PPG 1002 Synthesizer 2025 Edition

Schon Seite 15, und es wurde noch gar nicht besprochen, wie der allererste, zugleich aber auch der wichtigste
General MIDI Sound klingt, nämlich Grand Piano, im Volksmund Klavier genannt. Also wie klingt das Klavier? :agent: Dass man den Sound für Mehrstimmigkeit sampeln muss, ist natürlich klar. :cool:
Davon ausgehend, dass die Frage ernst gemeint war/ist:

Zu der Zeit, als der 1002 die Welt erblickte, hat man sich wohl die Frage noch gestellt. Heute dürfte wohl allseits klar sein, dass weder damit, noch mit einem Minimoog oder einem Pro-One, Klavier-/Piano-Klangemulationen angestrebt werden, noch wird ein solches Gerät gezielt für sowas angeschafft.
 
Habe dazu im Bugatti-Forum gerade einen Thread eröffnet :)

Hypothese:
Hergestellt sind 2-3 Stück. Der Rest geht auf Bestellung. Das nur nach Anzahlung (gerade nachgeschaut, genauso ist es...ich muss schmunzeln). Bei dem Preis sind Skaleneffekte vernachlässigbar und ich kann in Losgröße 1 und mit dem goldenen Lötkolben herstellen. Kurzum, wenn bestellt wird zu dem Preis, gut. Wenn nicht, dann halt nicht - hängt ja nichts dran.

Weiterhing lese man das Kleingedruckte und staune. Es wird auf Einzelanfertigung abgestellt und dadurch die möglichkeit des gesetzlichen Widderufsrechts ausgeschlossen. Das dürfte bei
bei einer Stückzahl von 102 gleichen Geräten aus meiner Erfahrung heraus nicht halten.

Anhang anzeigen 253164

Jetzt fehlt nur noch eine Klausel, die den Widerverkauf innerhalb einer gewissen Zeitdauer verbietet. Mercedes macht das ja mit den aktuellen AMG G63 Modellen ... ;-)



Dann weiter:

Wem schicke ich hier eigentlich 4999 Euro Anzahlung? Es ist keine Firma bzw. Unternehmung im Impressum angegeben. Das wird dann spannend wenn der Synth nicht kommt ...


Das wirkt doch alles irgendwie noch ein wenig unfertig. Vielleicht kommt da ja bald mehr Klarheit rein.
Ganz so funktioniert das aber nicht.
Manche Teile, wie beispielsweise die Panels, stellt man nicht nach jedem Bestelleingang einzeln her, ebenso wird man nicht jeden Poti und Schalter separat ordern.
Es ist schon eine gewisse finanzielle Vorleistung nötig.
 
Ganz so funktioniert das aber nicht.
Manche Teile, wie beispielsweise die Panels, stellt man nicht nach jedem Bestelleingang einzeln her

Das ist richtig.
Kann jetzt nicht für die Elektronik sprechen. Aber für die Mechanik (Seitenteile, Bleche, Beschichtung, Beschriftung) reichen bei einer Stückzahl von 100 Stück 30k€ sicher aus (gut verhandelt und bei aktueller Marktsituation -> aktuell Tendenz Rezession=günstigere Preise, dann sogar insgesamt günstiger).

Bei dem angestrebten Nettoumsatz von rund 800k€ wäre das ein Mechanikanteil von ~3.7%, das ist ein verhältnismäßig niedriger Wert.

Im Sondermaschinenbau schaffen wir das nicht unter 10-15%.
Und da kommen dann noch teure Pneumatik-Komponenten, Servomotoren und Schaltschrankbau etc. obendrauf. Je nach Projekt dann auch nochmal 20-30%.

Der Rest muss die anderen Kosten und Gewinn tragen (Fixkosten, Vorverhandlungen, Angebote, Konstruktion, E-Planung, Montage, Inbetriebnahme, Dokumentationen etc.)

Für Dich als ehemaliger und eigentlich immer noch Selbstständiger brauche ich das ja gar nicht erzählen ;-)
 
wenn das Produkt entsprechende Begehrlichkeiten weckt. Angebot und Nachfrage

Genau, ist auch nichts verwerfliches.

Ob Begehrlichkeiten und Nachfrage auch passen wird sich zeigen.

Ab dem 20. Verkauften sollte das Projekt eigentlich den Beteiligten keine Bauchschmerzen mehr erzeugen.
 
Hmm also die Klausel scheint mir nicht zulässig, §312 regelt eben, dass nur Anfertigungen in denen das Produkt vom Kunden individualisiert wird vom Rücktrittsrecht ausgenommen sind. Ein paar Potikappen sind da nicht ausreichend zB. Wir haben damals im E Gitarrenbereich sowohl Anfertigungen als auch Standard Instrumente verkauft, da hatten wir genau mit diesem Fall zutun. Das klingt ein bisschen als würde man versuchen den Paragraphen zu umgehen, da wäre ich vorsichtig.

Ohne mich jetzt im Detail einzulesen.
Was passiert da in etwa.

Will das etwa die Kundenrechte im Fernabgabegesetz umgehen.
Also bei Nichtgefallen zurücksenden und Geld erhalten is nich?
 
Will das etwa die Kundenrechte im Fernabgabegesetz umgehen.
Also bei Nichtgefallen zurücksenden und Geld erhalten is nich?
Ja, so klingt das für mich. Das Gesetz soll vermeiden, dass ein Kunde sich etwas anfertigen lässt, was nicht oder nur schwer an einen anderen Kunden verkauft werden könnte. Es geht also um Maßanfertigungen im weitesten Sinne. "Wird auf Bestellung gefertigt" ist kein Ausschlussgrund, es gibt keine Personalisierung. Ich verstehe den Hintergrund, wäre natürlich angenehm wenn das so ginge, ist rechtlich aber nicht haltbar.
 


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