Sounds sind nichts wert, 10-jähriges Jubiläum!

A

Anonymous

Guest
:mrgreen: Wie die Zeiten sich doch geändert haben. In den 1980er/90er-Jahren konnte man als Sounddesigner im Selbstvertrieb noch ca. 149,- DM für ein einzelnes Soundset erwirtschaften, heute erhält man bereits für 70,-EUR komplette Synthesizer als Software, mit jeder Menge Sounds umsonst dazu. Sounds als solches haben keinen Wert mehr, Sounddesigner sind nur noch Idealisten, deren Talent bestenfalls von den Synthesizer-Herstellern (Hardware) erkannt und genutzt wird. Die Zeit des Umbruchs war bereits vor 10 Jahren (Jubiläum!) und ist mit folgendem Gerichtsbeschluss regelrecht (bzw. ungerecht) in Stein gemeißelt worden.
Heute wirkt die gesamte Situation unwirklich, liest sich die Begründung der Richter noch weltfremder als vor 10 Jahren; damals jedoch brach dieser unsägliche Gerichtsbeschluss einigen namhaften Softwarefirmen das Genick. Der Fachzeitschrift KEYBOARDS gingen dadurch einige langjährige treue und "teure" Anzeigenkunden verloren, vermutlich war es ihr daher in Ausgabe 02/2002 ein Editorial wert.
Mir stellt sich heute die Frage, ob dieser Gerichtsbeschluss in der Gegenwart für ähnlich gelagerte Fälle als eine Art "Referenzurteil" herangezogen werden kann oder einfach nur als Justizirrtum abgetan wird.

kb_02_02_titel.jpg

kb_02_02_editorial.gif


Noch Unangenehmeres am Rande: Der ehrenwerte Ralf Willke verwendete in seinem Editorial irrtümlicherweise den Begriff "Urteil" statt "Beschluss". Daraufhin forderte der Nichtgenannte 50.000,-EUR Schadenersatz und eine Richtigstellung. Wie das ausgegangen ist, daran erinnere ich mich nicht mehr genau. Ich glaube, Ralf musste letzendlich einen weniger hohen Betrag aus seiner eigenen Tasche zahlen. Soviel zur Unverforenheit des Nichtgenannten. Ich habe daher im Text vorsorglich den Begriff "Urteil" durch "Beschluss" ersetzt.
 
1.) Juristisch betrachtet, wäre es verwunderlich gewesen, wenn es überhaupt zu dem Prozess gekommen wäre. Normalerweise nimmt da der Richter den Kläger vorher zur Seite und erklärt ihm, dass bei Prozessen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind, nur der Anwalt des Klägers was davon hat. Alle anderen nervts nur.

2.) Ich habe noch nie verstanden, warum irgendjemand einen Cent für einen Sound ausgibt. Das ist irgendwie so, als ob man ins Puff geht, weil man zu doof zum Selberwichsen ist.
 
florian_anwander schrieb:
2.) Ich habe noch nie verstanden, warum irgendjemand einen Cent für einen Sound ausgibt. Das ist irgendwie so, als ob man ins Puff geht, weil man zu doof zum Selberwichsen ist.


ROFL... wobei - im guten puff sollte schon mehr passieren (was man so hört)

:lollo:
 
für gute sounds wird immer noch bezhalt, siehe goldbaby etc.
auch werden die leute dafür bezahlt, wenn sie plug ins mit guten presets ausstatten. hier im forum gibt es ja auch ein paar, die machen das imho auch nicht für lau. leben sogar zum teil oder ganz davon.

ja, die zeiten wo für mehr schlechte als rechte sample cds ohne mit der wimper zu zucken 100euro ausgegeben wurde sind sicher vorbei, ähnlich wie mit der musik. aber leute die sich gute verkaufen können oder originelle ideen haben, werden auch hier ihr geld zu verdienen wissen.
 
idR wird man direkt gebeten Soundsets für einen Artist zu erstellen, die dann auch passen. Das gibt es jedenfalls auch.
Und wer für die Arbeit Geld zahlt, finde ich das zB nicht schlecht. Es gibt sogar eine Soundcollection die hier durchgesampled wurde, da steht nicht mein Name drauf, aber er hat Geld hier gelassen für die Zeit des recordens. Sounds kann man auch wieder neu bauen…
Also ich würd' sagen - das ist noch was wert.
 
Es war ja nur ein Amtsgerichtsurteil. Nicht einmal Landgericht. Ich habe mich damals sehr gewundert (zumal damals bereits einfache Datensammlungen unter Urheberrechtsschutz standen), und auch darüber, dass die Firma Schlechtzahn damals keine Abmahnung nebst Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb erhielt. Irgendwie kam mir das damals so vor, als ob mit den falschen juristischen Waffen auf den Richtigen gezielt wurde. Überdies war der Amtsgerichtsbeschluss (also: Urteil - so viel sprachliche Freiheit muss sein) nicht gerade ein Ausdruck von inhaltlicher und juristischer Kompetenz. Die Abwägung hinsichtlich der Schöpfungshöhe (damals war so etwas noch notwendig) fand imho praktisch nicht statt. Bzw., der feine Herr Richter hat es sich, vorsichtig formuliert, sogar extrem einfach gemacht.

Heute: würde der gleiche Fall komplett anders beurteilt werden. Da bin ich mir sogar sehr sicher. Allerdings, auch heute, ist die Angelegenheit im juristischen Detail durchaus vertrackt. Im Ergebnis ist es am Ende aber sehr eindeutig: Die Firma Schlechtzahn darf so etwas nicht. Bemerkenswert finde ich allerdings, wie vergleichsweise harmlose Urheberrechtsverstöße von Privatleuten mit deftigen Strafen bzw. Urteilen belegt werden, während die Interessen von Kleinunternehmen, die viel existentieller als wohlhabende und mächtige Großkonzerne auf die Durchsetzung des Urheberrechts angewiesen sind, vor Gericht, auch heute noch, nicht die Wertigkeit ihrer Ansprüche erhalten wie es im Fall der sog. Content- und Patentmafia der Fall ist.

Es ist ein Elend. Die Akzente haben sich vielleicht etwas verschoben, aber insgesamt ist es nach wie vor zum Kotzen:

Law is an anagram of wealth
 
gute Sounddesigner verdienen schon noch ihr Geld. Reich wird man aber heutzutage davon nicht mehr. Die "alles-soll-wenn-möglich-nichts-mehr-kosten" mentalität ist ja überall zu spüren. ;-)
 
Soundwave schrieb:
für gute sounds wird immer noch bezhalt, siehe goldbaby etc.

Golbaby macht ja Samples, keine Synthpatches. Seine Samples dürften auch tatsächlich geschützt sein.

Bei Synthsounds, naja, kann ich schon verstehen.
Es sind ja nur Einstellungen an den Geräten. Wie soll man die schützen können, dann dürfte ja niemand anders seine Geräte so einstellen.
Andersrum könnte jemand der ein Soundset weiterverkauft, auch einfach sagen er habe die Patches selbst programmiert, beweis mal das Gegenteil. Oder an jedem patch eine Nuance abändern, um ganz sicher zu sein. Doof natürlich für gute Presetdesigner.

Im Softsynth Bereich gibt es ja eine handvoll Patchdesigner, die da im Geschäft sind, aber bei Preisen wie xenos sie z.B. verlangt, wird er wohl eher über die Masse Kasse machen statt über den Preis.

Ich hab auch schon gekaufte Softsynth Soundsets an andere Leute einfach weitergegeben, da hab ich auf Grund der Rechtsprechung und auch sonst keine nennenswerten moralischen Bedenken gehabt.
 
florian_anwander schrieb:
Das ist irgendwie so, als ob man ins Puff geht, weil man zu doof zum Selberwichsen ist.
tom f schrieb:
ROFL... wobei - im guten puff sollte schon mehr passieren (was man so hört)

:lollo:
Stimmt. Nicht ganz so gut vergleichbar. :wixx: vs. :farmer: :phuck:

Wie wäre es hiermit: Wichsvorlagen statt eigenes Vorstellungsvermögen benutzen?


darsho schrieb:
Bei Synthsounds, naja, kann ich schon verstehen.
Es sind ja nur Einstellungen an den Geräten. Wie soll man die schützen können, dann dürfte ja niemand anders seine Geräte so einstellen.
Es geht ja nicht darum seine Geräte nicht so einstellen zu dürfen, sondern Einstellungen von Sound-Designern unerlaubterweise weiter zu verkaufen.

Wenn ein Kugelschreiber oder ein Damenkleid kopiert wird - dafür gibt es die rechtlichen Mittel, die auch greifen. Bei Sounds kann das wohl nur die Unwissenheit, Inkompetenz, Desinteresse gewesen sein.

Frag mal einen Mathematiker, einen Statistiker oder einen sonstigen Wissenschaftler, der rechnen kann, wie wahrscheinlich es ist, dass bei einem Set von sagen wir 25 Sounds für einen komplexen Synthesizer, erstellt von zwei Leuten angeblich unabhängig voneinander, alle Parameter entweder zu 100% übereinstimmen oder in kleinen Teilbereichen voneinander abweichen.

Und warum soll Sound-Design schlechter geschützt sein als Design eines Kugelschreibers? Die Kriminalistik hat durch DNA-Analysen Fortschritte gemacht. Parameter-Sets für Synthesizer sind viel einfacher zu analysieren als DNA. Samples analysieren ist schwieriger, aber auch nicht unmöglich. Wobei in der Kriminalistik das Audiomaterial auch analysiert wird. Zur Stimmenerkennung usw.
 
Michael Burman schrieb:
darsho schrieb:
Bei Synthsounds, naja, kann ich schon verstehen.
Es sind ja nur Einstellungen an den Geräten. Wie soll man die schützen können, dann dürfte ja niemand anders seine Geräte so einstellen.
Und warum soll Sound-Design schlechter geschützt sein als Design eines Kugelschreibers?
Nunja: Sooo einfach ist es auch nicht, das Design eines Kugelschreibers wirkungsvoll und unanfechtbar schützen zu lassen.

Es gibt dazu zwei wesentliche Rechtsbegriffe: Einmal "Freihaltebedürfnis des allgemeinen Verkehrs" und "Schöpfungshöhe". Und schon wird es schwierig, beispielsweise bei der Frage "Wann ist eine Melodie schützbar?". Wenn eine Melodie beispielsweise aus nur drei Noten besteht: Da wird dann wohl nichts daran schützbar sein, so markant diese Noten vielleicht auch sein mögen bzw. durch eine aktuelle Werbekampagne im allgemeinen Bewusstsein stehen. Bei Soundeinstellungen ist es durchaus knifflig: Kann z.B. die spezielle Einstellung eines an sich simplen Synthesizers (Beispiel: SH 101) schützbar sein? Oder liegt es womöglich sogar in der Natur dieses Musikinstrumentes, dass eine urheberrechtliche Schützbarkeit (inkl. dem Ausschluss des unentgeltlichen Nutzungsrechtes für andere Besitzer dieses Synthesizers) dem eigentlichen Zweck eines Musikinstrumentes zuwider läuft? Ist eine "Sounderstellung" an einem simplen Synthesizer überhaupt ein schöpferischer Akt, dessen Höhe ausreichend ist, um damit eine urheberrechtliche Schützbarkeit durchsetzen zu können?

Und wie verhält es sich dann mit komplexeren Synthesizern, bei denen die Erstellung wohltönender Sounds tatsächlich mit einer Menge kreativer Arbeit und Mühe verbunden ist - ja sogar eine besondere Expertise des Sounddesigners voraus setzt, eine Expertise und schöpferische Kunstfertigkeit, die objektiv nur mit großem Aufwand zu erreichen ist? Ist überhaupt ein einzelner Sound schützbar, oder erst eine selbst erstellt Sammlung selbst erstellter und besonders markanter Sounds?

Im Detail finde ich das ziemlich schwierig zu klären. Wobei mich dann aber wundert, mit welcher Leichtigkeit auf anderen Gebieten von den Herren Richtern von einer "ausreichenden Schöpfungshöhe" ausgegangen wird. Der Eindruck drängt sich auf, dass die Schöpfungshöhe von Richtern umso höher bewertet wird, je einflussreicher der Kläger ist..., einerseits, und andererseits, je eher das zu schützende Objekt in der Lebenswelt des Richters Entsprechungen findet bzw. Entsprechungen in der sogenannten Hochkultur. Das, was aus Sicht eines akademischen oder gar großbürgerlichen Richters von ihm als "nur handwerklich" klassifiziert wird, dafür hat er regelmäßig eigentlich nur Verachtung übrig...

(das ist wirklich so)
 
Bei ein paar Reglern ist es nicht wirklich möglich - ist schon klar. Bei Hunderten Parametern -> Wahrscheinlichkeitsrechnung. Haben Juristen aber wahrscheinlich keine Ahnung von.

Bei Musik ist das übrigens ähnlich. Dass jemand ein Stück mit A-Moll beginnt ist sehr wahrscheinlich und wäre daher nicht schützbar, weil die Gesellschaft kein Interesse daran hat, dass nur einer seine Stücke mit A-Moll beginnen darf. Wenn man allerdings eine Melodie als eine Datenfolge von Tonhöhenrelationen und Notenwerten nimmt, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit bedeutend. Wenn man die Melodien aus mehreren Songteilen in die Wahrscheinlichkeitsrechnung einbezieht, singt die Wahrscheinlichkeit noch weiter, dass zwei angeblich unabhängig komponierte Songs die gleichen Datenfolgen haben.
 
florian_anwander schrieb:
Ich habe noch nie verstanden, warum irgendjemand einen Cent für einen Sound ausgibt. Das ist irgendwie so, als ob man ins Puff geht, weil man zu doof zum Selberwichsen ist.
Nicht jeder gute Produzent ist auch ein guter Sounddesigner und kann einen Synthesizer richtig bedienen. Manche haben auch schlicht keine Zeit dafür oder keine Lust dazu und bedienen sich daher gerne an fertigen, professionell erstellten, Samples.
 
Melodien als Datenfolgen und die Wahrscheinlichkeitsrechnung

Mir fällt zum Thema Musik-Melodien als Datenfolgen und die Wahrscheinlichkeitsrechnung noch was ein: Die Software zur Melodie-Erkennung müsste eigentlich genau nach diesen Methoden arbeiten?... :agent:
 
Erstmal vielen Dank an Alle für die kompetenten und aufschlussreichen Antworten.

swissdoc schrieb:
so was wie "bad nibbles"...
aber ist doch klar, dass so ein paar Bytes eines Sounds keinen ausreichenden Werkcharakter haben, es fehlt einfach die Schöpfungshöhe.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he

Die Schöpfungshöhe an die Byteanzahl zu koppeln halte ich für fragwürdig. Zum Vergleich anbei das Listing eines meiner ersten Programme für den C64, veröffentlicht in KEYBOARDS 10/1986 als Lesersoftware zum Abtippen. Computer-Software ist per se urheberrechtlich geschützt, obwohl dieses (Maschinen-) Programm nur 1520 Bytes zählt. Die Byte-Anzahl bspw. eines SY99-Sounds liegt bereits deutlich höher, mit der Einbindung von Samples in seine AFM-Klangerzeugung bewegt man sich sogar in den Megabyte-Bereich, wobei alleine schon die verwendeten Samples urheberrechtlich geschützt wären. Wo willst Du da die Grenzen ziehen? Wenn wir uns auf die rein digitale Ebene beschränken, sind Sounds als Programme zu werten; bereits beim Korg M1 und 01/W werden Sounds als "Programs" bezeichnet. Der Digital-Synthesizer ist ein Computer, der Sounddesigner sein Programmierer.

kb_1986_10.jpg

c64listing.gif


florian_anwander schrieb:
1.) Juristisch betrachtet, wäre es verwunderlich gewesen, wenn es überhaupt zu dem Prozess gekommen wäre. Normalerweise nimmt da der Richter den Kläger vorher zur Seite und erklärt ihm, dass bei Prozessen, die von vornherein zum Scheitern verurteilt sind, nur der Anwalt des Klägers was davon hat. Alle anderen nervts nur.

2.) Ich habe noch nie verstanden, warum irgendjemand einen Cent für einen Sound ausgibt. Das ist irgendwie so, als ob man ins Puff geht, weil man zu doof zum Selberwichsen ist.

1.) Als juristischer Laie gab Ralf Willke in seinem Editorial die Sachverhalte leider nicht korrekt wieder. Gegen den Nichtgenannten wurde lediglich Anzeige erstattet. Daraufhin leitete man ein Ermittlungsverfahren ein, wie das so üblich ist. Erst nach ausführlichster Prüfung des Falles, übrigens mit Rückendeckung und fachlicher Unterstützung einiger Synthesizer-Hersteller (!), entschied sich der ermittelnde Staatsanwalt dafür, Anklage zu erheben. Rechtsanwälte waren gar nicht involviert. Es kam seitens der Richter nicht mal zu einer Anhörung der Geschädigten. Die Beschlüsse wurden sozusagen am Schreibtisch beschlossen. Also alles ganz in deinem Sinne.

2.) Das sind mir die Richtigen, hier in seiner Eigenschaft als Fachautor den Dr. Sommer der Synthesizer-Szene geben und zu Hause mit einem Roland SOUND-Canvas rumwichsen (um auf deinem BRAVO-Niveau zu bleiben) ;-) . Das von dir verschmähte Thema ist übrigens deinem Lieblings-Fachblatt in Ausgabe 6/1992 ein 28-seitiges Special wert gewesen. So ein Mist aber auch.

keys_1992_6.jpg


Bernie schrieb:
Nicht jeder gute Produzent ist auch ein guter Sounddesigner und kann einen Synthesizer richtig bedienen. Manche haben auch schlicht keine Zeit dafür oder keine Lust dazu und bedienen sich daher gerne an fertigen, professionell erstellten, Samples.

Stimmt. Danke für den Hinweis auf Samples.
 
Was mich aber immer wieder wundert:

Früher hat man einen geilen Sound einfach aus einem Lied abgesampelt.

Heute wollen die (jüngeren) "Produzenten" aber immer den Sound möglichst 1:1 als Patch für ihren Lieblingssynth haben.

Woran liegt das eigentlich? Damit man nicht hört das es gesampelt wurde? Damit derjenige damit angeben kann?
 
nbg schrieb:
Was mich aber immer wieder wundert:

Früher hat man einen geilen Sound einfach aus einem Lied abgesampelt.

Heute wollen die (jüngeren) "Produzenten" aber immer den Sound möglichst 1:1 als Patch für ihren Lieblingssynth haben.

Woran liegt das eigentlich? Damit man nicht hört das es gesampelt wurde? Damit derjenige damit angeben kann?
Man kann ihn doch im Synthie viel besser einbinden und dann modulieren, syncen, modifizieren, usw. was bei einem statischen Sample nicht immer so einfach ist.
 


Neueste Beiträge

News


Zurück
Oben