CD Kleinauflage pressen

Nich jeder Canon Pixma kann übrigens CDs bedrucken.
Ich hab einen Canon Pixma MP230, der kann das explizit nicht.
 
Für einen Interessenten ist es relativ leicht herauszufinden, welches aktuelle Canon Pixma Modell die CD-Bedruckung erlaubt. Canon PIXMA iP4500 etwa ist das derzeit. Die aktualisieren die Drucker öfters, muss man dann auf deren Website nach der aktuellen Modellbezeichnung schauen. Unter Spezifikationen findet man auch die Angabe, ob CD-Druck geht.

Ich habe bereits die dritte Generation Drucker, die das kann. Die erste hatte noch Schwierigkeiten, die Positionierung des CD-Tray hinzukriegen. Der hatte sich dann irgendwann selbst zerstört. Da man bei Viking eine 3-Jahre Garantie hat, wurde der einfach gegen das neuste Modell ausgetauscht. Und ich hatte ihn schon 1 1/2 Jahre in Betrieb. Guter Kundenservice. Die beiden Folgemodelle sind mechanisch nun perfektioniert. Der Einzug des Tray klappt fehlerlos, es gibt lediglich beim Mischbetrieb kleine Wartezeiten, wenn zuvor Papier bedruckt wurde.

Der Tintenverbrauch besonders bei mehrfarbiger Bedruckung ist natürlich nicht unerheblich und Druckerpatronen kosten richtig. Also ist es clever, sich was an Grafik auszudenken, die ein bisschen ökonomisch damit umgeht. Mit etwas Routine klappt dann auch das. Bei Staples kann man leere Patronen gegen neue eintauschen und bekommt eine kleine Rückerstattung für die leere.
 
Klaus P Rausch schrieb:
Der Tintenverbrauch besonders bei mehrfarbiger Bedruckung ist natürlich nicht unerheblich und Druckerpatronen kosten richtig. Also ist es clever, sich was an Grafik auszudenken, die ein bisschen ökonomisch damit umgeht.
Mein Canon IP5000 frißt die Tinte geradezu, ich sollte da vielleicht mal bei der Erstellung der Grafiken dran denken, ist ein guter Tip. Hab bei Ausdrucken von Covers nie dran gedacht immer fett mit Farben geklotzt.
Früher konnte man ja die Patronen einfach refillen, heute geht das aber nicht mehr so easy.
Die Patronen von meinem Canon sind so teuer, weil da ein Chip drin ist, anscheinend finanzieren Firmen die ihre recht preiswerten Drucker auch über die Tinte mit, weil da kaum jemand beim Kauf des Druckers auf die Tintenpreise achtet, sondern nur die Drucker selber vergleicht.
Was ich von den Herstellern auch ziemlich mies finde, ist das die Patronen beim Neukauf eines Druckers nur zu 1/3 max. bis zur Hälfte gefüllt sind.
 
Ich habe bei DeinTon eine Kleinauflage in Auftrag gegeben, inkl. CD Druck, Cover und CD Pressen. Bin mal auf die Qualität gespannt.
Das mit der Gema-Abwicklung ist ja eine Heidenbürokratie, meine Güte. Vergisst man ja glatt, dass es sich hierbei um Musik handelt.
 
intercorni schrieb:
Das mit der Gema-Abwicklung ist ja eine Heidenbürokratie, meine Güte. Vergisst man ja glatt, dass es sich hierbei um Musik handelt.
wieso das denn, sind doch nur die Meldezettel auszufüllen, das geht doch ruckizucki.
 
intercorni schrieb:
Ich habe bei DeinTon eine Kleinauflage in Auftrag gegeben, inkl. CD Druck, Cover und CD Pressen. Bin mal auf die Qualität gespannt.

Sag mal bitte Bescheid über die Qualität und Auftragsausführung, sobald du die hast. Die haben nämlich auch 300 bedruckt auf Spindel als maschinelle Herstellung für 199 Euro, das ist für mich interessant.
 
Äh, sorry wenn ich was verpasst habe... Was ist denn eigentlich mit der GEMA wenn ich meine Musik quasi selbst produziert und selbst
die CDs vermarkten oder zu Promozwecken verschenken möchte ?

Werden die Tracks trotzdem erfasst ?
 
TickTackMann schrieb:
Äh, sorry wenn ich was verpasst habe... Was ist denn eigentlich mit der GEMA wenn ich meine Musik quasi selbst produziert und selbst
die CDs vermarkten oder zu Promozwecken verschenken möchte ?

Werden die Tracks trotzdem erfasst ?

du musst vor der vervielfältigung den antrag zur freistellung ausfüllen. da gibst du deine tracks drauf an, und die gema verifiziert, dass diese werke nicht in ihrem repertoire sind. danach bekommst du die freistellung per post zugeschickt und darfst duplizieren. kommen werke auf deiner CD doch aus dem repertoire der GEMA bekommst du zusätzlich noch eine rechnung, deren rechnungsbetrag sich nach länge des stücks, anzahl der kopien und - ich glaube - verkaufspreis der CD errechnet.
 
naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.
 
hertzdonut schrieb:
naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.

ein presswerk darf ohne freistellung nicht tätig werden. auch bei kleinserien. das kann ein presswerk durchaus in schwierigkeiten bringen. insofern ist dein halbsatz "und du musst auch nichts irgendwo anmelden" falsch. du musst, und zwar in jedem fall, denn streng genommen müsstest du sogar selbst hergestellte kleinserien bei der gema freistellen lassen.

ob du das tust, ist natürlich eine ganz andere sache.

das wollte ich nur klar stellen, bevor hier jemand auf die idee kommt, deine aussage könnte rechtlich bindend sein ;-)
 
haesslich schrieb:
hertzdonut schrieb:
naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.

ein presswerk darf ohne freistellung nicht tätig werden. auch bei kleinserien. das kann ein presswerk durchaus in schwierigkeiten bringen. insofern ist dein halbsatz "und du musst auch nichts irgendwo anmelden" falsch. du musst, und zwar in jedem fall, denn streng genommen müsstest du sogar selbst hergestellte kleinserien bei der gema freistellen lassen.

ob du das tust, ist natürlich eine ganz andere sache.

das wollte ich nur klar stellen, bevor hier jemand auf die idee kommt, deine aussage könnte rechtlich bindend sein ;-)

auf welcher rechtlich grnundlage soll das denn laufen? ich bin der meinung, wenn man da kein mitglied ist, haben die nen scheissdreck zu fordern. auch nicht das man sich überhaupt mit ihren "regeln" auseinander setzt. mir ist klar, das die das anders sehen, aber was sollte einem da schon passieren?
 
Raze schrieb:
auf welcher rechtlich grnundlage soll das denn laufen? ich bin der meinung, wenn man da kein mitglied ist, haben die nen scheissdreck zu fordern. auch nicht das man sich überhaupt mit ihren "regeln" auseinander setzt. mir ist klar, das die das anders sehen, aber was sollte einem da schon passieren?
Es ist halt so, du zahlst ja auch Gema auf jeden leeren CD-Rohling oder USB-Stick.
 
hertzdonut schrieb:
naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.
falsch.
Die Werke MÜSSEN angemeldet werden, es sei denn du hast ein Presswerk außerhalb von Deutschland
 
haesslich schrieb:
hertzdonut schrieb:
naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.

ein presswerk darf ohne freistellung nicht tätig werden. auch bei kleinserien. das kann ein presswerk durchaus in schwierigkeiten bringen. insofern ist dein halbsatz "und du musst auch nichts irgendwo anmelden" falsch. du musst, und zwar in jedem fall, denn streng genommen müsstest du sogar selbst hergestellte kleinserien bei der gema freistellen lassen.

ob du das tust, ist natürlich eine ganz andere sache.

das wollte ich nur klar stellen, bevor hier jemand auf die idee kommt, deine aussage könnte rechtlich bindend sein ;-)
nee, meine aussage kann man schon so stehen lassen... die interpration ist jedem mit gesundem menschenverstand selbst üebrlassen! ;-)

insofern, wenn du deine musik auf 10 cds brennst um sie deinen freunden zu schenken und dann das bei der gema meldest, dann ist das deine sache.
:lol:
 
Raze schrieb:
auf welcher rechtlich grnundlage soll das denn laufen?

nun, da ist ja nix dubioses dran, man kann auf der gema webseite alles nachlesen. habe ich gerade getan, und die rechtliche grundlage ist im urheberrechtswahrnemungsgesetz, paragraph 13c, die sogenannte GEMA-Vermutung:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__13c.html
(1) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Auskunftsanspruch geltend, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt.
(2) Macht die Verwertungsgesellschaft einen Vergütungsanspruch nach §§ 27, 54 Abs. 1, § 54c Abs. 1, § 77 Abs. 2, § 85 Abs. 4, § 94 Abs. 4 oder § 137l Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes geltend, so wird vermutet, daß sie die Rechte aller Berechtigten wahrnimmt. Sind mehr als eine Verwertungsgesellschaft zur Geltendmachung des Anspruchs berechtigt, so gilt die Vermutung nur, wenn der Anspruch von allen berechtigten Verwertungsgesellschaften gemeinsam geltend gemacht wird. Soweit die Verwertungsgesellschaft Zahlungen auch für die Berechtigten erhält, deren Rechte sie nicht wahrnimmt, hat sie den zur Zahlung Verpflichteten von den Vergütungsansprüchen dieser Berechtigten freizustellen.

das bedeutet, dass der gesetzgeber der GEMA als verwertungsgesellschaft das recht einräumt, grundsätzlich erst mal zu vermuten, dass alle werke ihrem repertoire unterliegen.
die gema vermutet also: alles ist per se unser zeug, und wer etwas anderes behauptet, muss zu uns kommen und das nachweisen. dafür ist dieser freistellungsantrag da. was passiert nun, wenn du ohne freistellung presst? dann besteht die gefahr, dass die gema
a) dich anzeigt, weil sie auf grund der vermutung davon ausgeht, dass du kopien vertreibst, für die du die gema nicht bezahlt hast
b) das presswerk anzeigt, weil es eben jene kopien hergestellt hat

passiert das bei 10 kopien? wohl nicht. aber ab wann lohnt es sich für die gema, auf gut glück zu klagen und feststellen zu lassen, ob ein werk, das im großen stil kopiert wurde, aus ihrem repertoire ist? ich will es jedenfalls nicht herausfinden ;-)

ernsthaft: ein werk freistellen zu lassen kostet nicht mehr als einmal briefporto, und ein wenig zeit.
 
hertzdonut schrieb:
insofern, wenn du deine musik auf 10 cds brennst um sie deinen freunden zu schenken und dann das bei der gema meldest, dann ist das deine sache.
:lol:

abgesehen von dem, was ich gerade hier drüber noch geschrieben habe: 10 fährt vermutlich ohnehin noch unter privatkopie. :lol:

aber, nur falls es dich interessiert: wenn du 10 kopien anmelden würdest, und da wäre musik drauf, die der gema unterliegt, würde das auch nur ein paar euro kosten.
 
Und da hab ich nun angenommen, für Musiker gehört es zum Grundlagenwissen, die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf GEMA und Verfielfältigung von Tonträgern zu kennen.
So kann man sich irren.
 
haesslich schrieb:
Wenn du das jedoch als Grund ansiehst, hier mit unsinnigen Behauptungen noch eine latente Beleidigung einzustreuen, kann ich das mit nicht mehr als einem Zitat von dir würdigen: Die Interpretation ist jedem mit gesunden Menschenverstand selbst überlassen.
dito

wer lesen kann, ist klar im vorteil! weitere erläuterungen braucht es zu meiner aussage nicht! :nihao:
 
Meine Güte es kann doch nicht so schwer sein zu verstehen, dass ein Presswerk in D eine Vervielfältigungsgehnemigung von der Gema benötigt. Ob einen das passt oder nicht ist eine andere Sache.
 
also falls du das auf meine aussage beziehst, das war damit sicher nicht gemeint.
:selfhammer:

hertzdonut schrieb:
naja, sagen wir es so, wenn sich das "presswerk" der cd nicht dafür interessiert, dann interessiert es niemanden und du musst auch nichts irgendwo anmelden. ausser du bist selbst gema mitglied etc.
nicht mehr, aber auch nicht weniger stand da!


aber weil jetzt hier alle auf dumm tun, erläutere ich es. das war die frage:
TickTackMann schrieb:
Äh, sorry wenn ich was verpasst habe... Was ist denn eigentlich mit der GEMA wenn ich meine Musik quasi selbst produziert und selbst
die CDs vermarkten oder zu Promozwecken verschenken möchte ?

Werden die Tracks trotzdem erfasst ?

wenn jetzt die auflage zu klein ist, im ausland gepresst wird oder warum auch immer... das "presswerk" nicht an einem gemawisch (oder andere verwertungsgesellschaft) interessiert ist, dann muss es einen selbst auch nicht interessieren. und wenn man selber ein paar brennt, dann interessiert das auch keine sau!
punkt aus ende

kein wunder habt ihr alle 5000 posts...
 
haesslich schrieb:
Alles, was ich wollte, war darauf hin zu weisen, dass dein Vorschlag gegen geltendes Recht verstößt. Wer sich jetzt daran hält und wer wann nicht ist mir völlig gleich, ich finde es nur wichtig, dass die Sachlage klar ist. Die Welt geht nicht unter, wenn man über eine rote Ampel geht. Aber man sollte sich dessen bewusst sein, dass das ein paar Mark kosten kann.
Deutschlands Gesetze....
Eigentlich verstoßen doch viele hier gegen geltendes Recht, oder wer von uns (gewerblich Tätigen) schickt denn immer zwei Exemplare seiner VÖs zur Deutschen Nationalbibliothek?
 
Ich weiss gar nicht mehr ob meine Sachen dorthin geschickt wurden. Ich wusste zwar von der Pflicht, glaub aber die haben trotzdem nix bekommen.
 
MOD: (die leicht gereizten Aussagen rausgenommen, komisch das das nicht auch normal als Aussage formulierbar war, hat sich aber auch geklärt - inhaltlich)
 
mookie schrieb:
Ich weiss gar nicht mehr ob meine Sachen dorthin geschickt wurden. Ich wusste zwar von der Pflicht, glaub aber die haben trotzdem nix bekommen.
Kannst dich doch mal dort suchen.
Manchmal wird man dort auch was falsch einsortiert. Meine Sachen liegen teils unter Bernd-Michael Land, manche unter Aliens-Project, andere unter dem Label, obwohl ich immer der Komponist bin. Das Musikarchiv ist aber auch ein sicherer Nachweis darüber, wann was veröffentlich wurde.
 
Bin grad über diesen Thread gestolpert und sag es gleich vorweg: ich arbeite für ein Presswerk. Nicht, dass mein Beitrag als Schleichwerbung missversatnden wird, aber vielleicht interessieren ja die Infos aus erster Hand ;-)

1) Kleinserie vs Presssung
Kleinserien bzw. bedruckte Rohlinge haben in der Tat ein Haltbarkeitsproblem. Dabei wird der Schutzlack übrigens nicht auf der Datenseite aufgebraacht und diese davon entsprechend auch nicht geschützt, weder bei Rohlingen noch bei der Pressung. Insbesondere Audioinhalte können bei Rohlingen Probleme machen und hier vor allem bei älteren Abspielgeräten (wo die Laserleistung nachlässt). Pressungen halten auch nicht ewig, sind aber deutlich robuster, da die Daten hier nicht als "kristallines Netz" auf der Oberfläche aufgebracht werden sondern im Spritzgussverfahren mit richtigen Vertiefungen ihre physische Form finden. Diesem Vorteil einer Pressung steht natürlich ihr höherer Preis entgegen. Die Druckverfahren hingegen müssen nicht schlechter sein bei Rohlingen, es sei denn, es findet ein schlechter Inkjetdruck Verwendung. Auch Rohlinge können (wie eine Pressung) im Siebdruck oder Offset bedruckt werden. Und natürlich kann man auch zu Rohlingen ansprechende Verpackungen wie z.B. ein Digipack kaufen. Es gibt auch noch die On demand Produktion als Möglichkeit, auch hier finden Rohlinge Verwendung. Wir bieten alle genannten Verfahren ab, Pressungen ab Auflage 100. Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, dass es bei Pressungen nie Probleme gibt, bei Rohlingen (auch wenn hochwertige Rohlinge verwendet werden...) dann, wenn alte Abspielgeräte verwendet werden. Probleme, die aus der technischen Haltbarkeit resultieren, hatten wir bislang (wir produzieren seit 10 Jahren) noch nicht.

2) GEMA
Ob nun gemafreies Material oder nicht, ob Rohlinge oder nicht - alles egal, GEMA Freistellung ist obligatorisch. Mit der ZPÜ Abgabe bei Rohlingen entfällt diese übrigens nicht, die gilt ja für LEERMEDIEN, wenn die Rohlinge mit Eurem Material bespielt werden sind die Discs aber nicht mehr leer und die GEMA ist zu konsultieren. Ist das Material gemafrei berechnet die GEMA auch keine Kohle, auch nicht für die Anmeldung oder so. Nötig ist es aber trotzdem. Übrigens gibt es spezielle Tarife für Promo-VÖS, wenn Herausgeber und Komponist ein- und dieselbe Person sind. Findet Ihr alles auch der GEMA Seite.
 
Bernie schrieb:
[...] Deutschlands Gesetze....
Eigentlich verstoßen doch viele hier gegen geltendes Recht, oder wer von uns (gewerblich Tätigen) schickt denn immer zwei Exemplare seiner VÖs zur Deutschen Nationalbibliothek?

Ich.

Wenn ich es nicht mache, bekomme ich immer ein freundlich-behördliches Anschreiben seitens der DNB, das mich daran erinnert, daß ich als Labelbetreiber gehalten bin, das Archiv mit beiden Standorten unaufgefordert mit Belegexemplaren zu bemustern. Da die GVL jede Pressung an das Musikarchiv der Deutschen Nationalbibliothek meldet, komme ich als GVL-Mitglied nicht darum herum.

Das Archiv hat allerdings nur Interesse an offiziellen, gepreßten Alben -- mit CDRs oder irgendwelchen Special Editions braucht man denen gar nicht zu kommen.

Das GEMA-Schreiben mit der Freigabe für das Preßwerk hat nur die Funktion, das Preßwerk juristisch schadlos zu halten, indem der Ursprung der zu pressenden Musik als unbedenklich eingestuft wird. Das muß jeder hier machen -- ich halte es für ausgemachten Schwachsinn, weil ich erst auf die Erlaubnis der GEMA warten muß, meine eigene Arbeit zu veröffentlichen, aber so läuft das nunmal. Wem das zu blöde ist, kann ja Freund, Freundin, Wellensittich oder Außerirdische als Urheber angeben, dann klappt es womöglich auch schneller mit der Bearbeitung.

Stephen
 
ppg360 schrieb:
Das GEMA-Schreiben mit der Freigabe für das Preßwerk hat nur die Funktion, das Preßwerk juristisch schadlos zu halten, indem der Ursprung der zu pressenden Musik als unbedenklich eingestuft wird. Das muß jeder hier machen -- ich halte es für ausgemachten Schwachsinn, weil ich erst auf die Erlaubnis der GEMA warten muß, meine eigene Arbeit zu veröffentlichen, aber so läuft das nunmal. Wem das zu blöde ist, kann ja Freund, Freundin, Wellensittich oder Außerirdische als Urheber angeben, dann klappt es womöglich auch schneller mit der Bearbeitung.

Stephen
was ja auch daran liegt, das so viele Hobbymusiker eben auch ihre Sachen veröffentlichen, überwiegend ohne einen kommerziellen Hintergrund.
Musiker, die davon leben müssen sind daher oft in Gema und GVL, damit sie am ersten ihre Miete bezahlen können.
 


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