Berühmte BassThemen geschützt??

Das entscheidende ist, ob Du die Kernidee des fremden Werks als tragende Idee Deines eigenen Werkes benutzt, über die Ebene des Zitats hinaus, und ob Du ggf damit geldwerten Vorteil erringst. Ich würde schon sagen, dass die Bassline eine tragende Idee Deines Stückes ist und nicht mehr nur ein Zitat.
Wenn Du keinen geldwerten Vorteil erringst, dann wird es dem originalen Urheber ziemlich egal sein. Wenn Du das Stück kommerziell verwerten willst, hätte ich bei Deinem Track Bedenken.

Wie immer im Urheberrecht: Es gibt keine Pauschalaussagen. Alles ist eine Einzelfallbeurteilung.
 
Versuche mal jemand DIE Bassline des vorletzten Jahrzents -Billie Jean- zu samplen... ;-)
 
hi florian,

"tragende idee"? Ja, sehe ich auch so.
Weiß noch nicht, was draus wird, ist ja heute erst entstanden...
Danke für´s feedback! peter
 
zur ergänzung von florians anmerkungen:

1. geldverdienen ist nicht voraussetzungen einer urheberrechtsverletzung - irgendwo zum gratis dowonload hochladen ist daher auch mit abmahnungsrisiko verbunden.

2. neben urheberrechten der komponisten und rechten der künstler gibt es noch rechte des tonträgerherstellers an der aufnahme. damit du die ursprünlgiche aufnahme im rahmen der freien benutzung nutzen darfst, muss sie

- hinter der kreativität deines eigenen werkes "verblassen" UND
- du darfst nicht in der lage sein, das selbst aufzunehmen

3. kurzform: geile bass line plus bummbumm = urheberrechtsverletzung. auch wenn noch irgendwo was da drüber uertzt.

diese kurzinformation ist keine rechtsberatung und daher kostenfrei. zu risiken befragen sie ihren anwalt.
 
NUR...

bei mir ist es die tragende idee, aber nicht bei den Temptations.

Oder?
 
Dein Beitrag erinnert nicht so stark daran. Aber generell wären Basslines klanglich übertragen als Sample ein Problem, hier wird das meist nicht nach Anzahl Noten oder so sondern nach Erkennungswert eingeordnet.

Im Zweifel immer nein, aber hier weiss ich es nicht wirklich, finde das nicht zu nah beieinander.
 
...
 

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Irrtum!

Diese Basslinie ist - was die Notenfolge betrifft - nicht schützbar, und auch dann nicht, wenn sie zufälligerweise ein "Kernmotiv" eines Stückes darstellen sollte. Die Aufnahme dieser Noten (auch: verfremdet) ist geschützt, aber wenn man die Noten dieser Basslinie nachspielt/sequencert - und dann für eigene Stücke nutzt, geht das voll (!) okay.

Und das sogar ohne das allergeringste Rechtsrisiko. :gay:

(hach, endlich mal ein Thema, wo ich ein Experte bin!)
 
Wenn ich das richtig verstehe, dann geht "sampeln, auch verfremdet" nicht!

Aber in den sequencer eingeben und von einem synth spielen lassen schon!?

(BtW, mir fällt gerade ein münchener blondie ein, der hatte mal in den end 70igern einen hit in d-land; wie hieß der noch, kann mir einer auf die sprünge helfen...

florian, du weißt das bestimmt... irgendwas mit "love in town" und so und mit einem ähnlichen (allerdings) bassthema.

Ich habe jetzt erstmal die pausen verändert; funktioniert auch noch gut :)

p
 
Lothar Lammfromm schrieb:
Diese Basslinie ist - was die Notenfolge betrifft - nicht schützbar, und auch dann nicht, wenn sie zufälligerweise ein "Kernmotiv" eines Stückes darstellen sollte. Die Aufnahme dieser Noten (auch: verfremdet) ist geschützt, aber wenn man die Noten dieser Basslinie nachspielt/sequencert - und dann für eigene Stücke nutzt, geht das voll (!) okay.

notenfolgen sind ja tonfolgen. wenn das eine als werk geschützte melodie ist - auch basslinien können melodien sein - dann handelt es sich um die am strengsten (bzw. am wenigsten flexibel) geschützten werke überhaupt. melodien darf man nicht einmal "frei benutzen" - selbst dann nicht, wenn man ein eigenständiges werk schafft, in dem sie "verblassen". (für die experten § 24 abs. 2 urhg).

nicht jede bassline ist eine melodie - aber je stärker die bassline ist, um so eher. und viel stärker als bei papa was a rolling stone gehts ja nicht.
 


hab s gefunden; klingt wohl doch anders; najah is halt schon etwas her :)

p
 
ich habe mal ein Stück mit Am, F, G ins Netz gestellt, werde ich jetzt von Bohlen verklagt da ich auf einen Schlag seine 100 gewinnbringendensten Songs zitiert habe? ;-)
 
Peter Uertz schrieb:


hab s gefunden; klingt wohl doch anders; najah is halt schon etwas her :)

p


just for the record !
Kurt Hauenstein von "Supermax" ist kein "Münchener Blondie" sondern waschechter Wiener ! ;-) ;-)
 
Peter Uertz schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, dann geht "sampeln, auch verfremdet" nicht!
Korrekt.

Peter Uertz schrieb:
Aber in den sequencer eingeben und von einem synth spielen lassen schon!?

Genau.

Jedenfalls bei dieser völlig unproblematischen Bass-Phrase. Die hat einfach keine ausreichende Schöpfungshöhe bzw. ist zu elementar. Ein anderes Beispiel: Die typischen Rolling-Stones-Riffs, trotz Wiedererkennungswert, sind ebenfalls frei verwendbar - nur halt nicht gesampelt. Wäre die Basslinie jedoch als eigenständige Melodie zu verstehen (das dürftee eher selten der Fall sein), dann wiederum ist sie für Nachahmer ein urheberrechtliches Problem - wobei auch hier das sog. "Freihaltebedürfnis des Verkehrs" zu berücksichtigen ist. Also: Wenn eine Bass-Phrase z.B. nur über vier Takte geht (oder wie in deinen Beispiel noch kürzer ist), dann ist sie praktisch niemals schützbar. :) Wer ganz ganz sicher gehen will, verändert bei den Noten noch eine winzige Kleinigkeit - aber nötig ist das nicht.

Jedoch gilt: Niemals samplen!!! Da liegen dann nämlich Leistungsschutzrechte drauf - und die bekommt man durch musikalische Umgestaltung auch nicht wieder weg. :mad:

(was ich zwar völlig idiotisch finde - aber so ist nun einmal die Rechtsprechung)
 
lothar, sorry, aber das ist ein bisschen schief und pauschal - ich hatte zu den fragen ja oben schon etwas genaueres geschrieben.

weder fehlt bei jedem riff die schöpfungshöhe, noch gibt es ein freihaltebedürfnis im urheberrecht (ist ein begriff aus dem markenrecht), noch ist sampling immer verboten.
 
…abhängig von dem Land, denn die Anhaltspunkte sind zB in den USA oder hier unterschiedlich gelagert. Am besten nichts samplen, nichts übernehmen sondern lieber irgendwie nachbauen oder ein Soundalike machen. Die Werbeindustrie macht das beispielsweise gern.

Very westliche Denkweise. In China gelten übrigens ganz andere Zusammenhänge.
 
fab schrieb:
lothar, sorry, aber das ist ein bisschen schief und pauschal - ich hatte zu den fragen ja oben schon etwas genaueres geschrieben. weder fehlt bei jedem riff die schöpfungshöhe, noch gibt es ein freihaltebedürfnis im urheberrecht (ist ein begriff aus dem markenrecht), noch ist sampling immer verboten.

Ich hatte nicht geschrieben, dass bei jedem Riff die Schöpfungshöhe fehlt.

Aber: Es dürfte nur ganz wenige Bass-Riffs geben (aus dem Bereich Pop/Techno/Rock), die als Noten urheberrechtlich geschützt sind. Kennst du ein einziges Beispiel für eine Riff (kürzer als vier Takte), das jemals vor Gericht seinen Schutz durchsetzen konnte? Ich nicht. Da müssen dann - je nach Musikstück - noch eine Reihe weiterer Faktoren hinzukommen, bis ein kurzes Bassmotiv - in Zusammenhang mit weiteren Merkmalen eines Stückes - Schutzstatus erlangt - z.B. durch die Imitation weiterer Instrumente bzw. deren Phrasen durch den Nachahmungstäter.

Die Sache mit dem Freihaltebedürfnis spielte zumindestens bei der Verfassung der gesetzlichen Regelungen eine beachtliche Rolle - und sollte somit auch gerichtsrelevant sein. Ich kenne jedenfalls (in Bezug auf Bass-Motive) diverse Urteile, die explizit mit ebenjenem Freihaltebedürfnis argumentieren. Du hast ansonsten Recht, der Begriff hat im Markenrecht eine größere Bedeutung - nur: bedeutungslos ist er nicht. Auf gar keinen Fall!

Aber, mach uns die Freude, stell die Rechtslage (bzw deine Kenntnisse dazu, die ich dir nicht bestreite) hier ruhig einmal etwas ausführlicher dar - an den Stellen jedenfalls, die für Peter (u.a.) relevant sind. Auch ich lerne gerne dazu! :supi:
 
bleibt neben den theoretischen ausführungen die frage, wer bei diesem stück auf anhieb gesagt hätte: ey ja, das ist doch ganz klar die bassline von "papa was a rolling stone"
 
bahnen schrieb:
bleibt neben den theoretischen ausführungen die frage, wer bei diesem stück auf anhieb gesagt hätte: ey ja, das ist doch ganz klar die bassline von "papa was a rolling stone"

DAS war auch mein Gedanke als ich beides hörte. :supi:
 
Lothar Lammfromm schrieb:
Aber: Es dürfte nur ganz wenige Bass-Riffs geben (aus dem Bereich Pop/Techno/Rock), die als Noten urheberrechtlich geschützt sind.
Wie sehe es denn bei diesem Bass aus? :)

 
Ach, daher kommt dieser bass, den ich nur aus m hiphop kenne :)
Auch ein genialer bassist der boss von Chic!
"Good times" kenn ich natürlich auch, ich hab aber nie den link geschnallt :) Danke, daniel!

---
Bytheway, ich habe jetzt CLAUDE YOUNG als follower auf soundcloud und ihr dürft mir glauben, ich bilde mir mächtig was drauf ein!!!! hahahah :)
(Hoffentlich bleibt er ein bißchen :)

p
 
Lothar Lammfromm schrieb:
stell die Rechtslage hier ruhig einmal etwas ausführlicher dar - an den Stellen jedenfalls, die für Peter (u.a.) relevant sind.

zur frage wann ein musikalisches motiv als werk geschützt ist kann man sicherlich viel schlaues schreiben. es gibt viele beispiele aus der rechtsprechung, die ja im bereich popmusik sehr viel schützt - die sog. "kleine münze" - und man könnte sicherlich auch musikwissenschaftliche gutachten anfertigen lassen.

nur: vorgegeben ist ja vom gesetz ja bloß, dass es sich bei einem werk um eine persönliche geistige schöpfung handeln muss. wann ein gericht das annimmt ist immer schwer vorherzusagen. feste regeln und quantifizierung nach takten oder notenmengen gibt es da nicht. bei riffs wie "under pressure", "another one bites the dust", "can't touch this", "so what" und auch bei dem "papa" riff wäre es sicher ein spannend darüber zu streiten. mE wird rein gefühlsmäßig bei berühmten riffs die individualität eher bejaht werden. vielleicht auch nicht zu unrecht, denn so ein starkes riff kann einen ganzen song ausmachen.

empfehlen würde ich so ein verfahren aber niemandem, für den die kosten eines rechtsstreits eine rolle spielen. ;-)
 
danielrast schrieb:
Lothar Lammfromm schrieb:
Aber: Es dürfte nur ganz wenige Bass-Riffs geben (aus dem Bereich Pop/Techno/Rock), die als Noten urheberrechtlich geschützt sind.
Wie sehe es denn bei diesem Bass aus? :)

http://www.youtube.com/watch?v=8g6bUe5MDRo

Die Sugarhill Gang wurde von Chic verklagt...

http://en.wikipedia.org/wiki/The_Sugarhill_Gang

"Rapper's Delight" used a track cut from a Sugar Hill house band called Positive Force. The track sampled "Good Times" by Chic. Big Bank Hank's verses were lyrics written by Grandmaster Caz. However despite the success, Caz did not receive any royalties for his contribution.[3] Chic's Nile Rodgers and Bernard Edwards filed a lawsuit for copyright infringement over "Rapper's Delight", the first of many such legal battles for rap. It was settled out of court, leaving Rodgers with a large cut of all future royalties.
 
Summa schrieb:
Die Sugarhill Gang wurde von Chic verklagt...

http://en.wikipedia.org/wiki/The_Sugarhill_Gang

"Rapper's Delight" used a track cut from a Sugar Hill house band called Positive Force. The track sampled "Good Times" by Chic. Big Bank Hank's verses were lyrics written by Grandmaster Caz. However despite the success, Caz did not receive any royalties for his contribution.[3] Chic's Nile Rodgers and Bernard Edwards filed a lawsuit for copyright infringement over "Rapper's Delight", the first of many such legal battles for rap. It was settled out of court, leaving Rodgers with a large cut of all future royalties.

Gutes Beispiel Summa, danke dafür!

Es ging hier nämlich nicht um die Noten, sondern um das Sample...

Die Sache mit der "kleinen Münze" betrifft im Wesentlichen (mit nur ganz wenigen Ausnahmen) nur Melodien - nicht aber musikalische Grundstrukturen, mögen diese noch so prägnant sein oder nach Auffassung von Urheberrechtsanwälten (die echt oft spinnen...) eine individuelle Prägung aufweisen. Wenn es also nur um das musikalische Bass-Motiv geht, und nicht um das "Sample" dann spielt die sog. "kleine Münze" keine Rolle.

(das ist etwas grob, dafür aber umso prägnanter und die faktische Rechtspraxis repräsentierend dargestellt)

Noch einmal ganz deutlich:

Einzelne Melodieteile (Kleinmotive und sog. Licks), Bassläufe/Bassmotive, sehr kurze Tonfolgen, Klänge und musikalische Stilistiken, Begleitharmonien, Harmonieabfolgen (z.B. c-e-g-a/c-e-g-d), Drumsequenzen/figuren sind nach herrschender Ansicht nicht urheberrechtlich geschützt. Sie können frei verwendet werden.

Wenn eine Bass-Figur jedoch ausreichende Schöpfungshöhe erreicht (also wirklich originell ist und ein deutlicher Unterschied zum bisher Bekannten darstellt), könnte evt. (mit allerdings geringer Wahrscheinlichkeit) eine Schutzfähigkeit vorliegen, sofern jedenfalls das Freihaltebedürfnis des allgemeinen Verkehrs damit nicht beeinträchtigt wird. Das bedeutet zwingend und bei jedem deutschen Gericht:

Kurze Bass-Figuren sind als musikalisches Motiv nicht geschützt/schützbar. Sie können frei verwendet werden, ganz egal, wie markant sie sein mögen oder wie hoch der Wiedererkennungswert ist.

Nur: Das muss eben nachgespielt/sequenciert werden. Bloß nicht das Original sampeln, denn das kann ordentlich teuer werden, wie fab richtig angemerkt hat bzw. im Beispiel von Summa deutlich wurde.

Nachspielen/sequencieren ist Trumpf!

Wer supersicher gehen will, ändert zusätzlich noch eine Kleinigkeit ab (das finde ich persönlich musikalisch interessanter). Und bitte immer beachten: Bei Melodien liegen die Dinge komplett anders - hier ist das Schutzniveau deutlich höher, und hier kann auch mit der "kleinen Münze" rechtlich argumentiert werden.

Fazit: Peter kann völlig beruhigt sein - sofern er kein Originalmaterial absamplet.

Ich hoffe, ich habe hier zur Aufklärung beigetragen. :supi:
 
Yippy :) :supi:

War wieder mal spannend hier bei euch :)

und vielen dank Fab und Lothar :supi: :supi: und alle anderen...

p
 
Bleibt nur noch die neugierige frage offen:

Wer schon alles dieses "Papa" thema benutz hat!?

Weiß da jemand was??

p
 


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