clavia nord modular für 360 euro

tag allerseits,

habe einen nord modular rack für 360 euro (sofort-preis) ersteigert,
der Verkäufer will ihn nicht rausgeben, da er sagt, der Preis wäre
ein Irrtum gewesen. Die Auktion lief bis zur Ersteigerung 4 Stunden
lang.

Wie denkt ihr darüber ?

danke & grüße
patilon
 
patilon schrieb:
tag allerseits,

habe einen nord modular rack für 360 euro (sofort-preis) ersteigert,

gekauft ist gekauft. das war doch schonmal im gespräch wegen einem neu-auto für weniger geld.

sprich: fordere ihn auf, notfalls mit rechtsanwalt dir den auszuhändigen. sonst schalt halt ebay ein.
 
ist auch die Frage, ob ich das Geld auch einfach mal überweise.

Der Verkäufer möchte das Gerät jetzt nochmal für 24 Stunden
reintun, wenns nicht über 500.- geht, bekomm ichs zum eigentlich
ersteigerten Preis (ohne Kommentar ...)
tja ... "du kannst du mal eben auf diese Auktion mitbieten, danke!" ...
 
Die teure Variante geht übern Rechtsanwalt, Beratung ist ja auch nicht so billig.

Hier einige Ausschnitte aus der Bucht-AGB:
http://pages.ebay.de/help/policies/non-selling-seller.html
http://pages.ebay.de/help/pay/questions/seller-refuses-shipping.html

Hebe auf jeden Fall alle emails auf und drucke die entsprechende Angebotsseite aus. Dann hast du alles in trockenen Tüchern. Ob du dann noch über'n Rechtsanwalt gehen willst, ist dir überlassen, drohen kannst du damit gerne.

und noch ein paar:
http://www.mediengestalter.info/for...ill-nicht-zum-endpreis-verkaufen-18917-1.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme207/article3139315.html

Evtl. ist das ganze durch den Verkäufer durch §119 BGB (Anfechtbarkeit wegen Irrtums) anfechtbar, da er bei Angebotserstellung aber die eingegebenen Daten mehrmals abnicken muss, ist die rechtliche Grundlage fraglich.

Viel Erfolg!
 


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