Wenn ich ein Lied speichere um da z.B. mit den Metadaten einen Katalog aufzubauen, den anderen kaufen können(also Gewinnabsicht), dann Bedarf das der Zustimmung des Urhebers?
die KI betreiber gehen ja sogar noch weiter und behaupten, dass das was sie machen rechtlich gar kein "speichern" sei.
das hat aber jetzt erstmals nicht funktioniert, wenn auch nur in der zweiten instanz.
Wenn ich einen Künstler aufbaue um mit ihm Gewinne zu machen muss ich dann mir die Zustimmung des Urhebers einholen weil ich im Aufbau ihm geraten habe sich Stücke von Künstler XY immer wieder anzuhören und was ähnliches zu machen?
sofern ich die frage richtig verstanden habe... dürfte das keine nutzung eines werkes sein jemandem dazu zu raten sich etwas anzuhören.
suno allerdings macht nichts anderes als möglichst viele werke (zuzüglich der häufig auch noch leistungschutzrechtlich geschützten aufnahmen davon) zu benutzen, dritte neue werke generieren zu lassen, bei denen absehbar ist, dass sie den originalen sehr ähnlich sein werden, und bei dem es nahelliegt, dass denen das bekannt und teil des geschäftsmodells ist.
wenn 12-jährige nach 5 minuten herausfinden, dass man "depesche moda" nur falsch schreiben muss um den "schutz" des namens zu umgehen (==um nur unähnliches zu generieren), dann kann man auch den gründern der firma unterstellen, dass sie das auch wussten.
und das gleiche gilt für die justizwichser, die dann noch die stirn haben dieses gebaren ihres auftraggebers bis vor gericht zu verteidigen.
oder machen wir doch einfach mal die gegenprobe:
wenn es rechltich völlig unproblematisch wäre hunderttausende von gema-titeln zu streamen und mit den daten ein KI modell zu füttern, warum zahlt udio dann seit letzte woche dafür lizenzgebühren an universal music?
aus nächstenliebe? oder wohl eher weil sie einsehen mussten, dass das in der mehrheit der staaten vor gericht scheitern wird sich gegen die klagen der verlage bzw. der VGs zu wehren.
weil es halt eine genehmigungspflichtige nutzung ist. jedenfalls mit überwiegender wahrscheinichkeit.
Bei der KI ist ja das Problem dass das Originalstück so nirgends in dem Endprodukt zu finden ist.
Auf der anderen Seite kann man sehr ähnliche Musik dann rekonstruieren. Welche Ähnlichkeit bedarf es damit es ein Fall fürs Gericht wird?
...das ist genau das, was gerichte dann entscheiden werden. :)
wäre fall X sonnenklar, müsste man ja nicht vor gericht darum streiten.