tomflair schrieb:ps: sollte es nicht so sein dass in so einem betrugsfall die bank haftet ? schliesslich liegt ja der sicherheitsmangel bei der bank und nicht beim user...
marv42dp schrieb:tomflair schrieb:ps: sollte es nicht so sein dass in so einem betrugsfall die bank haftet ? schliesslich liegt ja der sicherheitsmangel bei der bank und nicht beim user...
Jein. Wenn die Bank nur das/die TAN-Verfahren einsetzt, das/die dem aktuellen Stand der Sicherheit entsprechen, haftet sie nur, wenn sie da fahrlässig Lücken offen lässt. Wenn der User fahrlässig handelt, und dazu zählt i.d.R. auch die Verwendung mit Schadsoftware infizierter Geräte, haftet die Bank nicht. Allerdings kann die Bank bei eindeutiger Beweislage die gestohlene Kohle oft schnell zurückholen.
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