Mir gefällt das Stockfoto mit LoTR und Windows ME.
Das Prinzip, dem Verteiler an die Gurgel zu gehen anstatt dem Downloader, finde ich auch vernünftig. Wird in Deutschland ja recht ähnlich praktiziert: Probleme bekommt in erster Linie der, der aktiv seedet. Die Schweizer haben vermutlich auch bemerkt, dass es verhältnismäßig schwierig ist, jemandem mit Rechner X einen Download von Rechner Y nachzuweisen, während man unbeteiligter Dritter ist.
Dass Privatfotos in der Schweiz bisher nicht urherberrechtlich geschützt waren, empfinde ich allerdings als ziemlich krass:
Eine Verschärfung soll es bei den Rechten an Fotos geben: Sie sollen alle geschützt sein, also auch Bilder aus den Ferien. Bisher waren nur fotografische Kunstwerke geschützt.
Da kann also jemand nicht gut fotografieren, stellt ein Bild irgendwo online und dann durfte es bisher jeder nehmen? Autsch. In Deutschland gibt es auch Anforderungen an die Schöpfungshöhe, doch die liegt eher auf dem Niveau eines Überwachungsfotos.