kpr schrieb:
Das heißt im Gegenzug, dass der Sample Content Provider garantiert, dass er die Samples selbst produziert hat und den Verbreiter des VSTs von etwaigen Ansprüchen Dritter freistellt. Sollte also ein Dritter sagen: "Hey, das ist ein Sample von mir!", dann muss Sample Content Provider für die Klärung dieser Sache selber geradestehen, nicht der Publisher des VST.
Nu ja, wenn schon einfache Wellenformen aus irgendeiner Romplequäke urheberrechtlich geschützt sind, dürfte es schwierig werden, zu beweisen, dass das eine eigene Kreation ist.
Angenommen, ich sample einen Furz und haue massich Delay drauf. Man hört aber, dass es ein gottverdammter Furz ist. Dann kommt irgendein Comedian, der als Pausenhansel in einer Spelunke auftritt und mit Fürzen La Paloma performed. Und der sagt dann: "Den Furz hab seit '98 im Programm, es gibt Mitschnitte, ich kann das beweisen!"
Was dann? Ich nehme an, das Delay reicht nicht als Schöpfungshöhe.
Was wenn ich den Furz der dicken Nachbarin recorde? Brauch ich dann ihre Unterschrift in einem Property Release?
Wenn das zu abstrakt ist: nehmen wir irgendeinen Singleshot, meinswegen aus der Electribe R oder der Machinedrum.
Ich hab in einem der Batterysets einen Singleshot gefunden, das Ding klingt exakt so, wie das was ich mal aus einem Streichholz-Zisch und div. Effekten gemacht habe. Meine Joghurtbecher-Toms fliegen auch überall rum und wurden von irgendwem durch die Mangel gedreht. Möglicherweise hatten auch etliche Leute dieselbe Idee, ich mein Plastikbecher und Streichholz-Zisch recorden, ist naheliegend. Ich schätze, jeder der schon mal mit 'nem Mikro durch die Wohnung getobt ist, hat das gemacht. Ebenso das Schnarzen von 'nem Einwegfeuerzeug, reverse gespielt mit irgend 'ner Grainmedizin, kommt immer gut. Daher kommt's mir befremdlich vor, dass man wegen Wellenformen so ein Geschrei macht.
Das Kikeriki eines Hahnes ist übrigens nicht geschützt, das wurde 2003 vorm EuGH verhandelt. Es ging da um ein Hörzeichen. Die Klitsche schaffte es aber, sich die ersten Takte von Beethovens "Für Elise" als Audiologo schützen zu lassen. Und das, obwohl Beethoven schon wesentlich länger als 70j. steif ist. Das Kikeriki ham se nicht durchgekriegt, weil sie das in Holland anders aussprechen: Kukelekuuuuu.
Is leider kein Witz:
http://www.bwl-bote.de/20031128.htm
das Urteil