GEMA Terror jetzt Neu mit Angriffen auf "eigene"

Noise-Generator

Preset-User
Hmm, das hab ich grad in einer Rundmail bekommen, allerdings

Hmm, das hab ich grad in einer Rundmail bekommen, allerdings weiss ich net wie Vertrauenswürdig die Info ist,allerdings isses ne Schande das man als Musiker vor solch neuen Gesetzen nicht gewarnt wird.

Aber vorstellen kann ichs mir nit, SO schlecht kann die Welt noch nicht sein. Schliesslich ist das meine Sache ob ich meine Musik verschenke oder nicht.

Dieser Text hat uns soeben erreicht.
Wir leiten das jetzt einfach mal weiter. Kann ja sein, dass das
jemanden von euch interessiert.

WARNUNG AN ALLE MUSIKER!

*****************************

Die GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu
kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Die Strafen sind
unverhältnismäßig hoch
und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange
ihr
schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden
und
heruntergeladen wurden! Reine Abzocke! Also meldet rechtzeitig an und
macht das publik!


Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen
nicht
zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt
angeboten
werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel
sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker,
Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!


:shock:
 
sowas bezieht sich doch eh nur auf leute, die gema mitgliede

sowas bezieht sich doch eh nur auf leute, die gema mitglieder sind?!
 
Das gilt doch maximal gewerblichen Vertrieb als mitglied bei

Das gilt doch maximal gewerblichen Vertrieb als mitglied bei der GEMA?
Ansonsten denke ich, das es eine HOAX ist.

-edit-
 
[quote:e67855cc86=*haesslich*]sowas bezieht sich doch eh nur

haesslich schrieb:
sowas bezieht sich doch eh nur auf leute, die gema mitglieder sind?!

Ich glaube die haben eine Klausel, dass nicht an der Gema vorbei veröffentlicht werden darf wenn man Mitglied ist.

"einmal gema immer gema"
 
Neeja, sorry das is nen BILD Thread geworden :oops:

Sic


Neeja, sorry das is nen BILD Thread geworden :oops:

Sicher ist das gilt:

Eine wichtige Information für alle Musiker, die auf Ihren Seiten Soundfiles ihrer Cd(s) komplett oder als sogenannte Prelistenings (max. 45 Sekunden pro Titel) ihren Besuchern als Download oder Stream anbieten.Die GEMA kassiert dafür Geld, sowie das eingestellte Material GEMA Repertoire ist. Und wenn ihr Mitglied der GEMA seit, sind ALLE eure Musikstücke automatisch GEMA Repertoire.

http://profolk.de/htdocs/gema.htm

Wobei, das hier noch in der Mail war, ne Aussage von der GEMA:

Lt. GEMA ist der Urheber dieser unten
angeführten eMail unbekannt.

Die GEMA teilt auf Anfrage mit, jede/r, der Songs zum Download bereitstellt,
muß eine Freistellung beantragen, sofern keine GEMA-pflichtigen Songs
angeboten werden.


Das bedeutet doch das man als nicht GEMAloge für jeden Song den man anbietet einen Freistellungsantrag machen muss, oder?
 
[quote:53bd005dfa=*komons.de*][quote:53bd005dfa=*haesslich*]

komons.de schrieb:
haesslich schrieb:
sowas bezieht sich doch eh nur auf leute, die gema mitglieder sind?!

Ich glaube die haben eine Klausel, dass nicht an der Gema vorbei veröffentlicht werden darf wenn man Mitglied ist.

"einmal gema immer gema"

deswegen sagte ich ja, dass sich die email wohl nur auf leute bezieht, die auch mitglieder sind.
mhm.

ich glaube nicht, dass der satz
Die GEMA teilt auf Anfrage mit, jede/r, der Songs zum Download bereitstellt,
muß eine Freistellung beantragen, sofern keine GEMA-pflichtigen Songs
angeboten werden.
bedeutet, dass das für nicht-gema-mitglieder relevant ist. ich mein auf welcher grundlage sollte das der falls ein?
 
es gibt f

es gibt für GEMA-Members Angebote für eigene Tracks auf dir eigene Site zu packen, ist nicht umsonst, aber gibt es..

Paradox? Sicher.. in der SUISA (Schweizer GEMA) gibt es ein bestreben (natürlich auch bei anderen "GEMAs") die Rechte bei den Verwertungsgesellschaften zu lassen, da "eh jeder so organisiert ist".

Sie haben eine Umfrage gemacht: demnach sind nur verschwindend wenige in dieser Lage.. Aber man sieht ja, wie die Industrie am langen Hebel sitzt.

Das wird noch lustig werden..
 
Hmm, ich bin verworren von dem Satz:

Die G

Hmm, ich bin verworren von dem Satz:

Die GEMA teilt auf Anfrage mit, jede/r, der Songs zum Download bereitstellt,
muß eine Freistellung beantragen, sofern keine GEMA-pflichtigen Songs
angeboten werden.


Ja, sofern, heisst das indem Zusammenhang jezze "ausser" oder "wenn"?

Ähnee, vergessen wers einfach.

Doitsch-Sprack, schwär Spracke, weizztu?
 
das liegt an der Natur der Sache: GEMA Member ist man mit se

das liegt an der Natur der Sache: GEMA Member ist man mit seinem Namen, daher muss faktisch jeder seine Tracks vorher freistellen ,wenn er sie "fürs Netz" gemacht hat.. Ansonsten gibts da eine Pauschale (afaik sind das <200Euro für 10 oder 20 Songs)..
 
hi

wer nicht in der gema ist und nur 100% eigene sachen a


hi

wer nicht in der gema ist und nur 100% eigene sachen auf seiner webseite veröffentlicht hat nichts zu befürchten.

für gema-members, die auf der eigenen webseite veröffentlichen (zb hörbeispiele oder auch ganze titel) gibts spezialtarife von der gema. die aktuellen tarife & bedingungen am besten selber nachlesen (ist nur 1seite) um sich den halbwahrheiten/hörensagen zu entziehen

EIGENE MUSIK
http://www.gema.de/media/de/online/gema ... ichter.pdf

COVERVERSIONEN
http://www.gema.de/media/de/online/gema ... preten.pdf

für portale und kommerzielle webseiten gelten andere tarife und bedingungen.
 
07.10.2005: GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten



07.10.2005: GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten

Und soeben erreichte uns folgende Gegendarstellung...

Nach Auskunft der GEMA vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die GEMA hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die GEMA zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für GEMA Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen.

Auch nit schlecht :?
 


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