PPG 1002 Synthesizer 2025 Edition

Woher stammt denn diese Information?

Ursprünglich von Bonedo

Die Bezeichnung des Shops ist selbstverständlich meine -zugegeben saloppe- Interpretation eines „Tanta Emma Ladens“ in Bezug der dort u.a. vertriebenen Erica Synths und „anderer“ Produkte.

Guckst du hier
 
Ursprünglich von Bonedo

Die Bezeichnung des Shops ist selbstverständlich meine -zugegeben saloppe- Interpretation eines „Tanta Emma Ladens“ in Bezug der dort u.a. vertriebenen Erica Synths und „anderer“ Produkte.

Guckst du hier
die Seite gehört Ingmar Koch, Dr Walker?

auf ppgsynth.com its ganz klar Cornel Hecht in Hamburg Betreiber des shops.
 
Immer noch am labern ob so ein Teil eine Existenzberechtigung hat? 😅🙄

Cornel hat derweil ein Video hochgeladen.



Klingt schön rotzig, wobei mir Sounddemos ohne externe Effekte besser gefallen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klingt schön rotzig, wobei mit Sounddemos ohne externe Effekte besser gefallen.
In diesem Fall fand ich die Effekte völlig angemessen, weil ein bisschen Hall und Delay doch die übliche Art der Nutzung darstellt.
Und der Klang wird ja nicht im Hallketchup ersäuft.

So langsam, nach mehrmaligem Anhören aller Demos (die auf Spotify allerdings immer nur in Wenige-Sekunden-Schnipseln, weil ich nicht bei Spotify angemeldet bin), schält sich bei mir tatsächlich ein "Charakter" des 1002 heraus, der ihn für mich unterscheidbar und einzigartig macht. Man muss sich da reinhören.

Schöne Grüße
Bert
 
Völlig sinnlose Diskussion oder wollt ihr alle jetzt einen 1002 bestellen, anzahlen und kurz vor der Auslieferung kneifen?
Wer so etwas Spezielles bestellt, der überlegt sich das doch ausreichend vorher.
Könnte mir das bei dem einen oder anderen "Infuencer" vorstellen. Bestellen, Video anfertigen, dann wieder zurücksenden. Außerdem liest man es doch hier im Forum immer wieder, "bestelle Dir doch einfach, probiere es aus und wenn es Dir nicht gefällt, dann schicke es wieder zurück". Warum sollte für dieses Gerät etwas anderes gelten? Klar, die hohe Anzahlung dürfte 99% der Leute von diesem Verhalten abhalten. Aber grundsätzlich müsste das für dieses Gerät auch so funktionieren, da es eben keine Sonderanfertigung ist, auch wenn die Auflage recht klein ist.
 
Sind halt mutmaßlich einfach zu viele Instanzen die von Kuchen was abhaben sollen/wollen…Namensrecht Inhaber, ürsprünglicher Erfinder, das Produktions- und Vertriebsteam, die diversen Drittanbieter als eigentliche Komponenten-Hersteller.
 
Es ist aber ja kein auf den Kunden maßgeschneidertes Produkt. Sprich: wenn ein Kunde das zurücksenden würde, könnte das einem anderen Kunden genau so verkauft werden. Ob das jetzt eine kleine Serie von 100 Stück ist oder man davon 1000 herstellt, dürfte dabei keine Rolle spielen.
ich fühle mich wie in einer Schleife gefangen. :rolleyes:
 
Es ist aber ja kein auf den Kunden maßgeschneidertes Produkt. Sprich: wenn ein Kunde das zurücksenden würde, könnte das einem anderen Kunden genau so verkauft werden. Ob das jetzt eine kleine Serie von 100 Stück ist oder man davon 1000 herstellt, dürfte dabei keine Rolle spielen.
Dir würde es nicht gefallen, wenn mein Name bereits auf der Platine eingeritzt wurde.
 
Dir würde es nicht gefallen, wenn mein Name bereits auf der Platine eingeritzt wurde.
Wird das denn gemacht? Das wäre auch nicht ausreichend soweit ich informiert bin. Es müsste eindeutig zu identifizieren sein, also von außen sichtbar und nicht reversibel. Es gab Fälle an denen kleine Namensschilder außen angebracht wurden, das ging aber nicht durch, weil man die Schilder ja wieder ändern könnte. Ich wäre da generell vorsichtig, könnte nämlich auch alles so ausgelegt werden, als würde man versuchen Regelungen zu umgehen.
 
So langsam, nach mehrmaligem Anhören aller Demos (die auf Spotify allerdings immer nur in Wenige-Sekunden-Schnipseln, weil ich nicht bei Spotify angemeldet bin), schält sich bei mir tatsächlich ein "Charakter" des 1002 heraus, der ihn für mich unterscheidbar und einzigartig macht. Man muss sich da reinhören.
So ähnlich wie bei Tofu?
 
Es ist aber ja kein auf den Kunden maßgeschneidertes Produkt. Sprich: wenn ein Kunde das zurücksenden würde, könnte das einem anderen Kunden genau so verkauft werden. Ob das jetzt eine kleine Serie von 100 Stück ist oder man davon 1000 herstellt, dürfte dabei keine Rolle spielen.
Du deklarierst das einfach als "Built to Order". Das Produkt selbst muss dann nicht physisch unterscheidbar sein von den anderen der Serie, es ist trotzdem für dich angefertigt und daher vom Widerruf ausgeschlossen -> 312c BGB 1)
 
Dir würde es nicht gefallen, wenn mein Name bereits auf der Platine eingeritzt wurde.
Findet beim PPG 1002 eine Zuschneidung auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden statt? Oder kann ich individuell Schalter oder Tasten bestimmen oder die werden nach meinen Bedürfnissen gewichtet?

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

Nochmal: es geht doch hier überhaupt nicht darum, dass die Kollegen dieses Projekt aufgesetzt haben. Das loszutreten ist toll und auch sehr mutig. Und dass das Gerät nicht günstig ist, ist in meinen Augen völlig okay und es interessiert mich auch überhaupt nicht, ob das komplett durch 2 geht oder ob da sonst noch jemand daran verdient. Aber: was Recht ist, muss auch Recht bleiben, völlig unabhängig davon, ob das hier ein Herzensprojekt ist. Ich kann verstehen, dass man aufgrund des Risikos versucht Rückgaben zu verhindern. Aber ich denke, dass der Weg der falsche ist. Ich kann bei eBay auch nicht mit dem Hinweis auf einen Privatverkauf sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers unterbinden.
 
Findet beim PPG 1002 eine Zuschneidung auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden statt? Oder kann ich individuell Schalter oder Tasten bestimmen oder die werden nach meinen Bedürfnissen gewichtet?

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

Nochmal: es geht doch hier überhaupt nicht darum, dass die Kollegen dieses Projekt aufgesetzt haben. Das loszutreten ist toll und auch sehr mutig. Und dass das Gerät nicht günstig ist, ist in meinen Augen völlig okay und es interessiert mich auch überhaupt nicht, ob das komplett durch 2 geht oder ob da sonst noch jemand daran verdient. Aber: was Recht ist, muss auch Recht bleiben, völlig unabhängig davon, ob das hier ein Herzensprojekt ist. Ich kann verstehen, dass man aufgrund des Risikos versucht Rückgaben zu verhindern. Aber ich denke, dass der Weg der falsche ist. Ich kann bei eBay auch nicht mit dem Hinweis auf einen Privatverkauf sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers unterbinden.
Genau, hab auch schon weiter oben versucht das "UND" da herauszustellen. Allein die Fertigung auf Bestellung reicht nicht aus.
 
Ich kann bei eBay auch nicht mit dem Hinweis auf einen Privatverkauf sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers unterbinden.
Das ist doch etwas völlig Anderes.
Ich kann eben sehr gut verstehen, das man kein Bock hat viele stundenlang einen Synth zusammenzubauen, schon mit den Einnahmen gerechnet hat und dann überlegt es sich der Kunde anders (weil grad der umjubelte Behringer-clone vorgestellt wurde) .
Es kann bei so einem Produkt ne Weile dauern bis der nächste Kunde kommt.

Ich betrachte hier offensichtlich nicht nur den rechtliche Aspekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch etwas völlig Anderes.
Ich kann eben sehr gut verstehen, das man kein Bock hat viele stundenlang einen Synth zusammenzubauen, schon mit den Einnahmen gerechnet hat und dann überlegt es sich der Kunde anders (weil grad der umjubelte Behringer-clone vorgestellt wurde) .
Es kann bei so einem Produkt ne weile dauern bis der nächste Kunde kommt.

Ich betrachte hier offensichtlich nicht nur den rechtliche Aspekt.
Ich kann das auch gut verstehen, aber beide Seiten haben nunmal Rechte und Pflichten. Doof wird es nur wenn eine Seite versucht diese Grenzen zu verschieben. Da wir es hier eben nicht mit einer Maßanfertigung zutun haben, muss man dann auch seine Pflichten erfüllen. Es hindert sie ja nichts daran zu sagen: wir bauen dir deinen Custom Synth, alles nach deinen Vorgaben. Aber man will ja gerade den Werbeeffekt und das "Mojo" eines Legacy Produkts.
 
Findet beim PPG 1002 eine Zuschneidung auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden statt? Oder kann ich individuell Schalter oder Tasten bestimmen oder die werden nach meinen Bedürfnissen gewichtet?

(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

Nochmal: es geht doch hier überhaupt nicht darum, dass die Kollegen dieses Projekt aufgesetzt haben. Das loszutreten ist toll und auch sehr mutig. Und dass das Gerät nicht günstig ist, ist in meinen Augen völlig okay und es interessiert mich auch überhaupt nicht, ob das komplett durch 2 geht oder ob da sonst noch jemand daran verdient. Aber: was Recht ist, muss auch Recht bleiben, völlig unabhängig davon, ob das hier ein Herzensprojekt ist. Ich kann verstehen, dass man aufgrund des Risikos versucht Rückgaben zu verhindern. Aber ich denke, dass der Weg der falsche ist. Ich kann bei eBay auch nicht mit dem Hinweis auf einen Privatverkauf sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers unterbinden.
Na und?
Dann nietet man eben ein individuelles Schildchen mit dem Namen des (Erst-) Käufers auf die Rückseite. Das kostet 2 Euro und schon ist der Synth personalisiert.
 
Na und?
Dann nietet man eben ein individuelles Schildchen mit dem Namen des (Erst-) Käufers auf die Rückseite. Das kostet 2 Euro und schon ist der Synth personalisiert.
Ach komm, das ist nicht wirklich eine Personalisierung. Das wäre eher eine individuelle Lackierung oder eine spezielle Tastatur, sowas in der Art.
 
Das ist doch etwas völlig Anderes.
War ja auch nur ein Beispiel, dass auch anderen Stellen gerne versucht wird die eigenen Pflichten auszuhebeln.


Ich kann eben sehr gut verstehen, das man kein Bock hat viele stundenlang einen Synth zusammenzubauen, schon mit den Einnahmen gerechnet hat und dann überlegt es sich der Kunde anders (weil grad der umjubelte Behringer-clone vorgestellt wurde) .
Es kann bei so einem Produkt ne Weile dauern bis der nächste Kunde kommt.
Kann ich auch absolut verstehen. Ich denke allerdings nicht, dass jemand, der so viel Geld dafür ausgegeben hat, das Gerät wegen eines Behringer Nachbaus zurückgeben würde. Im übrigen hat man das Rückgaberecht ja auch nur für eine begrenzte Zeit.
Ich sehe daher die Gefahr weniger bei Nachbauten als eher darin, dass Leute mal das Gerät ausprobieren wollen und dann "wegen Nichtgefallen" zurückgeben. Und dann hat natürlich der Verkäufer das Problem, dass er ein Gebrauchtgerät hat, was er nicht mehr als Neugerät verkaufen kann. Und wenn das mehrfach passiert, wird es schon wirklich blöd.
 
Spätestens in diesem Thread, wäre eine Diskussion der reinen Geldfrage wohl hier

DER NEUPREIS DISKUSSIONSRAUM - ist NEU HIER
https://www.sequencer.de/synthesizer/threads/markt-die-preise-von-neugeraeten-allgemein-rant-lob-alles.175692/

Besser aufgehoben, gern darf man auch eigene aufmachen, zB für den PPG hier.
(mich persönlich langweilgen Preisdiskussionen eher), dennoch sind sie legitim und ok, und am Ende hat ja nun nicht jeder so viel pekuniäre Hardware, also muss man wählen. Is'klar!
 


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