http://www.spreeblick.com/2008/11/20/de ... es-pelham/
In dem Artikel sieht es noch nicht ganz wasserdicht aus.
Anyway, mir war nicht bekannt dass man Samples verwenden kann, wenn der Kontext nicht zu erkennen ist.
Damit wären ja alle Drum Samples frei verfügbar in Musikstücken.
Das würde auch eine Aussage von Paul Kalkbrenner erklären, in der er von Field Recording erzählt
und dass er Aufnahmen aus dem Fernsehprogramm macht.
Ich erinnere mich vage an einen Fall aus Amerika in dem ein Rap Artist einen "Lazer Sound" aus Krieg der Sterne in ein Stück eingebaut hat, und verklagt wurde.
Deshalb bin ich mir nicht sicher.
Wenn es um, im Kontxt erkennbare, Samples, und Melodiefolgen geht ist das Urheberrecht begründet. Ohne Zweifel.
Eine andere Frage wäre:
Wenn man Loops und Samples von sich ins Internet stellen will,
kostenlos, und frei verfügbar für jeden, selbst in kommerzierllen Produkten...
Aber man will auf keinen Fall dass diese Samples auf Sampling CD's, oder in ähnlichen Kompilationen auftauchen.
Wie müsste man diese Lizenz formulieren?