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GegenKlang
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Mit der Playlist allein könnte er entscheiden wie er lustig ist. Ist aber mit der Erstellung der Playlist auch die Frage berührt, wo die eigentlichen Audios liegen, so haben natürlich auch die einzelnen Urheber ein gewichtiges Wörtchen mitzureden.[Der Organisator] kann das so handhaben, wie es ihm beliebt... Es ist als Initiator seine Entscheidung wie es mit der Playlist nach der Abstimmung weiter geht...
Oder täusche ich mich da?
In dieser Hinsicht hat der Organisator in diesem Fall eine für ihn und in meinen Augen überhaupt vernünftige Entscheidung getroffen, nämlich, den Verbleib der Audios wo und in welcher Form der Verantwortung ihrer jeweiligen Urheber zu überlassen. Weder SC noch jeder von uns Urhebern könnte ihm nunmehr juristisch an den Karren fahren.
Wer jetzt ne eigene Playlist machen will, fürs Auto oder so, muss sich die downloadbaren Beiträge zusammensammeln. Wessen Beiträge nicht öffentlich angeboten werden, den kann man immer noch privat bitten, so what?