Musik-CDs: Abmahnung für Weiterverkauf...

So langsam verliere ich mein letztes bisschen Glauben an unseren Rechtsstaat. :mad:

Es wundert mich immer wieder, das es
A) Leute gibt die überhaupt noch an den deutschen Rechtsstaat glauben und es
B) so unglaublich lange dauert bis dieser Glaube an Rechtsstaat und Obrigkeit endlich verlorengeht und man sich der bitteren Realität stellt.

keine Demokratie, kein Rechtsstaat, keine intelligente Bevölkerung, Doofland, kein anderer Scheiß ! :mrgreen:
 
treibklang schrieb:
Neo schrieb:
So langsam verliere ich mein letztes bisschen Glauben an unseren Rechtsstaat. :mad:
Es wundert mich immer wieder, das es
A) Leute gibt die überhaupt noch an den deutschen Rechtsstaat glauben und es
Was haben abmahnende Anwälte mit dem Rechtsstaat zu tun? :?: :dunno:

Auf "legalem" Weg Leuten Geld abnehmen. www.abmahnwelle.de

Müsste es nicht statt abmahnen eher abnehmen heißen?

Doc Brown BTTF 2015: "Zum Glück hat man in der Zukunft alle Anwälte abgeschafft."
 
kpr schrieb:
treibklang schrieb:
Was haben abmahnende Anwälte mit dem Rechtsstaat zu tun? :?: :dunno:

Auf "legalem" Weg Leuten Geld abnehmen. http://www.abmahnwelle.de

Schon klar. Aber in erster Linie sind das ja mal private Leute, die da versuchen, einem das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Rechtsstaat an sich hat damit nix am Hut. Erst, wenn solche Leute mit ihren Forderungen vor Gericht recht bekommen, hat der Staat seine Finger da drin. Und erst, wenn hier (objektiv) Fehlurteile bezüglich der Rechtsprechung erfolgen, sind Zweifel am Rechtsstaat angebracht. Anklagen kann jeder jeden. Recht bekommen ist jedoch was anderes.
 
treibklang schrieb:
Neo schrieb:
So langsam verliere ich mein letztes bisschen Glauben an unseren Rechtsstaat. :mad:
Es wundert mich immer wieder, das es
A) Leute gibt die überhaupt noch an den deutschen Rechtsstaat glauben und es
Was haben abmahnende Anwälte mit dem Rechtsstaat zu tun? :?: :dunno:
Der sog. Rechtsstaat unternimmt nichts gegen den Abmahn-Wahnsinn - mit 'ner einfachen Gesetzesänderung könnte man dem Treiben ganz leicht einen Riegel vorschieben.
 
treibklang schrieb:
Schon klar. Aber in erster Linie sind das ja mal private Leute, die da versuchen, einem das Geld aus der Tasche zu ziehen. Der Rechtsstaat an sich hat damit nix am Hut. Erst, wenn solche Leute mit ihren Forderungen vor Gericht recht bekommen, hat der Staat seine Finger da drin. Und erst, wenn hier (objektiv) Fehlurteile bezüglich der Rechtsprechung erfolgen, sind Zweifel am Rechtsstaat angebracht. Anklagen kann jeder jeden. Recht bekommen ist jedoch was anderes.

Der Rechtstaat führt ein Justizsystem, das davon profitiert. Es handelt sich um einen geschlossenen Kreislauf, ähnlich einer Gelddruckmaschine.

Hast du schon mal eine Abmahnung bekommen? Hast du überhaupt schon mal einen Rechtstreit von A-Z- durchgestanden?

Wenn du beides mit JA beantworten kannst, bist du möglicherweise sachkundig. Ansonsten nicht.
 
kpr schrieb:
Der Rechtstaat führt ein Justizsystem, das davon profitiert.

Fein, solange ihr wisst, auf welch hohem Niveau ihr da jammert. Im Ernst, mit welchem Rechtssystem würdet ihr denn gerne tauschen, wenn das bei uns so übel ist. :roll:
 
XCenter schrieb:
kpr schrieb:
Der Rechtstaat führt ein Justizsystem, das davon profitiert.

Fein, solange ihr wisst, auf welch hohem Niveau ihr da jammert. Im Ernst, mit welchem Rechtssystem würdet ihr denn gerne tauschen, wenn das bei uns so übel ist. :roll:

Damit trittst du Betroffenen ziemlich auf den Fuß. Es gibt Leute, die man existenziell vernichtet hat auf diesem Wege. Das ermöglicht der Rechtstaat. Noch Fragen, Kienzle?
 
kpr schrieb:
Hast du schon mal eine Abmahnung bekommen? Hast du überhaupt schon mal einen Rechtstreit von A-Z- durchgestanden?

Wenn du beides mit JA beantworten kannst, bist du möglicherweise sachkundig. Ansonsten nicht.

Da ich nur Frage 2 mit Ja beantworten kann, berichte doch bitte mal von deiner sachkundigen Erfahrung in diesen Dingen, damit ich und andere daraus lernen können.
 
Als Nichtjurist frage ich mich mehrere Dinge:

1.Was hat das Urheberrecht mit dem Status einer physischen Ware zu tun? Wird unterschieden, ob es sich um ein gebrauchtes oder neues Produkt handelt?

2. Wenn ich - löblicherweise - eine Musik-CD erwerbe, habe ich denn damit primär nur ein persönliches Nutzerrechte auf die Inhalte (also die Musik) erworben?

3. Welcher finanzielle Schaden entsteht dem Künstler, der Plattenfirma? Ein Album was zum regulären Preis erworben wurde hat im Prinzip sein Soll erfüllt. Geht das Ding dann für 2 Euro per eBay zum Käufer, wo ist da Problem?

Wenn der § 98 Anspruch auf Vernichtung, Rückruf und Überlassung UrhG als Begründung dienen soll, dann muss ja zunächst von der Tatsache ausgegangen werden, dass eine widerrechtliche Handlung bei einer Veräußerung einer legal erstandenen CD vorliegt. Das muss man beim Verkauf einer Gebrauchtware m. E. erst einmal stichhaltig begründen. Denn dann dürfte man faktisch auch keine DVDs, Bücher, Software, sonstige Sachen mit urheberrechtlichen Content oder Lizenzen veräußern.

Und sollte das Urheberrecht nicht zwischen gebraucht/neu unterscheiden, könnte man sogar den Bogen auf Neuware beim Händler spannen.

Durch solche Aktionen verscheucht man ggf. auch viele Leute, die endlich ihre Finger vom Filesharing lassen und eBay als günstige, legale Musikbeschaffung nehmen.
 
[quote="kpr]Damit trittst du Betroffenen ziemlich auf den Fuß. Es gibt Leute, die man existenziell vernichtet hat auf diesem Wege. Das ermöglicht der Rechtstaat. Noch Fragen, Kienzle?[/quote]

Sicher, Hauser.
Mag sein, dass unser Rechtssystem Flickwerk und unzureichend ist. Aber das liegt an der Sache: man KANN es nicht allen Recht und Billig machen. Ein demokratisches Rechtssystem kann nur über den Kompromiss funktionieren und ist insofern immer anfällig für Kritik und unzulänglich. Unterm Strich bin ich aber der Überzeugung, dass wir es nicht nur ganz gut getroffen haben, sondern dass wir uns verdammt glücklich schätzen dürfen unter einer solch ausgefeilten "Fuchtel" leben zu dürfen. Wem´s nicht gefällt kann ja gerne mal andere Nachbarn oder "Welten" antesten. Wie wär´s mal mit einer Existenzgründung in den USA? Oder noch besser: in Weissrussland?

Deine Argumentation mit vernichteten Existenzen ist zudem ein Rohrkrepierer: es gibt genug Beispiele, wo unsere Rechtssprechung Existenzen gesichert und gerettet, ja überhaupt erst möglich gemacht hat.
 
In diesem Falle sind die CDs wohl schon ursprünglich illegal in den Verkauf gelangt.
Daher dürfen sie auch nicht mehr weiter veräußert werden. (Analog Hehlerware, man kann nix geklautes kaufen, auch wenn man Musik natürlich nicht klauen kann. )

Insofern ist die Forderung nach Unterlassung (des Verkaufs) schon völlig ok. Das Streitwert und entsprechende Gebühren völlig absurd sind steht auf einen anderen Blatt, ebenso darf man m.E. das (Deutschland-spezifische) Sonderkonstrukt der Geschäftsführung ohne Auftrag für Abmahnungen durchaus als "wegen konsequenten Mißbrauchs abzuschaffen" betrachten.
 
XCenter schrieb:
Wem´s nicht gefällt kann ja gerne mal andere Nachbarn oder "Welten" antesten.

Früher hieß das immer "geh doch nach drüben", wenn man sich mit den damals noch moderaten Auswirkungen des Turbokapitalismus nicht recht anfreunden konnte. Ist auf dem Level von "wie kannst du es dir schmecken lassen, wo doch in Afrika Kinder verhungern".
 
XCenter schrieb:
[quote="kpr]Damit trittst du Betroffenen ziemlich auf den Fuß. Es gibt Leute, die man existenziell vernichtet hat auf diesem Wege. Das ermöglicht der Rechtstaat. Noch Fragen, Kienzle?

Sicher, Hauser.
Mag sein, dass unser Rechtssystem Flickwerk und unzureichend ist. Aber das liegt an der Sache: man KANN es nicht allen Recht und Billig machen. Ein demokratisches Rechtssystem kann nur über den Kompromiss funktionieren und ist insofern immer anfällig für Kritik und unzulänglich. Unterm Strich bin ich aber der Überzeugung, dass wir es nicht nur ganz gut getroffen haben, sondern dass wir uns verdammt glücklich schätzen dürfen unter einer solch ausgefeilten "Fuchtel" leben zu dürfen. Wem´s nicht gefällt kann ja gerne mal andere Nachbarn oder "Welten" antesten. Wie wär´s mal mit einer Existenzgründung in den USA? Oder noch besser: in Weissrussland?

Deine Argumentation mit vernichteten Existenzen ist zudem ein Rohrkrepierer: es gibt genug Beispiele, wo unsere Rechtssprechung Existenzen gesichert und gerettet, ja überhaupt erst möglich gemacht hat.[/quote][/quote][/quote][/quote][/quote]

Geh_doch_rüber_in_die_DDR Argumentation :D

Wenn du schon vergleichen möchtest, warum auch nicht, dann such doch mal in anderen Ländern nach dem System der Abmahnung. Ich erspare es dir, denn es gibt es in dieser Form nur in Deutschland.

Damit ist auch nicht misszuverstehen, dass es hier ein Rechtssystem hat, das seine Vorzüge hat. Gerade hat ein Gericht einer Internet-Abzockfalle den Hahn abgedreht und der Verbraucher-Anwalt ist höchst erfreut über dieses Grundsatzurteil.

Das Problem bei der Abmahnerei ist, dass es ausgeufert ist. Generell ist nämlich auch gegen Abmahnung nichts zu sagen, im Gegenteil. Nur hat es sich als ertragreicher Geschäftszweig entwickelt, es wurde klar ausgenutzt. Du kannst auch eine Abmahnung bekommen, die dich das Fürchten lehrt. Dann wird darin ein fiktiver Streitwert von Euro 50.000 festgelegt. Gegen den musst du dich erstmal wehren. Wenn der Abmahnanwalt gerissen ist, dann schickt er dir eine mit spätem Poststempel, so dass dir eine kurze Frist bleibt überhaupt zu reagieren. Unterschreibst du die Unterlassungsaufforderung, kann das der Beginn eines Abmahn-Abos werden. Zahlen musst du dann auf jeden Fall die Kostennote, das sind bei diesem Streitwert gut Euro 1.500. Du kannst klagen, aber wenn der Anwalt mit "fliegendem Gerichtsstand" dir eine einstweilige Verfügung zukommen lässt, ist das ein Durchreich-Geschäft. Selbst wenn du dir einen Anwalt nimmst, den du bezahlen musst, ist es immer noch nicht gesichert, dass du mit deiner Rechtsauffassung durchkommst. Und selbst wenn, dann nach Ansicht eines Richters. Es gibt Abmahn-freundliche Richter, da hast du keine Chance. Ist der Streitwert oberhalb Euro 5000, dann muss das vors Landgericht, da herrscht Anwaltszwang. Ist das 500 Kilometer von deinem Wohnort entfernt und dein Anwalt wohnt nicht zufällig dort, dann braucht es einen Korrespondenzanwalt oder deiner muss da hinfahren.

Merkst du, wie die Gelddruckmaschine rotiert?

Ohne dass du etwas "falsch" gemacht hast, zahlst du schnell mal Euro 5000.

So ist das. Kannst du alles nachprüfen. Oder sein lassen und hier zu allem Ja und Amen sagen. Oder den Kopf in den Sand stecken.

Ich meine dagegen, dass es besser ist, seinen Mitmenschen diese Risiken mitzuteilen, nicht damit man Angst kriegt, sondern kompetent in der Sache ist.
 
Die absurden Streitwerte konnte mir bislang übrigens noch niemand erklären, die scheinen generell - und komplett unbegründet - so bei 50..100k€ zu liegen.

Im Falle so einer CD kann man von einem nachweislichen Schaden doch nur so rund in Höhe einer CD ausgehen. Bei Bildern, die ohne Lizenz genutzt werden, wird die nachträgliche Lizenzzahlung verdoppelt, ich komme so bestenfalls auf einen Streitwert von 40€. Damit hätte ich keine Probleme.
 
kpr schrieb:
Damit ist auch nicht misszuverstehen, dass es hier ein Rechtssystem hat, das seine Vorzüge hat. Gerade hat ein Gericht einer Internet-Abzockfalle den Hahn abgedreht und der Verbraucher-Anwalt ist höchst erfreut über dieses Grundsatzurteil.

Das Problem bei der Abmahnerei ist, dass es ausgeufert ist. Generell ist nämlich auch gegen Abmahnung nichts zu sagen, im Gegenteil. Nur hat es sich als ertragreicher Geschäftszweig entwickelt, es wurde klar ausgenutzt. Du kannst auch eine Abmahnung bekommen, die dich das Fürchten lehrt. Dann wird darin ein fiktiver Streitwert von Euro 50.000 festgelegt. Gegen den musst du dich erstmal wehren. Wenn der Abmahnanwalt gerissen ist, dann schickt er dir eine mit spätem Poststempel, so dass dir eine kurze Frist bleibt überhaupt zu reagieren. Unterschreibst du die Unterlassungsaufforderung, kann das der Beginn eines Abmahn-Abos werden. Zahlen musst du dann auf jeden Fall die Kostennote, das sind bei diesem Streitwert gut Euro 1.500. Du kannst klagen, aber wenn der Anwalt mit "fliegendem Gerichtsstand" dir eine einstweilige Verfügung zukommen lässt, ist das ein Durchreich-Geschäft. Selbst wenn du dir einen Anwalt nimmst, den du bezahlen musst, ist es immer noch nicht gesichert, dass du mit deiner Rechtsauffassung durchkommst. Und selbst wenn, dann nach Ansicht eines Richters. Es gibt Abmahn-freundliche Richter, da hast du keine Chance. Ist der Streitwert oberhalb Euro 5000, dann muss das vors Landgericht, da herrscht Anwaltszwang. Ist das 500 Kilometer von deinem Wohnort entfernt und dein Anwalt wohnt nicht zufällig dort, dann braucht es einen Korrespondenzanwalt oder deiner muss da hinfahren.
(..)
Ich meine dagegen, dass es besser ist, seinen Mitmenschen diese Risiken mitzuteilen, nicht damit man Angst kriegt, sondern kompetent in der Sache ist.
Danke. Für die Info und die Klärung deines Standpunkts. Ich sehe die Sache nicht anders, finde lediglich die in obigen Beiträgen negativen Aussagen über den Rechtsstaat als Ganzes unpassend, daher meine Kommentare.
Das es immer wieder Personen gibt, die bestimmte "legale" Wege ausnutzen ist auch klar, glaube aber nicht, dass es hier je eine optimale Gesetzgebung geben wird. Deshalb würde mich auch interessieren, mit welcher "einfachen Änderung" man diesen Missstand der ungerechtfertigten Abmahnung bzw. Abmahnung mit ungerechtfertigtem Streitwert beheben könnte.
 
treibklang schrieb:
...mit welcher "einfachen Änderung" man diesen Missstand der ungerechtfertigten Abmahnung bzw. Abmahnung mit ungerechtfertigtem Streitwert beheben könnte.

Der Abmahnung als solche ist ja nicht ungerechtfertigt, und die absurden Streitwerte scheinen bei den Juristen etabliert, da macht man so einfach nix dran. Dennoch ist Abhilfe einfach: man macht es so, wie in allen anderen Ländern auch: Die erste Abmahnung kostet nix.
 
Fetz schrieb:
Die absurden Streitwerte konnte mir bislang übrigens noch niemand erklären, die scheinen generell - und komplett unbegründet - so bei 50..100k€ zu liegen.

Da sich die Verfahrenskosten nach der Höhe des Streitwerts (= behaupteter Schaden) richten, ist es nachtürlich im Interesse des Abmahners, diesen möglichst hoch anzusetzen: Juristische Gegenwehr kann dann so teuer werden, dass man bei unsicheren Ausgang lieber gleich zahlt und die Gebühren des abmahnenden Anwalts sind auch höher.

Der Marktwerk eines Bootlegs, ist natürlich schlecht zu ermitteln und der Abgemahnte wird die Kosten für ein Gutachten nicht auch noch aufwenden wollen.

Traurige Situation1 Ich habe das mal hautnah bei einer Bekannten mit Schmuckgeschäft erlebt, die unwissentlich kopierten Schmuck angekauft hat. Selbst der Hersteller hat offenbar nicht verstanden, warum er auf einmal ein Verfahren am Hals hat.

Welche Möglichkeiten das Zivilrecht, den Bürgern an die Hand gibt, hat mit Rechtsstaat wenig bis nichts zu tun. Dieser konstituiert sich m.M.n. dadurch, wie gut das vom Staat geschaffene Recht den Bürger vor Eingriffen des Staates selbst schützt - oder eben nicht.
 
treibklang schrieb:
finde lediglich die in obigen Beiträgen negativen Aussagen über den Rechtsstaat als Ganzes unpassend, daher meine Kommentare.

Ja, das ist verständlich. Pauschales über den Kamm scheren ist zu undifferenziert. Aber ich kann die Frustration eines Betroffenen verstehen, der mal kurz und trocken generell den Glauben an den Rechtstaat verliert, wenn man ihm mal so eben Tausende abgeknöpft hat, und zwar auf legalem Wege.

Es gibt aber glücklicherweise Anwälte, die dadurch ihren Berufsstand abgewertet sehen, ja Berufsehre gibt es, und die sich für Betroffene engagieren. Vielleicht kommt es ja mal zu der von Fetz beschriebenen Lösung, dass die erste Abmahnung nichts kosten darf. Im Augenblick profitieren aber sogar "die guten" Anwälte von der Sache, man muss sie engagieren, und wenn es nur das Beratungshonorar betrifft.
 
es gibt ja auch den bekannten fall, wo jemand von der fima arsch & hose ein teil in den usa gekauft hat, es nach d mitgebracht hat und dann bei ebay verkauft haben wollte, was dann zu abmahnungen geführt hat, weil a & h die sachen in d nicht verkauft und es sich deshalb um illegale ware handeln müsse.

ich bin acuh der meinung, daß die erste abmahnung kostenfrei gestellt werden sollte; ebenfalls sollte das abmahnen in einem register geführt werden und bei gewerblicher (also mehr als 3 im jahr) abzocke dann dem ganzen (auftraggeber/anwalt) ein riegel vorgeschoben werden.

ich habe auch schon mal eine abmahnung kassiert, wegen nennung eines namens. tja. die abmahnung wurede nach einigem hinundher dann zurückgezogen, weil sich die vostellungen des ra nicht mit dem geltenden recht vertrugen.
 
Als kleine Ergänzung zum Thema:

"Das Gesetz deckelt die erste anwaltliche Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen. Die Grenze liegt jetzt bei 100 Euro." [...] Allerdings gibt es diesen Schutz nur, wenn es sich um "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung" handelt. "Wer ein komplettes Musikalbum oder einen neuen Film in Tauschbörsen zum Download anbietet, fällt nicht mehr unter die Klausel"

http://www.sueddeutsche.de/computer/162/438905/text/
 
kpr schrieb:
Geh_doch_rüber_in_die_DDR Argumentation :D

Ja, sicher, war ja ganz bewusst von mir überzogen worden. ;-)
Dass unser Rechtssystem Probleme hat und macht ist ja auch unstrittig. Insbesondere die Abmahnwellen zeigen das aktuell. Aber das wird sich regeln, natürlich mit dem amtstypischen Gummiband-Delay und natürlich erst, wenn genug Kleine ins Grass gebissen haben. Ich weise nur darauf hin, dass es schwer ist irgendwo anderes ein besser funktionierendes System zu finden, als das in unserem Lande. In seiner Gesamtheit betrachtet!
Bitte meinen allerersten Satz in diesem Sinne verstehen.

Fein, solange ihr wisst, auf welch hohem Niveau ihr da jammert.
 
Da kannst du Recht haben, Frank.

Ist halt so, dass die Berührungspunkte mit dem "System" wohl unterschiedlich sind. Dementsprechend wird das dann ebenso unterschiedlich empfunden, der eine kommt bestens klar, der nächste wird über den Tisch gezogen. Obwohl sich beide im gleichen "System" befinden.

Ich bin übrigens auch schon mal abgemahnt worden. Nachdem ich mich zu Unrecht abgemahnt gefühlt hatte, hab ich den klagen lassen. Musste mir einen Anwalt nehmen, Vorschuss überweisen, blöde Post lesen. Der Richter hat dann dem Abmahner das Grundgesetz Artikel 5 gezeigt und die Klage zurückgewiesen. Ich hab mir dann die Anwaltskosten erklagen müssen, hat nochmal Vorschuss gekostet. Am Ende hatte ich bis auf einen kleinen Restbetrag meine Kohle wieder zurück. Der Preis war eine Menge völlig unnötiger Stress, eine Weile lang einen Vollpfosten und dessen dämliche Post im Leben, und Zeit verplempert für Anwalts- und Gerichtstermine und absurde Briefe lesen und die dann beantworten lassen.

Das war eine vergleichsweise geringe Belastung, aber ich kann dadurch nachvollziehen, wie es jemandem geht, dem man mit horrenden und noch absurderen Abmahnforderungen hinterhersteigt. Das ist nämlich echt gemein und hinterlistig. Wenn so ein Abzocker damit dann auch noch durchkommt, und dafür gibt es listenweise Belege, dann ist schon veständlich, dass da jemand den Glauben ans Rechtssystem verliert.
 
kpr schrieb:
Ich bin übrigens auch schon mal abgemahnt worden. Nachdem ich mich zu Unrecht abgemahnt gefühlt hatte, hab ich den klagen lassen. Musste mir einen Anwalt nehmen, Vorschuss überweisen, blöde Post lesen. Der Richter hat dann dem Abmahner das Grundgesetz Artikel 5 gezeigt und die Klage zurückgewiesen. Ich hab mir dann die Anwaltskosten erklagen müssen, hat nochmal Vorschuss gekostet. Am Ende hatte ich bis auf einen kleinen Restbetrag meine Kohle wieder zurück. Der Preis war eine Menge völlig unnötiger Stress, eine Weile lang einen Vollpfosten und dessen dämliche Post im Leben, und Zeit verplempert für Anwalts- und Gerichtstermine und absurde Briefe lesen und die dann beantworten lassen.
Ok, mag vielleicht ein wenig altklug klingen: In jungen Jahren habe ich bei meinen Eltern mitbekommen, wie aufwändig und nervig Rechtsstreits sind. Und auch, dass eine Rechtschutzversicherung einen etwas lockerer macht. Hat sich für mich schon ein paar Mal ausgezahlt, auch wenn's relativ gesehen teuer erscheint (wie wohl die meisten Versicherungen).

Dass eine kostenlose erste Abmahnung sinnvoll ist, glaube ich nicht. Hier müsste man auf den Einzelfall schauen. Auch für den Abmahnenden fallen Kosten an, denen er sich zur (notwendigen) Verfolgung der Verletzung seiner Rechte ja nicht entziehen kann. Die Beschränkung des Streitwerts hilft eventuell besser, zumindest bei privaten Verkäufen und ähnlichem.

Übrigens: Das Thema mit Iron Maiden Abmahnungen hat's jetzt auch auf SPON geschafft. Wenn das mit den 100€ bei Privatpersonen so stimmt, wäre die Forderung ja noch "relativ" maßvoll und erscheint mir weniger als gezielte Abzocke für den Geldbeutel des Anwalts.
(Beitrag auf SPON)
 
Verstehe die Aufregung jetzt hier nich so ganz. :roll:
Bei der im Artikel besprochenen Iron Maiden CD scheint es sich ja um einen Bootleg zu handeln. Und wer sowas online weiterverkauft zieht doch schon automatisch die ganzen Abmahnwixer an - das ist doch nix neues mehr.
Pech natürlich für den, der unwissentlich einen Bootleg gekauft hat.
Und das kann zugegebenermaßen leicht passieren wenn man den Release-Katalog einer Band nicht kennt.
Ich kann mich erinnern Mitte/Ende der Neunziger einen Depeche Mode Bootleg in der CD Abteilung vom Kaufhof hier in Krefeld entdeckt zu haben - konnte echt nicht glauben was ich da sah. :shock: Die wussten wohl selbst nicht was die da einkaufen ...
 


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