Summa schrieb:
Die Sugarhill Gang wurde von Chic verklagt...
http://en.wikipedia.org/wiki/The_Sugarhill_Gang
"Rapper's Delight" used a track cut from a Sugar Hill house band called Positive Force. The track sampled "Good Times" by Chic. Big Bank Hank's verses were lyrics written by Grandmaster Caz. However despite the success, Caz did not receive any royalties for his contribution.[3] Chic's Nile Rodgers and Bernard Edwards filed a lawsuit for copyright infringement over "Rapper's Delight", the first of many such legal battles for rap. It was settled out of court, leaving Rodgers with a large cut of all future royalties.
Gutes Beispiel Summa, danke dafür!
Es ging hier nämlich
nicht um die Noten, sondern um das Sample...
Die Sache mit der "kleinen Münze" betrifft im Wesentlichen (mit nur ganz wenigen Ausnahmen)
nur Melodien - nicht aber musikalische Grundstrukturen, mögen diese noch so prägnant sein oder nach Auffassung von Urheberrechtsanwälten (die echt oft spinnen...) eine individuelle Prägung aufweisen. Wenn es also nur um das musikalische Bass-Motiv geht, und nicht um das "Sample" dann spielt die sog. "kleine Münze"
keine Rolle.
(das ist etwas grob, dafür aber umso prägnanter und die faktische Rechtspraxis repräsentierend dargestellt)
Noch einmal ganz deutlich:
Einzelne Melodieteile (Kleinmotive und sog. Licks), Bassläufe/Bassmotive, sehr kurze Tonfolgen, Klänge und musikalische Stilistiken, Begleitharmonien, Harmonieabfolgen (z.B. c-e-g-a/c-e-g-d), Drumsequenzen/figuren sind nach herrschender Ansicht nicht urheberrechtlich geschützt. Sie können frei verwendet werden.
Wenn eine Bass-Figur jedoch ausreichende Schöpfungshöhe erreicht (also wirklich originell ist und ein deutlicher Unterschied zum bisher Bekannten darstellt), könnte evt. (mit allerdings geringer Wahrscheinlichkeit) eine Schutzfähigkeit vorliegen,
sofern jedenfalls das Freihaltebedürfnis des allgemeinen Verkehrs damit nicht beeinträchtigt wird. Das bedeutet
zwingend und bei
jedem deutschen Gericht:
Kurze Bass-Figuren sind als
musikalisches Motiv nicht geschützt/schützbar. Sie können frei verwendet werden, ganz egal, wie markant sie sein mögen oder wie hoch der Wiedererkennungswert ist.
Nur: Das muss eben nachgespielt/sequenciert werden. Bloß nicht das Original sampeln, denn das kann
ordentlich teuer werden, wie fab richtig angemerkt hat bzw. im Beispiel von Summa deutlich wurde.
Nachspielen/sequencieren ist Trumpf!
Wer supersicher gehen will, ändert zusätzlich noch eine Kleinigkeit ab (das finde ich persönlich musikalisch interessanter). Und bitte immer beachten: Bei Melodien liegen die Dinge
komplett anders - hier ist das Schutzniveau deutlich höher, und hier kann auch mit der "kleinen Münze" rechtlich argumentiert werden.
Fazit:
Peter kann völlig beruhigt sein - sofern er kein Originalmaterial absamplet.
Ich hoffe, ich habe hier zur Aufklärung beigetragen.
