Erstmal vielen Dank an Alle für die kompetenten und aufschlussreichen Antworten.
swissdoc schrieb:
so was wie "bad nibbles"...
aber ist doch klar, dass so ein paar Bytes eines Sounds keinen ausreichenden Werkcharakter haben, es fehlt einfach die Schöpfungshöhe.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he
Die Schöpfungshöhe an die Byteanzahl zu koppeln halte ich für fragwürdig. Zum Vergleich anbei das Listing eines meiner ersten Programme für den C64, veröffentlicht in KEYBOARDS 10/1986 als Lesersoftware zum Abtippen. Computer-Software ist per se urheberrechtlich geschützt, obwohl dieses (Maschinen-) Programm nur 1520 Bytes zählt. Die Byte-Anzahl bspw. eines SY99-Sounds liegt bereits deutlich höher, mit der Einbindung von Samples in seine AFM-Klangerzeugung bewegt man sich sogar in den Megabyte-Bereich, wobei alleine schon die verwendeten Samples urheberrechtlich geschützt wären. Wo willst Du da die Grenzen ziehen? Wenn wir uns auf die rein digitale Ebene beschränken, sind Sounds als Programme zu werten; bereits beim Korg M1 und 01/W werden Sounds als "Programs" bezeichnet. Der Digital-Synthesizer ist ein Computer, der Sounddesigner sein Programmierer.
florian_anwander schrieb:
1.) Juristisch betrachtet, wäre es verwunderlich gewesen, wenn es überhaupt zu dem Prozess gekommen wäre. Normalerweise nimmt da der Richter den Kläger vorher zur Seite und erklärt ihm, dass bei Prozessen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind, nur der Anwalt des Klägers was davon hat. Alle anderen nervts nur.
2.) Ich habe noch nie verstanden, warum irgendjemand einen Cent für einen Sound ausgibt. Das ist irgendwie so, als ob man ins Puff geht, weil man zu doof zum Selberwichsen ist.
1.) Als juristischer Laie gab Ralf Willke in seinem Editorial die Sachverhalte leider nicht korrekt wieder. Gegen den Nichtgenannten wurde lediglich Anzeige erstattet. Daraufhin leitete man ein Ermittlungsverfahren ein, wie das so üblich ist. Erst nach ausführlichster Prüfung des Falles, übrigens mit Rückendeckung und fachlicher Unterstützung einiger Synthesizer-Hersteller (!), entschied sich der ermittelnde
Staatsanwalt dafür,
Anklage zu erheben. Rechtsanwälte waren gar nicht involviert. Es kam seitens der Richter nicht mal zu einer Anhörung der Geschädigten. Die Beschlüsse wurden sozusagen am Schreibtisch beschlossen. Also alles ganz in deinem Sinne.
2.) Das sind mir die Richtigen, hier in seiner Eigenschaft als Fachautor den Dr. Sommer der Synthesizer-Szene geben und zu Hause mit einem Roland
SOUND-Canvas rumwichsen (um auf deinem BRAVO-Niveau zu bleiben)

. Das von dir verschmähte Thema ist übrigens deinem Lieblings-Fachblatt in Ausgabe 6/1992 ein 28-seitiges Special wert gewesen. So ein Mist aber auch.
Bernie schrieb:
Nicht jeder gute Produzent ist auch ein guter Sounddesigner und kann einen Synthesizer richtig bedienen. Manche haben auch schlicht keine Zeit dafür oder keine Lust dazu und bedienen sich daher gerne an fertigen, professionell erstellten, Samples.
Stimmt. Danke für den Hinweis auf Samples.