
darsho
Sö Sünteßeisör !
Grübel gerade an einem GEMA Freistellungsauftrag für eine CD mit u.a. ein paar Remixen.
Werden bei den Einzeltiteln die Remixer als 'Bearbeiter' genannt oder kann man das weglassen ?
Von den Originalkomponisten ist niemand in der GEMA, geht eigtl. nur drum, dass das Presswerk ausliefern darf.
Hab das aber noch nie gemacht, wenn es auch z.T. Remixe sind.
Werden bei den Einzeltiteln die Remixer als 'Bearbeiter' genannt oder kann man das weglassen ?
Von den Originalkomponisten ist niemand in der GEMA, geht eigtl. nur drum, dass das Presswerk ausliefern darf.
Hab das aber noch nie gemacht, wenn es auch z.T. Remixe sind.