Urheberrechte - Gilt das auch für Ambientartiges/Soundscapes/Droneartiges ?

A

Altered States

Guest
Ich frage halt deshalb auch, weil ich mach ja mehr so Klangzeugs und nichts mit Melodien oder so. Ist halt mehr Soundkram als Musik im herkömmlichen Sinne. Ich kann das leider nicht wirklich sagen, deshalb die Frage.
 
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Es gibt im deutschen Urheberrecht kein "gilt das für", denn das deutsche Urheberrecht (und anverwandte) ist Richterrecht (= defacto Gutachterrecht). Wenn der im Streitfall vom Richter beauftragte Gutachter der Meinung ist, dass der 6 Minuten gehaltene, wobbelnde Tritonus Werkcharakter hat, dann ist das ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Fertig.
 
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Alles klar. Danke!

@fanwander

Nachtrag: Ne, doch noch nicht ganz klar: Ich dachte man wäre, egal was man macht (und wenns ne Kritzelei auf einem Stück Papier wäre), automatisch Urheber davon, also auf das Resultat der Bemühungen bezogen.
 
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Nachtrag: Ne, doch noch nicht ganz klar: Ich dachte man wäre, egal was man macht (und wenns ne Kritzelei auf einem Stück Papier wäre), automatisch Urheber davon, also auf das Resultat der Bemühungen bezogen.
Wie Summa schreibt: Du bist (oder jemand anderes ist) schon der Urheber des Gekritzels - das bestreitet niemand. Aber ob es deswegen ein schützenswertes Werk ist, entscheidet letztlich doch immer der Gutachter anhand der Bewertung der Schöpfungshöhe.
 
das urheberrecht als solches gilt erst mal immer.

allerdings bezieht es sich zunächst einmal auf die komposition, nicht auf deine aufnahme davon, denn es schützt werke.

man glaubt zwar immer, dass bei so zeugs das werk aus der produktion bestünde, aber das haut rechtlich nicht hin. das werk ist immer nur die komposition.*)

wenn wir mal spasseshalber davon ausgehen, dass ein dronestück ja nur aus einer note besteht, evtl. versehen mit der anweisung "wobbelt zunehmend", dann wirst du in der praxis niemand davon abhalten können, das zu "kopieren".


*) sofern eine komposition vorhanden ist. bei musik, die als komposition die notwendige schöpfunghöhe alleine nicht erreicht, ist dann auch die aufnahme das werk. ist aber im kontext nicht relevant, da das kopeiren der aufnahme ohne deine zustimmung auch kein dritter machen darf ohne z.b. die leistungsschutzrechte zu clearen. kennst du von jeder aufnahme mit klassischer musik. die musik dürftest du weiterverbreiten, die aufnahme nicht. bei deiner musik ist es dann genau umgekehrt. :)
 
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Bez. dem Wiki-Artikel zur Schöpfungshöhe. Darf ich daraus hier etwas posten/zitieren, wenn ich etwas nicht verstehe? Weil ganz ohne Fragen wird das wohl nichts werden mit dem Verständnis bei mir.
 
Was ist denn beispielsweise mit 4:33?
Das scheint doch ein geschütztes Werk zu sein.
 
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