Pelham vs. Kraftwerk - Sampling-Urteil - EuGH, Verfassungsgericht, HH, Finales Urteil erwartend

Das habe ich ja auch vor ein paar Wochen im Greta Thread gefragt, denn es ist ja durchaus ähnlich gelagert, wie die Rede von Martin Luther King, bei der das ausdrücklich erlaubt ist.

die antwort lautet also ähnlich wie beim urheberrecht: natürlich ist das erlaubt - sofern die andere person zustimmt.

wenn also zum beispiel... erdogan morgen böhmermann eine erlaubnis dafür erteilt ihn einen ziegenficker zu nennen, dann ist das kein problem mehr das zu tun. (dass es darüberhinaus auch noch stimmt ist reiner zufall)
 
@einseinsnull: Mach nur so weiter, dann bekommst Du aber ernsthaften Ärger mit den Ziegen...
 
ich mag ziegen. die sind ein bischen wie hunde, aber selbstbewusster.
Winterspiele ...
Hes-a-professional-goat.gif


Olympiade ...
Radical-Goat.gif


Freizeit ...
When-youve-got-the-good-genes.gif
 
hast du da ne Quelle?

das hört sich irgendwie nicht so an
https://www.spiegel.de/geschichte/r...ht-von-martin-luther-kings-rede-a-951243.html
https://de.wikipedia.org/wiki/I_Have_a_Dream#Urheberrecht
es sei denn es hätte damit zu tun, dass er jetzt 50 Jahre tot ist. Manche Rechte erlöschen da schon.
oder sie haben es jetzt freigegeben

Ich weiß nicht mehr woher, im Radio oder TV ging es darum, dass seine Rede als Kulturgut der Menschheit oder irgendwie so ähnlich eingeschätzt wird und dadurch von jedermann benutzt werden darf.

die antwort lautet also ähnlich wie beim urheberrecht: natürlich ist das erlaubt - sofern die andere person zustimmt.

Eben nicht, bei der Rede von King ging es nämlich darum, dass das so öffentlich bekannt ist, dass es jeder nehmen darf, hieß es zumindest in der Sendung die ich mal gesehen oder gehört habe.
 
Eben nicht, bei der Rede von King ging es nämlich darum, dass das so öffentlich bekannt ist, dass es jeder nehmen darf, hieß es zumindest in der Sendung die ich mal gesehen oder gehört habe.

wenn du mal ins BGB schaust dann dürfte man dort gar keine verletzung von rechten finden, die auch dann rechtswidrig sind, wenn der ander der handlung zugestimmt hat, mit ausnahme von gefährlicher körperverletzung, tötung auf verlangen oder kannibalismus, weil das aus anderen gründen grundsätzlich nicht erlaubt sein kann.

alles andere wäre auch absurd.

martin luther king ist ein bischen ein schlechtes beispiel, denn wenn jemand tot ist, dann kann man den ja gar nicht mehr fragen und ich bezweifel auch stark, dass bei dem rechtsstreit um die rede von king eine einverständniserklärung des betroffenen vorlag.

was würdest du denken, wenn ich dir jetzt hiermit schriftlich zunächst erlaube, dass du meine musik verbreiten darfst - oder mich eine drecksfotze nennen - und dann verklage ich dich trotzdem dafür wenn du es tust?

verbindliche willensereklärungen sind so lange verbindlich bis man sie widerruft.

wäre das nicht so, könnten nachrichtensprecher, bundeskanzler oder schauspieler fernsehsender verklagen, weil sie ihr gesicht gezeigt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nur, dass das ganze bei Martin Luther King eben so in Richtung Public Domain ging (hieß aber noch anders), das ist auch schon Jahre her, ich fand es als Beispiel aber immer ganz gut.
 
die antwort lautet also ähnlich wie beim urheberrecht: natürlich ist das erlaubt - sofern die andere person zustimmt.

wenn also zum beispiel... erdogan morgen böhmermann eine erlaubnis dafür erteilt ihn einen ziegenficker zu nennen, dann ist das kein problem mehr das zu tun. (dass es darüberhinaus auch noch stimmt ist reiner zufall)
Böhmermann hat sich m. E. geirrt.
Ich tippe eher auf Kamele.
Aber was weiß ich schon über orientalische Vererbungslehre :roll:
 
Ich habe bei einem meiner elektronischen Downtempo Lieder die Rede von Präsident Kennedy "THE PRESIDENT AND THE PRESS: ADDRESS BEFORE THE AMERICAN NEWSPAPER PUBLISHERS ASSOCIATION, APRIL 27, 1961" benutzt: Dark Forebodings
In Vorfeld machte ich mich schon schlau, wie das ist in Bezug auf Public Domain und so. Natürlich ist alles viel schwieriger, als man denkt. Prinzipiell sind alle Reden die von Mitgliedern der US Bundesregierung geschrieben / gehalten werden in der Public Domain:

Speeches written and given by employees of the federal government (the President and Congressmen for example) are also in the public domain. This is because of the general rule that all works created by the federal government are in the public domain. [1]

Andererseits ist nicht unbedingt so, dass sich eine Aufnahme davon in der Public Domain befindet:

The recordings of those speeches may or may not be in the public domain. If the recordings were made directly by the federal government, then the recording is certainly in the public domain, but if the recording was made by a person or company, only the text of the speech is in the public domain; that specific recording is protected by copyright. [1]

Aufgrund der Lokation des Soundfiles bin ich davon ausgegangen, dass in meinem Fall der Inhalt in der Public Domain ist. Hätte ich aber deutlich mehr Follower oder würde das professionell betreiben, würde ich das doch noch ganz genau abklären lassen.

[1] aus Are historical speeches public domain?
 
Die Urheber sind meist die die es aufnehmen, dh - es kann dann sein, dass ein Newskanal oder ein privater Audioreporter die Rechte dazu hat.
Anderes Thema, lohnt auch nen anderen Thread.
Ältere Reden sind meist in der Tat PD.
 
Andererseits ist nicht unbedingt so, dass sich eine Aufnahme davon in der Public Domain befindet:

das ist leistungsschutzrecht. public domain in dem sinne gibt es da nicht.

es ist in praxis und theorie tatsächlich immer sehr schwierig überhaupt rauszufinden, wer etwas aufgenommen, hergestellt oder gedruckt hat, und wie man den kontaktieren kann.

bei presseagenturen gibt es viel CC material. anderes kostet. da ist es aber wenigstens noch ausgezeichnet, weil das ja nur zur weiterbreitung erstellt wurde.
 
Es wäre toll, wenn das Sampling legalisiert würde. Ich denke das ist schon aufgrund neuer technischer Möglichkeiten
erwischt zu werden bisschen aus der Mode gekommen, aber wenn man sich mal die diebische Zeit anschaut, hat es
sehr vielen Stilen den Weg bereitet.
 
Oh nein, es geht weiter - vor dem Oberlandesgericht Hamburg.


Die grundsätzlichen Fragen sind zwar geklärt (Sampling verletzt die Rechte des Tonträgerherstellers - hier also Kraftwerk -, sofern das Sample nicht in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form genutzt wird). Bei Pelhams "Nur mir" wurde "... die Rhythmussequenz zwar in leicht geänderter, aber beim Hören wiedererkennbarer Form ... übernommen." - also verbotenes Sampling.

Da die maßgebliche EU-Richtlinie allerdings nur auf Nutzungshandlungen ab dem 22. Dezember 2002 anwendbar ist, muss jetzt noch geklärt werden, ob Pelham ab dem 22. Dezember 2002 " ... Handlungen der Vervielfältigung oder Verbreitung vorgenommen hat oder ob solche Handlungen ernsthaft und konkret zu erwarten waren." Letzteres wäre z.B. nicht der Fall, wenn "Nur mir" und die entsprechenden Tonträger vorher vom Markt genommen worden wären. Das muss jetzt das OLG Hamburg klären.

Irgendwie ist die Luft aber damit aus der Geschichte raus.

 
Kostenlose PR für einen Typen, der schon seit fast 20 Jahren nichts mehr gerissen bekommen hat.

Kostenlose PR für alle Beteiligten -- wie wir alle wissen, ist schlechte Presse immer noch die beste Presse.

Schnarch.

Stephen
 
Kostenlose PR für alle Beteiligten -- wie wir alle wissen, ist schlechte Presse immer noch die beste Presse.

Also kostenlos war's bei dem Verfahrensgang (LG Hamburg - OLG Hamburg - BGH - OLG Hamburg - BGH - BVerfG - BGH - EuGH - BGH - OLG Hamburg) und der Verfahrensdauer (1999 - 2020 ff.) ganz sicher nicht. Wenn man zudem annimmt, dass auf dem Niveau die Anwälte auf Basis von Zeithonoraren bezahlt werden und berücksichtigt, dass eine Kostenerstattung lediglich auf Basis der gesetzlichen Anwaltsgebühren erfolgt, dürfte selbst für den Obsiegenden (nach Lage der Dinge jedenfalls zum überwiegenden Teil Hütter) ein erklecklicher Batzen bleiben, den er aus eigener Tasche bezahlen muss.

Und eins ist ebenfalls sicher: wären die Beteiligten (und hier wieder in erster Linie Hütter) nicht so beharrlich geblieben, hätten wir bis heute keine klare Rechtslage. Jetzt weiß wenigstens jeder, woran er ist: Sobald ich es so verfremde, dass es nicht mehr erkennbar ist, darf ich es verwenden (wobei dann ein wesentlicher Grund, warum Sampling überhaupt praktiziert wird, nämlich der Wiedererkennungswert, von vornherein entfällt) - andernfalls geht's nur mit Erlaubnis der Berechtigten.
 
Und eins ist ebenfalls sicher: wären die Beteiligten (und hier wieder in erster Linie Hütter) nicht so beharrlich geblieben, hätten wir bis heute keine klare Rechtslage. Jetzt weiß wenigstens jeder, woran er ist: Sobald ich es so verfremde, dass es nicht mehr erkennbar ist, darf ich es verwenden (wobei dann ein wesentlicher Grund, warum Sampling überhaupt praktiziert wird, nämlich der Wiedererkennungswert, von vornherein entfällt) - andernfalls geht's nur mit Erlaubnis der Berechtigten.
Darum ging es ihm, so wie ich ihn in diversen Gesprächen verstanden habe.
 
"Danke Hütter, du Honk machst ein ganzes Musikgenre kaputt. Spiel doch lieber zum tausendsten Mal deinen Roboter Aufguss von mir aus auch in 5D, aber lass die Jungs doch bitte ihre paar Sekunden Samples, ohne dass die jetzt bei jedem Sample Angst haben müssen nicht doch irgendwie verklagt zu werden. Der ganze Workflow ist fürn Arsch, wenn man sich bei jeder Wav Gedanken machen muss."
 
Und eins ist ebenfalls sicher: wären die Beteiligten (und hier wieder in erster Linie Hütter) nicht so beharrlich geblieben, hätten wir bis heute keine klare Rechtslage. Jetzt weiß wenigstens jeder, woran er ist: Sobald ich es so verfremde, dass es nicht mehr erkennbar ist, darf ich es verwenden (wobei dann ein wesentlicher Grund, warum Sampling überhaupt praktiziert wird, nämlich der Wiedererkennungswert, von vornherein entfällt) - andernfalls geht's nur mit Erlaubnis der Berechtigten.

Klar, sicher gehen kann man nur, wenn man das Sample deutlich verfremdet.

Populär waren vor einigen Jahren die "Making of Prodigy ... in Ableton".
Wenn man die Grundlage kennt und im Vergleich hört, könnte man trotz
Bearbeitung die Herkunft vermuten. Die Samples sind dabei aber auch so
kurz, dass sie u.U. auch nachgespielt werden könnten.

Was meint ihr? Wiedererkennungswert eindeutig im Sinne des Gerichtsurteils gegeben oder
ist das Sampling sauber im Sinne des Gerichtsurteils?

Betrifft jetzt alle vier Making of´s ... Sind aber auch nur Beispiele.

 
Hieß es nicht noch zum EU-Urteil, dass im Sinne der Kunstfreiheit entschieden wurde?!

Na ja, irgendwie stimmt das ja auch. Von der Kunstfreiheit ist die unveränderte Übernahme im Sinne eines reinen Kopierens bzw. Zitierens aber gerade nicht geschützt. Ich muss mich halt mit dem fremden Werk in irgendeiner eigenständigen Form auseinandersetzen, indem ich es entweder so bearbeite und verfremde, dass meine eigene künstlerische Leistung in den Vordergrund tritt oder mich anderweitig mit dem fremden Werk auseinandersetze (z.B. in Form einer Parodie o.ä.).
 


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