Urteil eugh kraftwerk samplingDie böse Musikindustrie Music 

Sampling – Finales Grundsatzurteil: Erlaubt wenn man es „nicht erkennen“ kann.

Der berühmte Grundsatzstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham (Sampling von Metall auf Metall) lief nun in die offenbar letzte Runde vor dem höchstmöglichen Instanz – dem EuGH. Nach dem jetzigen Urteil muss auch das deutsche Recht geändert werden, denn man entschied vor einem Jahr, dass „man fragen müsse“, ob man ein Sample verwenden dürfe. Mit Berufung auf die Kunstfreiheit und dem nicht erkennbaren Ursprung muss Herr P. allerdings keine Strafen zahlen und auch nicht die Tonträger herausgeben. Wie dem auch sei – das Urteil besteht nur aus der Zurückweisung selbst.

Hurra, Sampling ist erlaubt?

Das neue und finale Kriterium ist allerdings jetzt sehr wichtig für alle, die sich jetzt komplett frei im Sampling sehen: Wenn du eine bekannte Phrase mit Vocals samplest kann das wirklich ein Problem werden. Die Abdeckung dieser Entscheidung muss „unerkennbar genug“ sein.- Das bedeutet nicht, dass man etwas verfremden oder mit Effekten versehen muss, damit man es verwenden kann sondern eher, dass „Oma Erna“ den Ursprung nicht feststellen kann durch simples hören – na, das kenn ich doch von diesen roten Jungens aus NRW, das ist doch der Schlag aus dem Album von denen.
Freilich wird das bei Sounds und Austauschbarerem klappen und vermutlich sogar bei den berühmten Robocop Mechanik-Geräuschen die von Clock DVA bis Front 242 in den 80ern durch viele Sampler flogen – aber es wird nicht generell klappen. Dennoch wird ein Streit ähnlicher Art sich auf dieses Grundsatzurteil berufen und dennoch „sollte man vorher fragen“. Es ist und bleibt also weiter nicht generell erlaubt.

Es ist also unter Vorbehalt für Klänge und Geräusche oder einzelne Schläge mutmaßlich möglich, ohne dass es „Ärger“ gibt, bei erkennbaren Phrasen und Versatzstücken kann das schwer werden – sagen wir mal den Basslauf von „every breath you take“ (Police) – das ist sehr typisch für den Song und dennoch könnte es jeder samplen, hier wäre ich nicht so sicher, ob das „ok“ wäre – auch mit dem Urteil und wie der Oma-Erna Empfindung-Bot das bewerten würde. Richter sind nicht automatisch Musikexperten. Wie sieht das beim „Amen – Break“ aus? Genau so – Versatzstücke und Teile – wird gehen, zu viel – eher nicht, wenn es nicht eindeutig etwas zuzuordnen ist, kann man dazu ja sagen.

Daher – besser nur Einzelschläge. Die Idee, dass bestimmte Längen oder so etwas eine Rolle spielen ist falsch – auch für die Gema steht so etwas nirgendwo und hält sich hartnäckig in den Köpfen. Wir werden also noch oft über „Erkennbarkeit“ reden, wenn es mal juristisch knallt. Snares patentieren klappt nur in den USA (Prince), hierzulande wird das eher nicht klappen. wieder lesen..

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