nur nocheinmal damit es nicht zu unklarheiten kommt:
gewährleistung ist das was einem der händler für einen zeitraum (meist 2 jahre) gewährt, und bedeutet das der händler gegenüber dem hersteller meine garantieansprüche geltend macht. das bedeutet auch das er die kosten dafür trägt. ich brauche mich in diesem zeitraum also nicht mit dem hersteller auseinandertzusetzen. das bedeutet aber auch, das ich darauf bestehen kann das der händler das für mich macht. zb wenn ich beim discounter ein notebook kaufe, kann ich auch darauf bestehen das er einen garantiefall im vertraglichen zeitraum für mich abwickelt, und nicht auf den hersteller pickupservice verweist. denn der kaufvertrag besteht zwischen mir und dem discounter
garantie ist das was der hersteller auf sein produkt gewährt.
was aber still und heimlich per gesetz gegenüber den vorjahren an der ganzen sache geändert wurde: es wurde eine beweislast eingeführt.
die
beweislast bedeutet das man im ersten halben jahr bei einem garantiefall davon ausgeht das bereits ein fehler vorlag als man das gerät gekauft hat. nach diesem halben jahr muss ich nachweisen das der defekt nicht nachträglich oder von einem bedienfehler zustandegekommen ist. das kann sehr teuer (sachverständiger/anwalt) und langwierig sein.
die zeiten wo alles mal so eben umgetauscht wurde sind vorbei, gewährleistung hin, garantie her, ich musste das selber schon erfahren.
ich denke das wird auch noch schlimmer werden
wandlung bedeutet das ich bei einem garantiefall mein geld zurück bekomme oder einen anderen artickel meiner wahl. auf wandlung habe ich nur ein recht, wenn ich dem händler drei mal die möglichkeit gegeben habe den fehler zu beheben und dem händler das nicht möglich war. als tip kann ich nur sagen: immer alles schriftlich festhalten und fristen setzen. eine angemessene frist sind 14 tage. "räume ich ihnen eine frist bis zum xx.xx.2008 ein, und setze sie bei nichteinhaltung hiermit breits in verzug" danach schickt man noch zwei mahnungen mit einer frist von 14 tagen. sollte es dann zu einem rechtsstreit kommen hat man zumindest dem händler alle möglichkeiten eingeräumt. wenn ich mich nur mündlich vertrösten lasse bringt das bei einem evtl. rechtsstreit überhaupt nichts. ich kenne händler die mal eben so 9 wochen und länger brauchen um ein notebook zu reparieren.....
trigger ich hoffe ich konnte dir da weiterhelfen. was ich nicht weiss ist halt ob eine gewährleistung weiterverkauft werden kann oder an den käufer gebunden ist. und selbst wenn es so in den agb`s steht müss das ja nicht unbedingt rechtens sein. dann müsste man sich aber wieder einen anwalt nehmen und klagen. oder man müsste es bei deinem gebrauchtverkäufer geltend machent. und selbst wenn doch bist du aus den ersten 6 monaten raus und in der beweislast. ich würde nett fragen ob die das für dich abwickeln und einen kostenvoranschlag machen lassen. aber im enddefekt bringt es nichts wenn jemand beim gebrauchtverkauf auf die garantie verweist, den ärger hast du und keiner will wegen so einem scheiss immer einen anwalt einschalten
oder schreib doch mal an moog selber und schildere denen den vorfall
oft liegt es auch im ermessen des sachbearbeiters ob er soetwas noch abwickelt oder nicht. wenn man da gleich unfreundlich auftritt macht der natürlich sofort dicht.
ahhh

: wenn nichts mehr funktioniert warte einwenig und lass deine frau/freundin/schwester (sexy telefonstimme vorausgesetzt) anrufen und eine herzzereissende geschichte erzählen: "ich wollte meinem freund eine freude zum geburtsag machen mit dem moogerfooger und nun funktioniert der nicht, ich weiss nicht was ich nun machen soll..."
wenn dann ein mann am anderen ende ist, hast du meist schon gewonnen
mann: eigentlich kann ich das nicht machen, aber...
frau: sie sind aber nett herr ...
ich drück die daumen