verkauf von software lizenzen - beschränkungen?

tom f

tom f

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hi leute - folgened juristische frage an alle die sich damit auskennen (oder wen wissen der das weiß)
(bin selber erst "halber" jurist) :)

ich bin sonar user - nun hat sonar bei der EULA (also dem "nutzungsvertrag") die klausel daß man das produkt bur auf einem rechner installieren darf und die lizenz nicht weiterverkaufbar ist (bzw. cakewalk diese lizenz nicht an einen "neuen" besitzer übertragen wird...

darüber gibt es im dortigen forum immer wieder geftige diskussionen (mit meiner regen beteiligung) da ich (glaube zu wissen) daß dies art von nebenvereinbarung laut europäischem recht eine unerlaubte einschränkung der konsumentenrechte ist (man sieht ja auch daß europäische firmen den transfer von lizenzen durchaus ermöglichen...

nun bin ich von der ganzen diskussion mit den dortigen primitiven revolver amis schon so angepißt, daß ich wirklich erwäge gegen die eula von sonar beim konsumenteschutz zu klagen (eigentlich wirklich NUR um den idioten dort (also eigentlich den usern die diese beschränkung BEGÜßEN (???) eins auszuwischen ....einer der idioten hat sogar gemeint: dann wird cakewalk das produkt halt nicht mehr in europa anbieten (pruuust...!!!)

naja - wie sieht das nun aus in europa mit dem transfer von software lizenzen - und wie wäre da die beste vorgehnesweise?
es gibt ja in österreich stellen die zb. die agb von großfirmen und monopolisten auf benachteiligenede nebenabsprachen prüfen und diese im falle einer rechtswidrigkeit dann defacto aufheben (also für nicht relvabt bezeichnen) also nicht gerichtlich durchsetzbar... aber trotzdem könnbte sich dann ja cakewalk immer noch weigern die lizenz zu transferieren - nur hätten sie keine chance mich als potentiellen lizenzverkäufer rechtlich gemäß der eula zu belangen (wie auch immer das dann überhaupt sein sollte)

mir geht es hier natürlich auch um ein juristische interesse und um die "liebe zur freiheit" denn ich sehe nicht ein daß ich eine "tote" lizenz erwerbe (da sie bei mir endet)

ja ubnd was mich eben am meisten aufregt (nicht der versuch der firma kunden zu unterjochen - das ist ja leider normal) sondern dieser stupide kadavergehorsam der amerikanischen sonar fanboys ... das pack ich echt nicht...

bitte um infos und anregungen - lets get ready to rumble !!!!


ps: es sei auch formal erwähnt daß es ja erst zu der aufforderung zu "vertragsunterzeichnung kommt wenn die software geöffnet wurde (kein hinweis der beschränkung auf der verpackung) somit ist es in realitas gar nicht möglich daß irgendwer das produkt zurücknimmt (geöffnete software)
 
Der Lizenznehmer hat bei im Laden gekaufter Software i.d.R. keinen Vertrag mit dem Hersteller der Software, also gelten die Regelungen des EULA i.d.R. nicht. Bei direkt beim Hersteller gekaufter Software kann das anders aussehen, wenn der Hersteller den Lizenzvertrag beim Verkauf rechtlich wirksam einbindet.
Wie Du Cakewalk juristisch dazu zwingen kannst die Lizenz zu übertragen, solltest Du einen Anwalt fragen - hier wird sich wohl kaum ausreichend juristische Kompetenz für eine qualifizierte Aussage dazu finden.
 
marv42dp schrieb:
Der Lizenznehmer hat bei im Laden gekaufter Software i.d.R. keinen Vertrag mit dem Hersteller der Software, also gelten die Regelungen des EULA i.d.R. nicht. Bei direkt beim Hersteller gekaufter Software kann das anders aussehen, wenn der Hersteller den Lizenzvertrag beim Verkauf rechtlich wirksam einbindet.
Wie Du Cakewalk juristisch dazu zwingen kannst die Lizenz zu übertragen, solltest Du einen Anwalt fragen - hier wird sich wohl kaum ausreichend juristische Kompetenz für eine qualifizierte Aussage dazu finden.


danke für dein posting - es geht mir ja im konkreten gar nicht darum daß ich die lizenz verkaufen möchte - sondern um das prinzip - daß sich diese beschränkung als massiven eingriff in meine verfügungsredchte als käufer betrachte - und daß sowas genau din diese pervers richtung geht wie die patente von monsanto auf plflanzen oder gar lebewesen - man rurtscht doch damit langsam in ein neues system der leibeigenheit wenn man selbst als erwerber - nicht verfügen kann wie man es will...
wie kann überhaupt eine firma ein "weiterverjkaufsrecht" wo einbinden - das ist doch (gemäß "hausverstand") volkommen absurd ....
 
Zu der Situation in .de gab es mal einen Artikel in der c't, dessen Fazit so etwa auf "Legal, Illegal, Scheißegal" hinauslief.
In den USA sind derartige Regelungen durchaus möglich (und auch üblich), in Deutschland kann man als Kunde kaum etwas machen, wenn ein Softwarehersteller die Kundenrechte faktisch aushebelt. (Vertragspartner ist nun mal der Händler...)

Beim Sonar würde ich derzeit einfach vom Kauf absehen, von der seinerzeit mal beschworenen Stabilität ist nicht mehr so viel über, die Upgradepolitik ist für den Bestandsanwender unerfreulich (= teure Upgrades jedes Jahr, zu den alten Produkten gibt es ein bis zwei Bugfix-Releases, die nicht alle Bugs fixen) - und Alleinstellungsmerkmale hat das sonst keine => Cubase kaufen.
 
tomflair schrieb:
sondern um das prinzip - daß sich diese beschränkung als massiven eingriff in meine verfügungsredchte als käufer betrachte...

In Deutschland wäre das effektivste vorgehen vermutlich, selber ein ähnliches Produkt anzubieten (als gewerblicher Verkäufer) und dann sämtliche Verkäufer des Cakewalkzeugs abzumahnen. Die Verschaffen sich mit dieser Regelung ja einen nicht zulässigen Wettbewerbsvorteil.
 
Fetz schrieb:
Zu der Situation in .de gab es mal einen Artikel in der c't, dessen Fazit so etwa auf "Legal, Illegal, Scheißegal" hinauslief.
@tomflair:
Vielleicht sollte man mal bei Heise oder sogar ganz offiziel bei c't-TV anfragen ????
Die haben da eher mal nen Juristen zur Hand
 
tomflair schrieb:
naja - wie sieht das nun aus in europa mit dem transfer von software lizenzen - und wie wäre da die beste vorgehnesweise?

richtig kompliziert und noch lange nicht geklärt. der gesetzgeber hatte das auch auf fragebogen zur nächsten urheberrechtsreform (dem sog. "dritten korb"). unter dem stichwort "handel mit gebrauchter software" gibt es die unterschiedlichsten entscheidungen. die hamburger gerichte sehen das bisher ganz anders als die münchner. so ein grundsatzverfahren führt man nur, wenn man ein erhebliches wirtschaftliches interesse hat oder sich als verbraucherschützer ehrenamtlich engagieren möchte, mit allen finanziellen und zeitlichen konsequenzen.

empfehlung: produkte von herstellern mit dieser geschäftspolitik (spectrasonics gehört auch dazu, east west mein ich, auch) nur kaufen, wenn das produkt so toll ist, dass alles andere dagegen keine rolle spielt. und man das auch sicher weiß!

fair finde ich persönlich lösungen, wo man dem hersteller für den lizenztransfer eine pauschalsumme zahlt (zb 50 euro bei 200 euro lizenzpreis). für den ist es ja auch kein spaß, für eine verkaufte lizenz ständig neuen nutzern support zu geben.
 
Fetz schrieb:
Zu der Situation in .de gab es mal einen Artikel in der c't, dessen Fazit so etwa auf "Legal, Illegal, Scheißegal" hinauslief.
In den USA sind derartige Regelungen durchaus möglich (und auch üblich), in Deutschland kann man als Kunde kaum etwas machen, wenn ein Softwarehersteller die Kundenrechte faktisch aushebelt. (Vertragspartner ist nun mal der Händler...)

Beim Sonar würde ich derzeit einfach vom Kauf absehen, von der seinerzeit mal beschworenen Stabilität ist nicht mehr so viel über, die Upgradepolitik ist für den Bestandsanwender unerfreulich (= teure Upgrades jedes Jahr, zu den alten Produkten gibt es ein bis zwei Bugfix-Releases, die nicht alle Bugs fixen) - und Alleinstellungsmerkmale hat das sonst keine => Cubase kaufen.


also ich dachte daß dies art von beschränkenden nebenabreden gemäß konsumentenrecht unzulässig sind - da sie ja dem grundprinzip des kaufgeschäts wiedersprechen...

zu deiner einschätzung von sonar: kann ich nicht so teilen - finde daß 8.52 schon super funzt - eigentlich hatte ich überhaupt seit sonar 6 (immer priducer) eigentlich keine grösseren probleme - aber besonders seit 8.5 ist auch die audioengione wirklich um einiges "performanter" :)

und das mit den updates - naja worin genau besteht der unterschied ? ich hatte mal cubase 3 und habe es aber wiedr verkauft weil ich damit nicht warm wurde.. ganz uz schweigen von logic fürn pc - das hatt satt gekd gekostet und plötzlich gabs das nicht mehr (das war doch erst ein rip off der extraklasse)

greetz
 
klangraum schrieb:
Fetz schrieb:
Zu der Situation in .de gab es mal einen Artikel in der c't, dessen Fazit so etwa auf "Legal, Illegal, Scheißegal" hinauslief.
@tomflair:
Vielleicht sollte man mal bei Heise oder sogar ganz offiziel bei c't-TV anfragen ????
Die haben da eher mal nen Juristen zur Hand


mal sehgen ob ich die "endurance" habe um das weiterzuverfolgen :)

aber danke für den tip
 
fab schrieb:
tomflair schrieb:
naja - wie sieht das nun aus in europa mit dem transfer von software lizenzen - und wie wäre da die beste vorgehnesweise?

richtig kompliziert und noch lange nicht geklärt. der gesetzgeber hatte das auch auf fragebogen zur nächsten urheberrechtsreform (dem sog. "dritten korb"). unter dem stichwort "handel mit gebrauchter software" gibt es die unterschiedlichsten entscheidungen. die hamburger gerichte sehen das bisher ganz anders als die münchner. so ein grundsatzverfahren führt man nur, wenn man ein erhebliches wirtschaftliches interesse hat oder sich als verbraucherschützer ehrenamtlich engagieren möchte, mit allen finanziellen und zeitlichen konsequenzen.

empfehlung: produkte von herstellern mit dieser geschäftspolitik (spectrasonics gehört auch dazu, east west mein ich, auch) nur kaufen, wenn das produkt so toll ist, dass alles andere dagegen keine rolle spielt. und man das auch sicher weiß!

fair finde ich persönlich lösungen, wo man dem hersteller für den lizenztransfer eine pauschalsumme zahlt (zb 50 euro bei 200 euro lizenzpreis). für den ist es ja auch kein spaß, für eine verkaufte lizenz ständig neuen nutzern support zu geben.


das kann ich mir vorstellen daß es da noch lange jusristische grabenkämpfe geben wird :)

das mit dem kaufen - geht ja nicht wirklich wenn die klausel irgendwo bei den licenseagreements drinnen ist die ich erst zu gesicht bekommen wenn ich das ding grad installiere - also gerade bei ner app ohne dongle kann ich mir die reaktion beim hänfler bildlich vorstellen...frei nach dem motto " warum soll ich ihnen jetz glauben daß sie das nicht trotzdem installiert haben (oder kopiert oder was weiß ich was)

greetz
 
fab schrieb:
spectrasonics gehört auch dazu, east west mein ich, auch...

Das sind allerdings zu einem Großteil Sample-Lizenzen. Bei denen brauchst du die Nutzungslizenz ja fortdauernd, sobald du damit etwas veröffentlicht hast. (So zumindest deren Argumentation, die ja nicht so abwegig ist. )
 
ob man da in der eu rechtlichte sachen gelten machen kann würde mich auch mal interessieren.
gerade wenn es um ein nicht eu-hersteller geht.

hintergrund:

mir vor über einen jahr spectrasonics omnisphere via ebay gekauft. die überraschung für mich
als auch den verkäufer kam dann dannach. die wollten doch tatsächlich $50 für den lizenztransfer.
und kein aber. (und lt. agb aber auch nur, wenn sie das wollen, also den transfer)

um spectrasonics werde ich deswegen in zukunft einen bogen machen. *kackhaufenmal*

gute erfahrungen innerhalb der eu. bei ni ist der lizenztransfer unbürokratisch und schnell.
und dingens, kostenslos!
 
Fetz schrieb:
Das sind allerdings zu einem Großteil Sample-Lizenzen. Bei denen brauchst du die Nutzungslizenz ja fortdauernd, sobald du damit etwas veröffentlicht hast. (So zumindest deren Argumentation, die ja nicht so abwegig ist. )

sie könnten - wie andere seriöse sample-anbieter auch - durchaus einfache nutzungsrechte für die zukünftige verwertung einmalig auf dauer einräumen. nichts anderes passiert (konkludent, also unausgesprochen), wenn man einen datenträger mit einem computerprogramm darauf kauft. man bekommt das nutzungsrecht, das man braucht, um den gegenstand bestimmungsgemäß zu verwenden.

übrigens: lizenzbedingungen, die bei vertragsschluss nicht sichtbar sind (also mindestens deutlich verlinkt) werden nach deutschem recht (europarechtlich vorgegeben) nicht bestandteil des vertrags.
 
marv42dp schrieb:
Wie Du Cakewalk juristisch dazu zwingen kannst die Lizenz zu übertragen, solltest Du einen Anwalt fragen - hier wird sich wohl kaum ausreichend juristische Kompetenz für eine qualifizierte Aussage dazu finden.

Cakewalk zu zwingen dürfte tatsächlich schwierig werden, aber wenn Du die Software auf einem Datenträger bei einem deutschen Händler gekauft hast, könntest Du sie wegen Rechtsmangel reklamieren, da Cakewalk ja faktisch den Weiterverkauf (der legal ist wegen des sog. "Erschöpfungsgrundsatzes", der auch nicht durch Lizenzbedingungen ausgehebelt werden kann) verhindert.
 
lizenzübertragung kann wirklich eine ärgerliche sache werden.

positiv-beispielt:
universal audio (da kann man das sogar selbst via online tool machen)

negativ-beispiel:
spectrasonics
wollen 50 dollar für ne umregistrierung machen. und man muss wohl die umschreibung erst beantragen und sie entscheiden dann, ob sie umregistriert wird.
was für eine frechheit! ne software wiederzuverkaufen, die einem nicht gefällt (in meinem fall stylus remix) - wo man eh bereits 40-50% - verlust einfährt ... und dann noch vom hersteller zur kasse gebeten zu werden... ohne worte!
 


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