Was heißt, "darf" man wohl nicht?
Du musst das sogar, wenn Du das nachträglich haben willst. Die Zusatz-Platine wird zwischen den Stufenschalter und VCO-Platine gesteckt, vorher muss man auf der VCO-Platine noch einen Widerstand auslöten. Dann darfst Du das Modul noch neu abgleichen (Bei dem Zusatzmodul werden 4 Schalterstellungen des Oktavschalters mit Trimmern einzeln eingestellt.)
Darum ist es ja, wie Jörg schrieb, auf jeden Fall anzuraten, den Zusatz gleich mitzukaufen.
Zur Zollproblematik:
Nachdem ich beim Besuch im Zollamt eine alte Schulkameradin wieder getroffen habe, habe ich mir von ihr das mal erklären lassen, da ich für einen Freund aus der Schweiz ein paar Platinen reparieren wollte.
Nach 10 min (wohlgemeintem) Redefluß ihrerseits wurde mir klar, daß es billiger ist, ihm neue Platinen zu schicken, als daß er mir die zur Reparatur zuschickt.
Das Problem ist, daß ein Packet, wenn es denn versichert sein soll, im Wert deklariert sein muss. Der Zoll geht dann bei der Einfuhr hin und will Einfuhrumsatzsteuer haben (und Zollgebühren natürlich). Das wollen beide Länder, wenn man es hin- und herschickt.
Man *kann* sich davon befreien lassen, wenn es z.B. um eine Reparatur geht. Das erfordert dann Anträge und Formulare, die erstmal nach Amiland geschickt werden müssen, von dort von der Firma ausgefüllt werden müssen, zum Zoll geschickt werden müssen, dort bestätigt nach D zurückgeschickt werden und dann kann das Packet auf Reise gehen. Kostet natürlich alles Bearbeitungsgebühren. Das Ganze dann entsprechend wieder zurück.
Dazu kommen die Shipping Kosten, die Du komplett (Hin- und Rückweg) übernehmen müsstest.
Mit einfachen Worten: vergiß es.
Lieben Gruß,
Bernd