Corona Folgen: was "danach"? Einfluss auf Solo/Kreative + Hilfen - Sammlung!!

Ja, das es unbürokratisch ablaufen wird, wurde angekündigt und wenn es tatsächlich online gehen wird, ohne viel Geprüfe, ist es schon mal gut.

Wünsche allen Betroffenen viel Erfolg, Kraft und Einfallsreichtum zur Überbrückung der Krise. Letzteres wird wohl am wichtigsten.
 
Damit es nicht übersehen wird:
Kurz zur Info über die Hilfen vom Vadder Staat, ob da wirklich etwas für uns herumkommt, bezweifle ich allerdings.
Das betrifft hier in erster Linie die Berufsmusiker ...

Hier die offizielle Erklärung der Bundesregierung vom 23.03.20 zu den
beschlossenen Hilfsmaßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft; die
hierfür notwendigen gesetzlichen Änderungen sollen noch in dieser Woche von
Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438
 

Guter Überblick pro Bundesland und wann und wie es anläuft. Sehr unterschiedlich alles.

Für Künstler in NRW als Soforthilfe ein max. Zuschuss von 2.000 €, sofern in der KüSoKa versichert und Vertragsausfälle vorliegen - Antrag mit Voraussetzungen hier:
 

Anhänge

  • Antrag Künstler BR.pdf
    109,2 KB · Aufrufe: 1
Moin .-)

Danke das Du das hier eingestellt hast, in NDS wird es wohl ähnlich sein.

Hier laufen die Anträge für Solo-Selbstständige ja alle über die NBank, deren Kundenportal-Server aber schon seit gestern Nachmittag zusammengebrochen ist.

Etwas skurril in diesem Zusammenhang: Auf der Kundenportal-Eingangsseite gibt es einen kleinen Hinweis, das das Portal am besten mit IE 10 oder 11 zu besuchen sei, mit Firefox oder GoogleChrome könnte es zu massiven Darstellungs- und Funktionsproblemen kommen.... Soviel zur 'Aktualität' solcher Institutionen ;-)

Jenzz
 
Angeblich wird es "unbürokratisch und ohne eine Vermögensprüfung" erfolgen..
Heute ist auf der ersten Seite des Feuilleton der Süddeutschen ein Erfahrungs-Bericht, dass das definitiv nicht so, und dass das ganze Konzept komplett an der Realität vorbei geht. Völlig Katastrophe. (ich kuck gleich, obs den Artikel auch Online zum Verlinken gibt)
 
EDIT: Für später nachlesende füge ich hier die Korrektur ein, die die SZ dann in der Online-Ausgabe gebracht hat. Siehe auch https://www.sequencer.de/synthesize...ve-hilfen-sammlung.152511/page-9#post-1970547 (Danke an @virtualant ):

In einer früheren Version dieses Textes entstand der Eindruck, als ginge es um die bundesweiten Einmalhilfen. Der hier behandelte Antrag auf Grundsicherung für Selbständige, der die langfristige Sicherung der Lebenshaltungskosten für Menschen garantieren soll, die durch die Corona-Krise schlagartig ihre Einkommen verloren haben, wurde in Hamburg gestellt. Diese Form der Grundsicherung bezieht sich nicht auf die Einmalhilfen, die von den meisten Bundesländern jetzt in unterschiedlicher Höhe auf Antrag vergeben werden. Der bürokratische Aufwand dieser Maßnahmen für die Betroffenen kann erst beurteilt werden, wenn alle Bundesländer ihre Antragsformalitäten beschlossen haben.

und ab hier mein Original-Posting:
_____________________________________________

here we go
sz_1.png
sz_2.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist das wie das Wirtschaftsministerium erst mal reagiert - der entscheidende Teilsatz im Artikel lautet: "...Grundsicherung, die von den Behörden gerade als Allzweckwaffe bworbene Sozialhilfe für Selbständige in Not..."

In Punkt 6.8. des Formulars das Citric Acid postete wird ja auch auf diese "Kleinbeihilfe für Selbständige in Not" verwiesen.
 
das ist doch aber (ergänzendes) Hartz IV, und nicht die neuen Hilfen.
Es gibt die 2k€Soforthilfe und man kann mehr abrufen. Wenn man die Leute da in Hartz fallen ließe, wäre das sehr schlecht. Das betrifft ja faktisch alle, deren Läden und Möglichkeiten aktuell begrenzt sind. Nicht nur Kreative - eigentlich alle Selbständigen oder abhängigen "Selbständigen" ebenso. Die brauchen aber alle kein Hartz wenn sie wieder arbeiten können.

Aber in der Politik nennen sie es Grundsicherung, damit sie nicht sagen müssen - geh doch Hartzen, uns egal!
Das kleinmachen ist hier der Schlüssel, man will nur nicht herzlos erscheinen, ist es aber am Ende doch.

Ah, Florians Beitrag stimme ich voll zu.
 
Also hier auf der Seite vom Gründerlexikon wird es wohl gut und aktuell aufgedröselt für jedes Bundesland:




z.B. in Hessen:
Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige
  • Maßnahme: Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes auf.
  • Höhe der Soforthilfe in Hessen:
    • 0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro
    • 6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro
    • 11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000 Euro
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe des Landes Hessen muss nicht zurückerstattet werden.
  • Beantragung: Die Soforthilfe Hessens baut auf der des Bundes auf, deshalb kann sie erst beantragt werden, wenn die Bundeshilfe beschlossen ist. Die Beantragung wird bei der WIBank möglich sein.



z.B. in NRW:
Soforthilfen für Kleinunternehmen
  • Maßnahme: Das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
  • Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen:
    • Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
    • Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
    • Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
  • Beantragung: Die Antragstellung wird im Laufe der KW 13 möglich sein.
Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler
  • Maßnahme: Für die von der Coronakrise betroffenen Künstler in NRW wurde ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt. Betroffen sind selbstständige Künstler die zum Beispiel mit Auftragseinbrüchen und Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben.
  • Höhe der Soforthilfe in NRW: Künstler erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro.
  • Rückzahlung: Dieser Zuschuss der nordrhein-westfälischen Landesregierung muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Beantragung der Künstler-Soforthilfe: Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung. Dort können Sie auch das Antragsformular herunterladen.


z.B. in Bayern:
Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler in Bayern
  • Antragsberechtigte und Voraussetzungen
    • Der Zuschuss richtet sich an gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
    • Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
    • Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
  • Höhe der Soforthilfe in Bayern:
    • Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
    • Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
    • Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
    • Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro
  • Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Bayern muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Beantragung
    • Förderantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an die zuständige Bewilligungsbehörde schicken. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie hier.
    • Anträge werden schnell bearbeitet und die Zahlung erfolgt zeitnah auf das Konto des Antragsstellers.
 
Sachsen-Anhalt:

- bis 5 Mitarbeiter = Zuschuss bis zu 9.000 Euro

- 6 bis 10 Mitarbeiter = Zuschuss bis zu 15.000 Euro

- 11-25 Mitarbeiter= Zuschuss bis zu 20.000 Euro

- 26-50 Mitarbeiter = Zuschuss bis zu 25.000 Euro

Derzeit stehen mehr als 150 Millionen Euro zur Verfügung, der Fördertopf soll aber eventuell aufgestockt werden können.
 
  • Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.

Na toll! Wenn man gut gewirtschaftet hat und was auf die Seite gelegt muss man das nun verbraten !

Wie ist das denn bei grossen Konzernen? Müssen die auch erst mal ihre Gewinne aufbrauchen, bevor sie Förderung bekommen? Ich denke nicht....

Jenzz
 
Wie ist das denn bei grossen Konzernen? Müssen die auch erst mal ihre Gewinne aufbrauchen, bevor sie Förderung bekommen?
Genau, die Konzerne greifen auf das eigene Vermögen und senken die Kosten mittels Kurzarbeit. Falls das nicht reicht, können sie auf Kredite zugreifen, die sie natürlich zurückzahlen müssen. Von einer Förderung kann man in dem Fall nicht wirklich sprechen.
 
Glückwunsch an die Berliner mit 14.000 EUR Zuschuß - in Niedersachsen gibt es dagen nur 3.000 EUR (und die reichen nicht für den Moog One 16)... :cool:

Antragstellung für die Landes- und Bundesmittel in einem Antrag ab Freitag, 27.03.2020, 12 Uhr möglich
Antragsberechtigt sind:

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin sowie Angehörige Freier Berufe mit Sitz in Berlin
  • für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin
Die Höhe der Soforthilfe beträgt:

  • für Unternehmen bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
  • für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln

Die Beträge aus der Soforthilfe aus Bundesmitteln können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. beantragt werden.


Wir arbeiten momentan an der Umsetzung und werden ab morgen um 12 Uhr die Anträge auf unserer Website zur Verfügung stellen.

UPDATE:
Vorabankündigung - Soforthilfe vom Bund
In Kürze stellt der Bund ein Förderprogramm für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte zur Verfügung. Über die Förderung können von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen bis zu 15.000 Euro beantragt werden. Allerdings nur dann, wenn die Mittel aus dem Förderprogramm "Förderung Niedersachsen-Soforthilfe Corona" nicht ausgereicht haben. Das heißt, beantragen Sie bitte in jedem Fall erst die Landeshilfe und dann die Bundeshilfe.
Noch stehen für das Bundesprogramm keine Antragsformulare zur Verfügung. Wir informieren Sie so schnell wie möglich. Bitte vermeiden Sie bis dahin telefonische Anfragen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@fanwander hier ist der Artikel aus der Süddeutschen, und nun wird einleitend gesagt dass es sich um einen Antrag auf Grundsicherung (HartzIV) handelt, also nicht die neuen Hilfen.
 
Ok. Danke! Ich habe den Nachtrag in meinem Original-Posting mit reingenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich sollte das allgemein bekannt sein, denn es ging schon tausendmal durch die Medien.
Es ist mittlerweile erwiesen, das Corona zu den Zoonosen gehört.
Als Quelle gelten unter anderem Fledermäuse und Flughunde.
2019-nCoV ist zu 88 Prozent verwandt mit einem Virus, das unter Hufeisennasen umgeht und auf Menschen übertragen wurde.

Schau dir den Film "Contagion" an, dort ist das Drehbuch für das was hier gerade stattfindet. (Inklusive der Fledermäuse /Flughunde.)

Zu den Hilfen - ich kaufe Support Artikel im Göthebunker shop, und werde auch an anderer Stelle investieren, ich möchte nicht in einer Welt ohne Kultur leben wollen. Das sollte sich jeder überlegen. Geld funktioniert nur über einen Kreislauf. Wenn dieser zum Erliegen kommt, dann ist Geld nichts mehr wert.
 
Aloha .-)

So, habe hier (Niedersachsen) soeben meinen Antrag eingereicht, mal sehen, was jetzt passiert... I'll keep you posted...


Jenzz
 
ich auch am sonntag (berlin).
(nach warte schlange von freitag an ;-) )

allerdings frage ich mich,
wo jetzt der unterschied zwischen den sofortmittel des landes
und den bundesmitteln (heute) liegt ??

irgendwie alles nebulös dazu.....

kann man trotz landesantrages noch die bundesmittel anfordern ??

werde da nicht schlau draus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Meinst du, dass es hier Leute gibt, denen so ein Leichtsinn zuzutrauen ist, welches das Posten dieses Videos gerechtfertigt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Man konnte hier zunächst nur die Landesmittel beantragen, erst am 31. die Bundesmittel... Ich hatte den Antrag aber schon am 29. Abends eingereicht...


Jenzz
 
Es wird jetzt auch darauf hingewiesen, dass private Aufwendungen nicht mit geltend gemacht werden dürfen, es geht also nur um das Geschäft.
Also Gewerbemieten, gewerbliche Kredite und sonstiges. Hatte zwischendurch mal gedacht, es ist doch keine Verarsche, aber Pustekuchen.
Künstler und Soloselbständige ohne hohe Betriebskosten haben davon nix. Da bleibt nur Hartz4 und wenn man dann noch in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, kannste das auch vergessen. Aber hey, wir halten jetzt alle mal zusammen.
 


Neueste Beiträge

News

Zurück
Oben