kurz und knapp ...THOMANN schrieb:Guten Morgen,
Den Garantieanspruch haben nur Sie gegenüber uns.
Wenn Sie den Artikel weiterverkaufen können die Garantieansprüche nicht übertragen werden.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
kurz und knapp ...THOMANN schrieb:Guten Morgen,
Den Garantieanspruch haben nur Sie gegenüber uns.
Wenn Sie den Artikel weiterverkaufen können die Garantieansprüche nicht übertragen werden.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Mr. Roboto schrieb:Das dürfte wohl den wenigsten klar sein.
Bei Anzeigen in der Schweinebucht liest man nämlich immer wieder so etwas wie "Restgarantie xx Monate, Originalrechnung wird beigefügt".
Gut zu wissen.
Mr. Roboto schrieb:Das Problem mit der Umkehrung der Beweislast nach sechs Monaten bleibt natürlich wirklich. Daher mal eine Frage an den Threadstarter: was genau ist denn nun an dem Gerät defekt (mal abgesehen davon, daß sich Dein Fader nicht mehr drehen läßt)?
Ewen Cameron MK-Ultra schrieb:@marv42dp
schlechten tag heute erwischt oder was?![]()
du verdrehst meine aussagen, aber ich lasse das so stehen. ich habe versucht trigger nach bestem gewissen zu helfen und kein streit gesucht.
zitat: "Hier funktioniert das i.d.R. auch ohne Anwalt sehr gut"
was legst du mir da in den mund, das ist ja schon forums mobbing
meine aussage deckt sich mit der von fetz
und um das zum abschluss zu bringen: beruhige dich, ich hab dich doch lieb :D
nanotone schrieb:Auf jeden Fall kann man sich beim Privatverkauf, ob im Forum oder auf eBay, den Hinweis "noch X-Monate Garantie - org. Rechnung wird mitgeliefert" mal locker sparen.
Und was ist, wenn der liebe Verkäufer nach dem Deal keine Veranlassung mehr sieht im Garantiefall aktiv zu werden?trigger schrieb:...bei einem gebrauchtkauf sollte man die kontaktdaten vom erstkäufer halt haben...
nanotone schrieb:Auf jeden Fall kann man sich beim Privatverkauf, ob im Forum oder auf eBay, den Hinweis "noch X-Monate Garantie - org. Rechnung wird mitgeliefert" mal locker sparen.
in einer 2. MailThomann schrieb:Anbei der Link für unsere AGB´s -
In Paragraph 5 steht näheres zu der 3-Jahre-Garantieleistung.
https://www.thomann.de/de/tho_agb.html
Nochmal: Die Garantie geht auf den Zweitkäufer nicht über, also hat der zum Verkauf stehende Artikel keine Garantie oder Gewährleistung mehr.newmaster schrieb:...Warum ... ? Muss dann nur abgewickelt werden auf den "Besitzer" der auf der Rechnung stehtDie Garantie ist ja noch! Und der neue Besitzer weiß im Fall der Fälle kann er sich melden...
nanotone schrieb:Nochmal: Die Garantie geht auf den Zweitkäufer nicht über, also hat der zum Verkauf stehende Artikel keine Garantie oder Gewährleistung mehr.
Der Verkäufer hat rechtlich keine Verpflichtung die Abwicklung eines Garantiefalles zu übernehmen.
marv42dp schrieb:Die Gewährleistung geht nicht auf den Zweitkäufer über.
Ich werfe Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf.marv42dp schrieb:Nochmal: bitte Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf werfen.
Die Gewährleistung geht nicht auf den Zweitkäufer über.
Händlergarantie geht i.d.R. nicht auf den Zweitkäufer über.
Herstellergarantie geht i.d.R. auf den Zweitkäufer über, zumindest sind die meisten Hersteller da sehr kulant.
nanotone schrieb:Ich werfe Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf.
Beides gilt in der Regel nur für den Erstkäufer ...
nanotone schrieb:Beides gilt in der Regel nur für den Erstkäufer
Fetz schrieb:nanotone schrieb:Ich werfe Garantie und Gewährleistung nicht in einen Topf.
Beides gilt in der Regel nur für den Erstkäufer ...
Wo ist denn das für die Sachmängelhaftung (ex. Gewährleistung) "allgemein" so geregelt?
Nach meinem (duchaus geringem) Verständnis gibt es grade keinen Grund, warum die Ansprüche aus Sachmängelhaftung nicht abtretbar sein sollten.
Im Kundenauftrag heißt ja wohl, daß du das im Namen der Erstkäufer machst.marv42dp schrieb:...Ich mache das regelmäßig im Kundenauftrag, und es gab noch nie ein Problem damit...
Das heißt doch im Klartext: Wenn ein Händler einen Artikel verkauft, dann haftet der Händler für Sachmängel. Wenn der Käufer als Privatperson den Artikel weiterverkauft, ist der Händler aus seiner Haftung raus. Der Zweitkäufer müßte seine Ansprüche gegen den Verkäufer richten, aber als Privatperson unterliegt er nicht der Sachmangelhaftung.marv42dp schrieb:Der Grund ist einfach: es besteht kein Kaufvertrag zwischen dem Erstverkäufer und dem Zweitkäufer - und selbiger ist Vorraussetzung für die Sachmängelhaftung.
Grundsätzlich haftet aber auch der Zweitverkäufer für Sachmängel:
"§ 475 I BGB verbietet im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs vorbehaltlich eines Ausschlusses bzw. einer Beschränkung des Schadensersatzanspruches (vgl. § 475 III BGB) die generelle Freizeichnung des Verkäufers von Mängelhaftungsansprüchen des Käufers."
nanotone schrieb:Im Kundenauftrag heißt ja wohl, daß du das im Namen der Erstkäufer machst.
nanotone schrieb:Der Zweitkäufer müßte seine Ansprüche gegen den Verkäufer richten, aber als Privatperson unterliegt er nicht der Sachmangelhaftung.
Im BGB:marv42dp schrieb:Wo steht das? Das BGB gilt nicht nur für juristische Personen.
Ich zweifle auch gar nicht an, daß die meinsten Hersteller im Garantiefall nicht prüfen ob du wirklich der Erstkäufer bist.marv42dp schrieb:Nein. Ich mache es im Auftrag des Erstkäufers, aber nicht im Namen. Der Hersteller weiß also i.d.R. nicht, dass ich nicht der Erstkäufer bin, und es interessiert ihn in den allermeisten Fällen auch nicht. Und wenn es ihn interessierte, war es bisher nie ein Grund die Garantie zu verweigern.
nanotone schrieb:Im BGB:marv42dp schrieb:Wo steht das? Das BGB gilt nicht nur für juristische Personen.
"Private Verkäufer haften gem 434, 437 BGB für die Sachmängel der verkauften Ware.
nanotone schrieb:aber als Privatperson unterliegt er nicht der Sachmangelhaftung.
Drumfix schrieb:Steht doch da:
"Die Haftung kann durch den privaten Verkäufer jedoch ausgeschlossen werden"
Herstellergarantie für den Endkunden
gibt es sonst nur per Rücksendung etwaiger Garantiekarten, die dem Gerät beiliegen.
Normalerweise gilt also:
Wenn ein Hersteller ein vom Endkunden als Garantiefall eingeschicktes Gerät
repariert oder austauscht geschieht das allenfalls aus Kulanz.
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