Urheberrecht => Samples

S

Stadler

..
Wie können Samples z. B. aus der Tagesschau (Moderation, Interview, usw.) in einen musikalischen Kontext eingebunden werden, ohne dass hierbei die Rechte der Urheber verletzt werden?
 
Indem du die Erlaubnis des/der Urheber einholst. Nur dann kannst du dir sicher sein, dass das nicht zum Bumerang wird.

Ansonsten gilt das schwammige Prinzip der Schaffenstiefe. Wenn es um kurze Fragmente ohne Wiedererkennungswert (also eher um die Kategorie "Sound") geht, fehlt die nötige Schaffenstiefe des Urhebers und du bist recht sicher. Aber wo hört dein Schaffen auf und fängt die Kunst des Urhebers an? Bei Jingles wird das sehr knapp, ich denke z.B. an gewissen "Trademark"-Sounds aus der Automobilwerbung.
Wenn bei Sprach-Samples aus Mono-/Dialogen eine Aussage mitgenommen wird, dürfte das auch Eng werden. Und wann wird die Stimme eines Sprechers zu seinem individuellen Trademark und überwichtet deinen künstlerischen Anteil?!

Ein pauschales "Geht/Geht-nicht" wirst du dazu nicht finden. Das entscheiden im Zweifelsfalle und Einzelfalle (!) Richter.
 
...die meisten handhaben das wohl nach dem Prinzip "wo kein Kläger, da kein Richter", gerade in der EBM Ecke werden z.B. gerne Sprachsamples aus dem Horrorbereich genommen, da mache ich mir dann immer einen Spaß daraus zu raten, aus welchem Film das jetzt war :)

Damit möchte ich das jetzt nicht legitimieren, wenn man es einfach so macht, muss man sich der möglichen Gefahr bewußt sein...sollte man dann mal in den Charts landen, könnte es eng werden ;-)

Aber ich stell mir gerade dir Prozedur vor, z.B. für ein Sprachsample von Pinhead, welches dann noch auf Deutsch synchronisiert wurde, die Erlaubnis einzuholen...a) wüsste ich gar nicht, wohin ich schreibe, b) würde ich wahrscheinlich eh keine Antwort bekommen... (?)
 
Indem du um Nutzungsrechte bittest. An den Sender wenden, die Daten der Sendungen rüberreichen, damit die den Rechteinhaber lokalisieren können. Bei Erstversuch würde ich einen unverfänglichen Telefonanruf tätigen, um auf der Hausaufgabenseite erstmal alle erfolderlichen Infos zusammenzutragen. Inklusive Recherche, wie solche Nutzungsrechte abgegolten werden.

Beim ZDF ist für die Vermarktung von Rechten etwa http://www.zdf-enterprises.de/home.1.htm zuständig. Bei ARD weiß ich es nicht, dürfte aber ebenfalls ein Subunternehmen sein.
 
Bei den zwangsgebührenfinanzierten ÖR-Sendern müssten alle Eigenproduktionen PD sein.
"müssten", von wegen, wäre fair. Aber Fairness und ÖR-Sender, das ist im Kern schon ein Widerspruch in sich. Daher gibt's XCenters Posting auch nichts hinzuzufügen.
 
völlig ot

salz schrieb:
Bei den zwangsgebührenfinanzierten ÖR-Sendern müssten alle Eigenproduktionen PD sein.
"müssten", von wegen, wäre fair. Aber Fairness und ÖR-Sender, das ist im Kern schon ein Widerspruch in sich. Daher gibt's XCenters Posting auch nichts hinzuzufügen.
das sollte auch für wissenschaftliche publikationen gelten, wenn sie an einer staatlichen einrichtung (uni, max-plank, leibniz, helmholtz, etc)erforscht/geschrieben wurden. die autoren werden vom staat bezahlt und dann solten deren ergebnisse nicht in irgendwelchen fachzeitschriften vergammeln, auf denen nicht kostenfrei zugegriffen werden darf.
 
salz schrieb:
Bei den zwangsgebührenfinanzierten ÖR-Sendern müssten alle Eigenproduktionen PD sein.

Das ist was dran. Nur müssten dann die Autobahnen ja auch PD sein, sind sie aber trotzdem nicht.

Unter anderem liegt das an den Nutzungsrechten, die andere Leute einbringen. Wenn also etwa ein Sprecher einen off Text gegen Honorar verliest, dann sind mit dem Honorar die Nutzungsrechte durchaus ausschließlich auf die in der Vereinbarung genannten Veröffentlichungen abgegolten.

Gerade bei der aktuellen DVD Flut merkt man ja, dass es bestimmte Sachen partout nicht gibt, obwohl das Zeug im Archiv schlummert. Die Sache mit den eingeräumten Nutzungsrechten ist es also mitunter, die das verhindert. In den 70ern etwa hat keiner an Wiederverwertung auf DVD gedacht, also muss dann heute nachverhandelt werden. Hast du so ein paar Dutzend Rechteinhaber in so einer Produktion drin, dann ist das echt Arbeit. Und wenn die sich querstellen, dann wird das nichts.

Ist ne Arbeit für jemanden, den man ärgern möchte :D Ziehe ich immer den Hut, wenn solche Sprachfetzen verwurstet sind und mir klar ist, dass da jemand auf der sicheren Seite sein wollte. Weiß jemand z.B. genau, wie das bei Hardcastle "19" abging?

Dennoch: Bei Nachrichtensendungen glaube ich nicht an besonders hohe Hürden.
 
salz schrieb:
Ich bin gar nimmer auf dem neusten Stand: muss jetzt jeder PKW-Fahrer Maut zahlen?

Nee, aber Trucks und wie man hört zahlen die nicht zu knapp. Und wenn z.B. die Steuereinnahmen wegen niedriger Spritpreise sinken, dann kommt bestimmt bald einer auf die glorreiche Idee, Maut für PKWs auf BABs sei "vorstellbar" :D
 
kpr schrieb:
Nee, aber Trucks und wie man hört zahlen die nicht zu knapp. Und wenn z.B. die Steuereinnahmen wegen niedriger Spritpreise sinken, dann kommt bestimmt bald einer auf die glorreiche Idee, Maut für PKWs auf BABs sei "vorstellbar" :D
Siehste, deswegen hinkt der Vergleich mit den ÖR-Sendern.
Wenn ich von Hamburg nach München will, muss ich nicht zwingend mit dem LKW fahren, wenn ich keine Maut-Gebühr zahlen will. Und selbst, wenn die Maut für PKWs kommt, kann ich über die Landstraßen fahren, auch wenn das wesentlich länger dauert und ich 'ne Menge dämlicher Landschaft zu sehen bekomme, die ich gar nicht sehen will.

Rundfunkgebühren darf ich zahlen, sobald ich eine empfangsbereite Glotze stehen habe, selbst wenn ich nur 'ne Konsole dran hänge. Obendrein nutzen die Sender eine Infrastruktur zu deren Entwicklung sie NICHTS beigetragen haben - das Internet. Und was passiert? Computer werden gebührenpflichtig.
Spätestens jetzt sollte klar sein, dass jeder Autobahn-Vergleich am Stock geht.
 
Hallo,

Hätte hierzu noch 2 Fragen:

1. Wie sieht es denn bei Samples aus, die nicht so leicht z.B. einem Sender zuzuordnen sind? Als Beispiel fallen mir hier Politikerreden ein, die
auf sämtlichen Radio-/TV-Stationen (zumindest auszugsweise) gesendet werden.

2. Dürfen, um das Urheberrecht zu umgehen, Dialoge/Monolge aus Filmen nachgesprochen werden oder sind auch diese Texte irgendwie geschützt?
 
Elektrosmog schrieb:
Hallo,

Hätte hierzu noch 2 Fragen:

1. Wie sieht es denn bei Samples aus, die nicht so leicht z.B. einem Sender zuzuordnen sind? Als Beispiel fallen mir hier Politikerreden ein, die
auf sämtlichen Radio-/TV-Stationen (zumindest auszugsweise) gesendet werden.

2. Dürfen, um das Urheberrecht zu umgehen, Dialoge/Monolge aus Filmen nachgesprochen werden oder sind auch diese Texte irgendwie geschützt?

zu 1. da mußt Du sowieso den Politiker direkt fragen, ob der einen dämlichen Spruch als Hitparadenfüller haben will ...

zu 2. natürlich nicht! Es gitb ja auch noch die Autorenrechte.
 
binary_idol schrieb:
Am besten (re)zitiert man aus der Bibel, das darf jeder Depp.

Beim Koran ist da schon wieder vorsicht geboten, nicht daß sich jemand auf den Schlips getreten fühlt ... :)

Es gibt aber auch Texte die rechtefrei sind (soetwas wie Public Domain gibt es ja im deutschen Recht nicht), die findet man z.B. im Projekt Gutenberg
 
Elektrosmog schrieb:
Hallo,

Hätte hierzu noch 2 Fragen:

1. Wie sieht es denn bei Samples aus, die nicht so leicht z.B. einem Sender zuzuordnen sind? Als Beispiel fallen mir hier Politikerreden ein, die
auf sämtlichen Radio-/TV-Stationen (zumindest auszugsweise) gesendet werden.

2. Dürfen, um das Urheberrecht zu umgehen, Dialoge/Monolge aus Filmen nachgesprochen werden oder sind auch diese Texte irgendwie geschützt?


Das Risiko trägst immer du selber, wenn du das Einholen einer Nutzungserlaubnis unterlässt.

Was genau willst du veröffentlichen und für was?

Über das Urheberrecht von Texten findest du Details bei der VG Wort.


@ sadnoiss

In der Tat! Vor einigen Wochen musste die Musik eines Computerspiels von Sony geändert wärden. Der Komponist hatte verschiedene Sprachsamples benutzt, und es stellte sich raus: Stammt aus dem Koran. Wurde dann wegen des Inhalts geändert.



binary-idol: Am besten (re)zitiert man aus der Bibel, das darf jeder Depp.

Ob das ein weiser Ratschlag ist? I don't think so ... :D
 
salz schrieb:
Bei den zwangsgebührenfinanzierten ÖR-Sendern müssten alle Eigenproduktionen PD sein.
"müssten", von wegen, wäre fair. Aber Fairness und ÖR-Sender, das ist im Kern schon ein Widerspruch in sich. Daher gibt's XCenters Posting auch nichts hinzuzufügen.

Sehe ich ideell auch so, jedoch sind Sprecher oder Musiker, die da auftreten auch schonmal eigen. Die pochen dann auch auf den Pudding und wollen für ihr Dingens auch Geld haben.

Es ist leider so simpel wie anfangs gesagt wurde: Die Sprecher könnten (KÖNNTEN) sich "wehren" und genau so gut können sie sagen "egal, freut mich". Es geht um das einfacher Prinzip URHEBER-RECHT. Man ist immer automatisch Urheber von dem, was man tut und wenn dann ein dicker Sender dranhängt, ist spätestens der hinterher. Nicht ohne Grund werden viele Clips aus Youtube und Co gelöscht.

Das ist ansich auch beim Wort so. Sogar bei Bildern im Netz, es ist legitim zu klagen in D.
 
Es geht da bislang noch um nichts konkretes. Ich würde nur gern im Vorfeld über die Möglichkeiten bescheid wissen. Selbstverständlich würde ich es aber in jedem Fall nur mit Nutzungserlaubnis veröffentlichen. Da es anfangs auch um die EBM-Szene ging, kann mir da wirklich kaum vorstellen, dass dort tatsächlich ohne Erlaubnis gesampled wird. Wäre doch wohl auch ein beträchtliches Risiko für die Plattenfirma oder irre ich da?

Wenn das mit den Autorenrechten noch dazu kommt, halte ich zumindest das Nachsprechen für relativ sinnlos, sollten diese Rechte nicht deutlich günstiger zu haben sein. Andernfalls kann man wohl auch gleich das Original nutzen. Dort sollten dann ja von der Produktionsfirma etc. auch die Autorenrechte bei Erteilung von Nutzungsrechten mit abgegolten sein.
 
beim recht an der stimme - wenn ich also nur ein paar worte oder einen satz sample - geht es um das persönlichkeitsrecht. da gelten etwas andere regeln. zb müssen sich öffentliche personen die wiedergabe und kritische verarbeitung von öffentlichen reden gefallen lassen. ein satz angie oder obama kann ok sein, wenn es ein künstlerischer kommentar zum politischen geschehen ist.

das schützt natürlich nicht davor, dass jemand das anders sieht und klagt. glasklare regeln kann es in diesem bereich naturgenäß nicht geben.

verwendet man einen ganzen vortrag, dann ist man irgendwann im urheberrechtlich geschützten bereich angekommen. im urheberrecht gibt es gerade eine entwicklung zu mehr klarheit durch das kraftwerk-urteil des bgh. das ist leider noch nicht veröffentlich, bisher gibt es nur eine pressemitteilung.

beim recht an der aufnahme (tonträgerherstellerrecht) gelten die neuen regeln aus dem kraftwerk-urteil auch.

kurze zusammenfassung:

du darfst samplen, wenn:

1. du ein eigenes werk schaffst
2. dessen individuelle gestaltung so stark ist, dass das sample dahinter verblasst (das nennt man "freie benutzung" )
3. du nicht befugt und befähigt bist, das sample selbst einzuspielen

wenn das erfüllt ist, dann gilt die erlaubnis, zu samplen (also die "freie benutzung" ) nicht nur für rechte des urhebers am ursprünglichen song sondern auch für die rechte der künstler an ihrer darbeitung und für das recht der plattenfirma an der aufnahme.

es war vor dem bgh-urteil zweifelhaft, ob "freie benutzung" für das recht an der aufnahme ("recht des tonträgerherstellers" ) gilt. das hat der bgh jetzt klargestellt. insofern ein fortschritt für das sampling.

im kraftwerk-fall kann man an 2. und 3. zweifeln. moses p. hat kraftwerk immerhin einen eigenständigen groove (metall auf metall, auf "selbst hergestellten schlaginstrumenten" eingespielter, "eigentümlicher rhythmus") geklaut und den als basis- loop für seinen ganzen song verwendet.


lG f
 
fab schrieb:
du darfst samplen, wenn:
...
3. du nicht befugt und befähigt bist, das sample selbst einzuspielen

Befugt? Befähigt? Was soll denn das heißen? Es gibt doch keinen Freifahrschein, Miles Davis zu sampeln, nur weil man selber nicht Trompete spielen kann wie Miles und weil er zu teuer und zu tot ist, ihn persönlich ins Studio einzuladen. Sorry, nee, das kann ich so nicht stehenlassen.

Oder wie hast Du das sonst gemeint? Vielleicht hab ich es ja nur falsch verstanden.

Will man einen Soundschnipsel von jemandem anderen nutzen und veröffentlichen, dann fragt man vorher. So einfach ist das. Sagt der Betreffende "Nö", dann lässt man die Pfoten davon und denkt sich was eigenes aus. Da kann man sich den ganzen Urheberrechts-Hickhack und den Papierkram sparen, man braucht da echt kein Experte zu sein.

@kpr: Ah, Monsieur Bushido. Also ich habe mittlerweile mehr Plagiatsvorwürfe als "Songs" von ihm gehört. Lustigerweise bedient er sich anscheinend oft bei den Gothics und Schwarzmetallern. :D
 


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