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Native Instruments GmbH is in preliminary insolvency

  • #91
Und selbst wenn du insgesamt nur 1 Monat brauchst für die Umstellung, es kostet Geld

Stellst Du dich absichtlich so dumm? :)

Es kostet nur diejenigen Geld, die neben dem Programmierer noch 30 andere, völlig unproduktive Leute bezahlen müssen und deren Besitzer am Jahresende 20% Rendite sehen will.

Ein 3-Mann-Unternehmen geht nicht pleite, nur weil sich mal die Entwicklung verzögert.

Die verdienen ja jetzt schon das zehnfache dessen, was so ein NI Angestellter bekommt. Und Insolvenz beantragen muss man auch nur wenn man eine Kapitalgesellschaft ist. Der Einzelunternehmer steckt einfach privates Geld rein oder zieht zumindest erst mal keines mehr raus und hat das Problem gelöst.

Alle Ursachen einer Insolvenz sind ausschießlich selbstgemacht.
 
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  • #93
Kann der Investor das Insolvenzverfahren missbrauchen, um Mitarbeiter loszuwerden oder gibt er mit der Insolvenz alle Rechte an der Firma ab?

Falls ich dich richtig verstehe...

Das kommt auf die Vereinbarungen an, was der Investor gesellschaftrechtlich machen möchte (also Neugründung einer Gesellschaft mit Asset Übertragung, u. a. Namen Markenrechte usw., oder Fortführung der jetzigen Gesellschaft als solches) und wie stark die jeweilige Verhandlungsposition zwischen Verwalter und Investor ist. Von Missbrauch würde ich da nicht reden. Der Investor (sofern es ein noch unbeteiligter Dritter ist) steigt ja neu ein und wird eine Risikoabwägung machen. Der will ein Geschäft machen und das kann man ihm ja nur bedingt vorwerfen. So bitter ist Marktwirtschaft. Hypothetisch ... falls es nur einen Interessenten gäbe und für den Verwalter nur die Liquidation mit Entlassung aller Mitarbeiter bliebe als Alternative, wäre dessen Verhandlungsposition natürlich schwach und er müsste im Zweifel damit Geld für die Gläubiger reinkommt über den Kaufpreis auch wahrscheinlich das Geschäft abschließen, wenn der Investor nur 50% der Belegschaft übernimmt. Wenn es mehrere Interessenten gäbe, steigt natrülich der Preis und die Verhandlungsposition für den Verwalter.

Oder meinst du mit "Investor" die jetzigen Gesellschafter und Geschäftsführer? Falls du das meinst ... der vorläufige Insolvenzverwalter hat jetzt mehr oder weniger das Sagen, hier ist ein sog. Zustimmungsvorbehalt bei der Gestaltung der Bestellung des Verwalters formuliert. D. h. die jetzige Geschäftsführung kann keine Verfügungen bzw. Rechtsgeschäfte mehr ohne die Zustimmung des vorl. Verwalters tätigen. Das nennt sich "schwache" vorläufige Insolvenzverwaltung. Es gäbe noch eine Variante, bei welcher der Verwalter quasi alles übernimmt, das ist dann der "starke" vorläufige Insolvenzverwalter. Das macht man aber in der Regel nur, wenn gar nichts mehr läuft.

Falls du in zweiterem Fall meinst, dass ein bereits Beteiligter selbst Investor wird und das Unternehmen in kleinerem Umfang, d. h. mit weniger Beschäftigten, übernimmt ... ja, dann wäre das auch denkbar.
 
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  • #94
Falls ich dich richtig verstehe...

Das kommt auf die Vereinbarungen an, was der Investor gesellschaftrechtlich machen möchte (also Neugründung einer Gesellschaft mit Asset Übertragung, u. a. Namen Markenrechte usw., oder Fortführung der jetzigen Gesellschaft als solches) und wie stark die jeweilige Verhandlungsposition zwischen Verwalter und Investor ist. Von Missbrauch würde ich da nicht reden. Der Investor (sofern es ein noch unbeteiligter Dritter ist) steigt ja neu ein und wird eine Risikoabwägung machen. Der will ein Geschäft machen und das kann man ihm ja nur bedingt vorwerfen. So bitter ist Marktwirtschaft. Hypothetisch ... falls es nur einen Interessenten gäbe und für den Verwalter nur die Liquidation mit Entlassung aller Mitarbeiter bliebe als Alternative, wäre dessen Verhandlungsposition natürlich schwach und er müsste im Zweifel damit Geld für die Gläubiger reinkommt über den Kaufpreis auch wahrscheinlich das Geschäft abschließen, wenn der Investor nur 50% der Belegschaft übernimmt. Wenn es mehrere Interessenten gäbe, steigt natrülich der Preis und die Verhandlungsposition für den Verwalter.

Oder meinst du mit "Investor" die jetzigen Gesellschafter?

Ja, der Investor der jetzt Gesellschafter ist. Oder ist für den sowieso alles verloren? Ich dachte das so, Insolvenz, dann Stellkürzung, dann kauft ein anderer Investor und der alte Investor bekommt die Kohle. Kann es zum Beispiel sein, das der neue Investor verbandelt ist mit dem alten und so quasi nur Geld umbucht, aber die Mitarbeiter los wird und vielleicht auch noch von den Gläubigern % bekommt und vielleicht weitere Beteiligte unter Wert rausbekommt.
 
  • #95
Ja, der Investor der jetzt Gesellschafter ist. Oder ist für den sowieso alles verloren? Ich dachte das so, Insolvenz, dann Stellkürzung, dann kauft ein anderer Investor und der alte Investor bekommt die Kohle. Kann es zum Beispiel sein, das der neue Investor verbandelt ist mit dem alten und so quasi nur Geld umbucht, aber die Mitarbeiter los wird und vielleicht auch noch von den Gläubigern % bekommt und vielleicht weitere Beteiligte unter Wert rausbekommt.

Der Kaufpreis geht in die Insolvenzmasse und davon werden in der Rangfolge -> Verfahrenskosten -> Massegläubiger (Geschäfte die jetzt unter dem vorläufigen Verwalter weiterlaufen) -> Insolvenzgläubiger und erst ganz weit hinten nachrangig Forderungen der Gesellschafter beglichen. Die Chance, dass die was aus der Masse auf ihre Ansprüche (Gewinnausschüttungen oder halt ihre Einlagen zB) abbekommen ist gering, das kommt selten vor. Ihre Einlagen sind mit der Insolvenz quasi "verbrannt". Bei solchen größeren Konstrukten sind die Gesellschafter aber (wie bei NI auch) oft selbst Gesellschaften, also keine natürlichen Personen. Die Ansprüche auf Lohnfortzahlung der Arbeitnehmer bis zur Kündigungsfrist sind Masseverbindlichkeiten (im Rang weit vorne) und selbst wenn der Insolvenzverwalter Kündigungen ausspricht, muss er sich ans Kündigungsschutzgesetz halten und kann nicht einfach außerordentlich kündigen. Es gibt zwar eine verkürtze Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, aber die beträgt im Zweifel auch bis zur drei Monate (falls die Kündigungsfrist eigentlich länger ist für den jeweiligen Arbeitnehmer). Also nein, soweit ich deine Ausführungen richtig verstehe, kommt sowas nicht vor.

Was öfter vorkommt falls keine weiteren Investoren da sind und ansonsten zu liquidieren wäre, Gesellschafter X besorgt sich neues Geld, gründet eine neue Gesellschaft und kauft aus der Insolvenzmasse bestimmte Assets und übernimmt einen Teil der Belegschaft. Das ist nicht unüblich.
 
  • #96
Der Kaufpreis geht in die Insolvenzmasse und davon werden in der Rangfolge -> Verfahrenskosten -> Massegläubiger (Geschäfte die jetzt unter dem vorläufigen Verwalter weiterlaufen) -> Insolvenzgläubiger und erst ganz weit hinten nachrangig Forderungen der Gesellschafter beglichen. Die Chance, dass die was aus der Masse auf ihre Ansprüche (Gewinnausschüttungen oder halt ihre Einlagen zB) abbekommen ist gering, das kommt selten vor. Ihre Einlagen sind mit der Insolvenz quasi "verbrannt". Bei solchen größeren Konstrukten sind die Gesellschafter aber (wie bei NI auch) oft selbst Gesellschaften, also keine natürlichen Personen. Die Ansprüche auf Lohnfortzahlung der Arbeitnehmer bis zur Kündigungsfrist sind Masseverbindlichkeiten (im Rang weit vorne) und selbst wenn der Insolvenzverwalter Kündigungen ausspricht, muss er sich ans Kündigungsschutzgesetz halten und kann nicht einfach außerordentlich kündigen. Es gibt zwar eine verkürtze Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, aber die beträgt im Zweifel auch bis zur drei Monate (falls die Kündigungsfrist eigentlich länger ist für den jeweiligen Arbeitnehmer). Also nein, soweit ich deine Ausführungen richtig verstehe, kommt sowas nicht vor.

Was öfter vorkommt falls keine weiteren Investoren da sind und ansonsten zu liquidieren wäre, Gesellschafter X besorgt sich neues Geld, gründet eine neue Gesellschaft und kauft aus der Insolvenzmasse bestimmte Assets und übernimmt einen Teil der Belegschaft. Das ist nicht unüblich.

Die Gesellschafter müssen ja selber nicht pleite sein oder? Kann man so halt andere Gesellschafter loswerden, die kein Geld haben und die dann abzocken. Also Firma geht pleite und ich kaufe halt günstig die Perlen und gründe ne neu Firma. Andere Gesellschafter weg, Mitarbeiter weg und man hat 100% Kontrolle über die Firma, hat kein Mitarbeiter-Überhang mehr und kann neu starten.
 

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