch seine Krankenhauskosten bezahlen. Erst wenn er bereits zugestochen hat und ich blute wie ein Schwein, darf ich ihn die Treppe runterschubsen und verkloppen. Hat er dann einen guten Anwalt und der kommt dann mit „Vadder war Säufer, schwere Jugend, das arme Opfer“ und so, bin ich auch wieder der Depp.
aber absoluter Blödsinn... in D gilt eine Handlung als Notwehr, "wenn sie geeignet ist, den Angriff abzuwehren und darüber hinaus von mehreren gleich wirksamen Mitteln das mildeste zur Verfügung stehende Gegenmittel darstellt."
Und das erscheint mir eine sinnvollere Regelung, als die Hände abzuhacken oder ohne objektive (wobei objektiv natürlich immer so eine Sache ist) Bedrohungslage erst einmal sicherheitshalber abknallen.
 
Ich finde diese Rechtsprechung auch höchst befremdlich.
Die Rechtsprechung hat in dem von dir geposteten Fall doch noch überhaupt nicht stattgefunden. Es wird ermittelt, das sollte in einem Rechtsstaat doch wohl selbstverständlich sein (obgleich ich es auch übertrieben finde, dass der Ladenbesitzer direkt inhaftiert wird).
 
  • Daumen hoch
M.i.a.u.: ZH
in D gilt eine Handlung als Notwehr, "wenn sie geeignet ist, den Angriff abzuwehren und darüber hinaus von mehreren gleich wirksamen Mitteln das mildeste zur Verfügung stehende Gegenmittel darstellt."
Es gibt aber genug Gerichtsurteile, die genau das Gegenteil beweisen.
Sobald die Täter zu zweit oder dritt sind, stehst du mit deiner Schilderung des Tathergangs ziemlich alleine da.
Das die gewaltsam in deine Wohnung eingedrungen sind, ist da nur Nebensache.
Wenn du also total verpennt bemerkst, das da welche deine Wohnung durchwühlen, dann darfst du dem Täter nicht einfach mal deinen Basie überziehen, sondern musst erstmal fragen, ob sie vieleicht Waffen dabei haben.
Es gab schon eine ganze Menge Einbrüche auch bei Kampfsportlern, Jägern und Sportschützen, die sich "nur" verteidigt haben und da wurden die armen Täter meist in Schutz genommen.
 
Nein, ist kein Blödsinn.
Genau um so ein Szenario geht es z.B. in diesem Fall aus Limburg.

Jetzt wird anhand von Videoaufnahmen geschaut, ob der Supermarktbetreiber aus Notwehr gehandelt hat…

Ich finde diese Rechtsprechung auch höchst befremdlich. Wenn einer an meine Synths möchte, packe ich meinen Baseballschläger aus, ist mir völlig egal, wie die Rechtsprechung ist.


Das ist in Belgien. Was hat das mit deutschem Recht zu tun?
 
  • Zustimmung
M.i.a.u.: oli
Nein, ist kein Blödsinn.
Genau um so ein Szenario geht es z.B. in diesem Fall aus Limburg.

Jetzt wird anhand von Videoaufnahmen geschaut, ob der Supermarktbetreiber aus Notwehr gehandelt hat…

Ich finde diese Rechtsprechung auch höchst befremdlich. Wenn einer an meine Synths möchte, packe ich meinen Baseballschläger aus, ist mir völlig egal, wie die Rechtsprechung ist.
Bei uns ist das nicht anders.
Die Tür zum Supermarkt wurde ja gewaltsam aufgebrochen, das passiert vorsätzlich und nicht aus Versehen.
Bei uns ist ja das Schöne für die Täter, das der Fall bereits verjährt ist, bevor das Verfahren überhaupt beginnt.
Ich warte seit über 2 Jahren auf eine Antwort per Mail von der Staatsanwaltschaft.
Bin übel abgezockt worden und der Betrüger ist bekannt und läuft frei herum aber es passiert einfach nichts, rein gar nichts.
 
Bei uns ist das nicht anders.
Die Tür zum Supermarkt wurde ja gewaltsam aufgebrochen, das passiert vorsätzlich und nicht aus Versehen.
Bei uns ist ja das Schöne für die Täter, das der Fall bereits verjährt ist, bevor das Verfahren überhaupt beginnt.
Ich warte seit über 2 Jahren auf eine Antwort per Mail von der Staatsanwaltschaft.
Bin übel abgezockt worden und der Betrüger ist bekannt und läuft frei herum aber es passiert einfach nichts, rein gar nichts.
Das liegt aber eher an der kaputtgesparten Justiz und ist wieder ne ganz andere Baustelle.

Bitte nicht alles in einen Topf werfen und dann mit allzu einfachen Phrasen beantworten. Sonst bekommt man Beifall von Leuten, die man nicht zum Freund haben möchte...
 
Bei uns ist das nicht anders.
Die Tür zum Supermarkt wurde ja gewaltsam aufgebrochen, das passiert vorsätzlich und nicht aus Versehen.
Bei uns ist ja das Schöne für die Täter, das der Fall bereits verjährt ist, bevor das Verfahren überhaupt beginnt.
Ich warte seit über 2 Jahren auf eine Antwort per Mail von der Staatsanwaltschaft.
Bin übel abgezockt worden und der Betrüger ist bekannt und läuft frei herum aber es passiert einfach nichts, rein gar nichts.
Das wiederum hat mit der Finanzsituation der öffentlichen Verwaltung und nicht mit dem (Notwehr-)Recht zu tun. Wir befinden uns am Ende eines jahrzehntelangen Verschuldungszyklus', es gibt massive demographische Verwerfungen und beim Staat arbeiten, auch und gerade in der Justiz, sehr viele Mütter in Teilzeit.
 
Die Rechtsprechung hat in dem von dir geposteten Fall doch noch überhaupt nicht stattgefunden. Es wird ermittelt, das sollte in einem Rechtsstaat doch wohl selbstverständlich sein (obgleich ich es auch übertrieben finde, dass der Ladenbesitzer direkt inhaftiert wird).
Ja natürlich soll ermittelt werden.

Aber mir gehts darum, dass Einbrecher aktuell nicht ausreichend abgeschreckt werden und dass man als potentiell Geschädigter (finanziell, ggfs. auch psychisch und physisch) noch Ärger kriegen kann vom Staat, wenn man proaktiv seinen Stuff schützt und nicht einfach so hergeben möchte.
Wenn Einbrecher wüssten, dass sie auf die Fresse kriegen könnten, würden sie sich das bestimmt vorher noch zwo bis drei Mal überlegen einzusteigen.

Ach, ich reg mich nur auf...
Ich schaue besser nicht mehr in diesen Thread.
 
Das wiederum hat mit der Finanzsituation der öffentlichen Verwaltung und nicht mit dem (Notwehr-)Recht zu tun. Wir befinden uns am Ende eines jahrzehntelangen Verschuldungszyklus', es gibt massive demographische Verwerfungen und beim Staat arbeiten, auch und gerade in der Justiz, sehr viele Mütter in Teilzeit.
Das ist anscheinend schon so schlimm, das man hier jetzt die Fahrerflucht, z. B bei Parkplatzremplern, als Bagatelle einstufen möchte, weil man mit der Verwaltung nicht nachkommt. Trotzdem kann so eine Reparatur mit kaputter Tür auch mal eben ein paar tausend Euro kosten.
 
Das ist anscheinend schon so schlimm, das man hier jetzt die Fahrerflucht, z. B bei Parkplatzremplern, als Bagatelle einstufen möchte, weil man mit der Verwaltung nicht nachkommt. Trotzdem kann so eine Reparatur mit kaputter Tür auch mal eben ein paar tausend Euro kosten.
Der Tatbestand ist seit langem rechtssystematisch und verfassungsrechtlich höchst umstritten, und auch im internationalen Vergleich ungewöhnlich drakonisch. Es können also durchaus andere Überlegungen dahinterstecken. Davon abgesehen misst die Gesellschaft, zumindest ein nicht unbeachtlicher Teil, vorsichtig ausgedrückt Kraftfahrzeugen heute einen geringeren Stellenwert bei...

Ich war allerdings vor ein paar Monaten auch froh, dass sich der Fahrer, der damals mein geparktes Auto angeschrammt hat, gleich gemeldet hat und nicht einfach weggefahren ist...

All das hat mit dem gestohlenen Cello ja nichts zu tun. Ich würde es da nur gerne sehen, wenn der Täter nicht einfach abbezahlt, sondern einem strafrechtlichen Verfahren zugeführt werden würde...
 
Was durchaus den Straftatbestand der Entführung in Tateinheit mit Lösegelderpressung erfüllen dürfte. Aber lass wissen, ob meine Vermutung stimmt.

nur bei kunstwerken von mir. denn die sind so hochwertig, dass sie eine rechtspersönlickeit darstellen, die sogar noch über einer natürlichen person anzusiedeln sind.
 
aber absoluter Blödsinn... in D gilt eine Handlung als Notwehr, "wenn sie geeignet ist, den Angriff abzuwehren und darüber hinaus von mehreren gleich wirksamen Mitteln das mildeste zur Verfügung stehende Gegenmittel darstellt."

das mit dem mildesten mittel verneint die rechtssprechung regelmäßig.

das mittel muss nur subjektiv zweckmäßig sein, ansonsten hat man die freie wahl der mittel.

jemandem nachzuweisen, dass das reizgas genauso gut geeignet gewesen wäre wie die schusswaffe, ist ziemlich schwierig - ihm nachzuweisen, dass er das auch wusste, ist im prinzip unmöglich.

der grund, warum man einen einbrecher nicht mit dem baseballschläger den schädel einschlagen darf hat weniger etwas mit dem mittel zu tun als mit der angemessenheit. man wird dir leicht nachweisen können, dass du wusstest, dass ein schlag auf den kopf zu tödlichen verletzungen führen kann.

außerdem wird sich der staatsanwalt auch davon irritiert fühlen, dass du mit einem baseballschläger in der hand nach hause gekommen bist. den hast du realistisch betrachtet wohl eher extra aus dem auto oder aus dem keller geholt, und dann fehlt es schon an der unmittelbarkeit und es war schlichtweg keine notwehr mehr - obwohl es natürlich nachweislich den zustand des wegtragens von teurem behringer equipment beendet hat.

der einbruch allerdgins war schon vollendet (=kein notwehrrecht mehr) und die durchsetzung des hausrechts erreicht man durch totschlag eben genau nicht.

sofern sich dein lieblingssynthesizer bereits in den händen des besuchers befindet, könnte er dem erschlagenen aus der hand fallen und kaputt gehen.
da wäre das zulässigere, da zweckmäßigere mittel um seine eigentum zu schützen dann wohl also eher gewesen mit dem einsatz des knüppels nur zu drohen.
 
Zuletzt bearbeitet:
In Ländern. in denen es normal ist, dass die Leute eine Schusswaffe haben sterben sehr viel mehr Menschen an Schusswaffen als hier bei uns und nur sehr wenige davon sind Einbrecher.
In der Schweiz?
Laut meinem Freund (ein Schweizer Bürger) kommt dort auf jeden Vierten eine Schusswaffe, die genaue Zahlen müsste ich aber googlen.
Sind ja auch Schweizer hier, die das genauer wissen.
Dort gibt es täglich wilde Schießereien und schon direkt hinter der Grenze sieht man stapelweise die Leichen liegen.
 
In der Schweiz?
Laut meinem Freund (ein Schweizer Bürger) kommt dort auf jeden Vierten eine Schusswaffe, die genaue Zahlen müsste ich aber googlen.
Sind ja auch Schweizer hier, die das genauer wissen.
Dort gibt es täglich wilde Schießereien und schon direkt hinter der Grenze sieht man stapelweise die Leichen liegen.

Es heißt ohne die Leichen wäre der Genfer See längst ausgetrocknet...
 
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