gebrauchtkauf-garantiefall

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Anonymous

Guest
hab anfang dieses jahr von einem forumsmitglied einen moogerfooger gekauft.

das orginalrechnungsdatum vom erstbesitzer(forumsmitglied) ist november 2007.
somit besteht noch garantie.zumal das gerät aus dem hause stammt,die eine hauseigene 3jahresgarantie gewähren.

hab die leute von T jetzt mal angeschrieben,mit pdf der orginalrechnung.
die meinten jetzt,das wenn überhaupt die nur gegenüber dem erstkäufer vertragsverpflichtet sind.
verstehe ich ja soweit schon.aber ist das nicht total hirnrissig?
muss das den so kompliziert sein? zumal ich die orginalrechnung ja habe..

jemand nen tipp?
 
dann bitte den Vorbesitzer sich bei denen zu melden ...
Eigentlich schon frech von denen ... Jedoch wie es rechtlich ist , bleibt eine andere frage ...

Ich schreibe mal T eine e-mail : das ich gerne etwas kaufen möchte ... wie es mit der 3 Jahresgarantie ist, wenn ich den Artikel weiterverkaufe...

Konnte dadrüber nichts finden ;-)

Mal sehen was die schreiben....
 
hab das schon bei einigen geschäften gesehen, dass garantieansprüche nur fpr den erstkäufer gelten
ob das jetzt rechtens ist oder nicht kann ich ich nsagen und es sei mal dahingestellt...
jedenfalls ist diese praktik gang und gäbe
bin gespannt, was der T da zurückschreibt
 
Beim Spectralis ist das auch so.Ich würde deswegen raten beim Garantiefall den Vorbesitzer bitten das zu übernehmen.Verschicken kann man es deswegen ja von woanders.
 
Hallo,

Also bei mir ist es so, dass ich über die Bucht einen Mono Evolver Keyboard gekauft hatte. Das Teil war erst 3 Monate alt und nach einem Monat in meinem Besitz ist was kaputt gegangen. Ich hab das Teil zu Justmusik mit der Rechnung vom Vorbesitzer geschickt und die lassen den anstandslos reparieren. Die habengesagt es spielt keine Rolle ob Ich das Ding gekauft hab oder jemand anders, Hauptsache ich hab die Originalrechnung.
Ein Freund von mir arbeitet im Service eines Computerladens und hat täglich mit Rücknahmen und Garantiefällen zu tun. Er sagt auch dass die Garantie nicht nur für Erstbesitzer gilt.
Allerdings weiss ich nicht was bei T in den AGB's steht, da müsste manmal nachlesen.
Ansonsten finde ich das persönlich eine absolute Frechheit :evil:
Ich hoffe du bekommst das Teil kostenlos repariert, so wie sich das gehört!

Cheers,
 
hmmm......

also ich lese in den agb´s nirgens,das nur der erstkäufer anspruch auf garantie hat.ist ja auch quatsch....

die garantie bezieht sich auf keiner weise auf den käufer sondern auf das produkt.und darauf gibt es 3 jahre garantie.
 
ansonsten einfach mal zur Verbraucherschutzzentrale ...

Denke das es NICHT okay ist! Überall wird ohne Namen sondern mit Quittung
getauscht oder repariert!
 
Kurzes Googlen ergibt:

Der Gebrauchtkäufer hat mit dem Händler doch gar keinen Vertrag geschlossen - insofern schuldet der Händler ihm auch nix.

(Ja es ist dumm & ärgerlich - aber so ist das mit den Juristen nun mal. Deswegen gibt es da ja auch so dolle Witze: Was sind 1000 Juristen auf dem Grund des Bodesees? ... Ein guter Anfang!)

Formal muss der Gebrauchtkäufer seinen Anspruch wohl gegen den Erstkäufer geltend machen, der macht ihn dann gegen den Händler geltend. (Und der kann ihn dann nicht ablehnen - selbst wenn er weiß, dass der Erstkäufer gar nicht mehr Eigentümer ist.)

Ein seriöser Händler wird dem Gebrauchtkäufer den Aufstand natürlich ersparen. (Man sollte dem Händler da aber eine gewissen Skepsis zugestehen, Stichwort "ausgeliehene Rechnung" ...)
 
Fetz schrieb:
Kurzes Googlen ergibt:

Der Gebrauchtkäufer hat mit dem Händler doch gar keinen Vertrag geschlossen - insofern schuldet der Händler ihm auch nix.

Ich dachte es geht um Garantie. Da ist es Schnuppe wer mit wem nen Kaufvertrag hat - selbiger ist nur für die Gewährleistung relevant.

Formal muss der Gebrauchtkäufer seinen Anspruch wohl gegen den Erstkäufer geltend machen, der macht ihn dann gegen den Händler geltend. (Und der kann ihn dann nicht ablehnen - selbst wenn er weiß, dass der Erstkäufer gar nicht mehr Eigentümer ist.)

Aber eben nur wenn es um Gewährleistung geht.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und es liegt in dessen Interesse die nicht nur dem Erstkäufer zu leisten.
 
marv42dp schrieb:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und es liegt in dessen Interesse die nicht nur dem Erstkäufer zu leisten.

Hier eben nicht: es geht um eine HÄNDLERGARANTIE.

Übrigens gewähren viele Hersteller eine Garantie nur dem Erstkäufer - was durchaus möglich und üblich ist. (Da war meine Aussage so tatsächlich nur für die Sachmängelhaftung gültig - bei der *kann* der Händler sich nicht aus der Verantwortung stehlen, bei einer Garantie kann er sonstwas für Bedingungen aufstellen. )
 
ich dachte auch das wäre vollkommen normal, natürlich gibt es manchmal ein paar nette Verkäufer und denen ist es dann auch egal von wem das Gerät dann kommt. Thomann mit ihrer 3 Jahres Garantie nehmen das wohl ein bisschen genauer... Wenn dir dein Verkäufer was von einer Garantie erzählt hat, bzw. wenn ich etwas jemandem verkaufe und ihm sage da wäre noch Garantie drauf, dann verspreche ich ihm irgendwo auch mich bei einem Garantiefall nochmals einzumischen falls nötig, also so handle ich das... Denn sonst bringt die Garantie ja nix.
 
monoswitch schrieb:
hmmm......

also ich lese in den agb´s nirgens,das nur der erstkäufer anspruch auf garantie hat.ist ja auch quatsch....

die garantie bezieht sich auf keiner weise auf den käufer sondern auf das produkt.und darauf gibt es 3 jahre garantie.

https://www.thomann.de/de/tho_agb.html

§5 Drei Jahre Thomann-Garantie


Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernimmt die Firma Thomann 3 Jahre Garantie nach Maßgabe der folgenden Regelungen:


1. Die Firma Thomann leistet Garantie für alle während eines Zeitraums von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden zu und kann nicht abgetreten werden.

Ist beim Store aber nicht anders...

http://www.musicstore.de/de_DE/EUR/-/-/ ... Conditions

MUSIC STORE 3-JAHRESGARANTIE
Für alle bei der Firma Music Store gekauften Produkte gewähren wir - zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung - insgesamt 3 Jahre Garantie unter Berücksichtigung nachstehender Bedingungen, sofern der Kunde ein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden zu und kann nicht abgetreten werden.
 
trigger schrieb:
hab die leute von T jetzt mal angeschrieben,mit pdf der orginalrechnung.die meinten jetzt,das wenn überhaupt die nur gegenüber dem erstkäufer vertragsverpflichtet sind.

http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

8. "Beim Verbrauchsgüterkauf haftet der Verkäufer bei Gebrauchtwaren nur ein Jahr."
Auch wenn diese Aussage oft zutreffen wird, ist sie per Gesetz nicht richtig. Auch bei Gebrauchtwaren gilt grundsätzlich die zweijährige Mängelhaftung. Diese kann allerdings vertraglich auf minimal ein Jahr verringert werden (vgl. § 475 Abs. 2 le. Hs. BGB). Ist das jedoch nicht vertraglich vereinbart, gelten die normalen zwei Jahre.
 
sorry TheDoctor.....da hab ich wohl zu schnell gelesen.....

nehme ich alles zurück. :roll:
 
ok,dann ist die sachlage ja eindeutig.

bin dann mal gespannt ,ob kulanz praktiziert wird...
 
nur nocheinmal damit es nicht zu unklarheiten kommt:

gewährleistung ist das was einem der händler für einen zeitraum (meist 2 jahre) gewährt, und bedeutet das der händler gegenüber dem hersteller meine garantieansprüche geltend macht. das bedeutet auch das er die kosten dafür trägt. ich brauche mich in diesem zeitraum also nicht mit dem hersteller auseinandertzusetzen. das bedeutet aber auch, das ich darauf bestehen kann das der händler das für mich macht. zb wenn ich beim discounter ein notebook kaufe, kann ich auch darauf bestehen das er einen garantiefall im vertraglichen zeitraum für mich abwickelt, und nicht auf den hersteller pickupservice verweist. denn der kaufvertrag besteht zwischen mir und dem discounter

garantie ist das was der hersteller auf sein produkt gewährt.

was aber still und heimlich per gesetz gegenüber den vorjahren an der ganzen sache geändert wurde: es wurde eine beweislast eingeführt.

die beweislast bedeutet das man im ersten halben jahr bei einem garantiefall davon ausgeht das bereits ein fehler vorlag als man das gerät gekauft hat. nach diesem halben jahr muss ich nachweisen das der defekt nicht nachträglich oder von einem bedienfehler zustandegekommen ist. das kann sehr teuer (sachverständiger/anwalt) und langwierig sein.

die zeiten wo alles mal so eben umgetauscht wurde sind vorbei, gewährleistung hin, garantie her, ich musste das selber schon erfahren.
ich denke das wird auch noch schlimmer werden

wandlung bedeutet das ich bei einem garantiefall mein geld zurück bekomme oder einen anderen artickel meiner wahl. auf wandlung habe ich nur ein recht, wenn ich dem händler drei mal die möglichkeit gegeben habe den fehler zu beheben und dem händler das nicht möglich war. als tip kann ich nur sagen: immer alles schriftlich festhalten und fristen setzen. eine angemessene frist sind 14 tage. "räume ich ihnen eine frist bis zum xx.xx.2008 ein, und setze sie bei nichteinhaltung hiermit breits in verzug" danach schickt man noch zwei mahnungen mit einer frist von 14 tagen. sollte es dann zu einem rechtsstreit kommen hat man zumindest dem händler alle möglichkeiten eingeräumt. wenn ich mich nur mündlich vertrösten lasse bringt das bei einem evtl. rechtsstreit überhaupt nichts. ich kenne händler die mal eben so 9 wochen und länger brauchen um ein notebook zu reparieren.....

trigger ich hoffe ich konnte dir da weiterhelfen. was ich nicht weiss ist halt ob eine gewährleistung weiterverkauft werden kann oder an den käufer gebunden ist. und selbst wenn es so in den agb`s steht müss das ja nicht unbedingt rechtens sein. dann müsste man sich aber wieder einen anwalt nehmen und klagen. oder man müsste es bei deinem gebrauchtverkäufer geltend machent. und selbst wenn doch bist du aus den ersten 6 monaten raus und in der beweislast. ich würde nett fragen ob die das für dich abwickeln und einen kostenvoranschlag machen lassen. aber im enddefekt bringt es nichts wenn jemand beim gebrauchtverkauf auf die garantie verweist, den ärger hast du und keiner will wegen so einem scheiss immer einen anwalt einschalten
oder schreib doch mal an moog selber und schildere denen den vorfall
oft liegt es auch im ermessen des sachbearbeiters ob er soetwas noch abwickelt oder nicht. wenn man da gleich unfreundlich auftritt macht der natürlich sofort dicht.
ahhh :idea: : wenn nichts mehr funktioniert warte einwenig und lass deine frau/freundin/schwester (sexy telefonstimme vorausgesetzt) anrufen und eine herzzereissende geschichte erzählen: "ich wollte meinem freund eine freude zum geburtsag machen mit dem moogerfooger und nun funktioniert der nicht, ich weiss nicht was ich nun machen soll..."
wenn dann ein mann am anderen ende ist, hast du meist schon gewonnen ;-)

mann: eigentlich kann ich das nicht machen, aber...
frau: sie sind aber nett herr ...

ich drück die daumen
 
Garantie

Also, wenn ich das hier alles richtig verstanden habe, ist das doch garnicht problematisch. Es entstehen hier doch maximal Kosten in Höhe von EUR 5,90.

Das Gerät ist noch nicht einmal ein Jahr alt. Also ist hier definitiv noch Garantie drauf. Das wiederum heißt, der Hersteller ist zur Nachbesserung verpflichtet. Das Gerät muß also an den Hersteller eingesandt werden. Der hat ja wohl sicherlich in Deutschland eine Generalvertretung mit Servicestelle. Die Aufgabe als Paket mit frankieren per DHL online kostet EUR 5,90. Die Rücksendung geht normalerweise auf Kosten des Herstellers.
Der Hersteller selber kann sich ja nun nicht mit solchen Kinkerlitzchen wie "nur für Erstkäufer" rausreden.

Sehe ich da etwas falsch? 5,90 und das war's.
 
Re: Garantie

Mr. Roboto schrieb:
Also, wenn ich das hier alles richtig verstanden habe, ist das doch garnicht problematisch. Es entstehen hier doch maximal Kosten in Höhe von EUR 5,90.............
Sehe ich da etwas falsch? 5,90 und das war's.

teils teils

du vergisst die beweislast nach 6 monaten, die gilt natürlich auch für die garantie und nicht nur für gie gewährleistung. zu verdanken haben wir das einem gerichtsurteil der automobilindustrie, und immer mehr hersteller springen auf den zug auf

also um es kurz zu machen: auf garantie kann man nach 6 monaten scheissen!

natürlich sind viele auch noch kulant, aber bei unseren grossen elektro fachmärkten wird es schon so gehandhabt, genau wie in der automobilindustrie.
 
Re: Garantie

Ewen Cameron MK-Ultra schrieb:
du vergisst die beweislast nach 6 monaten, die gilt natürlich auch für die garantie und nicht nur für gie gewährleistung.

Quark. Garantie ist nicht gesetzlich geregelt.

zu verdanken haben wir das einem gerichtsurteil der automobilindustrie, und immer mehr hersteller springen auf den zug auf

Seit wann spricht die Autoindustrie Urteile?

also um es kurz zu machen: auf garantie kann man nach 6 monaten scheissen!

Nein, nicht pauschal. Der Hersteller kann in seinen Garantiebedingungen die Garantieleistung nach 6 Monaten einschränken, aber das läuft dem Garantiegedanken zuwider, und ist daher eher unüblich.

Im übrigen ist die Gewährleistung nicht ein Service der Händler zur Garantieabwicklung. Gewähleistung und Garantie sind völlig unterschiedliche Dinge.
 
Vielleicht nochmal eine eMail an T schicken, den Fall schildern und erwähnen, daß hier im Forum darüber diskutiert worden wäre und sich große Enttäuschung hier breitgemacht hätte und du es sehr bedauern würdest, wenn du uns mitteilen müßtest, daß T auf sienem Standpunkt beharrt.

Verdammich, werde in Zukunft alles nur noch beim kleinen Krauter kaufen :sad:
 
Re: Garantie

Mr. Roboto schrieb:
Sehe ich da etwas falsch?
Ja, alles.

Ein Vertragsverhältnis ist zwischen Erstkäufer und Händler zustandgekommen. Daraus schuldet der Händler die Sachmängelhaftung. Da das Gerät älter ist als 6 Monate müsste der Erstkäufer (nur der ist Vertragspartner) dem Händler beweisen, dass der Mangel schon zum Lieferzeitpunkt bestand. (Das ist illusiorisch - faktisch ist die 2 Jahres-Sachmängelhaftung damit zu 6 Monaten degeneriert. )

Darüberhinaus hat der Händler (nur) dem Erstkäufer eine freiwillige drei Jahresgarantie gewährt. Das ist völlig legal so.

Eine Herstellergarantie gibt es in diesem Fall gar nicht. (Und deren Bedingungen könnten auch wieder beliebig sein.)

Gibt also zwei Varianten:
a) der Erstkäufer lässt sich breitschlagen, die Abwicklung zu übernehmen.
b) der Gebrauchtkäufer zahlt die Reparatur selber. K.a. inwieweit Moog hier einen funktionierenden Service hat - ich fand, das las sich immer etwas durchwachsen.

Edit: im Falle der Sachmängelhaftung (also die gesetzlichen 6 Monate (theoretischen 2 Jahre)) kann man wohl von einer wirksamen Übertragung(Abtretung) der Ansprüche an den Gebrauchtkäufer ausgehen, inwiefern das in den AGB ausschliessbar wäre ist umstritten.
 
Re: Garantie

@marv42dp

ohhhh bitte :evil:


der inhalt meiner aussage hat sich dir noch nicht erschlossen. du hast ja auch nicht richtig gelesen. gewährleistung habe ich oben genau erklärt.
solltest du da neuere informationen habe, dann schreib sie doch bitte einfach auf.
die automobilindustrie macht natürlich keine gesetzt, aber sie ist dafür unteranderem mit verantwortlich wenn solche geändert werden. genau wie die musikindustrie und das urheberrecht. das sollte auch nur ein beispiel sein und darüber brauchen wir nicht diskutieren.

was ich eigentlich sagen will:
wir sind nur noch zum bezahlen auf dieser welt. und recht haben und recht bekommen wird immer schlimmer. immer öfter kommt man nur noch weiter wenn man einen anwalt einschaltet, in allen bereichen des lebens. und selbst dann wird manchmal erst reagiert wenn ein gerichtstermin feststeht. ich habe lange zeit als reklamationssachbearbeiter in einem computergrosshandel gearbeitet. der inhaber hat selbst auf anwaltschreiben nicht reagiert. und wenn ein gerichtstermin feststand hat er schnell ausgetauscht. viele andere kunden konnten sich aber nicht immer einen anwalt leisten: die haben halt pech gehabt. es hat sicherlich einen grund warum die verbraucherzentralen so überlaufen sind.

VERBRAUCHERSCHUTZ IST TOD

wenn man nicht immer einen anwalt einschalten möchte :D
 
Re: Garantie

Ewen Cameron MK-Ultra schrieb:
@marv42dp

ohhhh bitte :evil:


der inhalt meiner aussage hat sich dir noch nicht erschlossen. du hast ja auch nicht richtig gelesen.

Na, nee, es ist nunmal faktisch falsch, dass es bei Garantie überhaupt eine generelle Beweislast gibt.

gewährleistung habe ich oben genau erklärt.

Du hast sie aber falsch erklärt:
gewährleistung ist das was einem der händler für einen zeitraum (meist 2 jahre) gewährt, und bedeutet das der händler gegenüber dem hersteller meine garantieansprüche geltend macht.

Der Händler gewährt die Gewährleistung nicht, sondern er ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Er macht dabei keine Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend, sondern erfüllt schlicht seine gesetzliche Pflicht zur Sachmängelhaftung. Das hat mit Garantie nichts zu tun.

VERBRAUCHERSCHUTZ IST TOD

wenn man nicht immer einen anwalt einschalten möchte :D

Kann ich nicht nachvollziehen. Hier funktioniert das i.d.R. auch ohne Anwalt sehr gut.
 
Re: Garantie

Fetz schrieb:
Eine Herstellergarantie gibt es in diesem Fall gar nicht. (Und deren Bedingungen könnten auch wieder beliebig sein.)

Äh, wie jetzt? Es gibt keine Herstellergarantie? Verstehe ich nicht. Wer denn sonst anderes als der Hersteller soll die Funktionsfähigkeit seiner Produkte garantieren bzw. gewährleisten? O.K., das Wort hier war falsch. Es geht um die Gewährleistung seitens des Herstellers.

Da ich, wie wahrscheinlich 90% aller Bundesbürger, auf diesem Gebiet etwas unsicher bin, habe ich mich zumindestens bei Wikipedia mal etwas schlauer gemacht ( http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie ). Dadurch sehe ich das schon so, daß hier eine Gewährleistungspflicht vorliegt.

Das Problem mit der Umkehrung der Beweislast nach sechs Monaten bleibt natürlich wirklich. Daher mal eine Frage an den Threadstarter: was genau ist denn nun an dem Gerät defekt (mal abgesehen davon, daß sich Dein Fader nicht mehr drehen läßt)?
 
@marv42dp

schlechten tag heute erwischt oder was? :shock:

du verdrehst meine aussagen, aber ich lasse das so stehen. ich habe versucht trigger nach bestem gewissen zu helfen und kein streit gesucht.

zitat: "Hier funktioniert das i.d.R. auch ohne Anwalt sehr gut"
was legst du mir da in den mund, das ist ja schon forums mobbing

es geht auch nicht um mich, aber irgendwie wusste ich schon vorher das wieder irgendjemand rummäckern muss.

meine aussage deckt sich mit der von fetz, und ich denke das wir beide recht haben (ich poche aber keinesfalls darauf): trigger zu liebe

und um das zum abschluss zu bringen: beruhige dich, ich hab dich doch lieb :D
 
Ich hab nun schon seit vielen Jahr immer wieder erlebt dass Hersteller bei Garantieansprüchen doch recht locker sind. Nicht nur durch meine Erfahrungen:

Habe an Roland mal ein defektes e-drum Pad direkt verschickt, da ich das Set ohne Rechnung über einen Freund erstanden habe. (Natürlich deutlich billiger als der Neupreis)
Habe es wirklich direkt hingeschickt ohne vorher anzurufen etc.. Habe ein Schreiben beigefügt in dem ich geflunkert habe ich hätte die Rechnung verloren beim Umzug usw.. Nach 2 Wochen kam ein neues Pad zurück.

Ich habe bei T auch schon mal ein zerstörtes Schlagzeugbecken, welches 1 Jahr alt war, umtauschen können. Das ganze hab ich 2x geschafft.


Probier den Moogerfooger einfach an Moog zu schicken und lass dir ne gute Geschichte einfallen und fertig. Wenn die nichts unternehmen (wollen/können) schicken die dir das Ding zurück.

Wenn der Bodentreter zurückkommt einfach nochmal bei Thomann probieren und einfach hinschicken. Kopie der Rechnung beifügen, Adressfeld schwärzen und schreiben das sich die Kontaktadresse geändert hat. Auch hier, mehr als zurückschicken geht nicht. (Werden das Ding ja wohl kaum bei sich behalten)


Das wird schon!
 
Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege aber was die Herstellergarantie angeht kenne ich folgenden Zusammenhang :
Man hat die Ware beim Händler gekauft und somit über den Kaufvertrag (denn nichts anderes ist die Rechnung) eine Vertragsverhältnis mit diesem. Was der Hersteller als sog. Herstellergarantie dem Zwischenhändler bzw. dem Händler gibt ist für dich als Kunde völlig irrelevant. Dein Händler ist derjenige an den man sich im Falle einer Gewährleistung wenden (muss ?) nicht der Hersteller. Aus meiner Zeit als Filialleiter eines kleinen Computerladens kenne ich sogar die Aussage von unserem damaligen Einkäufer das zum Beispiel Festplatten komplett ohne Herstellergarantie gekauft wurden (= billger im Einkauf). Wie das der Händler dann im Problemfall mit dem Kunden abwickelt ist dann eben sein Problem. In der Regel wird dann einfach ein Teil der Ware für solche Anlässe zurück gehalten oder aber man wandelt dann einfach in die nächst größere Festplatte um. Würde mich schon sehr interessieren wie da die Verhältnisse bei Musikinstrumenten sind.
 
Tennessee schrieb:
Probier den Moogerfooger einfach an Moog zu schicken und lass dir ne gute Geschichte einfallen und fertig. Wenn die nichts unternehmen (wollen/können) schicken die dir das Ding zurück.
Moog hat m.W. kein Sitz in der EU, daher kann die Rücksendung Probleme machen, wenn der Zoll Einfuhrabgaben erheben will. Ich würde daher bei einem Empfänger außerhalb der EU diesen immer vorher fragen, wie das formale Prozedere für Hin- und Hersendungen ist.
 


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