PPG 1002 Synthesizer 2025 Edition

Schon Seite 15, und es wurde noch gar nicht besprochen, wie der allererste, zugleich aber auch der wichtigste
General MIDI Sound klingt, nämlich Grand Piano, im Volksmund Klavier genannt. Also wie klingt das Klavier? :agent: Dass man den Sound für Mehrstimmigkeit sampeln muss, ist natürlich klar. :cool:
Davon ausgehend, dass die Frage ernst gemeint war/ist:

Zu der Zeit, als der 1002 die Welt erblickte, hat man sich wohl die Frage noch gestellt. Heute dürfte wohl allseits klar sein, dass weder damit, noch mit einem Minimoog oder einem Pro-One, Klavier-/Piano-Klangemulationen angestrebt werden, noch wird ein solches Gerät gezielt für sowas angeschafft.
 
Habe dazu im Bugatti-Forum gerade einen Thread eröffnet :)

Hypothese:
Hergestellt sind 2-3 Stück. Der Rest geht auf Bestellung. Das nur nach Anzahlung (gerade nachgeschaut, genauso ist es...ich muss schmunzeln). Bei dem Preis sind Skaleneffekte vernachlässigbar und ich kann in Losgröße 1 und mit dem goldenen Lötkolben herstellen. Kurzum, wenn bestellt wird zu dem Preis, gut. Wenn nicht, dann halt nicht - hängt ja nichts dran.

Weiterhing lese man das Kleingedruckte und staune. Es wird auf Einzelanfertigung abgestellt und dadurch die möglichkeit des gesetzlichen Widderufsrechts ausgeschlossen. Das dürfte bei
bei einer Stückzahl von 102 gleichen Geräten aus meiner Erfahrung heraus nicht halten.

Anhang anzeigen 253164

Jetzt fehlt nur noch eine Klausel, die den Widerverkauf innerhalb einer gewissen Zeitdauer verbietet. Mercedes macht das ja mit den aktuellen AMG G63 Modellen ... ;-)



Dann weiter:

Wem schicke ich hier eigentlich 4999 Euro Anzahlung? Es ist keine Firma bzw. Unternehmung im Impressum angegeben. Das wird dann spannend wenn der Synth nicht kommt ...


Das wirkt doch alles irgendwie noch ein wenig unfertig. Vielleicht kommt da ja bald mehr Klarheit rein.
Ganz so funktioniert das aber nicht.
Manche Teile, wie beispielsweise die Panels, stellt man nicht nach jedem Bestelleingang einzeln her, ebenso wird man nicht jeden Poti und Schalter separat ordern.
Es ist schon eine gewisse finanzielle Vorleistung nötig.
 
Ganz so funktioniert das aber nicht.
Manche Teile, wie beispielsweise die Panels, stellt man nicht nach jedem Bestelleingang einzeln her

Das ist richtig.
Kann jetzt nicht für die Elektronik sprechen. Aber für die Mechanik (Seitenteile, Bleche, Beschichtung, Beschriftung) reichen bei einer Stückzahl von 100 Stück 30k€ sicher aus (gut verhandelt und bei aktueller Marktsituation -> aktuell Tendenz Rezession=günstigere Preise, dann sogar insgesamt günstiger).

Bei dem angestrebten Nettoumsatz von rund 800k€ wäre das ein Mechanikanteil von ~3.7%, das ist ein verhältnismäßig niedriger Wert.

Im Sondermaschinenbau schaffen wir das nicht unter 10-15%.
Und da kommen dann noch teure Pneumatik-Komponenten, Servomotoren und Schaltschrankbau etc. obendrauf. Je nach Projekt dann auch nochmal 20-30%.

Der Rest muss die anderen Kosten und Gewinn tragen (Fixkosten, Vorverhandlungen, Angebote, Konstruktion, E-Planung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentationen etc.)

Für Dich als ehemaliger und eigentlich immer noch Selbstständiger brauche ich das ja gar nicht erzählen ;-)
 
wenn das Produkt entsprechende Begehrlichkeiten weckt. Angebot und Nachfrage

Genau, ist auch nichts verwerfliches.

Ob Begehrlichkeiten und Nachfrage auch passen wird sich zeigen.

Ab dem 20. Verkauften sollte das Projekt eigentlich den Beteiligten keine Bauchschmerzen mehr erzeugen.
 
Hmm also die Klausel scheint mir nicht zulässig, §312 regelt eben, dass nur Anfertigungen in denen das Produkt vom Kunden individualisiert wird vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind. Ein paar Potikappen sind da nicht ausreichend zB. Wir haben damals im E Gitarrenbereich sowohl Anfertigungen als auch Standard Instrumente verkauft, da hatten wir genau mit diesem Fall zutun. Das klingt ein bisschen als würde man versuchen den Paragraphen zu umgehen, da wäre ich vorsichtig.

Ohne mich jetzt im Detail einzulesen.
Was passiert da in etwa.

Will das etwa die Kundenrechte im Fernabgabegesetz umgehen.
Also bei Nichtgefallen zurücksenden und Geld erhalten is nich?
 
Will das etwa die Kundenrechte im Fernabgabegesetz umgehen.
Also bei Nichtgefallen zurücksenden und Geld erhalten is nich?
Ja, so klingt das für mich. Das Gesetz soll vermeiden, dass ein Kunde sich etwas anfertigen lässt, was nicht oder nur schwer an einen anderen Kunden verkauft werden könnte. Es geht also um Maßanfertigungen im weitesten Sinne. "Wird auf Bestellung gefertigt" ist kein Ausschlussgrund, es gibt keine Personalisierung. Ich verstehe den Hintergrund, wäre natürlich angenehm wenn das so ginge, ist rechtlich aber nicht haltbar.
 
Das Gerät wird nur für den Kunden gebaut.
es kommt wohl darauf an, ob es sich um wirkliche Sonderanfertigungen handelt, oder um eine Standardmontage - im letzteren Falle ließe sich das montierte Gerät ja an den nächsten Kunden verkaufen.
Wie das rechtlich genau gehandhabt wird, werden Juristen klären müssen.
 
Bist du sicher? Das Gerät wird nur für den Kunden gebaut.
Steht hier im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312g Widerrufsrecht​

(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:1.
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,


Nicht vorgefertigt UND individuelle Auswahl/Bestimmung durch den Verbraucher.
Der Synth ist KEINE Maßanfertigung.
 
"(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, (...)"

Möglicherweise brauchen/sollten Sie sich in den AGBs gar nicht (wohl fälschlicherweise) explizit auf (2)/1. berufen. Es könnte reichen stattdessen einfach die Vereinbarung zu treffen, dass §312g (1) nicht greift, und das groß und deutlich als Erstes im Kaufvertrag zu vermerken.

Aber ich bin kein Jurist. Ich hab nur 'ne Meinung gefunden.
 
Möglicherweise brauchen/sollten Sie sich in den AGBs gar nicht (wohl fälschlicherweise) explizit auf (2)/1. berufen. Es könnte reichen stattdessen einfach die Vereinbarung zu treffen, dass §312g (1) nicht greift, und das groß und deutlich als Erstes im Kaufvertrag zu vermerken.
gerade letzteres wird wichtig sein - irgendwo "versteckt" in den AGB wird so was nämlich gerne als unwirksam weil "überraschende Klausel" gewertet.
 
"(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, (...)"

Möglicherweise brauchen/sollten Sie sich in den AGBs gar nicht (wohl fälschlicherweise) explizit auf (2)/1. berufen. Es könnte reichen stattdessen einfach die Vereinbarung zu treffen, dass §312g (1) nicht greift, und das groß und deutlich als Erstes im Kaufvertrag zu vermerken.

Aber ich bin kein Jurist. Ich hab nur 'ne Meinung gefunden.
das wäre ja ein Verzicht von Seiten des Herstellers. Es könnte nur vereinbart werden, dass obwohl die Kriterien einer Maßanfertigung gegeben sind, er trotzdem Widerrufsrecht gewährt ;-)
 
BGB findet ausschließlich in Deutschland Geltung. Bestellt man Güter außerhalb der Zone des BGB - (heißt außerhalb Deutschland) - z.B. innerhalb EU (so hier der Fall), kann man sich auf BGB nicht berufen (so auch bez. Fernabsatz). Hier greifen EU-Richtlinien ein.

 
? Das Impressum bescheinigt das es ein Shop in Deutschland ist - bei der superbooth hies es "handmade in germany"
Bin davon bisher ausgegangen, dass der Vertrieb über Portugal erfolgt.
Ist offenbar doch nicht so, denn….

 
Völlig sinnlose Diskussion oder wollt ihr alle jetzt einen 1002 bestellen, anzahlen und kurz vor der Auslieferung kneifen?
Wer so etwas Spezielles bestellt, der überlegt sich das doch ausreichend vorher.
 
Völlig sinnlose Diskussion oder wollt ihr alle jetzt einen 1002 bestellen, anzahlen und kurz vor der Auslieferung kneifen?
Worüber sollen wir denn sprechen?

Du dürftest so ziemlich der einzige hier sein, der den "Echten" je gehört hat, geschweige denn unter den Fingern hatte. Und so spannend sind das Panel und die Anschlussleiste für uns 1002-Noobs ja auch nicht, um darüber zu fachsimpeln.

Da sollten Fachbeiträge über Aluseitenteilbearbeitung, Preisfindungsprozesse, Kundeninsights und juristische AGB Fallstricke von/über PPG doch erlaubt sein. Selbstgespräche über den Klang, die Bedienung, die Eigenarten und Nachteile magst du ja sicher auch nicht führen.

Eigentlich ist der ganze Strang solange sinnlos, bis ein paar Videos und Besitzerbeiträge vom Neuen auftauchen, die irgendwie aussagekräftig sind, was den musikalischen Wert angeht. Aber da wird ja nu auch nich was sooooooo überraschend oberkrass Neues zu sehen und zu hören sein.

Eigentlich plaudern wir nur, während wir auf Substanz warten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man vom Produkt überzeugt ist und für Transparenz sorgen möchte, könnte man doch ein Exemplar z.B. zu Schneiders stellen. Anspielen nach kurzer Terminabsprache, wenn‘s denn möglichst exklusiv bleiben soll. Da wär doch allen mit geholfen.
 
Wenn man vom Produkt überzeugt ist und für Transparenz sorgen möchte, könnte man doch ein Exemplar z.B. zu Schneiders stellen. Anspielen nach kurzer Terminabsprache, wenn‘s denn möglichst exklusiv bleiben soll. Da wär doch allen mit geholfen.
Warum sollte man das tun? Steht die überteuerte PS-3300 Quitschkiste denn bei Schneiders? War der Moog One nicht auch viel zu teuer? Oder der schrottige Metasonix Synth?
 
Wer den 1002 bei ernsthaftem potenziellen Kaufinteresse anspielen möchte, weiß ja, wie man an die Verantwortlichen herantreten kann; und wer nett fragt, bekommt bestimmt die Gelegenheit, mal in Hamburg vorzusprechen und sich das Instrument vorführen zu lassen.
Ansonsten sprechen die Hörbeispiele auf der Website (mich würde echt mal interessieren, wie viele von euch sich die wirklich mal in Ruhe angehört haben) eine beredte Sprache, finde ich.

Schöne Grüße
Bert
 
Bist du sicher? Das Gerät wird nur für den Kunden gebaut.

Ist aber bei 100 St. grundsätzlich ein Seriengerät.

Aber sollte dem so sein, fasse ich mal kurz für mich zusammen:

Zu kaufen gibt es den Synth nur unter Anzahlung von 50% in einem portugiesischen „Tante Erica Laden“ in dem man ein Sammelsurium aus Synths, Modulen, T-Shirts, Sneakers und Kunstdrucken etc. kaufen kann.
Impressum und AGB-Einsichtmöglichkeit in hiesigem Sinne gibt es in der Art nicht.
Als individuell bestellte Sonderanfertigung dann nicht umtauschbar gem. Fernabgabegesetz.


Das frühere hanseatische Geschäftsgebaren bei der ein Handschlag noch als seriöser Geschäftsabschluss galt, kann ich in dieser Konstellation (gilt explizit für den liquid sky shop) nicht so ganz erkennen.


Darf gerne korrigiert werden falls ich hier was falsch interpretierte.

Edit: Nachdem @verstaerker darauf hingewiesen hat, dass der Synth auch unter der Seite ppgsynth.com erhältlich ist, gelten o.g. Aussagen explizit für den liquid sky shop.

PPGsynth.com macht erwartungsgemäß einen äußerst seriösen Eindruck, man findet dort auch für eine Shop alle „gewohnten“ und erforderlichen Informationen.
 
Zuletzt bearbeitet:


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