Man tritt nur Verwertungsrechte ab (nicht alle Rechte). Für die Abtretung erhält man einen Anteil aus dem Erlös: Wie "Nick Name" richtig schreibt üblicherweise 50%.
Wenn in dem Vertrag eine feste Auflage drin steht, dann kannst Du auf einen Festpreis ausmachen.
Das sollte man aber nur tun, wenn klar ist, dass es definitiv bei dieser einen Verwertung bleibt. Wenn aber die Nummer dann auf irgendeinem "Ibiza"-Sampler oder "Fetenhits 2016"-CD als Füllmaterial auftauchen könnte (sprich, wenn das jemand ist, der zur etablierten Plattenindustrie kontakte hat), dann muss definitiv eine prozentuale Beteiligung her. Da würde dann nämlich auch mit unbekannten Nummern doch einiges an Geld laufen.