Kriegt man Haue wenn man NFR verkauft?

Bin damit auch gerade auf die Schnauze gefallen.
Vor einem Jahr bei E-Pay Software gekauft.
Wollte mich vor Kurzem davon trennen. Habe erst da den NFR-Hinweis
neben dem Barcode entdeckt. Rückfrage (Mail) beim Hersteller: ist definitiv NFR.
Davon war keine Rede im Angebot des Verkäufers.
Das Angebot kann mir E-Pay nicht mehr herzaubern. Ich kenne aber den
Klarnamen des Verkäufers vom Kontoauszug.
Ob ich mit Hilfe des Herstellers den Kauf rückgängig machen kann?
Was mich am meisten wundert: wieso konnte ich diese NFR-Version
überhaupt ohne Probleme registrieren? Weil der Verkäufer wahrscheinlich
noch nicht registriert hatte?
 
Ist illegal, kannste verklagen. Natürlich ist da was möglich. Ebay wird das vermutlich mal wieder egal sein, aber der Hersteller wird sich dafür interessieren.
 
gruengelb schrieb:
Auch wenn ich nicht beweisen kann, daß im Angebot der Hinweis NFR fehlte? Muß mich der Hersteller unterstützen?

Der Hersteller dürfte dich unterstützen, denn keiner von denen ist in der Regel interessiert daran, dass NFR Versionen zweckentfremdet werden. Und der Verkauf einer NFR zählt dazu. Sicher würde die das interessieren, wo die undichte Stelle war bzw. wem sie künftig keine NFR mehr geben. Allerdings, man kann da auch als Petze dastehen und, wenn das unangenehm ist, folglich auf die "Meldung" verzichten. Ich würde eher dem Verkäufer auf den Pelz rücken und einfach die Kohle zurückverlangen.
 
doch, ich kann hinreichend englisch, um zu verstehen was das wort "not" bedeutet. ;-)

worauf ich hinaus wollte ist eigentlich mehr der umstand, dass dinge die
irgendwo drauf gedruckt sind, nicht automatisch geltendes recht darstellen.

bei agbs ist das so, bei "eltern haften fuer ihre kinder" auch, und
bei nfr habe ich die vermutung dass der aufkleber ohne
zusatzvereinbarungen nur dekorative(*) wirkung hat. wobei natuerlich
der hersteller wiederum nicht die geringsten verpflichtungen dem
nft-kaeufer gegenueber hat, dieser also, wie gesagt, nur eine
plastikscheibe in einer pappschachtel kauft.

aehnlich ja auch bei (unverlangt) zugeschickten/gesteckten
promo-cds. da steht auch alles moegliche drauf, aber mir
vorzuschreiben was ich mit legal in meinen besitz gelangten dingen
mache (verschenken, verkaufen, drauf rum trampeln, cd-uhr
draus basteln), ist denn doch nicht so einfach...

bis denn!
martin

edit: *) "dekorativ" ist vielleicht doch zu unpraezise, es kommt in jedem
falle noch die information dazu, dass der hersteller nicht jedem besitzer
auch die benutzung erlaubt, wobei dann die frage waere ob, und inwieweit
er ein eventuelles verbot durchsetzen kann.
 
worauf ich hinaus wollte ist eigentlich mehr der umstand, dass dinge die
irgendwo drauf gedruckt sind, nicht automatisch geltendes recht darstellen.

Stimmt, aber laut Rechtsanwalt (in der Familie) ist die deutsche Rechtslage NFR betreffend, eindeutig. Aber hey wer es besser weiß, immer schön ins Messer laufen.
 
mnb schrieb:
aber mir
vorzuschreiben was ich mit legal in meinen besitz gelangten dingen
mache (verschenken, verkaufen, drauf rum trampeln, cd-uhr
draus basteln), ist denn doch nicht so einfach...

.


Genau. Und weil das so ist, überlegt man sich es als Hersteller 3 Mal, welcher Nase man denn eine NFR Version in gutem Vertrauen aushändigt. Da es ein paar Superschlaumeier gibt, die nichts besseres zu tun haben, als das Zeug nicht zu benutzen, sondern bei der erstbesten Gelegenheit zu vertickern, lässt das der kluge Hersteller ganz einfach :D

Es ist doch so: Eine NFR bekommt jemand aus einem bestimmten Grund oder zu einem besonders besprochenem Zweck. Hersteller und NFR-Empfänger treffen also eine Vereinbarung. Und beide vertrauen einander, dass das auch so eingehalten wird. So rückt der Hersteller etwa eine NFR raus, wenn die Software für eine Zeitschrift getestet werden soll. Ist der Test dann veröffentlicht, hat die NFR ihre Schuldigkeit getan und wird dorthin befördert, wo die Sonne nicht scheint, und das ist nicht London. Kommt jetzt ein Schlaumeier auf die Idee und denkt, huch, schade um die schöne 4-Farb-Schachtel mit Silberling drin, ich hab eh wenig Kohle, schau ich mal, dass ich das Ding verticke - dann ist das eben außerhalb der Vereinbarung. Kein Drama, aber eben im Grunde ein Vertrauensbruch. Wenn der beim Verkauf ausdrücklich auf die Bezugsumstände hinweisen würde, na ja, dann weiß der Käufer wenigstens, auf was er sich da einlässt. Tut der das aber hinstellen als normale Vollversion, ist das dann der zweite Vertrauensbruch, diesmal dem Käufer gegenüber. Man sieht, die Sache wird einfach nicht richtig sauber auf diese Weise.
 
kpr schrieb:
Genau. Und weil das so ist, überlegt man sich es als Hersteller 3 Mal, welcher Nase man denn eine NFR Version in gutem Vertrauen aushändigt.

mein reden. auch wenn es in der praxis dann meiner bescheidenen
erfahrung nach so ist, dass eh jeder depp mit promo-versionen
zugeschmissen wird.

...und die beta sowieso schneller in der tauschboerse auftaucht als beim
betatester...

bis denn!
martin
 


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